Common use of Anforderungen an die Fahrzeuge Clause in Contracts

Anforderungen an die Fahrzeuge. 2.4.1 Die zum Einsatz kommenden Fahrzeuge müssen nach Bauweise, Ausrüstung und Instandhaltung den Bestimmungen der für die jeweilige Serviceeinrichtung geltenden Bau- und Betriebsordnung entsprechen und von der zuständigen Behörde abgenommen sein oder über eine Inbetriebnahmegenehmigung im Sinne der §§ 6 ff. TEIV verfügen. Hiervon kann im Falle der beabsichtigten Nutzung von Wartungseinrichtungen und anderen technischen Einrichtungen sowie bei Probe- und Versuchsfahrten abgewichen werden, wenn der betriebssichere Einsatz des Fahrzeugs auf andere Weise gewährleistet ist.

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Samples: Nutzungsbedingungen Für Serviceeinrichtungen Der Vias Rail GMBH – Allgemeiner Teil, www.rurtalbahn.de

Anforderungen an die Fahrzeuge. 2.4.1 Die zum Einsatz kommenden Fahrzeuge müssen nach Bauweise, Ausrüstung und Instandhaltung den Bestimmungen der für die jeweilige Serviceeinrichtung Serviceeinrich- tung geltenden Bau- und Betriebsordnung entsprechen entsprechend und von der zuständigen zustän- digen Behörde abgenommen sein oder über eine Inbetriebnahmegenehmigung im Sinne der §§ 6 ff. TEIV verfügen. Hiervon kann im Falle der beabsichtigten Nutzung von Wartungseinrichtungen und anderen technischen Einrichtungen sowie bei Probe- und Versuchsfahrten abgewichen werden, wenn der betriebssichere Einsatz des Fahrzeugs auf andere an- dere Weise gewährleistet ist.

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Samples: www.thueringer-eisenbahn.de

Anforderungen an die Fahrzeuge. 2.4.1 Die zum Einsatz kommenden Fahrzeuge müssen nach Bauweise, Ausrüstung und Instandhaltung den gesetzlichen Bestimmungen der für die jeweilige Serviceeinrichtung geltenden Bau- und Betriebsordnung entsprechen und von der zuständigen zuständi- gen Behörde abgenommen sein oder über eine Inbetriebnahmegenehmigung im Sinne Sin- ne der §§ 6 ff. TEIV verfügen. Hiervon kann im Falle der beabsichtigten Nutzung von Wartungseinrichtungen und anderen technischen Einrichtungen sowie bei Probe- und Versuchsfahrten abgewichen werden, wenn der betriebssichere Einsatz des Fahrzeugs auf andere Weise gewährleistet ist.

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Samples: www.ect.nl

Anforderungen an die Fahrzeuge. 2.4.1 2.3.1 Die zum Einsatz kommenden Fahrzeuge müssen nach Bauweise, Ausrüstung und Instandhaltung In- standhaltung den Bestimmungen der für die jeweilige Serviceeinrichtung geltenden Bau- und Betriebsordnung Be- triebsordnungen (BOA) entsprechen und von der zuständigen Behörde abgenommen sein oder über eine Inbetriebnahmegenehmigung im Sinne der §§ 6 ff. TEIV verfügen. Hiervon kann im Falle der beabsichtigten Nutzung von Wartungseinrichtungen und anderen technischen techni- schen Einrichtungen sowie bei Probe- und Versuchsfahrten abgewichen werden, wenn der betriebssichere Einsatz des Fahrzeugs Fahr- zeugs auf andere Weise gewährleistet ist.

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Samples: www.contargo.net