Zielsetzung. 1. Ziel dieses Abkommens ist es, geeignete Rahmenbedingungen für die Abwick- lung von Handels- und Wirtschaftsbeziehungen zwischen den Vertragsparteien zu schaffen. Die Vertragsparteien trachten namentlich danach, ihren gegenseitigen Handel sowie verschiedene Formen der Zusammenarbeit auf dem Gebiete des Han- dels und der wirtschaftlichen Zusammenarbeit im Rahmen ihrer Gesetze und Ver- pflichtungen auf harmonische Weise zu entwickeln. 2. Die Vertragsparteien anerkennen, dass die von der KSZE aufgestellten Grundsät- ze ein wesentliches Element für die Erreichung der Zielsetzung dieses Abkommens darstellen.
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Zielsetzung. 1. Ziel dieses Abkommens ist es, geeignete Rahmenbedingungen Grundlagen und Regeln für die Abwick- Abwick lung von bilateralen Handels- und Wirtschaftsbeziehungen zwischen den Vertragsparteien Vertrags parteien zu schaffen. Die Vertragsparteien trachten namentlich danach, ihren gegenseitigen Handel sowie verschiedene Formen der Zusammenarbeit auf dem Gebiete des Han- Han dels und der wirtschaftlichen Zusammenarbeit im Rahmen ihrer Gesetze nationalen Gesetz gebung und Ver- pflichtungen ihrer internationalen Verpflichtungen auf harmonische Weise zu entwickelnent wickeln.
2. Die Vertragsparteien anerkennen, dass die von der KSZE KSZE/OSZE aufgestellten Grundsät- ze ein wesentliches Element Grundsätze für die Erreichung der Zielsetzung dieses Abkommens darstellenunentbehrlich sind.
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Samples: Abkommen
Zielsetzung. 1. Ziel dieses Abkommens ist es, geeignete Rahmenbedingungen Grundsätze, Regeln und Anordnungen für die Abwick- lung von Handels- Abwicklung des Warenhandels und der Wirtschaftsbeziehungen zwischen den Vertragsparteien zu schaffen. Die Vertragsparteien Diese trachten namentlich insbesondere danach, ihren gegenseitigen gegenseiti- gen Handel sowie verschiedene Formen der Zusammenarbeit auf dem Gebiete Gebiet des Han- dels Handels und der wirtschaftlichen Zusammenarbeit Wirtschaft im Rahmen ihrer Gesetze nationalen Gesetzgebung und Ver- pflichtungen ihrer internationalen Verpflichtungen auf harmonische Weise zu entwickeln.
2. Die Vertragsparteien anerkennen, dass die von der KSZE KSZE/OSZE aufgestellten Grundsät- ze ein wesentliches Element Grundsätze für die Erreichung der Zielsetzung dieses Abkommens darstellenvon grösster Wichtigkeit sind.
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Samples: Abkommen
Zielsetzung. 1. Ziel dieses Abkommens ist es, geeignete Rahmenbedingungen Grundlagen und Regeln für die Abwick- lung von bilateralen Handels- und Wirtschaftsbeziehungen zwischen den Vertragsparteien Vertrags- parteien zu schaffen. Die Vertragsparteien trachten namentlich danach, ihren gegenseitigen Handel sowie verschiedene Formen der Zusammenarbeit auf dem Gebiete des Han- dels und der wirtschaftlichen Zusammenarbeit im Rahmen ihrer Gesetze nationalen Gesetz- gebung und Ver- pflichtungen ihrer internationalen Verpflichtungen auf harmonische Weise zu entwickelnent- wickeln.
2. Die Vertragsparteien anerkennen, dass die von der KSZE aufgestellten Grundsät- ze ein wesentliches Element Grund- sätze für die Erreichung der Zielsetzung dieses Abkommens darstellenunentbehrlich sind.
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Samples: Abkommen Über Handel Und Wirtschaftliche Zusammenarbeit
Zielsetzung. 1. Ziel dieses Abkommens ist es, geeignete Rahmenbedingungen Grundsätze, Regeln und Disziplinen für die Abwick- lung von Handels- Ab- wicklung des Warenhandels und der Wirtschaftsbeziehungen zwischen den Vertragsparteien Ver- tragsparteien zu schaffen. Die Vertragsparteien Diese trachten namentlich insbesondere danach, ihren gegenseitigen Handel sowie verschiedene Formen der Zusammenarbeit auf dem Gebiete des Han- dels und der wirtschaftlichen Zusammenarbeit Wirtschaft im Rahmen ihrer Gesetze Gesetzgebung und Ver- pflichtungen ihrer internationalen Verpflichtungen auf harmonische Weise zu entwickeln.
2. Die Vertragsparteien anerkennen, dass die von der KSZE KSZE/OSZE aufgestellten Grundsät- ze ein wesentliches Element Grundsätze für die Erreichung der Zielsetzung dieses Abkommens darstellenvon grösster Wichtigkeit sind.
