Common use of Allgemeine Vertragsbedingungen Clause in Contracts

Allgemeine Vertragsbedingungen. 1. Es gilt österreichisches Recht mit Ausnahme des UN-Kaufrechts. Ausschließlicher Gerichtsstand ist das die Handelsgerichtsbarkeit ausübende Gericht in Wien. Zahlungs- und Erfüllungsort ist der Sitz des AUFTRAGNEHMERs / LIZENZGEBERs. 2. Der VERTRAGSPARTNER stimmt der Datenverarbeitung und -anwendung seiner Daten im vertraglich notwendigen bzw gesetzlich gerechtfertigten Umfang zu. Insbesondere nimmt er auch zur Kenntnis, dass aus Gründen der Fehlerbehebung, einer allfälligen Fernwartung und Lizenzüberwachung des LIZENZGEBERs / AUFTRAGNEHMERs einen externen Datenzugang zum PROGRAMM haben muss. Ein Widerruf dieser Zustimmung für die Zukunft ist jederzeit möglich. Bei Widerruf der Zustimmung enden sämtliche Nutzungsrechte unverzüglich. Im Übrigen gilt Punkt A.4 sinngemäß. Sofern ein Produkt / eine Dienstleistung Gegenstand der Vereinbarung ist, für die eine Auftragsverarbeitervereinbarung (ADV) gemäß Art 28 Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) zu schließen ist, ist diese unter xxxxx://xxx.xxx.xx/Xxxx/Xxxxxxx/Xxxxxxxxxxxxxx eitung.de.html abrufbar. Die APA-Gruppe kommt damit ihrer gesetzlichen Verpflichtung nach, es werden keine über die DSGVO hinausgehende Rechte und Pflichten festgelegt. 3. Änderungen oder Ergänzungen der Lizenzbedingungen bzw. Wartungsbedingungen bedürfen der Schriftform. Selbiges gilt für ein Abgehen von dieser Formvereinbarung. Dies gilt nicht für Änderungen der Lizenzbedingungen von DRITTSOFTWARE. Diese gelten immer in der jeweils gültigen Fassung. 4. Die Anwendbarkeit von Allgemeinen Geschäftsbedingungen, Einkaufsbedingungen oder sonstigen allgemeinen Vertragsschablonen des VERTRAGSPARTNERs ist - soweit im Vertrag nicht ausdrücklich das Gegenteil vereinbart wird - ausgeschlossen. 5. Sollte eine Bestimmung des Vertrages unwirksam sein, so hat anstelle der nicht anwendbaren Bestimmungen zu gelten, was im Hinblick auf Inhalt und Bedeutung der rechtswirksamen Bestimmungen dieses Vertrages dem Willen der VERTRAGSPARTNER am besten entspricht. 6. Kündigungen bzw. sonstige fristenauslösende Mitteilungen haben eingeschrieben schriftlich zu erfolgen. Im Übrigen reichen Mitteilungen per Mail, Fax oder einfachem Brief an die jeweilig vom VERTRAGSPARTNER bzw. LIZENZGEBER / AUFTRAGNEHMER bekannt gegebene Empfangsadresse. 7. Der VERTRAGSPARTNER erteilt seine ausdrückliche Zustimmung, dass der LIZENZGEBER / AUFTRAGNEHMER ihn als Referenzkunden in welcher technischen Form und wem gegenüber auch immer, so insbesondere auch in allfälligen Werbeaussendungen, anführt. 8. Der LIZENZGEBER / AUFTRAGNEHMER ist berechtigt, die vorliegenden Vertragsbedingungen geänderten Bedingungen und Erfordernissen anzupassen. Im Falle von Änderungen treten die neuen Bedingungen nach Ablauf von drei Monaten ab dem Zeitpunkt der Veröffentlichung auf der Homepage unter xxxx://xxx.xxxxxxx.xxx/xxxxxx in Kraft. Bei ihn verpflichtenden Änderungen wird der VERTRAGSPARTNER darüber hinaus in geeigneter Form, etwa durch Beilegen bei den gestellten Rechnungen, informiert. Ist der VERTRAGSPARTNER mit den neuen Vertragsbedingungen und darin enthaltenen geänderten Verpflichtungen nicht einverstanden, kann er die Teile, die einer wesentlichen nachteiligen Änderung unterliegen, unter Einhaltung einer zweimonatigen Frist auf den Zeitpunkt des Inkrafttretens dieser neuen Vertragsbedingungen vorzeitig schriftlich kündigen. Sofern die geänderten Teile einen überwiegenden Vertragsteil betreffen, besteht ein sinngemäßes Kündigungsrecht bezüglich des Gesamtvertrages. In jedem Fall behält sich der LIZENZGEBER / AUFTRAGNEHMER das Recht vor, schriftlich zu erklären, am Vertrag zu den bisherigen Bedingungen festhalten zu wollen. Diesfalls ist die Kündigung des VERTRAGSPARTNERs gegenstandslos.

