Angebote, Vertragsschluss. 2.1. Unsere Vertragsangebote sind freibleibend und unverbindlich, sofern sie nicht ausdrücklich als verbindlich gekennzeichnet sind oder eine bestimmte Annahme- frist enthalten. Dies gilt auch, wenn dem Kunden Kataloge, technische Dokumen- tationen (z.B. Zeichnungen, Pläne, Berechnungen, Kalkulationen, Verweisungen auf DIN-Normen), sonstige Produktbeschreibungen oder Unterlagen - auch in elektronischer Form - überlassen werden, an denen wir uns Eigentums- und Ur- heberrechte vorbehalten.
2.2. Vereinbarungen oder Abschlüsse, die der Kunde mit den für uns tätigen Mitarbei- tern, Vertretern und sonstigen Erfüllungsgehilfen trifft, bedürfen der nachträgli- chen, schriftlichen Bestätigung durch uns. Mit Ausnahme von Geschäftsführern und Prokuristen sind unsere Mitarbeiter, Vertreter und sonstigen Erfüllungsgehil- fen nicht berechtigt, hiervon abweichende mündliche Abreden zu treffen.
2.3. Die Bestellung durch den Kunden gilt als rechtsverbindliches Angebot zum Abschluss eines Vertrages. Unsere Annahme erfolgt durch Erklärung in Textform (z.B. durch unsere Auftragsbestätigung oder unsere Versand-/Abholbereit- schaftsanzeige) oder durch Auslieferung der Ware. Sofern sich aus der Bestel- lung nichts anderes ergibt, sind wir berechtigt, das Vertragsangebot des Kunden innerhalb von zwei (2) Wochen nach seinem Zugang bei uns anzunehmen. Rechtserhebliche Erklärungen und Anzeigen, die der Kunde nach Vertrags- schluss uns gegenüber abgibt (z.B. Fristsetzungen, Mahnungen, Mängelrügen), bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der Schriftform. Der Kunde ist verpflichtet, uns un- verzüglich (§ 121 Abs. 1 des Bürgerlichen Gesetzbuchs (BGB)) über Abweichun- gen der Leistungsbeschreibungen in der Auftragsbestätigung von dem ursprüng- lichen Angebot anzuzeigen.
2.4. Die in Prospekten, Katalogen, Rundschreiben, Anzeigen, Preislisten oder in den zum Angebot gehörenden Unterlagen enthaltenen Angaben, Zeichnungen, Ab- bildungen, technischen Daten, Gewichts-, Maß- und Leistungsbeschreibungen sind keine Beschaffenheits- oder Haltbarkeitsgarantien und werden nur dann Vertragsbestandteil, wenn ihre Einhaltung zwischen den Parteien ausdrücklich vereinbart worden ist. Änderungen dieser Merkmale behalten wir uns auch nach Absendung einer Auftragsbestätigung vor, sofern diese Änderungen weder der Auftragsbestätigung noch der Spezifikation des Kunden widersprechen.
Angebote, Vertragsschluss. 1. Alle Angebote des Auftragnehmers sind freibleibend und unverbind- lich, soweit sie bei ausreichender Bestimmtheit nicht ausdrücklich als verbindlich gekennzeichnet sind oder eine Annahmefrist enthalten. Technische Angaben (z. B. über Maße, Gewichte, Mengen, Typen etc.) sind ebenso wie Zeitangaben für die Durchführung des Auftrags und die zu den Angeboten gehörenden Unterlagen (z. B. Abbildun- gen, Zeichnungen) auch bei verbindlichen Angeboten nur annähernd maßgebend, soweit sie nicht jeweils ausdrücklich als verbindlich be- zeichnet sind. Die Übernahme von Abfällen und Abwasser in die Verwertungs-, Beseitigungs- und Behandlungsanlagen des Auftrag- nehmers erfolgt auch bei verbindlichen Angeboten nur im Rahmen freier Kapazitäten.
