Zuschlag. 1 Das vorteilhafteste Angebot erhält den Zuschlag.
Zuschlag. Nach einer für Sie erfolgreichen Auktion informieren wir Sie über den zu zahlenden Rechnungsbetrag. Dieser setzt sich aus dem Zuschlagspreis, dem Aufgeld von 22 % sowie 19 % USt. auf das Aufgeld, insgesamt 26,18 %, zusammen. Rechenbeispiel - Rechnungsbetrag: Zuschlag 1000,- Euro + 22 % Aufgeld 220,- Euro + 19 % USt. auf das Aufgeld 41,80 Euro ergibt eine Gesamtsumme von 1.261,80 Euro. Beauftragen Sie uns mit dem Versand und Transport Ihrer gekauften Objekte per DHL, so erhalten Sie darüber eine gesonderte Rechnung. Der Versand erfolgt nach Zahlungseingang. •1 Paket Versand, Verpackung und Versicherung bis 500,- Euro für 25,59 Euro •1 Paket Versand, Verpackung und Versicherung bis 2.500,- Euro für 33,32 Euro •1 Paket Versand, Verpackung und Versicherung bis 25.000,- Euro für 51,17 Euro Bitte beachten Sie, dass weitere Zuschläge anfallen können: ggf. zzgl. Gemälde/Aquarell/Grafik-Zuschlag für 9,52 Euro ggf. zzgl. Übergröße-Zuschlag für 9,52 Euro • 1 Paket Versand, Verpackung und Versicherung bis 500,- Euro für 53,55 Euro •1 Paket Versand, Verpackung und Versicherung bis 2.500,- Euro für 89,25 Euro •1 Paket Versand, Verpackung und Versicherung bis 25.000,- Euro für 113,05 Euro Bitte beachten Sie, dass weitere Zuschläge anfallen können: ggf. zzgl. Übergröße-Zuschlag für 29,75 Euro •1 Paket Versand, Verpackung und Versicherung bis 500,- Euro für 71,40 Euro •1 Paket Versand, Verpackung und Versicherung bis 2.500,- Euro für 119,00 Euro •1 Paket Versand, Verpackung und Versicherung bis 25.000,- Euro für 130,90 Euro Bitte beachten Sie, dass weitere Zuschläge anfallen können: ggf. zzgl. Übergröße-Zuschlag für 29,75 Euro Für den Versand von Wertgegenständen (Schmuck, Goldmünzen) gelten besondere Bedingungen daher ist ein Versand durch die Deutsche Post nicht möglich. Wir können Ihnen jedoch die Wertgegenstände per Kurier (versichert bis 2.500,- Euro) zusenden: • innerhalb Deutschlands für 35,70 Euro • innerhalb der EU zwischen 47,60 Euro und 101,15 Euro (abhängig vom Land) • außerhalb der EU und Rest Welt zwischen 89,25 Euro und 128,52 Euro (abhängig vom Land) Sollten Sie bereits über eine Kundennummer bei einem Versandunternehmen (UPS, TNT-Express, etc.) verfügen und den Transport mit dieser Firma bevorzugen, so organisieren wir dies gerne für Sie. Bitte beachten Sie, dass FedEx keine nationalen Transporte anbietet. Alternativ empfehlen wir Ihnen auch gerne eine Kunstspedition, welche wir für Sie mit dem Transport beauftragen können. Bei einem Rechnungsbetrag der er...
Zuschlag. Im Schichtdienst tätige Arbeitnehmer haben Anspruch auf den Schichtdienstzuschlag gemäß 5.8.
Zuschlag. (a) Ein Vertrag kommt durch den Zuschlag des Versteigerers zustande. Der Zuschlag wird erteilt, wenn nach dreimaligem Aufruf kein höheres Gebot abgegeben wird. Geben mehrere Personen das gleiche schriftliche Gebot ab, entscheidet die zeitliche Reihenfolge der eingegangenen Gebote oder in Zweifelsfällen das Los.
(b) Wenn irrtümlich ein rechtzeitig abgegebenes, höheres Gebot übersehen wird und dies der Bieter sofort beanstandet, kann der Versteigerer den erteilten Zuschlag zurücknehmen und die Sache erneut ausbieten worden ist. Das gilt auch, wenn Zweifel über den Zuschlag bestehen.
(c) Will ein Höchstbietender sein Gebot nicht gelten lassen, kann der Versteigerer ihm dennoch den Zuschlag erteilen und die Erfüllung des Kaufvertrags verlangen. Stattdessen kann der Versteigerer auch den Zuschlag auf das unmittelbar vorher abgegebene Gebot erteilen oder den Gegenstand neu ausrufen. Übt der Versteigerer dieses Recht aus, wird ein bereits erteilter Zuschlag unwirksam.
(d) Der Versteigerer kann bei Nichterreichen des Limits den Zuschlag unter Vorbehalt erteilen. An einen Zuschlag unter Vorbehalt ist der Ersteigerer vier Wochen gebunden. Erhält er innerhalb dieser Zeit nicht den vorbehaltlosen Zuschlag, so erlischt sein Gebot. Wird ein Vorbehalt durch den Einlieferer nicht genehmigt und gibt ein anderer Bieter ein Gebot in Höhe des Limits ab, so erhält dieser den Zuschlag ohne Rückfrage mit dem Vorbehaltsbieter.
(e) Der Versteigerer ist berechtigt, ohne dies anzeigen zu müssen, bis zum Erreichen eines mit dem Einlieferer vereinbarten Limits auch Gebote für den Einlieferer abzugeben und die Auktionsware dem Einlieferer unter Benennung der Einlieferungsnummer zuzuschlagen. Die Auktionsware bleibt dann unverkauft.