Appears in 1 contract

Samples: Licensing Agreements

Allgemeine Vertragsbedingungen. 114 Vergütung, Zahlungen 14.1 Die Überlassungsvergütung für die Standardprogramme wird mit deren Auslieferung fällig. 14.2 Alle Unterstützungsleistungen (insb. Anpassungen, Einsatzvorbereitung, Installation und Demonstration der Betriebsbereitschaft, Umstellung der Altdaten, Einweisung, Schulung oder Beratung) werden nach Aufwand vergütet, soweit nichts anderes vereinbart ist. Bei Vergütung nach Aufwand richten sich Stundensätze, Reisekosten und Nebenkosten nach den im Einzelauftrag vereinbarten Sätzen. urobots kann monatlich abrechnen. 14.3 Zahlungen sind innerhalb von 30 Tagen nach Rechnungsstellung ohne Abzug zu leisten. 14.4 Alle Preise verstehen sich zuzüglich der gesetzlichen Mehrwertsteuer. 14.5 Das Recht des Kunden zur Nutzung der Programme ruht, wenn der Kunde in Zahlungsverzug ist. 15.1 Soweit eine Ursache, die urobots nicht zu vertreten hat, einschließlich Streik oder Aussperrung, die Termineinhaltung beeinträchtigt, kann urobots eine angemessene Verschiebung der Termine verlangen. Erhöht sich der Aufwand aufgrund einer Ursache im Verantwortungsbereich des Kunden, kann urobots auch die Vergütung des urobots entstehenden Mehraufwands verlangen. 15.2 Kommt urobots mehr als 30 Tage in Verzug, kann der Kunde von diesem Zeitpunkt an für jede weitere Woche eine Vertragsstrafe von 0,5% des Wertes derjenigen Leistungen verlangen, die nicht zweckdienlich genutzt werden können, höchstens jedoch 5% des Auftragswertes. 16.1 Der Kunde wird urobots Fernbetreuung (Ferndiagnose und ­korrekturen, Überspielen von neuen Versionen) ermöglichen, soweit diese machbar ist. Der Kunde wird dafür in Abstimmung mit urobots einen Anschluss an das Internet zur Verfügung stellen, so dass die Systeme beider Seiten miteinander gekoppelt werden können. 16.2 Das Anmelden auf dem System des Kunden seitens urobots erfolgt durch ein vom Kunden kontrolliertes Benutzerprofil/Kennwort. Aus Gründen des Datenschutzes gibt der Kunde die Leitung frei. urobots wird den Kunden über die durchgeführten Maßnahmen informieren. 16.3 Wird keine Fernbetreuung ermöglicht, kann urobots Zahlung des dadurch verursachten Mehraufwands verlangen, auf jeden Fall Reisezeiten und Mehrkosten für die Beseitigung von Mängeln/Fehlern. 16.4 Wenn Daten zum Zwecke der Fehlersuche oder der Restaurierung an urobots übertragen werden, wird urobots alle technischen und organisatorischen Maßnahmen im eigenen Bereich einhalten, die der Kunde seinerseits gemäß § 9 Bundesdatenschutzgesetz zu treffen hat. Einzelheiten werden auf Wunsch des Kunden gesondert vereinbart. 17.1 Treten bei vertragsmäßiger Benutzung der Programme Mängel auf, wird der Kunde diese in nachvollziehbarer Form unter Angabe der für die Mängelerkennung zweckdienlichen Informationen melden, und zwar auf Verlangen von urobots schriftlich. Voraussetzung für Ansprüche gegen urobots ist, dass der Mangel reproduzierbar ist oder direkt oder durch maschinell erzeugte Ausgaben aufgezeigt werden kann. Der Kunde wird urobots im Rahmen des Zumutbaren bei der Beseitigung von Mängeln unterstützen. Der Kunde wird insb. Arbeitsergebnisse zur Prüfung an urobots übersenden und/oder Maschinenzeit zur Verfügung stellen, sowie Korrekturmaßnahmen, die urobots bereitstellt, einspielen. 