Abrechnung und Bezahlung. 14.1 Der Kunde schuldet den im Vertrag im Hotel- und Gaststättenbereich vereinbarten Preis. Die Preise werden in Listen angegeben, die durch den Hotel- und Gaststättenbetrieb an einer für den Xxxx sichtbaren Stelle aus- gehängt/ausgelegt werden, oder in eine Liste aufgenommen, die dem Kunden - notfalls auf dessen Wunsch - ausgehändigt wird oder die für den Kunden über digitale Quellen zugänglich ist. Eine Liste gilt dann als für den Kunden an einer sichtbaren Stelle ausgehängt/ausgelegt, wenn diese in den normal zugänglichen Räumen des Hotel- und Gaststättenbetriebs sichtbar ist. 14.2 Für besondere Dienstleistungen, wie etwa die Inanspruchnahme von Garderobe, Garage, Safe, Wäscherei oder Reinigung, Telefon, Internet, WiFi, Zimmerservice, TV-Vermietung und dergleichen, kann der Hotel- und Xxxx- stättenbetrieb eine zusätzliche Vergütung in Rechnung stellen. 14.3 Alle Rechnungen, darunter solche für Stornierung oder Nichtantritt, hat der Kunde zu begleichen, sobald sie an ihn übermittelt werden. Wenn nicht anders vereinbart, muss der Kunde in bar oder per Überweisung bezahlen. 14.4 Der Xxxx und der Kunde haften gesamtschuldnerisch für alle Beträge, die einer von beiden dem Hotel- und Gaststättenbetrieb aus irgendeinem Grund schuldet. Es wird unterstellt, dass Verträge im Hotel- und Gaststät- tenbereiche, sofern nicht abweichend geregelt, auch im Namen jedes Gastes geschlossen werden. Durch sein Erscheinen gibt der Xxxx zu erkennen, dass der Kunde befugt war, ihn beim Abschluss des betreffenden Ver- trags im Hotel- und Gaststättenbereich zu vertreten. 14.5 Solange der Kunde nicht alle Verpflichtungen, die ihm gegenüber dem Hotel- und Gaststättenbetrieb obliegen, vollumfänglich erfüllt hat, ist der Hotel- und Gaststättenbetrieb berechtigt, alle Sachen, die der Kunde zum Ho- tel- und Gaststättenbetrieb mitgebracht hat, an sich zu nehmen und zu verwahren, bis der Kunde alle Verpflicht- ungen, die ihm gegenüber dem Hotel- und Gaststättenbetrieb obliegen, vollumfänglich zur Zufriedenheit des Hotel- und Gaststättenbetriebs erfüllt hat. Neben dem Zurückbehaltungsrecht steht dem Hotel- und Gaststät- tenbetrieb im konkreten Fall ein Pfandrecht an den betreffenden Sachen zu. 14.6 Wenn eine andere Zahlungsmethode als Barzahlung vereinbart wurde, muss der Kunde alle Rechnungen una- bhängig vom Rechnungsbetrag innerhalb von vierzehn Tagen nach dem Rechnungsdatum an den Hotel- und Gaststättenbetrieb bezahlen. Wenn eine Rechnung verschickt wird, ist der Hotel- und Gaststättenbetrieb jeder- zeit befugt, einen Aufpreis von 2% des Rechnungsbetrags in Rechnung zu stellen; dieser Aufpreis entfällt, wenn der Kunde die Rechnung innerhalb von vierzehn Tagen begleicht. 14.7 Wenn und soweit eine rechtzeitige Bezahlung unterbleibt, gerät der Kunde automatisch in Verzug, ohne dass er zunächst in Verzug gesetzt werden muss. Nur dann, wenn der Kunde eine natürliche Person (ein Verbraucher) ist, setzt der Hotel- und Gaststättenbetrieb diesen bei ausbleibender Zahlung einmalig schriftlich in Verzug; dabei räumt er ihm eine Frist von mindestens 14 Tagen für die Nachholung der Zahlung ein. 14.8 Wenn der Kunde in Verzug ist, muss er dem Hotel- und Gaststättenbetrieb alle für die Eintreibung anfallenden Kosten erstatten. Die außergerichtlichen Eintreibungskosten werden im Einklang mit den gesetzlichen Bestim- mungen in Rechnung gestellt. 