Zuzahlungen. Sie haben außerdem vor Beginn der Rentenzahlung das Recht, zusätzlich zu Ihren vereinbarten laufenden Bei- trägen Zuzahlungen zu leisten. Die Zuzahlungen dürfen da- bei zusammen mit den im selben Kalenderjahr geleisteten laufenden Beiträgen den Höchstbetrag gemäß § 10 Abs. 3 Sätze 1 und 2 EStG nicht übersteigen. Eine Zuzahlung muss mindestens 300 Euro betragen.
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Samples: Basis Rente Vorschlag, Basis Rentenvertrag Mit Indexbeteiligung, Fondsgebundene Basis Rente Mit Garantie