17.2 urobots hat Mängel nach eigener Xxxx durch Nachbesserung oder durch Ersatzlieferung in angemessener Frist zu beseitigen (Nacherfüllung). urobots wird bei Mängeln, die den Einsatz eines Programms schwerwiegend beeinträchtigen, bei Bedarf eine Umgehungslösung vor der endgültigen Nacherfüllung bereitstellen, so dass sich der Mangel nicht mehr schwerwiegend auswirkt. urobots braucht andere Mängel, außer in Zusatzprogrammen, erst mit der Lieferung einer neuen Version zu beseitigen. Das gilt insbesondere für solche Mängel, die der Kunde bis zur Lieferung der nächsten Version ertragen kann. urobots wird auch für solche Mängel Umgehungslösungen bereitstellen, soweit das für urobots zumutbar ist. Bei Programmen, die ausdrücklich als solche von Vorlieferanten gekennzeichnet sind, kann urobots sich nur um Korrekturmaßnahmen des Vorlieferanten und – soweit angemessen – um Umgehungsmaßnahmen bemühen. 17.3 Die Pflicht zur Mängelbeseitigung (Nacherfüllung) erlischt für solche Programme, die der Kunde ändert oder in die der Kunde sonst wie eingreift, es sei denn, der Kunde weist nach, dass der Eingriff für den Mangel nicht ursächlich ist. 17.4 urobots kann die Vergütung des eigenen Aufwands verlangen, soweit urobots auf Grund der Meldung eines Mangels (über die telefonische Unterstützung nach § 9.1 hinaus) tätig geworden ist, ohne dass der Kunde einen von urobots zu vertretenden Mangel nachgewiesen hat. 18.1 Kommt urobots mit der Erfüllung (durch Lieferung) bzw. Nacherfüllung (durch Mängelbeseitigung oder Ersatzlieferung) in Verzug, kann der Kunde eine angemessene Frist für die Erfüllung/Nacherfüllung setzen. Verstreicht die Frist erfolglos oder schlägt die Erfüllung/Nacherfüllung endgültig fehl, kann der Kunde die gesetzlichen Ansprüche geltend machen, Schadensersatz im Rahmen von § 18.3. 18.2 Die Verjährungsfrist für Ansprüche wegen Mängeln (Gewährleistungsfrist) beträgt 12 Monate. Die Erweiterung des Benutzungsumfangs (§ 2.2) führt nicht zu einer neuen Gewährleistungsfrist. 18.3 Schadensersatzansprüche – gleich aus welchem Rechtsgrund – gegen urobots (einschl. deren Erfüllungsgehilfen), die leichte Fahrlässigkeit voraussetzen, bestehen nur, wenn eine wesentliche Vertragspflicht verletzt worden ist, die den Vertragszweck gefährden würde (Kardinalpflicht). Schadensersatzansprüche sind in diesem Fall auf den typischen, vorhersehbaren Schaden begrenzt. 19.1 urobots verpflichtet sich, alle im Rahmen des Vertragsverhältnisses erlangten Kenntnisse von Betriebs­ und Geschäftsgeheimnissen und von schriftlich als vertraulich bezeichneten Informationen nur zur Durchführung des Vertrags zu verwenden und zeitlich unbegrenzt vertraulich zu behandeln. 19.2 Die Verpflichtung zur vertraulichen Behandlung gilt nicht für Ideen, Konzeptionen, Know­how und Techniken, die sich auf Software­Technologien beziehen, und auch nicht für Daten, die urobots bereits bekannt sind oder außerhalb dieses Vertrages bekannt waren oder bekannt werden. 19.3 urobots verpflichtet ihre Mitarbeiter zur Wahrung der Vertraulichkeit. 19.4 urobots darf den Namen des Kunden und eine Kurzbeschreibung der erbrachten Leistung in eine Referenzliste aufnehmen. Alle anderen Werbehinweise auf den Kunden werden vorab mit ihm abgesprochen. 20.1 Der Vertrag und seine Änderungen bedürfen der Schriftform. 20.2 Es gilt österreichisches deutsches Recht mit Ausnahme unter Ausschluss des UN-KaufrechtsKonfliktrechts und des UN­Kaufrechts. Ausschließlicher Gerichtsstand ist das die Handelsgerichtsbarkeit ausübende Gericht in Wien. Zahlungs- und Erfüllungsort ist der Sitz des AUFTRAGNEHMERs / LIZENZGEBERsvon urobots. 