Common use of Annahmeverzug Clause in Contracts

Annahmeverzug. 12.1. Gerät der Kunde länger als 4 Wochen in Annah- meverzug (Verweigerung der Annahme, Verzug mit Vor- leistungen oder anders), und hat der Kunde trotz ange- messener Nachfristsetzung nicht für die Beseitigung der ihm zuzurechnenden Umstände gesorgt, welche die Leis- tungsausführung verzögern oder verhindern, dürfen wir bei aufrechtem Vertrag über die für die Leistungsausführung spezifizierten Geräte und Materialien anderweitig ver- fügen, sofern wir im Fall der Fortsetzung der Leistungs- ausführung diese innerhalb einer den jeweiligen Gege- benheiten angemessenen Frist nachbeschaffen. 12.2. Bei Annahmeverzug des Kunden sind wir ebenso berechtigt, bei Bestehen auf Vertragserfüllung die Ware bei uns einzulagern, wofür uns eine Lagergebühr in Höhe von € 50 zusteht. 12.3. Davon unberührt bleibt unser Recht, das Entgelt für erbrachte Leistungen fällig zu stellen und nach angemes- sener Nachfrist vom Vertrag zurückzutreten. 12.4. Im Falle eines berechtigten Rücktritts vom Vertrag, dürfen wir einen pauschalierten Schadenersatz in Höhe von 10 % des Auftragswertes zuzüglich USt ohne Nach- weis des tatsächlichen Schadens vom Kunden zu verlan- gen. Die Verpflichtung zur Zahlung eines Schadenersatzes ist im Falle eines Unternehmers vom Verschulden unab- hängig. 12.5. Die Geltendmachung eines höheren Schadens ist zulässig. Gegenüber Verbrauchern besteht dieses Recht nur, wenn es im Einzelfall ausgehandelt wird.

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Samples: Geschäftsbedingungen Für Sanitär , Heizungs Und Lüftungstechniker, Geschäftsbedingungen

Annahmeverzug. 12.113.1. Gerät der Kunde länger als 4 2 Wochen in Annah- meverzug Annahmeverzug (Verweigerung der Annahme, Verzug mit Vor- leistungen Vorleistungen oder anders), und hat der Kunde trotz ange- messener Nachfristsetzung angemessener Nachfristset- zung nicht für die Beseitigung der ihm zuzurechnenden zuzu- rechnenden Umstände gesorgt, welche die Leis- tungsausführung verzögern oder verhindern, dürfen wir bei aufrechtem Vertrag über die für die Leistungsausführung spezifizierten Geräte und Materialien anderweitig ver- fügenverfügen, sofern wir im Fall der Fortsetzung der Leistungs- ausführung Leistungsausfüh- rung diese innerhalb einer den jeweiligen Gege- benheiten angemessenen Frist nachbeschaffen. 12.213.2. Bei Annahmeverzug des Kunden sind wir ebenso berechtigt, bei Bestehen auf Vertragserfüllung Vertragser- füllung die Ware bei uns einzulagern, wofür uns eine Lagergebühr in Höhe von € 50 150,00 monatlich ODER € 40,00 pro Woche ab verein- xxxxxx Xxxxxxxxxxxx zusteht. 12.313.3. Davon unberührt bleibt unser Recht, das Entgelt für erbrachte Leistungen fällig zu stellen und nach angemes- sener angemessener Nachfrist vom Vertrag zurückzutreten. 12.413.4. Im Falle eines berechtigten Rücktritts vom Vertrag, Vertrag dürfen wir einen pauschalierten Schadenersatz in Höhe von 10 30 % des Auftragswertes Auftrags- wertes zuzüglich USt ohne Nach- weis Nachweis des tatsächlichen tat- sächlichen Schadens vom unternehmerischen Kunden zu verlan- genverlangen. Die Verpflichtung zur Zahlung Zah- lung eines Schadenersatzes durch einen unter- nehmerischen Kunden ist im Falle eines Unternehmers vom Verschulden unab- hängigun- abhängig. 12.513.5. Die Geltendmachung eines höheren Schadens ist zulässig. Gegenüber Verbrauchern besteht dieses Recht nur, wenn es im Einzelfall ausgehandelt wird.

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Samples: Geschäftsbedingungen

Annahmeverzug. 12.111.1. Gerät der Kunde länger als 4 Wochen Wo- chen in Annah- meverzug Annahmeverzug (Verweigerung der Annahme, Verzug mit Vor- leistungen Vorleistungen oder anders, kein Abruf innerhalb angemessener Zeit bei Auftrag auf Abruf), und hat der Kunde Kun- de trotz ange- messener angemessener Nachfristsetzung nicht für die Beseitigung der ihm zuzurechnenden zuzurech- nenden Umstände gesorgt, welche die Leis- tungsausführung verzögern oder verhindern, dürfen wir bei aufrechtem Vertrag über die für die Leistungsausführung spezifizierten Geräte und Materialien anderweitig ver- fügenverfü- gen, sofern wir im Fall der Fortsetzung der Leistungs- ausführung Leistungsausführung diese innerhalb einer den jeweiligen Gege- benheiten angemessenen Gegebenheiten angemesse- nen Frist nachbeschaffen. 12.211.2. Bei Annahmeverzug des Kunden sind wir ebenso berechtigt, bei Bestehen auf Vertragserfüllung die Ware bei uns einzulagerneinzula- gern, wofür uns eine Lagergebühr in Höhe von € 50 gemäß Pkt. 9.4 zusteht. 12.3. Davon unberührt bleibt unser Recht, das Entgelt für erbrachte Leistungen fällig zu stellen und nach angemes- sener Nachfrist vom Vertrag zurückzutreten. 12.411.3. Im Falle eines berechtigten Rücktritts Rück- tritts vom Vertrag, Vertrag dürfen wir einen pauschalierten pauscha- lierten Schadenersatz in Höhe von 10 30 % des Auftragswertes zuzüglich USt Bruttoauftragswertes ohne Nach- weis Nachweis des tatsächlichen Schadens vom Kunden zu verlan- gen. Die Verpflichtung zur Zahlung eines Schadenersatzes ist im Falle eines Unternehmers vom Verschulden unab- hängigverlangen. 12.511.4. Die Geltendmachung eines höheren Schadens ist zulässig. Gegenüber Verbrauchern besteht dieses Recht nur, wenn es im Einzelfall ausgehandelt wird.

