Abrechnung und Bezahlung. (1) Der Preis für die Liefermenge zu Ziffer 2 Abs. 1 ergibt sich aus der jeweiligen Zuschlagserklärung. (2) Die Lieferungen werden vom DSO monatlich in Rechnung gestellt. Die jeweilige Summe ergibt sich dabei durch Multiplikation des Preises mit der monatlichen Liefermenge entsprechend des Beschaffungsfahrplans. (3) Der DSO übermittelt dem Käufer bis zum fünften Arbeitstag des der jeweiligen Lieferung folgenden Kalendermonats eine Abrechnung entsprechend der Berechnungen nach Abs. 2. Der festgestellte Saldo erhöht sich um die im Leistungszeitpunkt entstehende gesetzliche Umsatzsteuer. (4) Zahlungen sind am ersten Werktag des zweiten Folgemonats nach der Belieferung mit Verlustenergieeines Monats fällig. (5) Der Käufer zahlt auf das Bankkonto des Zahlungsempfängers den fälligen Betrag per Banküberweisung. DSO wird dem Käufer die Bankverbindung mitteilen.
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Samples: Rahmenvertrag, Rahmenvertrag, Rahmenvertrag
Abrechnung und Bezahlung. (1) Der Preis für die Liefermenge zu Ziffer 2 Abs. 1 ergibt sich aus der jeweiligen Zuschlagserklärung.
(2) Die Lieferungen werden vom DSO Verkäufer monatlich in Rechnung gestellt. Die jeweilige Summe ergibt sich dabei durch Multiplikation des Preises mit der monatlichen Liefermenge entsprechend des Beschaffungsfahrplans.
(3) Der DSO Verkäufer übermittelt dem Käufer DSO bis zum fünften Arbeitstag des der jeweiligen Lieferung folgenden Kalendermonats eine Abrechnung entsprechend der Berechnungen nach Abs. 2. Der festgestellte Saldo erhöht sich um die im Leistungszeitpunkt entstehende gesetzliche Umsatzsteuer.
(4) Zahlungen sind am ersten Werktag des zweiten Folgemonats nach der Belieferung mit Verlustenergieeines Monats fällig.
(5) Der Käufer DSO zahlt auf das Bankkonto des Zahlungsempfängers den fälligen Betrag per Banküberweisung. Der Verkäufer wird DSO wird dem Käufer die Bankverbindung mitteilen.
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Samples: Rahmenvertrag, Rahmenvertrag