Überlassung. 2.4.1 Die Überlassung der Software erfolgt nach gesonderter Vereinbarung der Parteien durch die Zusendung eines Lizenzkeys, der zur Nutzung der Software berechtigt, durch die Installation von Exasol beim Vertragspartner oder durch Überlassung eines für die Steuerung von Exasuite im Server-Cluster eingesetzten Lizenzservers. Bei Überlassung eines Lizenzservers entrichtet der Vertragspartner die dafür im Angebot angegebene Vergütung. Der Vertragspartner verpflichtet sich, keine andere Software als die überlassene im Cluster zu installieren.
Appears in 4 contracts
Samples: www.exasol.com, www.exasol.com, www.exasol.com
Überlassung. 2.4.1 Die Überlassung der Software erfolgt nach gesonderter Vereinbarung der Parteien durch die Zusendung eines Lizenzkeys, der zur Nutzung der Software berechtigt, durch die Installation von Exasol EXASOL beim Vertragspartner oder durch Überlassung eines für die Steuerung von Exasuite EXASuite im Server-Cluster eingesetzten Lizenzservers. Bei Überlassung eines Lizenzservers entrichtet der Vertragspartner die dafür im Angebot angegebene Leistungsschein vereinbarte Vergütung. Der Vertragspartner verpflichtet sich, keine andere Software als die überlassene im Cluster zu installieren.
Appears in 2 contracts
Samples: Kaufvertrag Über Einen Tableau Turbo, www.exasol.com
Überlassung. 2.4.1 2.3.1 Die Überlassung der Software erfolgt nach gesonderter Vereinbarung der Parteien zwischen Reseller und Endnutzer durch die Zusendung eines Lizenzkeys, der zur Nutzung der Software berechtigt, durch die Installation von Exasol beim Vertragspartner Endnutzer oder durch Überlassung eines für die Steuerung von Exasuite im Server-Cluster eingesetzten Lizenzservers. Bei Überlassung eines Lizenzservers entrichtet der Vertragspartner Endnutzer die dafür im Angebot angegebene in der Lizenz vereinbarte Vergütung. Der Vertragspartner Endnutzer verpflichtet sich, keine andere Software als die überlassene im Cluster zu installieren.
Appears in 1 contract
Samples: www.exasol.com
Überlassung. 2.4.1 2.3.1 Die Überlassung der Software erfolgt nach gesonderter Vereinbarung der Parteien durch die Zusendung eines Lizenzkeys, der zur Nutzung der Software berechtigt, durch die Installation von Exasol EXASOL beim Vertragspartner oder durch Überlassung eines für die Steuerung von Exasuite EXASuite im Server-Cluster eingesetzten Lizenzservers. Bei Überlassung eines Lizenzservers entrichtet der Vertragspartner die dafür im Angebot angegebene Leistungsschein vereinbarte Vergütung. Der Vertragspartner verpflichtet sich, keine andere Software als die überlassene im Cluster zu installieren.
Appears in 1 contract
Samples: Software Mietvertrag
Überlassung. 2.4.1 2.3.1 Die Überlassung der Software erfolgt nach gesonderter Vereinbarung der Parteien zwischen Reseller und Endnutzer durch die Zusendung eines Lizenzkeys, der zur Nutzung der Software berechtigt, durch die Installation von Exasol beim Vertragspartner Endnutzer oder durch Überlassung eines für die Steuerung von Exasuite im Server-Cluster eingesetzten Lizenzservers. Bei Überlassung eines Lizenzservers entrichtet der Vertragspartner Endnutzer die dafür im Angebot angegebene in der Lizenz vereinbarte Vergütung. Der Vertragspartner Endnutzer verpflichtet sich, keine andere Software als die überlassene im Cluster zu installieren.installieren.
Appears in 1 contract
Samples: www.exasol.com