14.9 Wenn der Hotel- und Gaststättenbetrieb Sachen im Sinne von Artikel 14.5 in seinem Besitz hat und der Kunde, dessen Sachen der Hotel- und Gaststättenbetrieb in seinem Besitz hat, für die Dauer von drei Monaten in Ver- zug ist, ist der Hotel- und Gaststättenbetrieb berechtigt, diese Sachen öffentlich oder privat zu verkaufen und sich aus dem Verkaufserlös zu befriedigen. Die mit dem Verkauf verbundenen Kosten trägt ebenfalls der Kunde, und der Hotel- und Gaststättenbetrieb kann sich diesbezüglich aus dem Verkaufserlös befriedigen. Der Betrag, der nach Befriedigung des Hotel- und Gaststättenbetriebs verbleibt, wird an den Kunden ausgezahlt. 14.10 Jede Bezahlung erfolgt - auch bei anderslautendem Hinweis des Kunden - stets auf die Verbindlichkeiten des Kunden gegenüber dem Hotel- und Gaststättenbetrieb in der folgenden Reihenfolge: • Vollstreckungskosten • Gerichtliche und außergerichtliche Eintreibungskosten • Zinsen • Schäden • Hauptsumme 14.11 Die Bezahlung erfolgt in Euro. Wenn der Hotel- und Gaststättenbetrieb ausländische Zahlungsmittel akzeptiert, ist der zum Zeitpunkt der Bezahlung geltende Marktkurs einschlägig. Der Hotel- und Gaststättenbetrieb kann dabei für Verwaltungskosten einen Betrag in Höhe von maximal 10% des Betrags, der in einer Fremdwährung angeboten wird, in Rechnung stellen. Der Hotel- und Gaststättenbetrieb kann zu diesem Zweck den geltenden Marktkurs um maximal 10% anpassen. 14.12 Der Hotel- und Gaststättenbetrieb ist unter keinen Umständen verpflichtet, andere Zahlungsmittel als Bar- zahlung zu akzeptieren, und kann an die Akzeptanz solcher anderen Zahlungsmittel Bedingungen knüpfen.
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Samples: Die Einheitlichen Geschäftsbedingungen Des Hotel Und Gaststättenverbands (Uvh), Uniforme Voorwaarden Horeca (Uvh), Einheitliche Geschäftsbedingungen
Abrechnung und Bezahlung. 14.1 Der Kunde schuldet den im Vertrag im Hotel- und Gaststättenbereich vereinbarten Preis8.1. Die Preise Abrechnung der von NATURKRAFT abgenommenen elektrischen Energie und Herkunftsnachweise erfolgt in möglichst gleichen Zeitabständen. Die Zeitabstände werden 12 Monate nicht wesentlich überschreiten. Naturkraft Energievertriebsgesellschaft m.b.h. Sitz der Gesellschaft: Xxxxxxxxxxxxxxxx 00, 0000 Xxxx • Tel. 0000 000 000, Fax +00 0 00000-00000 • xxxxxxx@xxxxxxxxxx.xx • xxx.xxxxxxxxxx.xx Handelsgericht Wien, FN 207304i • DVR 2108923 • UID-NR. ATU 52358906
8.2. Liegt kein Strombezug des Partners bei NATURKRAFT vor, gibt der Partner NATURKRAFT seine Bankverbindung sowie einen allfälligen abweichenden Rechnungsempfänger für die Zwecke der Abrechnung bekannt.
8.3. Für die Form der Übermittlung der Abrechnungsdokumente gilt die vom Partner beim Strombezug von NATURKRAFT getroffene Xxxx (in Listen angegebenPapierform oder elektronischer Form per E-Mail). Liegt kein Strombezug des Partners bei NATURKRAFT vor, werden die durch den Hotel- und Gaststättenbetrieb Abrechnungsdokumente in elektronischer Form an einer die NATURKRAFT vom Partner bekannt gegebene E-Mailadresse übermittelt, andernfalls erfolgt die Übermittlung in Papierform.