(f) Der Zuschlag verpflichtet den Bieter, die Auktionsware unverzüglich abzunehmen den Kaufpreis zu zahlen. Mit dem Zuschlag geht die Gefahr für eventuelle Beschädigungen oder Verlust der Auktionsware auf den Ersteigerer über. Das Eigentum geht erst nach vollständiger Zahlung des Kaufpreises und mit Übergabe der Auktionsware auf den Ersteigerer über. Jeder Ersteigerer erwirbt in eigenem Namen auf eigene Rechnung und ist für seine Bieternummer selbst verantwortlich. Eine Abtretung wird nicht anerkannt.
Zuschlag. Der Zuschlag für Nacht- bzw. Nachtschichtarbeit beträgt 15 %. Er kann nicht aus dem Tronc entnommen oder mit dem Bedienungsgeld verrechnet werden.
1. Im Rahmen der im § 5 festgesetzten Arbeitszeit haben Beschäftigte die in ihrem Arbeitsbereich anfallenden üblichen Vor- und Nacharbeiten zu verrichten.
2. Zur Vor- und Nacharbeit gehören keine groben Putzarbeiten wie Reinigung der Betriebsräume, Fensterputzen, Fußbodenscheuern und dergleichen, wenn sie nicht schriftlich im Arbeitsvertrag vereinbart sind.
1. Die Entgeltzahlung an die Beschäftigten erfolgen monatlich genauso wie die Zahlung der Ausbildungsvergütungen an die Auszubildenden aufgrund des jeweils geltenden Entgelttarif- vertrages. Dieser Tarifvertrag ist nicht Bestandteil dieses Manteltarifvertrages.
Zuschlag. (1) Mit dem Zuschlag geht die Gefahr des zufälligen Untergangs, des Verlustes oder der zufälligen Verschlechterung auf den Ersteigerer (= Käufer) über.
(2) Der Zuschlag verpflichtet zur Abnahme und Bezahlung der ersteigerten Xxxxxxx. Die Abnahme der ersteigerten Fresser hat grundsätzlich am Tag der durchgeführten Auktion zu erfolgen.
(3) Das zugeschlagene Gebot (= Zuschlagsbetrag) ist der Nettobetrag; auf diesen Zuschlagsbetrag wird ein Aufgeld in Höhe von 1 % berechnet (= Nettoauktionspreis) und hierauf dann die Mehrwertsteuer in gesetzlicher Höhe zugerechnet (= Bruttoauktionspreis).
(4) Die Bezahlung des Bruttoauktionspreises erfolgt grundsätzlich durch Lastschriftverfahren. Sofern etwas anderes vereinbart wird, hat die Bezahlung binnen der Frist in der dem Ersteigerer ausgestellten Rechnung zu erfolgen. In diesem Falle hat der Ersteigerer bei Verzug mit der Bezahlung Verzugszinsen in gesetzlicher Höhe zu entrichten und haftet er darüber hinaus alle weiteren Schäden und Nachteile. Das Eigentum an den ersteigerten Tieren geht stets erst nach vollständiger Zahlung des Bruttoauktionspreises auf den Ersteigerer über.
Zuschlag. 1 Das wirtschaftlich günstigste Angebot erhält den Zuschlag.
2 Für weitgehend standardisierte Leistungen kann der Zuschlag ausschliesslich nach dem Kriterium des niedrigsten Preises erfolgen.
Zuschlag. 1. Klasse der Eisenbahnunternehmen
Zuschlag. 3.1 Der Kaufvertrag ist geschlossen, wenn die SWM das Gebot in Textform bestätigen (Zuschlag).
3.2 Der Zuschlag wird auf das zu diesem Zeitpunkt vorliegende Höchstgebot erteilt.
3.3 Der Bieter, der den Zuschlag erhalten hat, wird schnellstmöglich schriftlich benachrichtigt.
3.4 Die Bieter, deren Gebote nicht berücksichtigt wurden, erhalten keine Nachricht.
3.5 Ein Anspruch des Höchstbieters auf Zuschlagserteilung besteht nicht.
3.6 Zuschlagspreis und Käufer werden nicht bekanntgegeben.
Zuschlag. 3.1. Der Zuschlag erfolgt nach dreimaligem Aufruf an den Höchstbietenden bzw. die Höchstbie- tende. Mit dem Zuschlag kommt zwischen Hargesheimer Kunstauktionen und dem Bieter bzw. der Bieterin, dem bzw. der der Zuschlag erteilt wird, ein Kaufvertrag zustande. Der Zu- schlag verpflichtet zur Abnahme und Zahlung.
3.2. Der Versteigerer bzw. die Versteigerin kann den Zuschlag zurücknehmen und die Sachen er- neut ausbieten, wenn irrtümlich ein rechtzeitig abgegebenes höheres Gebot übersehen worden ist oder wenn der bzw. die Höchstbietende sein bzw. ihr Gebot nicht gelten lassen will oder sonst Zweifel über den Zuschlag bestehen. Der Versteigerer bzw. die Versteigerin kann den Zuschlag unter Vorbehalt erteilen oder verweigern, wenn ein besonderer Grund vorliegt. Wenn trotz abgegebenen Gebots ein Zuschlag nicht erteilt wird, haftet Hargesheimer Kunstauktionen dem Bieter bzw. der Bieterin nur bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit.
3.3. Bei einem unter Vorbehalt erteilten Zuschlag bleibt der Bieter bzw. die Bieterin einen Monat an sein Gebot gebunden. Ein unter Vorbehalt erteilter Zuschlag wird nur wirksam, wenn Hargesheimer Kunstauktionen das Gebot innerhalb eines Monats nach dem Tag der Verstei- gerung schriftlich bestätigt.