Anlagegrundsätze des Teilfonds Musterklauseln

Anlagegrundsätze des Teilfonds. Die nachstehenden Bestimmungen regeln die fondsspezifischen Anlagegrundsätze des Teilfonds.
Anlagegrundsätze des Teilfonds. Die nachstehenden Bestimmungen regeln die fondsspezifischen Anlagegrundsätze des Rubin Real Estate Funds. Der Teilfonds investiert direkt oder indirekt in die Entwicklung von Immobilienprojekten weltweit, z.B. durch Beteiligungen an Immobilien- Holdinggesellschaften, Projektgesellschaften oder deren Finanzierung. Es können bereits bestehende oder im Bau befindliche Liegenschaften oder Betreibergesellschaften erworben werden, ebenso Grundstücke für Projektentwicklungen. Der Teilfonds kann in kollektive Kapitalanlagen und Immobilien- und Infrastrukturfonds jeglicher Art investieren, die mit Projektentwicklung im Bereich Immobilien zu tun haben. Der Teilfonds investiert auch in Immobilientrusts und Unternehmen, die Infrastruktur errichten und verwalten. Der Teilfonds kann sich auf wenige Investitionen beschränken oder in nur ein Projekt investieren. Er kann ferner bis zu 49% des Teilfondsvermögens in Wertpapiere, Geldmarktinstrumente, Beteiligungsformen und andere Finanzinstrumente investieren. Es können Sichteinlagen oder kündbare Einlagen mit einer Laufzeit von höchstens 12 Monaten ohne Beschränkung erworben werden. Der Teilfonds kann zu jedem Zeitpunkt bis zu 100% Sichteinlagen halten. Der Teilfonds kann zu Absicherungs- und Anlagezwecken derivative Finanzinstrumente einsetzen. OTC-Instrumente sind ebenfalls zulässig. Der Teilfonds kann für bis zu 1000% des Nettovermögens zu Anlagezwecken bei der Verwahrstelle oder bei Dritten Kredite aufnehmen. In Ausnahmefällen kann der Fonds mit ausdrücklicher Genehmigung der Verwahrstelle für die Rückzahlung von Anteilen in Höhe bis zu 20% seines Nettovermögens Kredite aufnehmen. Direkte oder indirekte Investitionen in Immobilien werden in der Regel durch Bankkredite finanziert. Dahingehend wird die Immobilie verpfändet, damit diese der finanzierenden Bank als Sicherheit dient. Mithin entsteht indirekt für den Fonds eine Verpflichtung, die das Fondsvolumen mehrfach übersteigen könnten. Die Rechnungswährung des Teilfonds wird in lit. A4 dieses Anhangs „Teilfonds im Überblick“ genannt. Bei der Rechnungswährung handelt es sich um die Währung, in der die Buchführung des Teilfonds erfolgt. Die Referenzwährung ist die Währung, in der die Performance und der Nettoinventarwert berechnet werden. Dieser Teilfonds ist für Anleger nicht geeignet, die ihr Geld innerhalb eines Zeitraumes von weniger als 3 Jahren aus dem Teilfonds wieder zurückziehen wollen. Der Teilfonds ist typischerweise für Anleger mit sehr hohem Risikoprofil kon...
Anlagegrundsätze des Teilfonds. Die nachstehenden Bestimmungen regeln die fondsspezifischen Anlagegrundsätze des Saphir Prime Fund.
Anlagegrundsätze des Teilfonds. Die nachstehenden Bestimmungen regeln die fondsspezifischen Anlagegrundsätze des Alternative Fixed Income. Der Teilfonds investiert überwiegend, d.h. zu mindestens 70% des Vermögens, in Schuldverschreibungen und sonstige verbriefte Schuldtitel, die von Staaten und anderen supranationalen Akteuren ausgegeben wurden. Bis zu 30% des Vermögens können in Einzeltitel und andere kollektive Kapitalanlagen ohne Beschränkung bzgl. Länder und Branchen investiert werden. Ebenfalls ist es nicht relevant, ob ein Investmentgrade vorhanden ist. Der Teilfonds wird insbesondere in Schuldverschreibungen von Staaten und internationalen Organisationen mit globaler Exposition investieren, sowie in Schuldverschreibungen von Unternehmen und in Kreditfonds, die Kredite an kleine Unternehmen vergeben. Zumindest 70% des Vermögens des Teilfonds müssen in Finanzinstrumente (Schuldverschreibungen und Aktien, die an regulierten Märkten oder in multilateralen Handelssystemen gelistet sein können oder nicht) investieren, die von Unternehmen mit Sitz in Italien sowie der EU/EWR mit einer Tochterunternehmung (in der Form einer Niederlassung, Betriebsstätte oder