Zielstellung Musterklauseln

Zielstellung. Diese QSV ist ein vertragliches Instrument, mit dessen Hilfe Zulieferer und Besteller technische und or- ganisatorische Abläufe einvernehmlich mit dem Ziel festlegen, fehlerfreie Produkte herzustellen und ter- min-, mengen- sowie sortimentsgerecht auszuliefern. Dabei helfen gemeinsam festgelegte Maßnahmen der Fehlervorbeugung und frühzeitigen Fehlererkennung entscheidend die Herstellkosten des Produk- tes niedrig zu halten. Sie enthält Regeln zu Sofort- und Korrekturmaßnahmen im Falle von Reklamatio- nen und Aufgaben zur Förderung der Leistungsfähigkeit beider Vertragspartner. Die QSV ist ein wesentliches Vertragsdokument für eine langfristig orientierte Lieferpartnerschaft zum gegenseitigen Nutzen.
Zielstellung. Diese QSV ist ein vertragliches Instrument, mit dessen Hilfe der Lieferant und KIPP technische und organisatorische Abläufe einvernehmlich mit dem Ziel festlegen, fehlerfreie Produkte herzustellen und termin-, mengen- sowie sortimentsgerecht aus- zuliefern. Dabei helfen gemeinsam festgelegte Maßnahmen der Fehlervorbeugung und frühzeitigen Fehlererkennung entscheidend die Herstellkosten des Produktes niedrig zu halten. Sie enthält Regeln zu Sofort- und Korrekturmaßnahmen im Falle von Reklamationen und Aufgaben zur Förderung der Leistungsfähigkeit beider Vertragspartner. Die QSV ist ein wesentliches Vertragsdokument für eine langfristig orientierte Lieferpartnerschaft zum gegenseitigen Nutzen.
Zielstellung. Mit der vorliegenden Kooperationsvereinbarung wird die Zusammenarbeit zwischen den Grundschulen und dem Jugendamt, insbesondere dem Allgemeinen Sozialdienst verbindlich gestaltet, um in Fällen von Kindeswohlgefährdung gemeinsam zum Schutz der Kinder vorzugehen. Diese Vereinbarung und der Handlungsleitfaden verdeutlichen, welche tragende Rolle Lehrkräfte als Vertrauensperson sowohl für die Xxxxxxx und Schülerinnen als auch für die Eltern haben. Diese vertrauensvolle Beziehung ist eine wichtige Basis, um Kindern und Jugendlichen sowie deren Familien frühzeitig den Zugang zu Hilfen zu ermöglichen. Die Eltern bzw. Personensorgeberechtigten oder andere Erziehungsberechtigte sind von Anfang an in diesen Prozess einzubeziehen, sofern dadurch der Schutz des Kindes nicht gefährdet wird. Der Handlungsleitfaden und die erarbeitete Dokumentation dienen den Lehrerinnen und Lehrern dazu, entsprechend des gesetzlich vorgeschriebenen Auftrages, jedem Anhaltspunkt für Vernachlässigung oder Misshandlung nachzugehen und rechtzeitig über die Einbeziehung des Jugendamtes oder anderer Stellen zu entscheiden, um mehr Sicherheit im Umgang mit Fällen von Kindeswohlgefährdung zu erlangen (vgl. Brandenburgisches Schulgesetz – BbgSchulG. § 4 Abs. 3). Der nachfolgende Handlungsleitfaden soll Lehrerinnen und Lehrer mehr Handlungssicherheit im Umgang mit Verdachtsfällen von Kindeswohlgefährdung geben. Nimmt eine Lehrkraft einen Verdacht einer Kindeswohlgefährdung wahr, dokumentiert sie diese, ohne sie zu werten oder zu interpretieren. Die Schulleitung erhält durch die Lehrkraft eine kurze Information darüber. Wenn es zur weiteren Abklärung notwendig und hilfreich erscheint, kann sich die Lehrkraft ein eigenes Bild vom sozialen Umfeld des Kindes durch einen Hausbesuch machen. Dies setzt das Einverständnis der Eltern voraus. Die Lehrkraft wird in aller Regel versuchen, durch Beratungsgespräche mit den Eltern Lösungen für die krisenhafte Situation zu finden und geeignete Hilfen anzubieten. Zeitnah ruft die beobachtende Lehrkraft eine Teamberatung ein. Über die Zusammensetzung entscheidet sie selbst. Mögliche Teilnehmer sind andere Fachlehrer oder der Schulpsychologische Dienst. Gemeinsam soll das weitere Vorgehen abgestimmt werden. Insbesondere ist zu prüfen, ob und in welchem Umfang den Eltern Hilfemöglichkeiten eröffnet werden können. Aus fachlicher Sicht sollten mindestens zwei Kollegen durch die beobachtende Lehrkraft hinzugezogen werden. Diese Teamberatung kann auch im Rahmen eines an...