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Samples: Allgemeine Verkaufsbedingungen (Agb)

Annahmeverzug. 12.111.1. Gerät der Kunde länger als 4 Wochen in Annah- meverzug (Verweigerung der Annahme, Verzug mit Vor- leistungen oder anders, kein Abruf innerhalb angemesse- ner Zeit bei Auftrag auf Abruf), und hat der Kunde trotz ange- messener angemessener Nachfristsetzung nicht für die Beseitigung Beseiti- gung der ihm zuzurechnenden Umstände gesorgt, welche die Leis- tungsausführung Leistungsausführung verzögern oder verhindern, dürfen dür- fen wir bei aufrechtem Vertrag über die für die Leistungsausführung Leistungs- ausführung spezifizierten Geräte und Materialien anderweitig ver- fügenander- weitig verfügen, sofern wir im Fall der Fortsetzung der Leistungs- ausführung Leistungsausführung diese innerhalb einer den jeweiligen Gege- benheiten Gegebenheiten angemessenen Frist nachbeschaffen. 12.211.2. Bei Annahmeverzug des Kunden sind wir ebenso berechtigt, bei Bestehen auf Vertragserfüllung die Ware bei uns einzulagern, wofür uns eine Lagergebühr in Höhe von € 50 gemäß Pkt. 9.4 zusteht. 12.3. Davon unberührt bleibt unser Recht, das Entgelt für erbrachte Leistungen fällig zu stellen und nach angemes- sener Nachfrist vom Vertrag zurückzutreten. 12.411.3. Im Falle eines berechtigten Rücktritts vom Vertrag, Vertrag dürfen wir einen pauschalierten Schadenersatz in Höhe von 10 % des Auftragswertes zuzüglich USt Bruttoauftragswertes ohne Nach- weis Nachweis des tatsächlichen Schadens vom Kunden zu verlan- gen. Die Verpflichtung zur Zahlung eines Schadenersatzes ist im Falle eines Unternehmers vom Verschulden unab- hängigverlangen. 12.511.4. Die Geltendmachung eines höheren Schadens ist zulässig. Gegenüber Verbrauchern besteht dieses Recht nur, wenn es im Einzelfall ausgehandelt wird.

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Samples: Allgemeine Verkaufsbedingungen (Agb)

Annahmeverzug. 12.113.1. Gerät der Kunde länger als 4 2 Wochen in Annah- meverzug Annahmeverzug (Verweigerung der Annahme, Verzug mit Vor- leistungen Vorleistungen oder anders), und hat der Kunde trotz ange- messener angemessener Nachfristsetzung nicht für die Beseitigung der ihm zuzurechnenden Umstände gesorgt, welche die Leis- tungsausführung Leistungsausführung verzögern oder verhindern, dürfen wir bei aufrechtem Vertrag über die für die Leistungsausführung spezifizierten Geräte und Materialien anderweitig ver- fügenverfügen, sofern wir im Fall der Fortsetzung der Leistungs- ausführung Leistungsausführung diese innerhalb einer den jeweiligen Gege- benheiten Gegebenheiten angemessenen Frist nachbeschaffen. 12.213.2. Bei Annahmeverzug des Kunden sind wir ebenso berechtigt, bei Bestehen auf Vertragserfüllung die Ware bei uns einzulagern, wofür uns eine Lagergebühr in Höhe von € 50 10% des Auftragswertes je Monat zusteht. 12.313.3. Davon unberührt bleibt unser Recht, das Entgelt für erbrachte Leistungen fällig zu stellen und nach angemes- sener angemessener Nachfrist vom Vertrag zurückzutreten. 12.413.4. Im Falle eines berechtigten Rücktritts vom Vertrag, Vertrag dürfen wir einen pauschalierten Schadenersatz in Höhe von 10 15 % des Auftragswertes zuzüglich USt ohne Nach- weis Nachweis des tatsächlichen Schadens vom Kunden zu verlan- genverlangen. Die Verpflichtung zur Zahlung eines Schadenersatzes durch einen unternehmerischen Kunden ist im Falle eines Unternehmers vom Verschulden unab- hängigunabhängig. 12.513.5. Die Geltendmachung eines höheren Schadens ist zulässig. Gegenüber Verbrauchern besteht dieses Recht nur, wenn es im Einzelfall ausgehandelt wird.

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Samples: Allgemeine Geschäftsbedingungen

Annahmeverzug. 12.1. (1) Gerät der Kunde länger als 4 2 Wochen in Annah- meverzug Annahmeverzug (Verweigerung Ver- weigerung der Annahme, Verzug mit Vor- leistungen Vorleistungen oder anders), und hat der Kunde trotz ange- messener angemessener Nachfristsetzung nicht für die Beseitigung der ihm zuzurechnenden Umstände gesorgt, welche wel- che die Leis- tungsausführung Leistungsausführung verzögern oder verhindern, dürfen wir bei aufrechtem Vertrag über die für die Leistungsausführung spezifizierten Geräte und Materialien anderweitig ver- fügenverfügen, sofern so- fern wir im Fall der Fortsetzung der Leistungs- ausführung Leistungsausführung diese innerhalb einer den jeweiligen Gege- benheiten Gegebenheiten angemessenen Frist nachbeschaffen. 12.2. (2) Bei Annahmeverzug des Kunden sind wir ebenso berechtigt, bei Bestehen auf Vertragserfüllung die Ware bei uns einzulagern, wofür wo- für uns eine Lagergebühr in Höhe von € 50 20% des Warenwerts pro angefangener Woche zusteht. 12.3. (3) Davon unberührt bleibt unser Recht, das Entgelt für erbrachte Lie- ferungen und Leistungen fällig zu stellen und nach angemes- sener angemessener Nachfrist vom Vertrag zurückzutreten. 12.4. (4) Im Falle eines berechtigten Rücktritts vom Vertrag, Vertrag dürfen wir einen pauschalierten Schadenersatz in Höhe von 10 50% des Auftragswertes Auf- tragswertes zuzüglich USt Umsatzsteuer ohne Nach- weis Nachweis des tatsächlichen tatsäch- lichen Schadens vom unternehmerischen Kunden zu verlan- genverlangen. Die Verpflichtung zur Zahlung eines Schadenersatzes durch einen unternehmerischen Kunden ist im Falle eines Unternehmers vom Verschulden unab- hängigunabhängig. 12.5. (5) Die Geltendmachung eines höheren Schadens ist zulässig. Gegenüber Ge- genüber Verbrauchern besteht dieses Recht nur, wenn es im Einzelfall Ein- zelfall ausgehandelt wird.