2. Der VERTRAGSPARTNER stimmt der Datenverarbeitung und -anwendung seiner Daten im vertraglich notwendigen bzw gesetzlich gerechtfertigten Umfang zu. Insbesondere nimmt er auch zur Kenntnis, dass aus Gründen der Fehlerbehebung, einer allfälligen Fernwartung und Lizenzüberwachung des LIZENZGEBERs / AUFTRAGNEHMERs einen externen Datenzugang zum PROGRAMM haben muss. Ein Widerruf dieser Zustimmung für die Zukunft ist jederzeit möglich. Bei Widerruf der Zustimmung enden sämtliche Nutzungsrechte unverzüglich. Im Übrigen gilt Punkt A.4 sinngemäß. Sofern ein Produkt / eine Dienstleistung Gegenstand der Vereinbarung ist, für die eine Auftragsverarbeitervereinbarung (ADV) gemäß Art 28 Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) zu schließen ist, ist diese unter xxxxx://xxx.xxx.xx/Xxxx/Xxxxxxx/Xxxxxxxxxxxxxx eitung.de.html abrufbar. Die APA-Gruppe kommt damit ihrer gesetzlichen Verpflichtung nach, es werden keine über die DSGVO hinausgehende Rechte und Pflichten festgelegt. 3. Änderungen oder Ergänzungen der Lizenzbedingungen bzw. Wartungsbedingungen bedürfen der Schriftform. Selbiges gilt für ein Abgehen von dieser Formvereinbarung. Dies gilt nicht für Änderungen der Lizenzbedingungen von DRITTSOFTWARE. Diese gelten immer in der jeweils gültigen Fassung. 4. Die Anwendbarkeit von Allgemeinen Geschäftsbedingungen, Einkaufsbedingungen oder sonstigen allgemeinen Vertragsschablonen des VERTRAGSPARTNERs ist - soweit im Vertrag nicht ausdrücklich das Gegenteil vereinbart wird - ausgeschlossen. 5. Sollte eine Bestimmung des Vertrages unwirksam sein, so hat anstelle der nicht anwendbaren Bestimmungen zu gelten, was im Hinblick auf Inhalt und Bedeutung der rechtswirksamen Bestimmungen dieses Vertrages dem Willen der VERTRAGSPARTNER am besten entspricht. 6. Kündigungen bzw. sonstige fristenauslösende Mitteilungen haben eingeschrieben schriftlich zu erfolgen. Im Übrigen reichen Mitteilungen per Mail, Fax oder einfachem Brief an die jeweilig vom VERTRAGSPARTNER bzw. LIZENZGEBER / AUFTRAGNEHMER bekannt gegebene Empfangsadresse. 7. Der VERTRAGSPARTNER erteilt seine ausdrückliche Zustimmung, dass der LIZENZGEBER / AUFTRAGNEHMER ihn als Referenzkunden in welcher technischen Form und wem gegenüber auch immer, so insbesondere auch in allfälligen Werbeaussendungen, anführt. 8. Der LIZENZGEBER / AUFTRAGNEHMER ist berechtigt, die vorliegenden Vertragsbedingungen geänderten Bedingungen und Erfordernissen anzupassen. Im Falle von Änderungen treten die neuen Bedingungen nach Ablauf von drei Monaten ab dem Zeitpunkt der Veröffentlichung auf der Homepage unter xxxx://xxx.xxxxxxx.xxx/xxxxxx in Kraft. Bei ihn verpflichtenden Änderungen wird der VERTRAGSPARTNER darüber hinaus in geeigneter Form, etwa durch Beilegen bei den gestellten Rechnungen, informiert. Ist der VERTRAGSPARTNER mit den neuen Vertragsbedingungen und darin enthaltenen geänderten Verpflichtungen nicht einverstanden, kann er die Teile, die einer wesentlichen nachteiligen Änderung unterliegen, unter Einhaltung einer zweimonatigen Frist auf den Zeitpunkt des Inkrafttretens dieser neuen Vertragsbedingungen vorzeitig schriftlich kündigen. Sofern die geänderten Teile einen überwiegenden Vertragsteil betreffen, besteht ein sinngemäßes Kündigungsrecht bezüglich des Gesamtvertrages. In jedem Fall behält sich der LIZENZGEBER / AUFTRAGNEHMER das Recht vor, schriftlich zu erklären, am Vertrag zu den bisherigen Bedingungen festhalten zu wollen. Diesfalls ist die Kündigung des VERTRAGSPARTNERs gegenstandslos.