2. Bestellungen oder Aufträge des Auftraggebers kann der Auftrag- nehmer innerhalb von drei Wochen nach Zugang annehmen.
3. Der Vertrag ist erst abgeschlossen, wenn der Auftraggeber das verbindliche Angebot des Auftragnehmers fristgemäß schriftlich an- genommen hat oder der Auftragnehmer die Bestellung oder den Auf- trag des Auftraggebers fristgemäß angenommen und schriftlich be- stätigt hat. Eine solche schriftliche Bestätigung durch den Auftrag- nehmer braucht nicht zu erfolgen, wenn sie den Umständen nach nicht zu erwarten war oder der Auftraggeber auf sie verzichtet hat.
4. Telefonische oder mündliche Änderungen und Ergänzungen der vertraglichen Vereinbarungen sowie Nebenabreden hierzu bedürfen zu ihrer Wirksamkeit ausdrücklich der schriftlichen Bestätigung durch den Auftragnehmer.
5. Vor Vertragsschluss getroffene Vereinbarungen und Abreden sind nur wirksam, wenn auf diese im Vertrag ausdrücklich schriftlich Be- zug genommen wird.
Angebote, Vertragsschluss. 1. Unsere Angebote sind freibleibend, es sei denn wir haben in dem Angebot schriftlich zugesagt, dass es verbindlich ist.
2. Verträge kommen zustande, wenn wir den Auftrag des Kunden durch schriftliche Auftragsbestätigung annehmen.
Angebote, Vertragsschluss. II. Purchase offers / Conclusion of contract
1. Die Erstellung von Angeboten ist für uns kostenlos und unverbindlich.
1. Any offer made will be free of charge and not binding to us.
2. Erfolgt das Angebot aufgrund unserer Anfrage, darf von den in der Anfrage enthaltenen Vorgaben nur dann abge- wichen werden, wenn wir hierauf ausdrücklich hingewiesen werden. 2. In the event the offer is made upon our request, the Sup- plier shall not diverge from the specifications provided, un- less expressly allowed by us.
3. Energiesparende Produkte werden, soweit wirtschaftlich darstellbar, von uns bevorzugt. Bei jeder Beschaffung von energieverbrauchenden Produkten (z.B. Produktionsanla- gen, Heizungen, Pumpen, Beleuchtungssysteme, Monitore) sind daher auch die jeweils effizientesten Systeme anzubie- ten und deren Mehrkosten und Minderverbrauch in über- sichtlicher Form darzustellen. 3. Unless commercially unacceptable, we prefer energy- saving products. Thus, as far as the supply of energy con- suming products is concerned (e.g. production devices, heating facilities, pumps, illumination systems, monitors) Supplier shall offer the most efficient systems and provide for a clearly structured fact sheet setting out the additional costs and the reduction of consumption. Für die Errichtung, Änderung von und Reparatur an Gebäu- den sind die Anforderungen der Energieeinsparverordnung In regard to the erection, change and repair of building premises Supplier shall comply with the provisions of the sowie des Erneuerbare-Energien-Wärmegesetzes (EEWär- meG) als wichtiger Bestandteil der Planungsphase zu be- achten und umzusetzen. Dazu gehört auch die Führung der entsprechenden, rechtlich geforderten Nachweise (Energie- ausweis, Energieeinsparnachweis, Nachweis gemäß EE- WärmeG). Ebenso sind Vorschläge für besonders energie- effiziente Bauweisen („Effizienzgebäude“) zu unterbreiten und deren Wirtschaftlichkeit zu berechnen und darzustellen. German Energy Saving Regulation (Energieeinsparver- ordnung) and the Renewable Energies Heat Act (EEWärmeG), including but not limited to the keeping of le- gally required certificates (Energy Performance Certificate, Energy Saving Certificate, Certificate according to EEWärmeG). Moreover, Supplier shall propose particularly energy-efficient construction concepts (“efficient building”) and accordingly calculate and display the business effi- ciency of these concepts.
4. Mündliche Vereinbarungen unserer Angestellten werden erst durch unsere sch...
Angebote, Vertragsschluss. (1) Die Angebote des Verleihers erfolgen als Aufforderung zur Abgabe einer Bestellung auf der Grundlage dieser Bedingungen.
(2) Verträge bedürfen der Schriftform und werden für den Verleiher erst dann verbindlich, wenn eine vom Entleiher unterzeichnete Vertragsurkunde beim Verleiher vorliegt.