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Samples: Allgemeine Geschäftsbedingungen

Annahmeverzug. 12.113.1. Gerät der Kunde Auftraggeber länger als 4 2 Wochen in Annah- meverzug Annahmeverzug (Verweigerung der Annahme, Verzug mit Vor- leistungen Vorleistungen oder anders), und hat der Kunde Auftraggeber trotz ange- messener angemessener Nachfristsetzung nicht für die Beseitigung der ihm zuzurechnenden Umstände gesorgt, welche die Leis- tungsausführung Leistungsausführung verzögern oder verhindern, dürfen wir bei aufrechtem Vertrag über die für die Leistungsausführung spezifizierten Geräte und Materialien anderweitig ver- fügenverfügen, sofern wir im Fall der Fortsetzung der Leistungs- ausführung Leistungsausführung diese innerhalb einer den jeweiligen Gege- benheiten Gegebenheiten angemessenen Frist nachbeschaffen. 12.213.2. Bei Annahmeverzug des Kunden Auftraggebers sind wir ebenso berechtigt, bei Bestehen auf Vertragserfüllung die Ware bei uns einzulagern, wofür uns eine Lagergebühr in Höhe von € 50 zusteht.uns 12.313.3. Davon unberührt bleibt unser Recht, das Entgelt für erbrachte Leistungen fällig zu stellen und nach angemes- sener angemessener Nachfrist vom Vertrag zurückzutreten. 12.413.4. Im Falle eines berechtigten Rücktritts vom Vertrag, Vertrag dürfen wir einen pauschalierten Schadenersatz in Höhe von 10 25 % des Auftragswertes zuzüglich USt MwSt. ohne Nach- weis Nachweis des tatsächlichen Schadens vom unternehmerischen Kunden zu verlan- genverlangen. Die Verpflichtung zur Zahlung eines Schadenersatzes durch einen unternehmerischen Auftraggebers ist im Falle eines Unternehmers vom Verschulden unab- hängigunabhängig. 12.513.5. Die Geltendmachung eines höheren Schadens ist zulässig. Gegenüber Verbrauchern als Auftraggeber besteht dieses Recht nur, wenn es im Einzelfall ausgehandelt wird.

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Samples: Allgemeine Geschäftsbedingungen

Annahmeverzug. 12.113.1. Gerät der Kunde länger als 4 Wochen ____ Stunden in Annah- meverzug Annahmeverzug (Verweigerung der Annahme, Verzug mit Vor- leistungen Vorleistungen oder andersanderes), und hat der Kunde trotz ange- messener angemessener Nachfristsetzung nicht für die Beseitigung der ihm zuzurechnenden Umstände gesorgt, welche die Leis- tungsausführung Leistungsausführung verzögern oder verhindern, dürfen wir bei aufrechtem Vertrag über die für die Leistungsausführung spezifizierten Geräte und Materialien anderweitig ver- fügenverfügen, sofern wir im Fall der Fortsetzung der Leistungs- ausführung Leistungsausführung diese innerhalb einer den jeweiligen Gege- benheiten Gegebenheiten angemessenen Frist nachbeschaffennach beschaffen. 12.213.2. Bei Annahmeverzug des Kunden sind wir ebenso berechtigt, bei Bestehen auf Vertragserfüllung die Ware bei uns einzulagern, wofür uns eine Lagergebühr in Höhe von € 50 ___ zusteht. 12.313.3. Davon unberührt bleibt unser Recht, das Entgelt für erbrachte Leistungen fällig zu stellen und nach angemes- sener angemessener Nachfrist vom Vertrag zurückzutreten. 12.413.4. Im Falle eines unseres berechtigten Rücktritts oder unberechtigten Rücktritts des Kunden vom Vertrag, dürfen wir einen pauschalierten Schadenersatz in Höhe von 10 ___ % des Auftragswertes zuzüglich USt ohne Nach- weis Nachweis des tatsächlichen Schadens vom unternehmerischen Kunden zu verlan- genverlangen. Die Verpflichtung zur Zahlung eines Schadenersatzes ist im Falle eines Unternehmers vom Verschulden unab- hängigunabhängig. 12.513.5. Die Geltendmachung eines höheren Schadens ist zulässig. Gegenüber Verbrauchern besteht dieses Recht nur, wenn es im Einzelfall ausgehandelt wird.

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Samples: Geschäftsbedingungen Für Beleuchtungs Und Beschallungstechniker

Annahmeverzug. 12.113.1. Gerät der Kunde länger als 4 2 Wochen in Annah- meverzug Annahme- verzug (Verweigerung der Annahme, Verzug mit Vor- leistungen Vorleistungen oder anders), und hat der Kunde trotz ange- messener angemessener Nachfristsetzung nicht für die Beseitigung der ihm zuzurechnenden Umstände gesorgt, welche die Leis- tungsausführung Leistungsausführung verzögern oder verhindern, dürfen wir bei aufrechtem Vertrag über die für die Leistungsausführung Leistungsaus- führung spezifizierten Geräte und Materialien anderweitig ver- fügenverfügen, sofern wir im Fall der Fortsetzung der Leistungs- ausführung Leistungsausführung diese innerhalb einer den jeweiligen Gege- benheiten Gegebenheiten angemessenen Frist nachbeschaffen. 12.213.2. Bei Annahmeverzug des Kunden sind wir ebenso berechtigt, bei Bestehen auf Vertragserfüllung die Ware bei uns einzulagern, wofür uns eine Lagergebühr in Höhe von € 50 5 % des Auftragswertes zusteht. 12.313.3. Davon unberührt bleibt unser Recht, das Entgelt für erbrachte Leistungen fällig zu stellen und nach angemes- sener angemesse- ner Nachfrist vom Vertrag zurückzutreten. 12.413.4. Im Falle eines berechtigten Rücktritts vom Vertrag, Vertrag dürfen wir einen pauschalierten Schadenersatz in Höhe von 10 % des Auftragswertes zuzüglich USt ohne Nach- weis des Nachweis der tatsächlichen Schadens vom Kunden zu verlan- genverlangen. Die Verpflichtung zur Zahlung eines Schadenersatzes durch einen unternehmerischen Kunden ist im Falle eines Unternehmers vom Verschulden unab- hängigunabhängig. 12.513.5. Die Geltendmachung eines höheren Schadens ist zulässig. Gegenüber Verbrauchern besteht dieses Recht nur, wenn es im Einzelfall ausgehandelt wird.