Appears in 1 contract

Samples: Software Services Agreement

Allgemeine Vertragsbedingungen. 1Beide Vertragspartnern legen auf einen kooperativen Umgang wert. Es gilt österreichisches Recht mit Ausnahme des UN-KaufrechtsProbleme und Differenzen wer- den grundsätzlich kooperativ gelˆst. Ausschließlicher Gerichtsstand ist das die Handelsgerichtsbarkeit ausübende Gericht in WienEine offene Informationspolitik trägt dazu bei, dass jeder Part- ner auch verstanden wird. Zahlungs- und Erfüllungsort ist der Sitz des AUFTRAGNEHMERs / LIZENZGEBERs. 2Lˆsungsorientierung zum Wohle aller stehen dabei im Vordergrund. Der VERTRAGSPARTNER stimmt KUNDE sorgt für geeignete Aufstellplätze mit Anschlussmˆglichkeiten für Wasser und Strom und überlässt diese zur kostenlosen Nutzung/Verbrauch an CAMATEC. Die Aufstellung weiterer Automaten mit gleichem Sortiment durch Dritte ist dem KUNDEN während der Datenverarbeitung Vertragsdauer untersagt. Gleichzeitig verpflichtet er sich, dem Dienstleister und -anwendung seiner Daten im vertraglich notwendigen bzw gesetzlich gerechtfertigten Umfang zudessen Bediens- tete zur Durchführung der Betreuungsaufgaben, ungehinderten Zutritt zu den Automaten während der Dienststunden des KUNDEN zu gewähren. Insbesondere nimmt er CAMATEC verpflichtet sich den Mindestlohn einzuhalten und wird auch zur Kenntniskeine Lieferanten und Unter- nehmen beauftragen, dass aus Gründen die sich dieser Verpflichtung nicht stellen. CAMATEC beschäftigt keine Leiharbeiter und legt als Ausbildungsbetrieb Wert auf geschultes Personal. Der Vertrag beginnt am Tag der Fehlerbehebung, einer allfälligen Fernwartung Aufstellung und Lizenzüberwachung des LIZENZGEBERs / AUFTRAGNEHMERs einen externen Datenzugang zum PROGRAMM haben muss. Ein Widerruf dieser Zustimmung wird für die Zukunft ist jederzeit möglichDauer von 5 Jahren abgeschlossen. Bei Widerruf Der Vertrag verlängert sich jeweils um ein weiteres Jahr, wenn nicht 6 Monate vor Ablauf schriftlich ge- kündigt wird. Weiterhin kann dieser Vertrag bei Unrentabilität seitens CAMATEC gekündigt werden. Der Vertrag verlängert sich auflerdem automatisch bei Austausch der Zustimmung enden sämtliche Nutzungsrechte unverzüglichAutomaten um die steuerrecht- lichen Abschreibungsdauer der Automaten. Im Übrigen gilt Punkt A.4 sinngemäß. Sofern ein Produkt / eine Dienstleistung Gegenstand der Vereinbarung ist, für die eine Auftragsverarbeitervereinbarung (ADV) gemäß Art 28 Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) zu schließen ist, ist diese unter xxxxx://xxx.xxx.xx/Xxxx/Xxxxxxx/Xxxxxxxxxxxxxx eitung.de.html abrufbar. Die APA-Gruppe kommt damit ihrer gesetzlichen Verpflichtung nach, es werden keine über die DSGVO hinausgehende Rechte und Pflichten festgelegt. 3. Änderungen oder Ergänzungen der Lizenzbedingungen bzw. Wartungsbedingungen bedürfen der Schriftform. Selbiges gilt für ein Abgehen von dieser Formvereinbarung. Dies gilt Mündliche Nebenabreden sind nicht für Änderungen der Lizenzbedingungen von DRITTSOFTWARE. Diese gelten immer in der jeweils gültigen Fassung. 4. Die Anwendbarkeit von Allgemeinen Geschäftsbedingungen, Einkaufsbedingungen oder sonstigen allgemeinen Vertragsschablonen des VERTRAGSPARTNERs ist - soweit im Vertrag nicht ausdrücklich das Gegenteil vereinbart wird - ausgeschlossen. 5getroffen. Sollte eine Bestimmung des dieses Vertrages unwirksam seinsein oder werden, so hat bleibt hierdurch die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt. Die Par- teien werden anstelle der nicht anwendbaren Bestimmungen zu gelten, was im Hinblick auf Inhalt und Bedeutung der rechtswirksamen Bestimmungen dieses Vertrages dem Willen der VERTRAGSPARTNER am besten entspricht. 