Örtliche Geltung der Versicherung. Bewegliche Sachen sind nur an dem in der Polizze bezeichneten Versicherungsort versichert. Werden sie von dort entfernt, ruht der Versicherungsschutz. Erfolgt die Entfernung auf Dauer, erlischt insoweit der Versicherungsvertrag.
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Samples: Allgemeine Bedingungen Für Die Eigenheimversicherung, Allgemeine Bedingungen Für Die Eigenheimversicherung, Eigenheimversicherung
Örtliche Geltung der Versicherung. Bewegliche Sachen sind nur an dem in der Polizze bezeichneten Versicherungsort (Risikoort) versichert. Werden sie von dort entfernt, ruht der Versicherungsschutz. Erfolgt die Entfernung auf Dauer, erlischt insoweit für diese Sachen der VersicherungsvertragVersicherungsschutz.
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Samples: Landwirtschaftsversicherung, Insurance Policy
Örtliche Geltung der Versicherung. Bewegliche Sachen sind nur an dem in den in der Polizze bezeichneten Versicherungsort versicherten Räumlichkeiten am in der Polizze bezeichneten Risikoort (= Versicherungsort) versichert. Werden sie von dort entfernt, ruht der Versicherungsschutz. Erfolgt die Entfernung auf Dauer, erlischt insoweit für diese Sachen der VersicherungsvertragVersicherungsschutz.
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Samples: Landwirtschaftsversicherung, Insurance Policy