Zuzahlungen. (1) SAPV wird als Sachleistung zur Verfügung gestellt. Jegliche Zuzahlungen vom/von der Versicherten im Rahmen der Vertragsleistungen dürfen weder gefordert noch angenommen werden.
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Samples: Vertrag Über Die Erbringung, Vertrag Über Die Erbringung
Zuzahlungen. (1) SAPV wird als Sachleistung zur Verfügung gestellt. Jegliche Zuzahlungen vom/von der Versicherten/vom Versicherten im Rahmen der Vertragsleistungen dürfen weder gefordert noch angenommen werden.
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Samples: Vertrag Über Die Erbringung, Vertrag Über Die Erbringung