Zielsetzung. 1.1 Die spezialisierte ambulante Palliativversorgung (SAPV) dient dem Ziel, die Lebensqualität und die Selbstbestimmung schwerstkranker Menschen zu erhalten, zu fördern und zu verbessern und ihnen ein menschenwürdiges Leben bis zum Tod in ihrer vertrauten häuslichen Umgebung oder in einer stationären Pflegeeinrichtung zu ermöglichen. 1.2 Die SAPV ist fachlich kompetent nach den allgemein anerkannten medizinischen und pflegewissenschaftlichen Erkenntnissen bedarfsgerecht und wirtschaftlich zu erbringen. Die individuellen Bedürfnisse und Wünsche der Patientin oder des Patienten sowie die Belange ihrer oder seiner vertrauten Personen stehen im Mittelpunkt der Versorgung. 1.3 Die Spitzenverbände der Krankenkassen werden die Erfahrungen mit der Umsetzung dieser Empfehlungen fortlaufend auswerten und diese erforderlichenfalls weiterentwickeln.
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Samples: Muster Vertrag Über Die Erbringung Spezialisierter Ambulanter Palliativversorgung (Sapv), Muster Vertrag Über Die Erbringung Spezialisierter Ambulanter Palliativversorgung (Sapv)
Zielsetzung. 1.1 Die spezialisierte ambulante Palliativversorgung (SAPV) dient dem Ziel, die Lebensqualität und die Selbstbestimmung schwerstkranker Menschen zu erhaltener- halten, zu fördern und zu verbessern und ihnen ein menschenwürdiges Leben bis zum Tod in ihrer vertrauten häuslichen Umgebung oder in einer stationären stationä- ren Pflegeeinrichtung zu ermöglichen.
1.2 Die SAPV ist fachlich kompetent nach den allgemein anerkannten medizinischen medizini- schen und pflegewissenschaftlichen Erkenntnissen bedarfsgerecht und wirtschaftlich wirt- schaftlich zu erbringen. Die individuellen Bedürfnisse und Wünsche der Patientin Pati- entin oder des Patienten sowie die Belange ihrer oder seiner vertrauten Personen Per- sonen stehen im Mittelpunkt der Versorgung.
1.3 Die Spitzenverbände der Krankenkassen werden die Erfahrungen mit der Umsetzung Um- setzung dieser Empfehlungen fortlaufend auswerten und diese erforderlichenfalls erforderlichen- falls weiterentwickeln.
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Samples: Vertrag Über Die Erbringung Spezialisierter Ambulanter Palliativversorgung (Sapv), Vertrag Über Die Erbringung Spezialisierter Ambulanter Palliativversorgung (Sapv)
Zielsetzung. 1.1 Die spezialisierte ambulante Palliativversorgung (SAPV) dient dem Ziel, die Lebensqualität und die Selbstbestimmung schwerstkranker Menschen zu erhalten, zu fördern und zu verbessern und ihnen ih- nen ein menschenwürdiges Leben bis zum Tod in ihrer vertrauten häuslichen Umgebung oder in einer stationären Pflegeeinrichtung zu ermöglichen.
1.2 Die SAPV ist fachlich kompetent nach den allgemein anerkannten medizinischen und pflegewissenschaftlichen pflegewis- senschaftlichen Erkenntnissen bedarfsgerecht und wirtschaftlich zu erbringen. Die individuellen Bedürfnisse und Wünsche der Patientin oder des Patienten sowie die Belange ihrer oder seiner vertrauten Personen stehen im Mittelpunkt der Versorgung.
1.3 Die Spitzenverbände der Krankenkassen werden die Erfahrungen mit der Umsetzung dieser Empfehlungen Emp- fehlungen fortlaufend auswerten und diese erforderlichenfalls weiterentwickeln.
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Samples: Vertrag Über Spezialisierte Ambulante Palliativmedizinische Versorgung
Zielsetzung. 1.1 Die spezialisierte ambulante Palliativversorgung (SAPV) dient dem Ziel, die Lebensqualität und die Selbstbestimmung schwerstkranker Menschen zu erhalten, zu fördern und zu verbessern und ihnen ein menschenwürdiges Leben bis zum Tod in ihrer vertrauten häuslichen Umgebung oder in einer stationären Pflegeeinrichtung zu ermöglichen.
1.2 Die SAPV ist fachlich kompetent nach den allgemein anerkannten medizinischen und pflegewissenschaftlichen pflegewis- senschaftlichen Erkenntnissen bedarfsgerecht und wirtschaftlich zu erbringen. Die individuellen Bedürfnisse Be- dürfnisse und Wünsche der Patientin oder des Patienten sowie die Belange ihrer oder seiner vertrauten ver- trauten Personen stehen im Mittelpunkt der Versorgung.
1.3 Die Spitzenverbände der Krankenkassen werden die Erfahrungen mit der Umsetzung dieser Empfehlungen Emp- fehlungen fortlaufend auswerten und diese erforderlichenfalls weiterentwickeln.
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Samples: Vertrag Über Spezialisierte Ambulante Palliativversorgung