Common use of Annahmeverzug Clause in Contracts

Annahmeverzug. Nimmt der Kunde die gehörig angebotene Leistung nicht an, so kann TA nach Ansetzung einer angemessenen Nachfrist entweder: - weiterhin am bisher erfüllten Vertragsteil festhalten und die dafür vereinbarte Entschädigung einfordern, jedoch auf die weitere Erbringung von Leistungen definitiv verzichten; oder - vom gesamten Vertrag zurücktreten, sämtliche gelieferten Produkte heraus verlangen und Schadenersatz verlangen. Dieser besteht im Minderwert der Produkte sowie in der vollen vertraglich vereinbarten Entschädigung für die bereits erbrachten Leistungen. Zudem kann TA in beiden Fällen zusätzlich einen pauschalisierten Schadenersatz für die entfallenden zukünftigen Leistungen verlangen. Dieser beträgt 50% des Vertragswertes der dannzumal noch nicht gelieferten Produkte und der noch nicht erbrachten Dienstleistungen. Die Geltendmachung weiteren Schadens bleibt vorbehalten.

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