Ähnlichem) in Italien ausgegeben werden. Von diesen 70% müssen 30% in Instrumente verschiedener Unternehmen investiert werden, die im Index FTSE MIB der italienischen Börse oder in vergleichbaren Indizes anderer regulierter Märkte gelistet sind. Bis zu 100% des Vermögens des Teilfonds dürfen sich in Depots oder Bankkonten befinden. Ferner können Sichteinlagen oder kündbare Einlagen mit einer Laufzeit von höchstens 12 Monaten ohne Beschränkung erworben werden. Anteile an kollektiven Kapitalanlagen und Geldmarktinstrumente dürfen bis zu 30% des Fondsvermögens erworben werden. Ein Anlageschwerpunkt des Teilfonds wird das lnvestment in Hybridanleihen von Finanzunternehmen sein. Je nach Marktsituation kommen weitere Branchen hinzu. Hybridanleihen sind nachrangige Schuldverschreibungen mit einer langen bis unendlichen Laufzeit, bei denen es sich um eine Mischform aus Fremdkapital und Eigenkapital handelt. Ebenfalls wird in High-Yield Bonds investiert, die in der Regel hochverzinsliche Anleihen sind, die überwiegend für einen festen Zeitraum begeben werden. Die durchschnittliche Laufzeit der Forderungspapiere wird je nach Beurteilung der betriebswirtschaftlichen Rahmenbedingungen unterschiedlich sein. Insbesondere die Zinssätze sind ein grosses Kriterium bei der Auswahl, da diese den Wert des Teilfonds beeinflussen. Je nach Verlauf der Zins...
Anlagegrundsätze des Teilfonds. Das Vermögen des Teilfonds wird nach dem Grundsatz der Risikostreuung in Wertpapiere und andere Anlagen, wie nachfolgend beschrieben, investiert. Soweit für den Teilfonds keine abweichenden Anlagegrundsätze festgelegt sind, gelten die allgemeinen Anlagevorschriften. Das Anlageziel des Teilfonds besteht darin, im Rahmen einer längerfristigen Strategie regelmäßige Erträge verbunden mit einem langfristigen, stetigen Kapitalzuwachs in EUR zu erwirtschaften. Der Teilfonds zeichnet sich durch eine unterschiedliche Asset Allokation bzw. ein unterschiedliches Mass an eingegangenem Risiko aus. Das Fondsvermögen wird grundsätzlich überwiegend in andere Fonds investiert. Zusätzlich kann in Forderungswertpapiere investiert werden. Das Fondsvermögen kann auch bis zu 100 % in Geldmarkt- und geldmarktnahen Fonds sowie in Geldmarktinstrumenten und Sichteinlagen angelegt werden, wenn der Vermögensverwalter dies in bestimmten Marktphasen als für die Anteilsinhaber vorteilhaft erachtet. Die Techniken und Instrumente, die zur Absicherung des Fondsvermögens gegen Devisenkursrisiken eingesetzt werden können, umfassen z.B. Terminkontrakte, Optionen und Swaps. Diese dürfen bis zur vollständigen Absicherung des Fondsvermögens gegen Währungsverluste eingesetzt werden.
Anlagegrundsätze des Teilfonds a) Anlageziel und Anlagepolitik Angaben, wie ökologische und/oder soziale Merkmale erfüllt werden (EU 2019/2088 Art. 8 (1) a): Ausschlusskriterien: ESG Integration: Falls ein Index als Referenzwert bestimmt wurde, werden Angaben dazu gemacht, ob und wie dieser Index mit diesen Merkmalen vereinbar ist (EU 2019/2088 Art. 8 (1) b. Gemäss der Taxonomie-Verordnung (EU) 2020/852 wird folgende Erklärung beigefügt:
Anlagegrundsätze des Teilfonds. Die nachstehenden Bestimmungen regeln die fondsspezifischen Anlagegrundsätze des Rubin Prime Fund Class A. Das Anlageziel des Teilfonds besteht darin, den Anlegern eine konstante Anlagerendite zu bieten und sie vor den typischen Ausfallrisiken der Forderungen in den zugrunde liegenden Portfolios zu schützen. Es gibt keine Garantie dafür, dass der Teilfonds dieses Ziel erreicht. Durch seine Anlage in Kreditinstrumente kann der Teilfonds indirekt oder direkt in Unternehmen investieren, die im Bereich Factoring-, Reverse- Factoring- und in ähnlichen Sektoren (z.B. Finanzierung von Krediten, Banken, Versicherungen, etc. – ganzer Bereich Finanzdienstleistungen) tätig sind, indem er eine breite Palette von vorwiegend durch Versicherungen gedeckte Forderungen, die an verschiedene Gläubiger zu zahlen sind (d.h. Kunden des relevanten Factoring), vorfinanziert (Factoring und ähnliche Geschäfte).