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Samples: Allgemeine Geschäftsbedingungen (Agb)

Annahmeverzug. 12.111.1. Lieferungen gelten mit der rechtzeitigen Meldung der Versandbereitschaft als erfolgt. Versandbereite Ware muss vom Kunden sofort angenommen werden. Gerät der Kunde länger als 4 Wochen in Annah- meverzug Annahmeverzug (Verweigerung der Annahme, Verzug mit Vor- leistungen Vorleistungen, kein Abruf innerhalb angemessener Zeit bei Auftrag auf Abruf oder anders), und hat der Kunde trotz ange- messener angemessener Nachfristsetzung nicht für die Beseitigung der ihm zuzurechnenden Umstände gesorgt, welche die Leis- tungsausführung Leistungsausführung verzögern oder verhindern, dürfen wir bei aufrechtem Vertrag über die für die Leistungsausführung spezifizierten Geräte und Materialien anderweitig ver- fügenverfügen, sofern wir im Fall der Fortsetzung der Leistungs- ausführung Leistungsausführung diese innerhalb einer den jeweiligen Gege- benheiten Gegebenheiten angemessenen Frist nachbeschaffen. 12.211.2. Bei Annahmeverzug des Kunden sind wir ebenso berechtigt, bei Bestehen auf Vertragserfüllung nach unserer Xxxx die Ware auf Kosten und Gefahr des Kunden an diesen zu versenden oder die Ware für den Kunden einzulagern. Für den Fall der Einlagerung sind wir dazu berechtigt, diese zu einer marktüblichen Lagergebühr entweder selbst vorzunehmen oder im Namen und auf Rechnung des Kunden bei uns einzulagern, wofür uns eine Lagergebühr in Höhe von € 50 zustehtDritten vornehmen zu lassen. 12.311.3. Davon unberührt bleibt unser Befindet sich der Kunde in Annahmeverzug, haben wir aber auch das Recht, das Entgelt für erbrachte Leistungen fällig zu stellen nach Setzung und nach angemes- sener Verstreichens einer angemessenen Nachfrist sogleich vom Vertrag zurückzutretenzurückzutreten und die für die Leistungsausführung spezifizierten Geräte und Materialien nach erfolgtem Rücktritt weiterzuverkaufen oder anderweitig über sie zu verfügen. 12.4. Im Falle eines berechtigten Rücktritts vom Vertrag, dürfen wir einen pauschalierten Schadenersatz in Höhe von 10 % des Auftragswertes zuzüglich USt ohne Nach- weis des tatsächlichen Schadens vom Kunden zu verlan- gen. Die Verpflichtung zur Zahlung eines Schadenersatzes ist im Falle eines Unternehmers vom Verschulden unab- hängig. 12.511.4. Die Geltendmachung eines höheren Schadens ist zulässig. Gegenüber Verbrauchern besteht dieses Recht nur, wenn es im Einzelfall ausgehandelt wirdunserer sonstigen Rechte und Ansprüche bleibt unberührt.

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Samples: General Terms and Conditions

Annahmeverzug. 12.1. Gerät der Kunde länger als 4 Wochen 2 Stunden in Annah- meverzug (Verweigerung der Annahme, Verzug mit Vor- leistungen Vorleistungen oder anders, kein Abruf innerhalb an- gemessener Zeit bei Auftrag auf Abruf), und hat der Kunde trotz ange- messener angemessener Nachfristsetzung nicht für die Beseitigung der ihm zuzurechnenden Umstände gesorgt, welche die Leis- tungsausführung Leistungsausführung verzögern oder verhindern, dürfen wir bei aufrechtem Vertrag über die für die Leistungsausführung spezifizierten Geräte Ge- räte und Materialien anderweitig ver- fügenverfügen und sämt- liche daraus entstehende Aufwändungen zur Verrech- nung bringen, sofern wir im Fall der Fortsetzung der Leistungs- ausführung Leistungsausführung diese innerhalb einer den jeweiligen Gege- benheiten jeweili- gen Gegebenheiten angemessenen Frist nachbeschaffennachbe- schaffen. Des Weiteren werden die uns dadurch ent- standenen Aufwände (Stehzeit=Arbeitszeit, Wegzeit, Kilometer und Pauschalen) unserer Servicetechniker nach tatsächlichem Aufwand zur Abrechnung ge- bracht. 12.2. Bei Annahmeverzug des Kunden sind wir ebenso eben- so berechtigt, bei Bestehen auf Vertragserfüllung die Ware bei uns einzulagern, wofür uns eine Lagergebühr in Höhe von € 50 Lagerge- bühr gemäß Punkt 10.3 zusteht. 12.3. Davon unberührt bleibt unser Recht, das Entgelt für erbrachte Leistungen fällig zu stellen und nach angemes- sener Nachfrist vom Vertrag zurückzutreten. 12.4. Im Falle eines berechtigten Rücktritts vom Vertrag, dürfen wir einen pauschalierten Schadenersatz in Höhe von 10 % des Auftragswertes zuzüglich USt ohne Nach- weis des tatsächlichen Schadens vom Kunden zu verlan- gen. Die Verpflichtung zur Zahlung eines Schadenersatzes ist im Falle eines Unternehmers vom Verschulden unab- hängig. 12.5. Die Geltendmachung eines höheren Schadens ist zulässig. Gegenüber Verbrauchern besteht dieses Recht nur, wenn es im Einzelfall ausgehandelt wird.