8.4. Gutschriften bzw. Rechnungen sind binnen 14 Tagen nach Zugang gutzubringen bzw. zur Zahlung fällig.
8.5. Einsprüche gegen die Abrechnung haben innerhalb von drei Monaten nach Erhalt zu erfolgen, spätere Einwände sind unbeacht- lich, es sei denn die Unrichtigkeiten sind für den Xxxx sichtbaren Stelle aus- gehängt/ausgelegt werdenPartner nicht oder nur schwer feststellbar. Dies schließt eine gerichtliche Anfechtung nicht aus.
8.6. Der Partner erhält auf Anfrage eine unterjährige Abrechnung; NATURKRAFT ist berechtigt, oder in eine Liste aufgenommen, die dem Kunden - notfalls auf dessen Wunsch - ausgehändigt wird oder die für den Kunden über digitale Quellen zugänglich ist. Eine Liste gilt dann als Mehraufwand einen ange- messenen Pauschalbetrag laut Preisblatt für den Kunden an einer sichtbaren Stelle ausgehängt/ausgelegt, wenn diese in den normal zugänglichen Räumen des Hotel- und Gaststättenbetriebs sichtbar ist.
14.2 Für besondere Dienstleistungen, wie etwa die Inanspruchnahme von Garderobe, Garage, Safe, Wäscherei oder Reinigung, Telefon, Internet, WiFi, Zimmerservice, TV-Vermietung und dergleichen, kann der Hotel- und Xxxx- stättenbetrieb eine zusätzliche Vergütung in Rechnung stellen.
14.3 Alle Rechnungen, darunter solche für Stornierung oder Nichtantritt, hat der Kunde zu begleichen, sobald sie an ihn übermittelt werden. Wenn nicht anders vereinbart, muss der Kunde in bar oder per Überweisung bezahlen.
14.4 Der Xxxx und der Kunde haften gesamtschuldnerisch für alle Beträge, die einer von beiden dem Hotel- und Gaststättenbetrieb aus irgendeinem Grund schuldet. Es wird unterstellt, dass Verträge im Hotel- und Gaststät- tenbereiche, sofern nicht abweichend geregelt, auch im Namen jedes Gastes geschlossen werden. Durch sein Erscheinen gibt der Xxxx zu erkennen, dass der Kunde befugt war, ihn beim Abschluss des betreffenden Ver- trags im Hotel- und Gaststättenbereich zu vertreten.
14.5 Solange der Kunde nicht alle Verpflichtungen, die ihm gegenüber dem Hotel- und Gaststättenbetrieb obliegen, vollumfänglich erfüllt hat, ist der Hotel- und Gaststättenbetrieb berechtigt, alle Sachen, die der Kunde zum Ho- tel- und Gaststättenbetrieb mitgebracht hat, an sich zu nehmen und zu verwahren, bis der Kunde alle Verpflicht- ungen, die ihm gegenüber dem Hotel- und Gaststättenbetrieb obliegen, vollumfänglich zur Zufriedenheit des Hotel- und Gaststättenbetriebs erfüllt hat. Neben dem Zurückbehaltungsrecht steht dem Hotel- und Gaststät- tenbetrieb im konkreten Fall ein Pfandrecht an den betreffenden Sachen zu.
14.6 Wenn eine andere Zahlungsmethode als Barzahlung vereinbart wurde, muss der Kunde alle Rechnungen una- bhängig vom Rechnungsbetrag innerhalb von vierzehn Tagen nach dem Rechnungsdatum an den Hotel- und Gaststättenbetrieb bezahlen. Wenn eine Rechnung verschickt wird, ist der Hotel- und Gaststättenbetrieb jeder- zeit befugt, einen Aufpreis von 2% des Rechnungsbetrags Nebenleistungen in Rechnung zu stellen; dieser Aufpreis entfällt, wenn der Kunde die Rechnung innerhalb von vierzehn Tagen begleicht.
