Abgeltung und Verrechnung der Ferien. 1 Eine Abgeltung von Ferien durch Geldleistungen ist nur bei Beendigung des Arbeitsverhältnisses zulässig, sofern der Bezug der Ferien während der Dauer des Arbeitsverhältnisses unmöglich oder unzumutbar war.
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Samples: Gesamtarbeitsvertrag, Gesamtarbeitsvertrag, Gesamtarbeitsvertrag
Abgeltung und Verrechnung der Ferien. 1 Eine Abgeltung von Ferien durch Geldleistungen ist grundsätzlich nur bei Beendigung des Arbeitsverhältnisses zulässig, sofern der Bezug der Ferien während der Dauer des Arbeitsverhältnisses unmöglich oder unzumutbar war. 2 Abs. 1 gilt nicht im Falle von Arbeit im Stundenlohn gemäss Ziff. 2.4.
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Samples: gav-service.ch, www.post.ch
Abgeltung und Verrechnung der Ferien. 1 Eine Abgeltung von Ferien durch Geldleistungen ist grundsätzlich nur bei Beendigung des Arbeitsverhältnisses zulässig, sofern der Bezug der Ferien während der Dauer des Arbeitsverhältnisses unmöglich oder unzumutbar war. 2 Abs. 1 gilt nicht im Falle von Arbeit im Stundenlohn gemäss Ziff. 2.5.
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Samples: gav-service.ch
Abgeltung und Verrechnung der Ferien. 1 Eine Abgeltung von Ferien durch Geldleistungen ist nur bei Beendigung des Arbeitsverhältnisses zulässig, sofern der Bezug der Ferien während der Dauer des Arbeitsverhältnisses unmöglich oder unzumutbar war. 2 Abs. 1 gilt nicht im Falle von Gelegenheitsarbeit gemäss Ziff. 2.5.
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Samples: syndicom.ch