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Samples: Allgemeine Lieferbedingungen

Annahmeverzug. 12.113.1. Gerät der Kunde länger als 4 2 Wochen in Annah- meverzug Annahmeverzug (Verweigerung der Annahme, Verzug mit Vor- leistungen Vorleistungen oder anders), und hat der Kunde trotz ange- messener angemessener Nachfristsetzung nicht für die Beseitigung der ihm zuzurechnenden Umstände gesorgt, welche die Leis- tungsausführung Leistungsausführung verzögern oder verhindern, dürfen wir bei aufrechtem Vertrag über die für die Leistungsausführung spezifizierten Geräte und Materialien anderweitig ver- fügenverfügen, sofern wir im Fall der Fortsetzung der Leistungs- ausführung Leistungsausführung diese innerhalb einer den jeweiligen Gege- benheiten angemessenen Gegebenheiten angemessene Frist nachbeschaffen. 12.213.2. Bei Annahmeverzug des Kunden sind wir ebenso berechtigt, bei Bestehen auf Vertragserfüllung die Ware bei uns einzulagern, wofür uns eine Lagergebühr in Höhe von € 50 10 pro angefangenem Kalendertag zusteht. 12.313.3. Davon unberührt bleibt unser Recht, das Entgelt für erbrachte Leistungen fällig zu stellen und nach angemes- sener angemessener Nachfrist vom Vertrag zurückzutreten. 12.413.4. Im Falle eines berechtigten Rücktritts vom Vertrag, Vertrag dürfen wir einen pauschalierten Schadenersatz in Höhe von 10 50% des Auftragswertes zuzüglich USt ohne Nach- weis Nachweis des tatsächlichen Schadens vom Kunden zu verlan- genverlangen. Die Verpflichtung zur Zahlung eines Schadenersatzes durch einen unternehmerischen Kunden ist im Falle eines Unternehmers vom Verschulden unab- hängigunabhängig. 12.513.5. Die Geltendmachung eines höheren Schadens ist zulässig. Gegenüber Verbrauchern besteht dieses Recht nur, wenn es im Einzelfall ausgehandelt wird.

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Samples: Geschäftsbedingungen Für Spengler

Annahmeverzug. 12.113.1. Gerät der Kunde länger als 4 2 Wochen in Annah- meverzug Annahmeverzug (Verweigerung der Annahme, Verzug mit Vor- leistungen Vorleistungen oder anders), und hat der Kunde trotz ange- messener angemessener Nachfristsetzung nicht für die Beseitigung der ihm zuzurechnenden Umstände Um- stände gesorgt, welche die Leis- tungsausführung Leistungsausführung verzögern oder verhindern, dürfen wir bei aufrechtem Vertrag über die für die Leistungsausführung spezifizierten Geräte und Materialien anderweitig ver- fügenverfügen, sofern wir im Fall der Fortsetzung der Leistungs- ausführung Leistungsausführung diese innerhalb einer den jeweiligen Gege- benheiten Gegebenheiten angemessenen Frist nachbeschaffen. 12.213.2. Bei Annahmeverzug des Kunden sind wir ebenso berechtigt, bei Bestehen auf Vertragserfüllung die Ware bei uns einzulagern, wofür uns eine Lagergebühr in Höhe von € 50 10,0 % zusteht. 12.313.3. Davon unberührt bleibt unser Recht, das Entgelt für erbrachte Leistungen fällig zu stellen und nach angemes- sener angemessener Nachfrist vom Vertrag zurückzutretenzurückzu- treten. 12.413.4. Im Falle eines berechtigten Rücktritts vom Vertrag, dürfen wir einen pauschalierten Schadenersatz in Höhe von 10 30,0 % des Auftragswertes zuzüglich USt ohne Nach- weis Nachweis des tatsächlichen Schadens vom Kunden zu verlan- genverlangen. Die Verpflichtung zur Zahlung eines Schadenersatzes ist im Falle eines Unternehmers vom Verschulden unab- hängigunabhängig. 12.513.5. Die Geltendmachung eines höheren Schadens ist zulässig. Gegenüber Verbrauchern besteht dieses Recht nur, wenn es im Einzelfall ausgehandelt wird.

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Samples: Geschäftsbedingungen Für Sanitär , Heizungs Und Lüftungstechniker

Annahmeverzug. 12.1. Gerät 11.1.Gerät der Kunde länger als 4 ## Wochen in Annah- meverzug Annahmeverzug (Verweigerung Ver- weigerung der Annahme, Verzug mit Vor- leistungen Vorleistungen oder anders, kein Abruf innerhalb angemessener Zeit bei Auftrag auf Abruf), und hat der Kunde trotz ange- messener angemessener Nachfristsetzung nicht für die Beseitigung der ihm zuzurechnenden Umstände gesorgt, welche die Leis- tungsausführung Leistungsaus- führung verzögern oder verhindern, dürfen wir bei aufrechtem Vertrag über die für die Leistungsausführung spezifizierten Geräte und Materialien Materi- alien anderweitig ver- fügenverfügen, sofern wir im Fall der Fortsetzung der Leistungs- ausführung Leistungsausführung diese innerhalb einer den jeweiligen Gege- benheiten Gegebenhei- ten angemessenen Frist nachbeschaffen. 12.2. Bei 11.2.Bei Annahmeverzug des Kunden sind wir ebenso berechtigt, bei Bestehen auf Vertragserfüllung die Ware bei uns einzulagern, wofür uns eine Lagergebühr in Höhe von € 50 gemäß Pkt. 9.4 zusteht. 12.3. Davon unberührt bleibt unser Recht, das Entgelt für erbrachte Leistungen fällig zu stellen und nach angemes- sener Nachfrist vom Vertrag zurückzutreten. 12.4. Im 00.0.Xx Falle eines berechtigten Rücktritts vom Vertrag, Vertrag dürfen wir einen ei- nen pauschalierten Schadenersatz in Höhe von 10 25 % des Auftragswertes zuzüglich USt Bruttoauf- tragswertes ohne Nach- weis Nachweis des tatsächlichen Schadens vom Kunden zu verlan- genverlangen. Die Verpflichtung zur Zahlung eines Schadenersatzes ist im Falle eines Unternehmers vom Verschulden unab- hängig. 12.5. Die 11.4.Die Geltendmachung eines höheren Schadens ist zulässig. Gegenüber Verbrauchern besteht dieses Recht nur, wenn es im Einzelfall ausgehandelt wird.

