Zuzahlungen. Sie können während der vereinbarten Beitragszahlungsdauer - bei Einmalbeiträgen bis zum Beginn der Abrufphase - weitere Beiträge (Zuzahlungen) entrichten, sofern die Summe der auf ein Kalenderjahr entfallenden Zuzahlungen den Höchstbetrag nach unseren "Bestimmungen über Gebühren und tarifabhängige Begrenzungen" nicht überschreitet. Die einzelne Zuzahlung darf den Mindestbetrag nach unseren "Bestimmungen über Gebühren und tarifabhängige Begren- zungen" nicht unterschreiten. Für eventuelle Zuzahlungen außerhalb dieser Grenze müssen wir unsere Zustimmung ge- sondert erklären. Eine gegebenenfalls vereinbarte Todesfallsumme wird durch eine Zuzahlung nicht erhöht. Wir führen den Teil Ihrer Zuzahlung, der nicht zur Deckung der tariflich festgelegten Abschluss- und Vertriebskosten vorgesehen ist (Anlagebeitrag) dem Anlagestock zu und rechnen ihn in Anteile des bzw. der von Ihnen für den Anlagebeitrag gewählten In- vestmentfonds um (siehe § 12 Absatz 1). Dabei ist für die Umrechnung in Anteile der Börsentag maßgebend, der mit dem jewei- ligen Zeitpunkt der Zuführung der Zuzahlung zum Deckungskapital zusammenfällt oder ihm folgt. Der bei Beginn des Vertrages festgelegte garantierte Rentenfaktor gilt auch für alle Zuzahlungen. Alternativ können Sie für die Zuzahlung ein Einstiegsmanagement vereinbaren (siehe Absatz 9).
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Samples: Kundeninformationen Für Eine Fondsrente Vario, Fondsgebundene Rentenversicherung, Allgemeine Bedingungen Für Die Fondsgebundene Rentenversicherung
Zuzahlungen. Sie können während der vereinbarten Beitragszahlungsdauer - bei Einmalbeiträgen bis zum Beginn der Abrufphase - Rentenzahlung weitere Beiträge (Zuzahlungen) entrichten, sofern die Summe der auf ein Kalenderjahr entfallenden Zuzahlungen den Höchstbetrag nach unseren "Bestimmungen über Gebühren Gebüh- ren und tarifabhängige Begrenzungen" nicht überschreitetüberschrei- tet. Die einzelne Zuzahlung darf den Mindestbetrag nach unseren "Bestimmungen über Gebühren und tarifabhängige Begren- zungentarifabhän- gige Begrenzungen" nicht unterschreiten. Für eventuelle Zuzahlungen außerhalb dieser Grenze müssen wir unsere Zustimmung ge- sondert gesondert erklären. Eine gegebenenfalls vereinbarte Todesfallsumme wird durch eine Zuzahlung nicht erhöht. Wir führen den Teil Ihrer Zuzahlung, der nicht zur Deckung der tariflich festgelegten Abschluss- Gebühren (siehe "Bestimmungen über Ge- bühren und Vertriebskosten vorgesehen ist tarifabhängige Begrenzungen - Fondsgebun- dene Rentenversicherung mit Garantiekapital") vorgese- hen ist, dem Vertragsguthaben zu. Zu Beginn eines jeden Kalendermonats erfolgt jeweils eine Neuaufteilung des Vertragsguthabens durch das Umschichtungsverfahren (Anlagebeitrag) dem Anlagestock zu siehe § 5 Absatz 2). Jede Zuzahlung erhöht das Garan- tiekapital und rechnen ihn in Anteile des bzw. die individuelle Beitragsgarantie mit der von Ihnen für den Anlagebeitrag gewählten In- vestmentfonds um (siehe § 12 Absatz 1)Garantiequote. Dabei ist für berechnen wir die Umrechnung in Anteile der Börsentag maßgebend, der neue garantierte Rente mit dem jewei- ligen Zeitpunkt der Zuführung der Zuzahlung zum Deckungskapital zusammenfällt oder ihm folgtden bei Vertragsabschluss gültigen Rechnungsgrundlagen. Der bei Beginn des Vertrages festgelegte garantierte Rentenfaktor gilt auch für alle Zuzahlungen. Alternativ können Sie für die Zuzahlung ein Einstiegsmanagement vereinbaren (siehe Absatz 9)Die garantierten Renten- faktoren bleiben unverändert.
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Zuzahlungen. Sie können während der vereinbarten Beitragszahlungsdauer - bei Einmalbeiträgen bis zum Beginn der Abrufphase - Rentenzahlung weitere Beiträge (Zuzahlungen) entrichten, sofern die Summe der auf ein Kalenderjahr entfallenden Zuzahlungen den Höchstbetrag nach unseren "Bestimmungen über Gebühren und tarifabhängige tarifabhän- gige Begrenzungen" nicht überschreitet. Die einzelne Zuzahlung darf den Mindestbetrag nach unseren "Bestimmungen über Gebühren und tarifabhängige Begren- zungenBegrenzungen" nicht unterschreiten. Für eventuelle Zuzahlungen außerhalb dieser Grenze müssen wir unsere Zustimmung ge- sondert gesondert erklären. Eine gegebenenfalls vereinbarte Todesfallsumme wird durch eine Zuzahlung nicht erhöht. Wir führen den Teil Ihrer Zuzahlung, der nicht zur Deckung der tariflich festgelegten Abschluss- Gebühren (siehe "Bestimmungen über Gebühren und Vertriebskosten tarifabhän- gige Begrenzungen - Fondsgebundene Rentenversicherung mit Garantiekapital") vorgesehen ist ist, dem Vertragsguthaben zu. Zu Beginn eines jeden Kalendermonats erfolgt jeweils eine Neuaufteilung des Vertragsguthabens durch das Umschichtungsver- fahren (Anlagebeitrag) dem Anlagestock zu siehe § 5 Absatz 2). Jede Zuzahlung erhöht das Garantiekapital und rechnen ihn in Anteile des bzw. die individuelle Beitragsgarantie mit der von Ihnen für den Anlagebeitrag gewählten In- vestmentfonds um (siehe § 12 Absatz 1)Garantiequote. Dabei ist für berechnen wir die Umrechnung in Anteile der Börsentag maßgebend, der neue garantierte Rente mit dem jewei- ligen Zeitpunkt der Zuführung der Zuzahlung zum Deckungskapital zusammenfällt oder ihm folgtden bei Vertragsabschluss gültigen Rechnungs- grundlagen. Der bei Beginn des Vertrages festgelegte garantierte Rentenfaktor gilt auch für alle Zuzahlungen. Alternativ können Sie für die Zuzahlung ein Einstiegsmanagement vereinbaren (siehe Absatz 9)Die garantierten Rentenfaktoren bleiben unverändert.
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