6. Kündigungen bzw. sonstige fristenauslösende Mitteilungen haben eingeschrieben schriftlich zu erfolgen. Im Übrigen reichen Mitteilungen per Mail, Fax oder einfachem Brief an die jeweilig vom VERTRAGSPARTNER bzw. LIZENZGEBER / AUFTRAGNEHMER bekannt gegebene Empfangsadresse. 7. Der VERTRAGSPARTNER erteilt seine ausdrückliche Zustimmung, dass der LIZENZGEBER / AUFTRAGNEHMER ihn als Referenzkunden in welcher technischen Form und wem gegenüber auch immer, so insbesondere auch in allfälligen Werbeaussendungen, anführt. 8. Der LIZENZGEBER / AUFTRAGNEHMER ist berechtigtunwirksamen Regelung eine Bestimmung treffen, die vorliegenden Vertragsbedingungen geänderten Bedingungen dem wirtschaftlich ge- wollten Zweck mˆglichst nahekommt. Änderungen und Erfordernissen anzupassenErgänzungen bedürfen grundsätzlich der Schriftform. Im Falle von Änderungen treten die neuen Bedingungen nach Ablauf von drei Monaten ab dem Zeitpunkt der Veröffentlichung auf der Homepage unter xxxx://xxx.xxxxxxx.xxx/xxxxxx in Kraft. Bei ihn verpflichtenden Änderungen wird der VERTRAGSPARTNER darüber hinaus in geeigneter Form, etwa durch Beilegen bei den gestellten Rechnungen, informiert. Ist der VERTRAGSPARTNER mit den neuen Vertragsbedingungen und darin enthaltenen geänderten Verpflichtungen nicht einverstanden, kann er die Teile, die einer wesentlichen nachteiligen Änderung unterliegen, unter Einhaltung einer zweimonatigen Frist auf den Zeitpunkt des Inkrafttretens dieser neuen Vertragsbedingungen vorzeitig schriftlich kündigen. Sofern die geänderten Teile einen überwiegenden Vertragsteil betreffen, besteht ein sinngemäßes Kündigungsrecht bezüglich des Gesamtvertrages. In jedem Fall behält sich der LIZENZGEBER / AUFTRAGNEHMER das Recht vor, schriftlich zu erklären, am Vertrag zu den bisherigen Bedingungen festhalten zu wollen. Diesfalls Gerichtsstand ist die Kündigung des VERTRAGSPARTNERs gegenstandslosKˆln.

Appears in 1 contract

Samples: Kooperationsvertrag

Allgemeine Vertragsbedingungen. 1Alle Wahlleistungen sind mit X gekennzeichnet. CAMATEC stellt die in der Anlage 1 genannten Automaten inkl. Zubehˆr dem KUNDEN zur Verfügung. Die Standorte der Automaten sind ebenfalls in Anlage 1 verifiziert. Die durch die Investitionen entstandenen Kosten sind im Kalkulationsblatt Anlage 2 geregelt. CAMATEC stellt folgende technische Leistungen dem KUNDEN zur Verfügung. Vorbeugende Wartung inkl. Verschleiflmaterial und Wasserfilter Geräte-Entstˆrung inkl. Ersatzteile Vollservice Vertrag Die vorbeugende Wartung führt CAMATEC regelmäflig nach den jeweiligen Herstellerrichtlinien durch. Die Wartung erfolgt mindestens einmal pro Jahr. Die Wartungsintervalle ergeben sich aus der Anlage 1 CAMATEC verfügt über eine eigene Werkstatt und ein umfangreiches Ersatzteil-Lager. Es gilt österreichisches Recht sind 90 % aller Ersatzteile sofort verfügbar CAMATEC, als anerkannter Meisterbetrieb, führt nach der TRBS 2131 Norm Prüfungen sowie Prüfun- gen nach DIN/VDE 0701 und 0702 durch. Die Wartung umfasst eine sorgfältige Prüfung, Durchsicht und Funktionskontrolle der Geräte sowie die in den Betriebsanleitungen der Gerätehersteller vorgeschriebenen Arbeiten, einschliefllich des Austauschs von Verschleifl- und Verbrauchsteilen, soweit der technischen Beurteilung von CAMATEC erforderlich ist. CAMATEC dokumentiert alle technischen Arbeiten. Reaktionszeiten und Ausfallzeiten sind somit messbar. CAMATEC verwendet ausschliefllich