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Samples: Abkommen Über Handel Und Wirtschaftliche Zusammenarbeit
Zielsetzung. 1. Ziel dieses Abkommens ist es, geeignete Rahmenbedingungen Grundlagen und Regeln für die Abwick- lung Ab- wicklung von bilateralen Handels- und Wirtschaftsbeziehungen zwischen den Vertragsparteien Ver- tragsparteien zu schaffen. Die Vertragsparteien trachten namentlich danach, ihren gegenseitigen Handel sowie verschiedene Formen der Zusammenarbeit auf dem Gebiete des Han- dels und der wirtschaftlichen Zusammenarbeit im Rahmen ihrer Gesetze nationalen Gesetzgebung und Ver- pflichtungen ihrer internationalen Verpflich- tungen auf harmonische Weise zu entwickeln.
2. Die Vertragsparteien anerkennen, dass die von der KSZE KSZE/OSZE aufgestellten Grundsät- ze ein wesentliches Element Grundsätze für die Erreichung der Zielsetzung dieses Abkommens darstellenunentbehrlich sind.
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Samples: Abkommen Über Handel Und Wirtschaftliche Zusammenarbeit
Zielsetzung. 1. Ziel dieses Abkommens ist es, geeignete Rahmenbedingungen für die Abwick- Abwick lung von Handels- und Wirtschaftsbeziehungen zwischen den Vertragsparteien zu schaffen. Die Vertragsparteien trachten namentlich danach, ihren gegenseitigen Handel sowie verschiedene Formen der Zusammenarbeit auf dem Gebiete Gebiet des Han- Han dels und der wirtschaftlichen Zusammenarbeit im Rahmen ihrer Gesetze und Ver- Ver pflichtungen auf harmonische Weise zu entwickeln.
2. Die Vertragsparteien anerkennen, dass die von der KSZE aufgestellten Grundsät- ze Grund sätze ein wesentliches Element für die Erreichung der Zielsetzung dieses Abkommens Abkom mens darstellen.
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Samples: Abkommen
Zielsetzung. 1. Ziel dieses Abkommens Akkommens ist es, geeignete Rahmenbedingungen Grundlagen und Regeln für die Abwick- lung Ab- wicklung von bilateralen Handels- und Wirtschaftsbeziehungen zwischen den Vertragsparteien Ver- tragsparteien zu schaffen. Die Vertragsparteien trachten namentlich danach, ihren gegenseitigen Handel sowie verschiedene Formen der Zusammenarbeit auf dem Gebiete des Han- dels und der wirtschaftlichen Zusammenarbeit im Rahmen ihrer Gesetze nationalen Gesetzgebung und ihrer internationalen Ver- pflichtungen auf harmonische Weise zu entwickeln.
2. Die Vertragsparteien anerkennen, dass die von der KSZE KSZE/OSZE aufgestellten Grundsät- ze ein wesentliches Element Grundsätze für die Erreichung der Zielsetzung dieses Abkommens darstellenunentbehrlich sind.
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Samples: Abkommen Über Handel Und Wirtschaftliche Zusammenarbeit
Zielsetzung. 1. Ziel dieses Abkommens ist es, geeignete Rahmenbedingungen Grundsätze, Regeln und Anordnungen für die Abwick- lung von Handels- Abwicklung des Warenhandels und der Wirtschaftsbeziehungen zwischen den Vertragsparteien zu schaffen. Die Vertragsparteien Diese trachten namentlich insbesondere danach, ihren gegenseitigen gegenseiti gen Handel sowie verschiedene Formen der Zusammenarbeit auf dem Gebiete Gebiet des Han- dels Handels und der wirtschaftlichen Zusammenarbeit Wirtschaft im Rahmen ihrer Gesetze nationalen Gesetzgebung und Ver- pflichtungen ihrer internationalen Verpflichtungen auf harmonische Weise zu entwickeln.
2. Die Vertragsparteien anerkennen, dass die von der KSZE KSZE/OSZE aufgestellten Grundsät- ze ein wesentliches Element Grundsätze für die Erreichung der Zielsetzung dieses Abkommens darstellenvon grösster Wichtigkeit sind.
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Samples: Abkommen Über Handel Und Wirtschaftliche Zusammenarbeit
Zielsetzung. 1. Ziel dieses Abkommens ist es, geeignete Rahmenbedingungen für die Abwick- Abwick lung von Handels- und Wirtschaftsbeziehungen zwischen den Vertragsparteien zu schaffen. Die Vertragsparteien trachten namentlich danach, ihren gegenseitigen Handel sowie verschiedene Formen der Zusammenarbeit auf dem Gebiete des Han- Han dels und der wirtschaftlichen Zusammenarbeit im Rahmen ihrer Gesetze und Ver- Ver pflichtungen auf harmonische Weise zu entwickeln.
2. Die Vertragsparteien anerkennen, dass die von der KSZE aufgestellten Grundsät- Grundsät ze ein wesentliches Element für die Erreichung der Zielsetzung dieses Abkommens darstellen.
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Samples: Abkommen Über Handel Und Wirtschaftliche Zusammenarbeit