Angebote, Vertragsschluss a. Die REKA übernimmt kein Beschaffungsrisiko. Die richtige und rechtzeitige Selbstbelieferung bleibt vorbehalten.
b. Alle Angebote sind freibleibend, soweit sie nicht innerhalb einer Frist von zwei Wochen nach Zugang durch den Besteller/Mieter schriftlich bestätigt werden. Der Vertrag kommt wirksam erst durch die schriftliche (auch per Telefax oder E-Mail) Auftragsbestätigung durch die REKA zustande. Dies gilt insbesondere für etwaige Ergänzungen, Nebenabreden oder Abweichungen von diesen AGB. Erfolgt eine Lieferung/Leistung ohne eine vorherige ausdrückliche Auftragsbestätigung durch die REKA, kommt der Vertrag durch die Abnahme der Lieferung/Leistung durch den Besteller/Mieter zustan- de, vgl. Ziff. 1.b. dieser allgemeinen Geschäftsbedingungen.
c. Die im Angebot/der Leistungsbeschreibung festgelegten Beschaf- fenheiten und Leistungen legen den Umfang und die Eigenschaften sowohl der Liefer-/Mietgegenstände wie auch der weiteren Leistungen der REKA umfassend und abschließend fest. Ergänzende Angebotsunterlagen wie Zeichnungen, Abbildungen, Gewichts- und sonstige Maßangaben gelten annähernd, soweit sie nicht durch die REKA ausdrücklich als verbindlich bezeichnet wer- den.
d. Es gelten die im Angebot/der Leistungsbeschreibung genannten Preise. Bei einer laufenden Geschäftsverbindung gelten die jeweils am Tag der Lieferung/Anmietung gültigen Preise.
Angebote, Vertragsschluss. 2.1 Alle von der ICT abgegebenen Angebote sind freibleibend.
2.2 Bestellungen gelten erst dann als angenommen, wenn sie von der ICT schriftlich bestätigt worden sind oder die ICT die Bestellung ausführt, insbesondere wenn die ICT der Bestellung durch Übersendung der Produkte oder Erbringung der Leistung nachkommt. Eine mit Hilfe automatischer Einrichtungen erstellte Auftragsbestätigung, bei der Unterschrift und Namenswiedergabe fehlen, gilt als schriftlich. Für den Umfang der Lieferung oder Leistung ist die schriftliche Auftragsbestätigung der ICT maßgebend. Soweit die Auftragsbestätigung offensichtliche Irrtümer, Schreib- oder Rechenfehler enthält, ist sie für die ICT nicht verbindlich. Mündliche Nebenabsprachen bedürfen in jedem Fall zu ihrer Wirksamkeit der schriftlichen Bestätigung der ICT.
2.3 An Leistungs- und Produktbeschreibungen, Zeichnungen, Testprogrammen und anderen Unterlagen, die dem Kunden im Rahmen des Angebots oder zu einem späteren Zeitpunkt überlassen werden, behält sich die ICT sämtliche Rechte uneingeschränkt vor. Diese Unterlagen dürfen nur nach vorheriger schriftlicher Zustimmung der ICT Dritten zugänglich gemacht werden. Die darin sowie in Prospekten, Anzeigen und sonstigen Informations- und Werbematerialien enthaltenen produktbeschreibenden Angaben und technischen Daten werden sorgfältig erstellt, stellen jedoch mangels ausdrücklicher Kennzeichnung als solche keine Beschaffenheits- oder sonstige Garantien dar. Technisch bedingte Änderungen bleiben auch nach Vertragsschluss vorbehalten, sofern sie keine wesentlichen Auswirkungen auf die vereinbarte Funktionalität des Liefer- oder Leistungsgegenstands haben und dem Kunden zumutbar sind.
2.4 Das Schweigen der ICT auf Angebote, Bestellungen, Aufforderungen oder sonstige Erklärungen des Kunden gilt nur als Zustimmung, sofern dies vorher schriftlich vereinbart wurde.
2.5 Verschlechtern sich die Vermögensverhältnisse des Kunden wesentlich oder wird der begründete Antrag zur Eröffnung eines Insolvenz- oder vergleichbaren Verfahrens über das Vermögen des Kunden mangels Masse abgelehnt, ist die ICT berechtigt, ganz oder teilweise vom Vertrag zurückzutreten.