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Samples: Allgemeine Verkaufsbedingungen (Agb)

Annahmeverzug. 12.113.1. Gerät der Kunde länger als 4 2 Wochen in Annah- meverzug Annahmeverzug (Verweigerung der Annahme, Verzug mit Vor- leistungen oder anders), und hat der Kunde trotz ange- messener angemessener Nachfristsetzung nicht für die Beseitigung der ihm zuzurechnenden Umstände gesorgt, welche die Leis- tungsausführung Leistungsausführung verzögern oder verhindern, dürfen wir bei aufrechtem Vertrag über die für die Leistungsausführung spezifizierten Geräte Geräte, Teile und Materialien anderweitig ver- fügenander- weitig verfügen, sofern wir im Fall der Fortsetzung der Leistungs- ausführung Leistungsausführung diese innerhalb einer den jeweiligen Gege- benheiten Gegebenheiten angemessenen Frist nachbeschaffen. 12.213.2. Bei Annahmeverzug des Kunden sind wir ebenso berechtigt, bei Bestehen auf Vertragserfüllung die Ware bei uns einzulagern, wofür uns eine Lagergebühr in Höhe von € 50 EUR 300,-- /Monat zusteht. 12.313.3. Davon unberührt bleibt unser Recht, das Entgelt für erbrachte Leistungen fällig zu stellen und nach angemes- sener an- gemessener Nachfrist vom Vertrag zurückzutreten. 12.413.4. Im Falle eines berechtigten Rücktritts vom Vertrag, Vertrag dürfen wir einen pauschalierten Schadenersatz in Höhe von 10 % des Auftragswertes zuzüglich USt ohne Nach- weis Nachweis des tatsächlichen Schadens vom Kunden zu verlan- genverlangen. Die Verpflichtung zur Zahlung eines Schadenersatzes durch einen unternehmerischen Kunden ist im Falle eines Unternehmers vom Verschulden unab- hängigVer- schulden unabhängig. 12.513.5. Die Geltendmachung eines höheren Schadens ist zulässig. Gegenüber Verbrauchern besteht dieses Recht nur, wenn es im Einzelfall ausgehandelt wird.

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Samples: Allgemeine Geschäftsbedingungen (Agb)

Annahmeverzug. 12.1. Gerät der Kunde länger als 4 zwei Wochen in Annah- meverzug (Verweigerung der Annahme, Verzug mit Vor- leistungen Vorleis- tungen oder anders), und hat der Kunde trotz ange- messener angemessener Nachfristsetzung nicht für die Beseitigung der ihm zuzurechnenden zuzurech- nenden Umstände gesorgt, welche die Leis- tungsausführung Leistungsausführung verzögern oder verhindern, dürfen wir bei aufrechtem Vertrag über die für die Leistungsausführung spezifizierten Geräte und Materialien anderweitig ver- fügenverfügen, sofern wir im Fall der Fortsetzung der Leistungs- ausführung Leistungsausführung diese innerhalb einer ei- ner den jeweiligen Gege- benheiten Gegebenheiten angemessenen Frist nachbeschaffen. 12.2. Bei Annahmeverzug des Kunden sind wir ebenso berechtigt, bei Bestehen auf Vertragserfüllung die Ware bei uns einzulagern, wofür uns eine Lagergebühr in Höhe von € 50 150,00 zusteht. 12.3. Davon unberührt bleibt unser Recht, das Entgelt für erbrachte Leistungen fällig zu stellen und nach angemes- sener angemesse- ner Nachfrist vom Vertrag zurückzutreten. 12.4. Im Falle eines berechtigten Rücktritts vom Vertrag, dürfen wir einen pauschalierten Schadenersatz in Höhe von 10 % des Auftragswertes zuzüglich USt ohne Nach- weis des tatsächlichen Schadens vom Kunden zu verlan- gen. Die Verpflichtung zur Zahlung eines Schadenersatzes ist im Falle eines Unternehmers vom Verschulden unab- hängig. 12.5. Die Geltendmachung eines höheren Schadens ist zulässig. Gegenüber Verbrauchern besteht dieses Recht nur, wenn es im Einzelfall ausgehandelt wird.

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Samples: Agb Elektrotechniker

Annahmeverzug. 12.113.1. Gerät der Kunde länger als 4 1 Wochen in Annah- meverzug An- nahmeverzug (Verweigerung der Annahme, Verzug mit Vor- leistungen Vorleistungen oder anders), und hat der Kunde trotz ange- messener angemessener Nachfristsetzung nicht für die Beseitigung der ihm zuzurechnenden Umstände gesorgt, welche die Leis- tungsausführung Leistungsausführung verzögern oder verhindern, dürfen wir bei aufrechtem Vertrag über die für die Leistungsausführung spezifizierten Geräte und Materialien anderweitig ver- fügenverfügen, sofern wir im Fall der Fortsetzung der Leistungs- ausführung Leistungsaus- führung diese innerhalb einer den jeweiligen Gege- benheiten angemessenen Frist nachbeschaffen. 12.213.2. Bei Annahmeverzug des Kunden sind wir ebenso eben- so berechtigt, bei Bestehen auf Vertragserfüllung die Ware bei uns einzulagern, wofür uns eine Lagergebühr Lagerge- bühr in Höhe von € 50 90 zusteht. 12.313.3. Davon unberührt bleibt unser Recht, das Entgelt für erbrachte Leistungen fällig zu stellen und nach angemes- sener angemessener Nachfrist vom Vertrag zurückzutretenzurückzutre- ten. 12.413.4. Im Falle eines berechtigten Rücktritts vom Vertrag, Ver- trag dürfen wir einen pauschalierten Schadenersatz in Höhe von 10 50 % des Auftragswertes zuzüglich USt ohne Nach- weis Nachweis des tatsächlichen Schadens vom Kunden zu verlan- genverlangen. Die Verpflichtung zur Zahlung eines Schadenersatzes durch einen unternehmeri- schen Kunden ist im Falle eines Unternehmers vom Verschulden unab- hängigunabhängig. 12.513.5. Die Geltendmachung eines höheren Schadens ist zulässig. Gegenüber Verbrauchern besteht dieses Recht nur, wenn es im Einzelfall ausgehandelt wird.