Zielstellung. Einblicke in die Kultur und das Schulleben des Nachbarlandes gewinnen - Erweiterung / Festigung des interkulturellen Gedankens bei den Schülern und Pädagogen - Kontakte und Freundschaften knüpfen - Ausprobieren/Anwenden des pädagogischen Konzeptes „Bewegte Schule“ - Organisation grenzübergreifender Projekte
Zielstellung. Die Stadt Gera wird sich an der Erreichung nationaler und internationaler Klimaschutzziele aktiv betei- ligen und hat sich durch den im Jahr 2010 erfolgten Beitritt zum Klima-Bündnis der europäischen Städte mit indigenen Völkern der Regenwälder verpflichtet, die Pro-Kopf-Emissionen bis spätestens 2030 zu halbieren (Basisjahr 1990) und die CO2-Emissionen alle 5 Jahre um 10 % zu senken.
Zielstellung. Durchführen eines stabilen, leistungsorientierten Wettkampfbetriebes im mitteldeutschen Raum. • gemeinsame Förderung der Talente zur Entwicklung von DHB-Kaderathleten. • Bildung von mitteldeutschen Auswahlmannschaften für die Teilnahme an den Jugendpokalspielen des DHB im Feld- und Hallenhockey. • gemeinsames Durchführen von Maßnahmen (Trainingslager) zur Vorbereitung der mitteldeutschen Auswahlmannschaften. • gemeinsame Vorbereitung und Durchführung von Traineraus- und weiterbildungsmaßnahmen. • gemeinsame Vorbereitung und Durchführung von Schiedsrichteraus- und weiterbildungsmaßnahmen. • offener und regelmäßiger Informationsaustausch zwischen den Landesfachverbänden Der Spielbetrieb auf Landesebene obliegt den drei Landesfachverbänden. Die Organisation des gemeinsamen Spielbetriebs wird auf der Grundlage der Zusatzspielordnung für den Mitteldeutschen Hockey-Spielbetrieb (ZSpO-MHSB) dem Sächsischen Hockeyverband übertragen. Der Sächsische Hockeyverband erhält von den Vereinen die Nenngelder und zieht die Strafen ein. Diese Einnahmen verbleiben dem Sächsischen Hockeyverband. Weitere Kosten kann der SHV nicht geltend machen. Alle Hockeyvereine der Landeshockeyverbände aus Sachsen-Anhalt, Thüringen und ggf. auch Brandenburg haben das Recht am Spielbetrieb teilzunehmen. Zur Durchführung des Spielbetriebes ist eine Mitarbeit auch von Vertretern aus den Landesfachverbänden Thüringens und Sachsen-Anhalts als Staffelleiter und in den einzelnen Ausschüssen ausdrücklich erwünscht.
Zielstellung. Der AVP soll Energiespeichersysteme, in denen Tesla-Powerwall-Produkte verbaut sind (jeweils als „System“ bezeichnet), unter Erbringung von Installationsleistungen in hoher Qualität zu wettbewerbsfähigen Preisen an Endkunden liefern und dadurch positive Kundenerfahrungen schaffen.
Zielstellung. Der Athlet verfolgt das langfristige Ziel an olympischen Spielen, Welt- und Kontinentalmeisterschaften und weiteren hochrangigen internationalen Regatten Top 1 – 8 Resultate (persönliche Bestleistungen) zu erzielen. Dazu verpflichtet sich der Athlet/das Team zu einer an internationalen Standards ausgerichteten Olympiakampagne inklusive einer langfristigen Leistungsentwicklung in allen bekannten seglerischen Leistungsfaktoren (z.B. Kondition, Technik, Taktik/Strategie, Mental, Know How, etc.)
Zielstellung. Diese QSV ist ein vertragliches Instrument, mit dessen Hilfe Auftragnehmer und BigRep technische und organisatorische Abläufe einvernehmlich mit dem Ziel festlegen, fehlerfreie Produkte herzustellen und termin-, mengen- sowie sortimentsgerecht auszuliefern. Dabei helfen gemeinsam festgelegte Maßnahmen der Fehlervorbeugung sowie frühzeitige Fehlererkennung, um die Herstellkosten des Produktes niedrig zu halten. Die QSV enthält Regeln zu Sofort- und Korrekturmaßnahmen im Falle von Reklamationen und Aufgaben zur Förderung der Leistungsfähigkeit beider Vertragspartner. Die QSV ist ein wesentliches Vertragsdokument für eine langfristig orientierte Lieferpartnerschaft zum gegenseitigen Nutzen.‌
Zielstellung. Wir unterstützen unsere industriellen Partner mit Auftragsforschung in den folgenden Gebieten: – Polymersynthese im Technikumsmaßstab – Technologieentwicklung – Integrierter Materialforschung