14.7 Wenn 8.7. Sämtliche derzeit bestehende oder künftig allenfalls hinzukommende Steuern, Abgaben, Zuschläge, Gebühren, Beiträge, Netzdienstleistungen und soweit eine rechtzeitige Bezahlung unterbleibtsonstige Kosten, gerät die im Zusammenhang mit dem Abschluss und/oder der Kunde automatisch in Verzug, ohne dass er zunächst in Verzug gesetzt werden muss. Nur dann, wenn der Kunde eine natürliche Person (ein Verbraucher) Abwicklung des Vertrages stehen und zu deren Aufwendung und/oder Tragung NATURKRAFT aufgrund gesetzlicher oder behördlicher Bestim- mungen verpflichtet ist, setzt der Hotel- und Gaststättenbetrieb diesen bei ausbleibender Zahlung einmalig schriftlich in Verzug; dabei räumt er ihm eine Frist von mindestens 14 Tagen für die Nachholung der Zahlung einsind vom Partner zu tragen.
14.8 Wenn der Kunde in Verzug ist, muss er dem Hotel- und Gaststättenbetrieb alle für die Eintreibung anfallenden Kosten erstatten. Die außergerichtlichen Eintreibungskosten werden im Einklang mit den gesetzlichen Bestim- mungen in Rechnung gestellt.
14.9 Wenn der Hotel- und Gaststättenbetrieb Sachen im Sinne von Artikel 14.5 in seinem Besitz hat und der Kunde, dessen Sachen der Hotel- und Gaststättenbetrieb in seinem Besitz hat, für die Dauer von drei Monaten in Ver- zug ist, ist der Hotel- und Gaststättenbetrieb berechtigt, diese Sachen öffentlich oder privat zu verkaufen und sich aus dem Verkaufserlös zu befriedigen. Die mit dem Verkauf verbundenen Kosten trägt ebenfalls der Kunde, und der Hotel- und Gaststättenbetrieb kann sich diesbezüglich aus dem Verkaufserlös befriedigen. Der Betrag, der nach Befriedigung des Hotel- und Gaststättenbetriebs verbleibt, wird an den Kunden ausgezahlt.
14.10 Jede Bezahlung erfolgt - auch bei anderslautendem Hinweis des Kunden - stets auf die Verbindlichkeiten des Kunden gegenüber dem Hotel- und Gaststättenbetrieb in der folgenden Reihenfolge: • Vollstreckungskosten • Gerichtliche und außergerichtliche Eintreibungskosten • Zinsen • Schäden • Hauptsumme
14.11 Die Bezahlung erfolgt in Euro. Wenn der Hotel- und Gaststättenbetrieb ausländische Zahlungsmittel akzeptiert, ist der zum Zeitpunkt der Bezahlung geltende Marktkurs einschlägig. Der Hotel- und Gaststättenbetrieb kann dabei für Verwaltungskosten einen Betrag in Höhe von maximal 10% des Betrags, der in einer Fremdwährung angeboten wird, in Rechnung stellen. Der Hotel- und Gaststättenbetrieb kann zu diesem Zweck den geltenden Marktkurs um maximal 10% anpassen.
14.12 Der Hotel- und Gaststättenbetrieb ist unter keinen Umständen verpflichtet, andere Zahlungsmittel als Bar- zahlung zu akzeptieren, und kann an die Akzeptanz solcher anderen Zahlungsmittel Bedingungen knüpfen.
