Zielsetzung. 1. Korea und die EFTA-Staaten errichten hiermit eine Freihandelszone im Einklang mit den Bestimmungen dieses Abkommens. 2. Ziele dieses Abkommens, das auf Handelsbeziehungen zwischen Marktwirtschaf- ten beruht, sind: (a) die Liberalisierung und Erleichterung des Warenhandels in Übereinstim- mung mit Artikel XXIV des Allgemeinen Zoll- und Handelsabkommens5 (nachstehend als «GATT 1994» bezeichnet); (b) die Liberalisierung des Handels mit Dienstleistungen in Übereinstimmung mit Artikel V des Allgemeinen Abkommens über den Handel mit Dienstleis- tungen6 (nachstehend als «GATS» bezeichnet); (c) die Förderung des Wettbewerbs in ihren Märkten, insbesondere im Zusam- menhang mit den Wirtschaftsbeziehungen zwischen den Vertragsparteien; (d) die Erreichung zusätzlicher, auf Gegenseitigkeit beruhender Liberalisierung der öffentlichen Beschaffungsmärkte der Vertragsparteien; (e) die Sicherstellung eines angemessenen und wirksamen Schutzes des Geis- tigen Eigentums gemäss internationalen Standards; und (f) auf diese Weise, durch den Abbau von Handelshemmnissen und durch die Schaffung eines für die Zunahme der Investitionsströme günstigen Umfelds, einen Beitrag zur harmonischen Entwicklung und Ausweitung des Welthan- dels zu leisten. 4 SR 0.632.20 5 SR 0.632.20 Anhang 1A.1 6 SR 0.632.20 Anhang 1B
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Samples: Freihandelsabkommen, Freihandelsabkommen, Freihandelsabkommen
Zielsetzung. 1. Korea und die Die EFTA-Staaten und Singapur errichten hiermit eine Freihandelszone im Einklang mit den Bestimmungen dieses Abkommens.
2. Ziele dieses Abkommens, das auf Handelsbeziehungen zwischen Marktwirtschaf- ten beruht, Marktwirtschaften basierenden Abkommens sind:
(a) die schrittweise und gegenseitige Liberalisierung und Erleichterung des Warenhandels in Übereinstim- mung Über- einstimmung mit Artikel XXIV des Allgemeinen Zoll- und Handelsabkommens5 Handelsabkom- mens5 (General Agreement on Tariffs and Trade, nachstehend als «GATT 1994» bezeichnet);
(b) die Liberalisierung des Handels mit Dienstleistungen in Übereinstimmung mit Artikel V des Allgemeinen Abkommens über den Handel mit Dienstleis- tungen6 (nachstehend als «GATS» bezeichnet);
(c) die Förderung des Wettbewerbs in ihren Märkten, insbesondere im Zusam- menhang mit den Wirtschaftsbeziehungen zwischen den Vertragsparteien;
(dc) die Erreichung zusätzlicher, auf Gegenseitigkeit beruhender Liberalisierung der öffentlichen Beschaffungsmärkte Märkte der VertragsparteienVertragsparteien für öffentliche Beschaffungen;
(ed) die Sicherstellung eines angemessenen und wirksamen Schutzes Liberalisierung des Geis- tigen Eigentums gemäss internationalen StandardsHandels mit Dienstleistungen in Übereinstimmung mit Artikel V des Allgemeinen Abkommens über den Handel mit Dienstleis- tungen6 (General Agreement on Trade in Services, nachstehend als «GATS» bezeichnet); und
(f) auf diese Weise, durch den Abbau von Handelshemmnissen und durch die Schaffung eines für die Zunahme der Investitionsströme günstigen Umfelds, einen Beitrag zur harmonischen Entwicklung und Ausweitung des Welthan- dels zu leisten. 4 SR 0.632.20 5 SR 0.632.20 Anhang 1A.1 6 SR 0.632.20 Anhang 1B1.B
(e) die gegenseitige Förderung von Investitionsmöglichkeiten und die Gewäh- rung eines beständigen Schutzes für Investoren und Investitionen;
(f) die Sicherstellung eines angemessenen und wirksamen Schutzes des geisti- gen Eigentums gemäss internationalen Standards; und
(g) auf diese Weise, durch den Abbau von Handels- und Investitionshemmnis- sen, einen Beitrag zur harmonischen Entwicklung und Ausweitung des Welthandels zu leisten.
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Samples: Freihandelsabkommen, Freihandelsabkommen
Zielsetzung. 1. Korea und die Die EFTA-Staaten und Mexiko errichten hiermit eine Freihandelszone im Einklang Ein- klang mit den Bestimmungen dieses Abkommens.