2.6 Sofern die ICT und der Kunde eine Lieferung oder Leistung auf Abruf schriftlich vereinbart haben, ist der Kunde verpflichtet, die gesamte Liefermenge oder bei Leistungen die gesamte Leistung innerhalb angemessener Frist, spätestens innerhalb von drei Monaten nach Vertragsschluss, abzurufen, sofern nichts anderes schriftlich vereinbart...
Angebote, Vertragsschluss a. Unsere Angebote sind freibleibend sofern sie nicht ausdrücklich als fest bezeichnet worden sind.
b. Der Vertragsschluss erfolgt unter dem Vorbehalt der richtigen und rechtzeitigen Selbstbelieferung durch unsere Zulieferer. Dies gilt nur für den Fall, dass die Nichtlieferung nicht von uns zu vertreten ist, insbesondere bei Abschluss eines kongruenten Deckungsgeschäftes mit unserem Zulieferer. Dauerhafte Betriebsstörungen durch höhere Gewalt, Streik, Rohstofferschöpfung oder andere Gründe, die nicht von uns zu vertreten sind, berechtigen uns zum Rücktritt von noch nicht erfüllten Verträgen. Irgendwelche Rechte kann der Kunde hie- raus nicht ableiten.
c. Sofern der Kunde die Ware auf elektronischem Wege bestellt, wird der Vertragstext von uns gespeichert und dem Kunden auf Verlangen nebst den vorliegenden AGB per E-Mail zugesandt.
Angebote, Vertragsschluss. 1. Serienmäßig hergestellte Waren werden grundsätzlich nach Muster oder Abbildung verkauft. Es besteht nur dann Anspruch auf Lieferung von Ausstellungsstücken, wenn dies besonders vereinbart wurde. Abweichungen in Struktur, Farbe, Maß und/oder Maserungen gegenüber dem Ausstellungsstück bleiben vorbehalten, soweit diese in der Natur der verwendeten Materialien (Massivhölzer, Leder, Natursteinplatten, Furniere, textile Produkte) liegen und handelsüblich sind. Nachträgliche Änderungen auf Veranlassung des Kunden werden dem Kunden berechnet.
2. Der Kunde kann per Telefon, per E-Mail oder über das auf unserer Website angebotene Online-Kontaktformular eine unverbindliche Anfrage auf Abgabe eines Angebots an uns richten. Wir lassen dem Kunden auf dessen Anfrage hin per E-Mail, Fax oder Brief ein Angebot zum Verkauf der vom Kunden zuvor ausgewählten Artikel aus unserem Sortiment zukommen. Unser Angebot kann der Kunde durch eine gegenüber uns abzugebende Annahmeerklärung per Fax, E-Mail oder Brief oder durch Zahlung des von uns angebotenen Kaufpreises innerhalb von 5 (fünf) Werktagen ab Zugang des Angebots annehmen. Bei der Berechnung der Annahmefrist ist der Tag des Angebotszugangs beim Kunden nicht mitzurechnen. Für die Annahme durch Zahlung ist der Tag des Zahlungseingangs bei uns maßgeblich. Nimmt der Kunde unser Angebot innerhalb der vorgenannten Frist nicht an, so sind wir nicht mehr an unser Angebot gebunden. Hierauf werden wir den Kunden in unserem Angebot besonders hinweisen.
3. Die Vertragssprache ist Deutsch.
Angebote, Vertragsschluss. 2.1 Unsere Angebote sind freibleibend; der Zwischenverkauf bleibt vorbehalten.
2.2 Verträge kommen erst mit schriftlicher Bestätigung der bei uns eingegangenen Bestellung oder durch Annahme der Ware durch den Kunden zustande.
2.3 Falls nicht anders vereinbart, gilt: Alle Angaben über die Beschaffenheit und Eignung der Ware - insbesondere Analy- sedaten, Eignung für einen bestimmten Verwendungszweck und über besondere Merkmale - sind als annähernde Durch- schnittswerte zu betrachten. Gleiches gilt auch für Muster und Proben. Solche Angaben stellen keine vereinbarte Beschaf- fenheit oder die Übernahme einer Garantie dar. Abweichun- gen im handelsüblichen Umfang sind zulässig.