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Samples: Allgemeine Einspeisebedingungen
Abrechnung und Bezahlung. 14.1 Der Kunde schuldet Teilnehmer, die über die Berufsgenossenschaft abgerechnet werden, haben den Abrechnungsbogen der Berufsgenossenschaft vollständig ausgefüllt und gestempelt im Vertrag Original am Tag der Ausbildung dem Kursleiter zu übergeben. Privatteilnehmer und betriebliche Ersthelfer, die nicht über ihren Unfallversicherungs- xxxxxx (Berufsgenossenschaften und Unfallkassen) abrechnen können, bitten wir, den Kursbetrag möglichst bar im Hotel- Kurs zu entrichten. In Ausnahmefällen ist das Ausstellen einer Rechnung möglich. Allgemeine Teilnahmebedingungen ASB Region Karlsruhe– Stand: 06/2018 Seite 1 von 4 Bitte beachten Sie ggf. gesonderte Regelungen des für Sie zuständigen Unfallversicherungsträgers: - Teilnehmer, die über die Unfallkasse des Bundes bzw. die Eisenbahnunfallkasse versichert sind, haben neben dem üblichen Abrechnungs-/Anmeldebogen der entsprechenden Unfallkasse die quartals- und Gaststättenbereich vereinbarten Preiskursbezogene Kostenübernahmeerklärung der Unfallkasse Bund bzw. Unfallkasse Bahn beizulegen. - Teilnehmer, die über die Landesunfallkassen (z.B. UKBW) versichert sind, haben den entsprechenden Bildungsgutschein vorzulegen. - Versicherte der Berufsgenossenschaft Nahrungsmittel und Gastgewerbe (BGN) haben den hier üblichen gesonderten, vorab zu beantragenden Anmelde- und Abrechnungsbogen zu verwenden und vorzulegen. Sollte dieser aus übrigen Gründen nicht am Tage der Ausbildung vorliegen, besteht die Möglichkeit, ihn im Original per Post an den ASB zu senden. - Versicherte der Berufsgenossenschaft für Gesundheits- und Wohlfahrtspflege (BGW) müssen vor ihrer Teilnahme das Online-Anmeldeverfahren unter xxx.xxx-xxxxxx.xx durchführen und sollten sich zudem bei der BGW über die aktuellen Modalitäten der Kostenübernahme für Ihre Branche informieren. Bitte beachten Sie, dass Faxe, Faxkopien, Kopien oder E-Mail Anhänge generell nicht akzeptiert werden, sondern ausschließlich das vorgelegte Original. Für geschlossene Inhouse-Kurse, bei denen keine Abrechnung über den Unfallversicherungsträger oder andere Stellen möglich ist, erfolgt die Bezahlung per Rechnung. Die Preise genauen Abrechnungsmodalitäten werden in Listen angegebender Regel gesondert in einer Rahmenvereinbarung festgehalten. Bitte beachten Sie für Inhouse-Kurse mit BG-Abrechnung: Wird die Mindestteilnehmerzahl unterschritten, die durch den Hotel- und Gaststättenbetrieb an einer für den Xxxx sichtbaren Stelle aus- gehängt/ausgelegt werdenals vereinbart in der Rahmenvereinbarung oder der Anmeldebestätigung genannt wird, oder in eine Liste aufgenommensind die Unternehmen verpflichtet, die dem Kunden - notfalls auf dessen Wunsch - ausgehändigt wird oder die für den Kunden über digitale Quellen zugänglich istDifferenz bis zur Mindestteilnehmerzahl selber zu tragen. Eine Liste gilt dann als für den Kunden an einer sichtbaren Stelle ausgehängt/ausgelegt, wenn diese in den normal zugänglichen Räumen des Hotel- und Gaststättenbetriebs sichtbar ist.
14.2 Für besondere Dienstleistungen, wie etwa die Inanspruchnahme von Garderobe, Garage, Safe, Wäscherei oder Reinigung, Telefon, Internet, WiFi, Zimmerservice, TV-Vermietung und dergleichen, kann der Hotel- und Xxxx- stättenbetrieb eine zusätzliche Vergütung Die Abrechnung erfolgt per Rechnung. Ebenfalls in Rechnung stellen.
14.3 Alle Rechnungen, darunter solche für Stornierung oder Nichtantritt, hat der Kunde zu begleichen, sobald sie an ihn übermittelt werden. Wenn nicht anders vereinbart, muss der Kunde in bar oder per Überweisung bezahlen.
14.4 Der Xxxx und der Kunde haften gesamtschuldnerisch für alle Beträgegestellt werden Teilnehmer eines solchen Kurses, die einer von beiden dem Hotel- und Gaststättenbetrieb aus irgendeinem Grund schuldet. Es wird unterstellt, dass Verträge im Hotel- und Gaststät- tenbereiche, sofern nicht abweichend geregelt, auch im Namen jedes Gastes geschlossen werden. Durch sein Erscheinen gibt der Xxxx zu erkennen, dass der Kunde befugt war, ihn beim Abschluss des betreffenden Ver- trags im Hotel- und Gaststättenbereich zu vertretenüber die BG abgerechnet werden können.