2. Ziele dieses Abkommens, das auf Handelsbeziehungen zwischen Marktwirtschaf- ten beruht, Abkommens sind:
(a) die schrittweise und gegenseitige Liberalisierung und Erleichterung des Warenhandels in Übereinstim- mung im Ein- klang mit Artikel XXIV des Allgemeinen Zoll- und Handelsabkommens5 (General Agreement on Tariffs and Trade, nachstehend als «GATT 1994» bezeichnet);
(b) die Schaffung fairer Wettbewerbsbedingungen für den Handel zwischen den Vertragsparteien;
(c) die gegenseitige Öffnung im Bereich des öffentlichen Beschaffungswesens;
(d) die Liberalisierung des Handels mit Dienstleistungen in Übereinstimmung im Einklang mit Artikel Arti- kel V des Allgemeinen Abkommens über den Handel mit Dienstleis- tungen6 Dienstleistungen6 (General Agreement on Trade in Services, nachstehend als «GATS» bezeichnetbe- zeichnet);
(ce) die Förderung des Wettbewerbs in ihren Märkten, insbesondere im Zusam- menhang mit den Wirtschaftsbeziehungen zwischen den Vertragsparteienschrittweise Liberalisierung der Investitionen;
(d) die Erreichung zusätzlicher, auf Gegenseitigkeit beruhender Liberalisierung der öffentlichen Beschaffungsmärkte der Vertragsparteien;
(ef) die Sicherstellung eines angemessenen und wirksamen Schutzes des Geis- tigen geisti- gen Eigentums gemäss im Einklang mit den höchsten internationalen Standards; Standards und
(fg) auf diese Weise, Weise durch den Abbau von Handelshemmnissen und durch die Schaffung eines für die Zunahme der Investitionsströme günstigen Umfelds, einen Beitrag zur zu einer harmonischen Entwicklung und Ausweitung des Welthan- dels Welthandels zu leistenleis- ten. 4 SR 0.632.20 5 SR 0.632.20 Anhang 1A.1 6 SR 0.632.20 Anhang 1B
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Samples: Freihandelsabkommen, Freihandelsabkommen
Zielsetzung. 1. Korea und die Die EFTA-Staaten und Mexiko errichten hiermit eine Freihandelszone im Einklang Ein- klang mit den Bestimmungen dieses Abkommens.
2. Ziele dieses Abkommens, das auf Handelsbeziehungen zwischen Marktwirtschaf- ten beruht, Abkommens sind:
(a) die schrittweise und gegenseitige Liberalisierung und Erleichterung des Warenhandels in Übereinstim- mung im Ein- klang mit Artikel XXIV des Allgemeinen Zoll- und Handelsabkommens5 Handelsabkommens4 (General Agreement on Tariffs and Trade, nachstehend als «GATT 1994» bezeichnet);
(b) die Schaffung fairer Wettbewerbsbedingungen für den Handel zwischen den Vertragsparteien;
(c) die gegenseitige Öffnung im Bereich des öffentlichen Beschaffungswesens;
(d) die Liberalisierung des Handels mit Dienstleistungen in Übereinstimmung im Einklang mit Artikel Arti- kel V des Allgemeinen Abkommens über den Handel mit Dienstleis- tungen6 Dienstleistungen5 (General Agreement on Trade in Services, nachstehend als «GATS» bezeichnetbe- zeichnet);
(ce) die Förderung des Wettbewerbs in ihren Märkten, insbesondere im Zusam- menhang mit den Wirtschaftsbeziehungen zwischen den Vertragsparteienschrittweise Liberalisierung der Investitionen;
(d) die Erreichung zusätzlicher, auf Gegenseitigkeit beruhender Liberalisierung der öffentlichen Beschaffungsmärkte der Vertragsparteien;
(ef) die Sicherstellung eines angemessenen und wirksamen Schutzes des Geis- tigen geisti- gen Eigentums gemäss im Einklang mit den höchsten internationalen Standards; Standards und
(fg) auf diese Weise, Weise durch den Abbau von Handelshemmnissen und durch die Schaffung eines für die Zunahme der Investitionsströme günstigen Umfelds, einen Beitrag zur zu einer harmonischen Entwicklung und Ausweitung des Welthan- dels Welthandels zu leistenleis- ten. 3 SR 0.632.20 4 SR 0.632.20 Anhang 1A.1 5 SR 0.632.20 Anhang 1A.1 6 SR 0.632.20 Anhang 1B
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Samples: Freihandelsabkommen, Freihandelsabkommen