Original Ersatzteile. Mit der Wartungsgebühr sind, neben den vom Gerätehersteller vorgeschriebenen Wartungs- sowie den ‹berprüfungsarbeiten abgegolten: Arbeitsaufwand für einen ggf. erforderlichen Austausch von Verschleiflteilen, Wege- und Fahrtkosten, Wartezeiten, Tagesspesen. Geräteaustauschservice: Sollte die Reparatur/Wartung nicht vor Ort durchzuführen sein oder bedarf der Reparaturaufwand einer Abstimmung mit Ausnahme des UN-Kaufrechtsdem KUNDEN, so stellt CAMATEC zur ‹berbrückung für die Dauer von max. Ausschließlicher Gerichtsstand ist das die Handelsgerichtsbarkeit ausübende Gericht in Wien1 Monat ein Ersatzgerät. Zahlungs- Wartungsarbeiten werden − soweit dies technisch mˆglich und Erfüllungsort ist / oder wirtschaftlich zumut- bar ist, am vertragsgemäflen Standort der Sitz des AUFTRAGNEHMERs / LIZENZGEBERs. 2Automaten durchgeführt. Der VERTRAGSPARTNER stimmt Kunde bringt das Gerät zwecks Wartung grundsätzlich in die Werkstatt. CAMATEC stellt alle notwendigen Verschleiflteile. Hierzu gehˆrt ggf. der Datenverarbeitung Wasserfilter. Die Wartung beinhaltet nicht (entfällt bei Vollservice) grobe Reinigungsarbeiten Beseitigung von Betriebsstˆrungen, die zwischen den Wartungsintervallen auftreten Instandsetzungen von Schäden und -anwendung seiner Daten im vertraglich notwendigen bzw gesetzlich gerechtfertigten Umfang zu. Insbesondere nimmt er auch zur KenntnisErsatzlieferungen für Stˆrungen, dass aus Gründen der Fehlerbehebungdie durch CAMATEC nicht zu vertretene äuflere Einwirkung oder unsachgemäfle Behandlung an den Geräten, einer allfälligen Fernwartung und Lizenzüberwachung des LIZENZGEBERs / AUFTRAGNEHMERs einen externen Datenzugang zum PROGRAMM haben muss. Ein Widerruf dieser Zustimmung für die Zukunft ist jederzeit möglich. Bei Widerruf der Zustimmung enden sämtliche Nutzungsrechte unverzüglich. Im Übrigen gilt Punkt A.4 sinngemäß. Sofern ein Produkt / eine Dienstleistung Gegenstand der Vereinbarung istentstanden sind Arbeiten, für die eine Auftragsverarbeitervereinbarung (ADV) gemäß Art 28 Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) zu schließen ist, ist diese unter xxxxx://xxx.xxx.xx/Xxxx/Xxxxxxx/Xxxxxxxxxxxxxx eitung.de.html abrufbar. Die APA-Gruppe kommt damit ihrer gesetzlichen Verpflichtung nach, es werden keine über die DSGVO hinausgehende Rechte und Pflichten festgelegt. 3. Änderungen oder Ergänzungen der Lizenzbedingungen bzw. Wartungsbedingungen bedürfen der Schriftform. Selbiges gilt für ein Abgehen von dieser Formvereinbarung. Dies gilt nicht für Änderungen der Lizenzbedingungen von DRITTSOFTWARE. Diese gelten immer ‹berprüfung des Gerätes in der jeweils gültigen Fassung. 4Werkstatt erfordern, einschliefllich des hierbei notwendigen Transports Änderungen und Erneuerungen auf ausdrücklichen Wunsch der KUNDEN Ersatz schadhafter Teile nebst den Arbeitskosten für deren Austausch Arbeitszeiten und Materialkosten für das Auswechseln eines Boilers bei Heiflgeträn- keautomaten oder Kühlmaschinen bei Kaltgetränkeautomaten. Die Anwendbarkeit von Allgemeinen Geschäftsbedingungen, Einkaufsbedingungen oder sonstigen allgemeinen Vertragsschablonen des VERTRAGSPARTNERs ist - soweit im Vertrag nicht ausdrücklich das Gegenteil vereinbart wird - ausgeschlossen. 5. Sollte eine Bestimmung des Vertrages unwirksam seinCAMATEC unterhält ein Stˆrungs-Management-System, so hat anstelle dass der nicht anwendbaren Bestimmungen zu geltenKUNDE die Stˆrung jederzeit unter der Telefon-Nr. 0000-00 00 0 00 telefonisch oder per Mail Xxxxxxxxx@xxxxxxx.xx melden kann. CAMATEC baut in die Automaten einen Telemetrie Support ein, was im Hinblick auf Inhalt und Bedeutung der rechtswirksamen Bestimmungen dieses Vertrages dem Willen der VERTRAGSPARTNER am besten entspricht. 