Anlagen. 24.1 Die Anlagen dieses Vertrags sind fester Bestandteil dieses Vertrags und, sofern nicht ausdrücklich etwas anderes vorgesehen ist, stellt eine Bezugnahme auf diesen Vertrag gleichzeitig eine Bezugnahme auf die Anlagen dar. 24.2 Artikel 23 über Änderungen dieses Vertrags findet auf die Änderungen der Anlagen Anwendung.
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Samples: www.parlament.gv.at, www.ris.bka.gv.at
Anlagen. 24.1 Die Anlagen dieses Vertrags sind fester Bestandteil dieses Vertrags und, sofern nicht ausdrücklich etwas anderes vorgesehen ist, stellt Vertrags; eine Bezugnahme auf diesen den Vertrag stellt gleichzeitig eine Bezugnahme auf die Anlagen dar. 24.2 Artikel 23 über Änderungen dieses des Vertrags findet auch auf die Änderungen der Anlagen Anwendung.
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Samples: www.fao.org, www.health.belgium.be
Anlagen. 24.1 Die Anlagen dieses Vertrags sind fester Bestandteil dieses Vertrags und, sofern nicht ausdrücklich etwas anderes vorgesehen ist, Vertrags; eine Bezugnah- me auf den Vertrag stellt eine Bezugnahme auf diesen Vertrag gleichzeitig eine Bezugnahme auf die Anlagen dar. 24.2 Artikel 23 über Änderungen dieses des Vertrags findet auch auf die Änderungen der Anlagen Anwendung.
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Samples: fedlex.data.admin.ch