14.5 Solange der Kunde nicht alle Verpflichtungen, die ihm gegenüber dem Hotel- und Gaststättenbetrieb obliegen, vollumfänglich erfüllt hat, ist der Hotel- und Gaststättenbetrieb berechtigt, alle Sachen, die der Kunde zum Ho- tel- und Gaststättenbetrieb mitgebracht hat, an sich zu nehmen und zu verwahren, bis der Kunde alle Verpflicht- ungen, die ihm gegenüber dem Hotel- und Gaststättenbetrieb obliegen, vollumfänglich zur Zufriedenheit des Hotel- und Gaststättenbetriebs erfüllt hat. Neben dem Zurückbehaltungsrecht steht dem Hotel- und Gaststät- tenbetrieb im konkreten Fall ein Pfandrecht an den betreffenden Sachen zu.
14.6 Wenn eine andere Zahlungsmethode als Barzahlung vereinbart wurde, muss der Kunde alle Rechnungen una- bhängig vom Rechnungsbetrag innerhalb von vierzehn Tagen nach dem Rechnungsdatum an den Hotel- und Gaststättenbetrieb bezahlen. Wenn eine Rechnung verschickt wird, ist der Hotel- und Gaststättenbetrieb jeder- zeit befugt, einen Aufpreis von 2% des Rechnungsbetrags in Rechnung zu stellen; dieser Aufpreis entfällt, wenn der Kunde die Rechnung innerhalb von vierzehn Tagen begleicht.
14.7 Wenn und soweit eine rechtzeitige Bezahlung unterbleibt, gerät der Kunde automatisch in Verzug, ohne dass er zunächst in Verzug gesetzt werden muss. Nur dann, wenn der Kunde eine natürliche Person (ein Verbraucher) ist, setzt der Hotel- und Gaststättenbetrieb diesen bei ausbleibender Zahlung einmalig schriftlich in Verzug; dabei räumt er ihm eine Frist von mindestens 14 Tagen für die Nachholung der Zahlung ein.
14.8 Wenn der Kunde in Verzug ist, muss er dem Hotel- und Gaststättenbetrieb alle für die Eintreibung anfallenden Kosten erstatten. Die außergerichtlichen Eintreibungskosten werden im Einklang mit den gesetzlichen Bestim- mungen in Rechnung gestellt.
14.9 Wenn der Hotel- und Gaststättenbetrieb Sachen im Sinne von Artikel 14.5 in seinem Besitz hat und der Kunde, dessen Sachen der Hotel- und Gaststättenbetrieb in seinem Besitz hat, für die Dauer von drei Monaten in Ver- zug ist, ist der Hotel- und Gaststättenbetrieb berechtigt, diese Sachen öffentlich oder privat zu verkaufen und sich aus dem Verkaufserlös zu befriedigen. Die mit dem Verkauf verbundenen Kosten trägt ebenfalls der Kunde, und der Hotel- und Gaststättenbetrieb kann sich diesbezüglich aus dem Verkaufserlös befriedigen. Der Betrag, der nach Befriedigung des Hotel- und Gaststättenbetriebs verbleibt, wird an den Kunden ausgezahlt.
14.10 Jede Bezahlung erfolgt - auch bei anderslautendem Hinweis des Kunden - stets auf die Verbindlichkeiten des Kunden gegenüber dem Hotel- und Gaststättenbetrieb in der folgenden Reihenfolge: • Vollstreckungskosten • Gerichtliche und außergerichtliche Eintreibungskosten • Zinsen • Schäden • Hauptsumme
14.11 Die Bezahlung erfolgt in Euro. Wenn der Hotel- und Gaststättenbetrieb ausländische Zahlungsmittel akzeptiert, ist der zum Zeitpunkt der Bezahlung geltende Marktkurs einschlägig. Der Hotel- und Gaststättenbetrieb kann dabei für Verwaltungskosten einen Betrag in Höhe von maximal 10% des Betrags, der in einer Fremdwährung angeboten wird, in Rechnung stellen. Der Hotel- und Gaststättenbetrieb kann zu diesem Zweck den geltenden Marktkurs um maximal 10% anpassen.
14.12 Der Hotel- und Gaststättenbetrieb ist unter keinen Umständen verpflichtet, andere Zahlungsmittel als Bar- zahlung zu akzeptieren, und kann an die Akzeptanz solcher anderen Zahlungsmittel Bedingungen knüpfen.
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Samples: Allgemeine Teilnahmebedingungen