Überlassung. Hinsichtlich der Überlassung gilt anstatt Ziffer 2.4.1 die folgende Regelung: Die Überlassung der Appliance erfolgt nach gesonderter Vereinbarung der Parteien. Sobald Exasol ein mögliches Lieferdatum des Hardwareherstellers bekannt ist, wird sie sich mit dem Vertragspartner in Verbindung setzen.
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