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Samples: Geschäftsbedingungen Für Sanitär , Heizungs Und Lüftungstechniker

Annahmeverzug. 12.1. Gerät der Kunde länger als 4 2 Wochen in Annah- meverzug Annahmeverzug (Verweigerung der Annahme, Verzug mit Vor- leistungen Vorleistungen oder anders), und hat der Kunde trotz ange- messener angemessener Nachfristsetzung nicht für die Beseitigung der ihm zuzurechnenden Umstände gesorgt, welche die Leis- tungsausführung Leistungsausführung verzögern oder verhindern, dürfen wir bei aufrechtem Vertrag über die für die Leistungsausführung spezifizierten Geräte und Materialien anderweitig ver- fügenverfügen, sofern wir im Fall der Fortsetzung der Leistungs- ausführung Leistungsausführung diese innerhalb einer den jeweiligen Gege- benheiten Gegebenheiten angemessenen Frist nachbeschaffen. 12.2. Bei Annahmeverzug des Kunden sind wir ebenso berechtigt, bei Bestehen auf Vertragserfüllung die Ware bei uns einzulagern, wofür uns eine monatliche Lagergebühr in Höhe von € 50 50,00 pro benötigter Europalette zusteht. 12.3. Davon unberührt bleibt unser Recht, das Entgelt für erbrachte Leistungen fällig zu stellen und nach angemes- sener angemessener Nachfrist vom Vertrag zurückzutreten. 12.4. Im Falle eines berechtigten Rücktritts vom Vertrag, Vertrag dürfen wir einen pauschalierten Schadenersatz in Höhe von 10 15% des Auftragswertes zuzüglich USt USt. ohne Nach- weis Nachweis des tatsächlichen Schadens vom Kunden zu verlan- genverlangen. Die Verpflichtung zur Zahlung eines Schadenersatzes durch den Kunden ist im Falle eines Unternehmers vom Verschulden unab- hängigunabhängig. 12.5. Die Geltendmachung eines höheren Schadens ist zulässig. Gegenüber Verbrauchern besteht dieses Recht nur, wenn es im Einzelfall ausgehandelt wird.

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Samples: Allgemeine Geschäftsbedingungen

Annahmeverzug. 12.113.1. Gerät Gerat der Kunde länger als 4 3 Wochen in Annah- meverzug Annahmeverzug (Verweigerung der Annahme, Verzug mit Vor- leistungen Vorleistungen oder anders), und hat der Kunde trotz ange- messener angemessener Nachfristsetzung nicht für die Beseitigung der ihm zuzurechnenden Umstände gesorgt, welche die Leis- tungsausführung Leistungsausführung verzögern oder verhindern, dürfen wir bei aufrechtem Vertrag über die für die Leistungsausführung spezifizierten Geräte und Materialien anderweitig ver- fügenverfügen, sofern wir im Fall der Fortsetzung der Leistungs- ausführung Leistungsausführung diese innerhalb einer den jeweiligen Gege- benheiten Gegebenheiten angemessenen Frist nachbeschaffen. 12.213.2. Bei Annahmeverzug des Kunden sind wir ebenso berechtigt, bei Bestehen auf Vertragserfüllung die Ware bei uns einzulagern, wofür uns eine Lagergebühr in Höhe von € 50 1%/Monat zusteht. 12.313.3. Davon unberührt bleibt unser Recht, das Entgelt für erbrachte Leistungen fällig zu stellen und nach angemes- sener angemessener Nachfrist vom Vertrag zurückzutreten. 12.413.4. Im lm Falle eines berechtigten Rücktritts vom Vertrag, Vertrag dürfen wir einen pauschalierten Schadenersatz in Höhe von 10 20 % des Auftragswertes zuzüglich USt ohne Nach- weis Nachweis des tatsächlichen Schadens vom Kunden zu verlan- genverlangen. Die Verpflichtung zur Zahlung eines Schadenersatzes durch einen unternehmerischen Kunden ist im Falle eines Unternehmers vom Verschulden unab- hängigunabhängig. 12.513.5. Die Geltendmachung eines höheren Schadens ist zulässig. Gegenüber Verbrauchern besteht dieses Recht nur, wenn es im Einzelfall ausgehandelt wird.

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Samples: Allgemeine Geschäftsbedingungen

Annahmeverzug. 12.114.1. Gerät der Kunde länger als 4 2 Wochen in Annah- meverzug Annahmeverzug (Verweigerung der Annahme, Verzug mit Vor- leistungen Vorleistungen oder andersanderes), und hat der Kunde trotz ange- messener angemessener Nachfristsetzung nicht für die Beseitigung der ihm zuzurechnenden Umstände gesorgt, welche die Leis- tungsausführung Leistungsausführung verzögern oder verhindern, dürfen wir bei aufrechtem Vertrag über die für die Leistungsausführung spezifizierten Geräte und Materialien anderweitig ver- fügenverfügen, sofern wir im Fall der Fortsetzung der Leistungs- ausführung Leistungsausführung diese innerhalb einer den jeweiligen Gege- benheiten Gegebenheiten angemessenen Frist nachbeschaffen. 12.214.2. Bei Annahmeverzug des Kunden sind wir ebenso berechtigt, bei Bestehen auf Vertragserfüllung die Ware bei uns einzulagern, wofür uns eine Lagergebühr in Höhe von € 50 EUR 25,-- pro Tag zusteht. 12.314.3. Davon unberührt bleibt unser Recht, das Entgelt für erbrachte Leistungen fällig zu stellen und nach angemes- sener angemessener Nachfrist vom Vertrag zurückzutreten. 12.414.4. Im Falle eines berechtigten Rücktritts vom Vertrag, Vertrag dürfen wir einen pauschalierten Schadenersatz in Höhe von 10 % des Auftragswertes zuzüglich USt ohne Nach- weis Nachweis des tatsächlichen Schadens vom Kunden zu verlan- genverlangen. Die Verpflichtung zur Zahlung eines Schadenersatzes durch einen unternehmerischen Kunden ist im Falle eines Unternehmers vom Verschulden unab- hängigunabhängig. 12.514.5. Die Geltendmachung eines höheren Schadens ist zulässig. Gegenüber Verbrauchern besteht dieses Recht nur, wenn es im Einzelfall ausgehandelt wird.