Anlagegrundsätze des Teilfonds. Die nachstehenden Bestimmungen regeln die teilfondsspezifischen Anlagegrundsätze des Pre- cious Metals Champions Fund. Das Ziel des Teilfonds ist es, mittel- und langfristige Kapitalgewinne zu erzielen. Zu diesem Zweck wird im Rohstoff Sektor investiert, wobei hauptsächlich in börsenkotierten Firmen aus der Metall- und Bergbaubranche oder Unternehmen die mit dem im Bergbau geförderten Rohstoffe wie Element- und Eigenschaftsrohstoffe wirtschaftlich eng verbunden sind. Der Fokus ist auf Edelmetalle, Platingruppenmetalle und Edelsteine gesetzt. Der Teilfonds soll für Investoren eine zusätzliche Diversifikation zu bereits bestehenden Anlagen bieten.
Anlagegrundsätze des Teilfonds. Die nachstehenden Bestimmungen regeln die teilfondsspezifischen Anlagegrundsätze des Re- source Efficiency Leaders Fund. Das Ziel des Teilfonds ist es, mittel- und langfristige Kapitalgewinne zu erzielen und einen Mehrwert gegenüber dem MSCI World NR zu erwirtschaften. Zu diesem Zweck investiert der Teilfonds aktiv in liquide Aktien eines globalen Universums an Firmen, welche sich durch einen hohen Umsatzanteil im Bereich der Resourcen-Effizienz und einen hohen Grad an Nachhaltigkeit auszeichnen. Der Resource Efficiency Leaders Fund fusst dabei auf drei Säulen: 1) Ressourceneffizienz ist ein wichtiger Megatrend in der Zukunft, 2) Nachhaltige Unternehmen schneiden mittel- bis langfristig besser ab sowie 3) Regelbasierte Anlageprozesse liefern einen Mehrwert gegen- über emotionalen Investitionsentscheiden.
Anlagegrundsätze des Teilfonds. Die nachstehenden Bestimmungen regeln die teilfondsspezifischen Anlagegrundsätze des naturAlly Protect Restore Fund - Teilfonds “Blue World”: Überwiegendes Ziel dieses Nachhaltigkeitsfonds ist die Erzielung einer angemessenen Rendite durch Kapitalwachstum unter Wahrung ethischer, ökologischer, sozialer Grundsätze sowie der Berücksichti- gung international anerkannter Standards guter und verantwortungsvoller Unternehmensführung. Um dieses Ziel zu erreichen, investiert der Teilfonds in Wertpapiere und mehrheitlich (mind. 51%) in Fonds unterschiedlichster Vermögensklassen, die wiederum bspw. in Wasser, Agrar- und Forstwirt- schaft, (regenerative) Rohstoffe, (regenerative) Energie und/oder Edelmetalle investiert sind. Zur Ver- meidung von Risikokonzentrationen strebt der Teilfonds eine angemessene Diversifikation an. Die Auswahl der Investitionen erfolgt auf Basis der aktuellen Wirtschafts- und Kapitalmarktlage, wobei bei der Titelauswahl darauf geachtet wird, dass eine ausgeprägte Umweltfreundlichkeit bzw. die Einhal- tung ethischer und moralischer Grundprinzipien erkennbar sind. Der Fonds kann abweichend von dem Nachhaltigkeitskriterium in Anlageklassen investieren, in denen eine Umsetzung von Nachhaltigkeitskriterien schwierig ist (bspw. Minengesellschaften mit Abbau von Rohstoffen oder Edelmetallen). Zur Erfüllung der gesetzlichen Vorgaben gemäss Artikel 8 Absatz 1 Buchstabe a) und b) Verordnung (EU) 2019/2088 über nachhaltigkeitsbezogene Offenlegungspflichten im Finanzdienstleistungssektor vom 27. November 2019 veröffentlicht die Verwaltungsgesellschaft Informationen dazu, wie ökologische und/oder soziale Merkmale im Teilfonds BLUE WORLD erfüllt werden. Die Verwaltungsgesellschaft trifft ihre Investitionsentscheidungen des BLUE WORLD nicht nur auf Basis von wirtschaftlichen Faktoren, sondern auch auf Basis von definierten Nachhaltigkeitsfaktoren. Die Verwaltungsgesellschaft stellt die Portfolios grundsätzlich nach dem Prinzip auf, dass nur in zuge- lassene Fonds oder Wertpapiere (Instrumente) investiert werden kann, die den definierten Nachhaltig- keitskriterien entsprechen. Dies geschieht über einen dreistufigen Ansatz. Grundlage aller folgenden Aktivitäten ist Stufe 1: Zunächst werden Instrumente direkt auf Basis nachhal- tiger Aktivitäten ausgewählt (Positiv-Screening) mit der Massgabe, dass diese in Stufe 2 auch die Min- deststandards der Fonds erfüllen müssen (Negativ-Screening). Sobald die Instrumente danach als in- vestierbar eingestuft werden, wir...