6. Kündigungen bzw. sonstige fristenauslösende Mitteilungen haben eingeschrieben schriftlich zu erfolgen. Im Übrigen reichen Mitteilungen per Mail, Fax oder einfachem Brief so dass alle Stˆrungen automatisch an die jeweilig vom VERTRAGSPARTNER bzwStˆrungszentrale gemeldet werden. LIZENZGEBER / AUFTRAGNEHMER bekannt gegebene Empfangsadresse. 7CAMATEC behebt alle Stˆrungen von montags bis freitags zwischen 8.00 Uhr und 17.00 Uhr innerhalb von 24 Std. Der VERTRAGSPARTNER erteilt seine ausdrückliche Zustimmungnach Stˆrungseingang. CAMATEC behebt alle Stˆrungen von montags bis freitags zwischen 8.00 Uhr und 17.00 Uhr innerhalb von 48 Std. nach Stˆrungseingang. CAMATEC unterhält einen VIP Service, dass der LIZENZGEBER / AUFTRAGNEHMER ihn als Referenzkunden in welcher technischen Form und wem gegenüber auch immer, so insbesondere auch in allfälligen Werbeaussendungen, anführt. 8hier werden alle Stˆrungen innerhalb von 8 Std. Der LIZENZGEBER / AUFTRAGNEHMER ist berechtigtvon montags bis freitags behoben. CAMATEC stellt bei grˆfleren Reparaturen, die vorliegenden Vertragsbedingungen geänderten Bedingungen einen Zeitaufwand von über 48 Std. erfordern, ein Ersatzgerät zur Verfügung. CAMATEC stellt alle Ersatzteile bis 500,00 Euro netto pro Jahr zur Verfügung. CAMATEC übernimmt hierbei das komplette technische Risiko auflerhalb von Vandalismusschäden und Erfordernissen anzupassenunsachgemäfler Handhabung. Im Falle von Änderungen treten die neuen Bedingungen nach Ablauf von drei Monaten ab CAMATEC stellt den technischen Support auch an Sonn- und Feiertagen in dem Zeitpunkt oben definiertem Umfang zur Verfügung. CAMATEC unterliegt der Veröffentlichung auf der Homepage unter xxxx://xxx.xxxxxxx.xxx/xxxxxx in Kraft. Bei ihn verpflichtenden Änderungen wird der VERTRAGSPARTNER darüber hinaus in geeigneter Form, etwa durch Beilegen bei den gestellten Rechnungen, informiert. Ist der VERTRAGSPARTNER mit den neuen Vertragsbedingungen und darin enthaltenen geänderten Verpflichtungen nicht einverstanden, kann er die TeileCA-Qualitätskontrolle, die in Anlage 4 definiert ist. CAMATEC arbeitet nach den HACCP - Richtlinien und kontrolliert die Getränkequalität in regelmäfli- gen Abständen. Hierzu gehˆren auch die Prüfung und Durchführung der HACCP − Richtlinien CAMATEC Personal ist stets freundlich und geht gerne auf Kundenwünsche ein, Sortimentsanpassun- gen sind dabei die Basis einer wesentlichen nachteiligen Änderung unterliegen, unter Einhaltung einer zweimonatigen Frist auf den Zeitpunkt des Inkrafttretens dieser neuen Vertragsbedingungen vorzeitig schriftlich kündigenguten Dienstleistung. Sofern die geänderten Teile einen überwiegenden Vertragsteil betreffen, besteht ein sinngemäßes Kündigungsrecht bezüglich des GesamtvertragesCAMATEC Mitarbeiter werden in regelmäfligen Abständen geschult. In jedem Fall behält sich Regelmäflige Qualitäts- audis finden dabei statt. Regelmäflige Dosierkontrollen sind Bestandteil der LIZENZGEBER / AUFTRAGNEHMER das Recht vor, schriftlich zu erklären, am Vertrag zu den bisherigen Bedingungen festhalten zu wollen. Diesfalls ist die Kündigung des VERTRAGSPARTNERs gegenstandslosCAMATEC Dienstleistung HACCP Paket Die Reinigungsintervalle betragen mindestens mal pro Monat Die Befüllung wird pro Monat gewährleistet.

Appears in 1 contract

Samples: Kooperationsvertrag Über Den Betrieb Von Vendingautomaten