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Samples: Allgemeine Geschäftsbedingungen (Agb)

Annahmeverzug. 12.111.1. Gerät der Kunde länger als 4 Wochen in Annah- meverzug Annahme- verzug (Verweigerung der Annahme, Verzug mit Vor- leistungen Vorleis- tungen oder anders, kein Abruf innerhalb angemessener Zeit bei Auftrag auf Abruf), und hat der Kunde trotz ange- messener an- gemessener Nachfristsetzung nicht für die Beseitigung der ihm zuzurechnenden Umstände gesorgt, welche die Leis- tungsausführung Leistungsausführung verzögern oder verhindern, dürfen wir bei aufrechtem Vertrag über die für die Leistungsausführung Leistungsaus- führung spezifizierten Geräte und Materialien anderweitig ver- fügenanderwei- tig verfügen, sofern wir im Fall der Fortsetzung der Leistungs- ausführung Leis- tungsausführung diese innerhalb einer den jeweiligen Gege- benheiten Gegebenheiten angemessenen Frist nachbeschaffen. 12.211.2. Bei Annahmeverzug des Kunden sind wir ebenso berechtigt, bei Bestehen auf Vertragserfüllung die Ware bei uns einzulagern, wofür uns eine Lagergebühr in Höhe von € 50 gemäß Pkt. 9.4 zusteht. 12.3. Davon unberührt bleibt unser Recht, das Entgelt für erbrachte Leistungen fällig zu stellen und nach angemes- sener Nachfrist vom Vertrag zurückzutreten. 12.411.3. Im Falle eines berechtigten Rücktritts vom Vertrag, Vertrag dürfen wir einen pauschalierten Schadenersatz in Höhe von 10 5 % des Auftragswertes zuzüglich USt Bruttoauftragswertes ohne Nach- weis Nachweis des tatsächlichen Schadens vom Kunden zu verlan- gen. Die Verpflichtung zur Zahlung eines Schadenersatzes ist im Falle eines Unternehmers vom Verschulden unab- hängigverlangen. 12.511.4. Die Geltendmachung eines höheren Schadens ist zulässig. Gegenüber Verbrauchern besteht dieses Recht nur, wenn es im Einzelfall ausgehandelt wird.

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Samples: Allgemeine Verkaufsbedingungen (Agb)

Annahmeverzug. 12.19.1. Gerät der Kunde länger als 4 10 Wochen in Annah- meverzug Annahmeverzug (Verweigerung der Annahme, Verzug mit Vor- leistungen Vorleistungen oder anders), und hat der Kunde trotz ange- messener angemessener Nachfristsetzung nicht für die Beseitigung der ihm zuzurechnenden Umstände gesorgt, welche die Leis- tungsausführung Leistungsausführung verzögern oder verhindern, dürfen wir bei aufrechtem Vertrag über die für die Leistungsausführung spezifizierten Geräte und Materialien anderweitig ver- fügenverfügen, sofern wir im Fall der Fortsetzung der Leistungs- ausführung Leistungsausführung diese innerhalb einer den jeweiligen Gege- benheiten Gegebenheiten angemessenen Frist nachbeschaffen. Zum vereinbarten Liefertermin nicht abgenommene Ware wird für die Dauer von maximal 1 Woche auf Gefahr und Kosten des Kunden beim Spediteur gelagert. Die Lagergebühren hat der Kunde zu tragen. Gleichzeitig sind wir berechtigt, entweder auf Vertragserfüllung zu bestehen oder nach Setzung einer angemessenen Nachfrist vom Vertrag zurückzutreten und die Ware anderweitig zu verwerten. Im Falle einer Verwertung gilt eine Konventionalstrafe von 15 % des Rechnungsbetrages (exklusive USt) als vereinbart. Die Manipulationsgebühr wird jedenfalls verrechnet. 12.29.2. Bei Annahmeverzug des Kunden sind wir ebenso berechtigt, bei Bestehen auf Vertragserfüllung die Ware bei uns einzulagerneinzulagern bzw fremd einlagern zu lassen, wofür uns eine Lagergebühr in Höhe von € 50 15 % des Rechnungsbetrages zusteht. 12.39.3. Davon unberührt bleibt unser Recht, das Entgelt für erbrachte Leistungen fällig zu stellen und nach angemes- sener angemessener Nachfrist vom Vertrag zurückzutreten. 12.49.4. Im Falle eines berechtigten Rücktritts vom Vertrag, Vertrag dürfen wir einen pauschalierten Schadenersatz in der Höhe von 10 30 % des Auftragswertes zuzüglich USt ohne Nach- weis Nachweis des tatsächlichen Schadens vom Kunden zu verlan- genverlangen. Die Verpflichtung zur Zahlung eines Schadenersatzes durch einen unternehmerischen Kunden ist im Falle eines Unternehmers vom Verschulden unab- hängigunabhängig. 12.59.5. Die Geltendmachung eines höheren Schadens ist zulässig. Gegenüber Verbrauchern besteht dieses Recht nur, wenn es im Einzelfall ausgehandelt wird.

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Samples: Allgemeine Geschäftsbedingungen

Annahmeverzug. 12.113.1. Gerät der Kunde länger als 4 vier Wochen in Annah- meverzug Annahmeverzug (Verweigerung der Annahme, Verzug mit Vor- leistungen Vorleistungen oder anders), und hat der Kunde trotz ange- messener angemessener Nachfristsetzung nicht für die Beseitigung der ihm zuzurechnenden Umstände gesorgt, welche die Leis- tungsausführung Leistungsausführung verzögern oder verhindern, dürfen wir bei aufrechtem Vertrag über die für die Leistungsausführung spezifizierten Geräte und Materialien anderweitig ver- fügenverfügen, sofern wir im Fall der Fortsetzung der Leistungs- ausführung Leistungsausführung diese innerhalb einer den jeweiligen Gege- benheiten Gegebenheiten angemessenen Frist nachbeschaffen. 12.213.2. Bei Annahmeverzug des Kunden sind wir ebenso berechtigt, bei Bestehen auf Vertragserfüllung die Ware bei uns einzulagern, wofür uns eine Lagergebühr in Höhe von € 50 -ortsüblich- zusteht. 12.313.3. Davon unberührt bleibt unser Recht, das Entgelt für erbrachte Leistungen fällig zu stellen und nach angemes- sener angemessener Nachfrist vom Vertrag zurückzutreten. 12.413.4. Im Falle eines berechtigten Rücktritts vom Vertrag, Vertrag dürfen wir einen pauschalierten Schadenersatz in Höhe von 10 -20 % des Auftragswertes zuzüglich USt ohne Nach- weis Nachweis des tatsächlichen Schadens vom Kunden zu verlan- genverlangen. Die Verpflichtung zur Zahlung eines Schadenersatzes durch einen unternehmerischen Kunden ist im Falle eines Unternehmers vom Verschulden unab- hängigunabhängig. 12.513.5. Die Geltendmachung eines höheren Schadens ist zulässig. Gegenüber Verbrauchern besteht dieses Recht nur, wenn es im Einzelfall ausgehandelt wird.

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Samples: Allgemeine Geschäftsbedingungen Für Die Errichtung, Wartung Und Instandsetzung Von Alarmanlagen