Annahmeverzug. 11.1. Gerät der Kunde länger als 2 Wochen in Annahme- verzug (Verweigerung der Annahme, Verzug mit Vorleis- tungen oder anders, kein Abruf innerhalb angemessener Zeit bei Auftrag auf Abruf), und hat der Kunde trotz ange- messener Nachfristsetzung nicht für die Beseitigung der ihm zuzurechnenden Umstände gesorgt, welche die Leis- tungsausführung verzögern oder verhindern, dürfen wir bei aufrechtem Vertrag über die für die Leistungsausfüh- rung spezifizierten Geräte und Materialien anderweitig verfügen, sofern wir im Fall der Fortsetzung der Leis- tungsausführung diese innerhalb einer den jeweiligen Ge- gebenheiten angemessenen Frist nachbeschaffen. 11.2. Bei Annahmeverzug des Kunden sind wir ebenso berechtigt, bei Bestehen auf Vertragserfüllung die Ware bei uns einzulagern, wofür uns eine Lagergebühr gemäß Pkt. 9.4 zusteht. 11.3. Im Falle eines berechtigten Rücktritts vom Vertrag dürfen wir einen pauschalierten Schadenersatz in Höhe von 50% des Bruttoauftragswertes ohne Nachweis des tatsächlichen Schadens vom Kunden zu verlangen. 11.4. Die Geltendmachung eines höheren Schadens ist zulässig.
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Samples: Allgemeine Geschäftsbedingungen, Allgemeine Geschäftsbedingungen
Annahmeverzug. 11.1. Gerät der Kunde länger als 2 Wochen 28 Kalendertage in Annahme- verzug Annahmeverzug (Verweigerung der Annahme, Verzug mit Vorleis- tungen Vorleistungen oder anders, kein Abruf innerhalb angemessener Zeit bei Auftrag auf Abruf), und hat der Kunde trotz ange- messener angemessener Nachfristsetzung nicht für die Beseitigung der ihm zuzurechnenden Umstände gesorgt, welche die Leis- tungsausführung Leistungsausführung verzögern oder verhindern, dürfen wir bei aufrechtem Vertrag über die für die Leistungsausfüh- rung Leistungsausführung spezifizierten Geräte und Materialien anderweitig verfügen, sofern wir im Fall der Fortsetzung der Leis- tungsausführung Leistungsausführung diese innerhalb einer den jeweiligen Ge- gebenheiten Gegebenheiten angemessenen Frist nachbeschaffen.
11.2. Bei Annahmeverzug des Kunden sind wir ebenso berechtigt, bei Bestehen auf Vertragserfüllung die Ware bei uns einzulagern, wofür uns eine Lagergebühr gemäß Pkt. Punkt 9.4 zusteht.
11.3. Im Falle eines berechtigten Rücktritts vom Vertrag unsererseits dürfen wir einen pauschalierten Schadenersatz in Höhe von 5015 % des Bruttoauftragswertes (mindestens jedoch die Kostenvoranschlagspauschale) ohne Nachweis des tatsächlichen Schadens vom Kunden zu verlangen.
11.4. Die Geltendmachung eines höheren Schadens ist zulässig.
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Annahmeverzug. 11.112.1. Gerät der Kunde länger als 2 Wochen in Annahme- verzug Annahmeverzug (Verweigerung Verwei- gerung der Annahme, Verzug mit Vorleis- tungen Vorleistungen oder anders, kein Abruf innerhalb angemessener Zeit bei Auftrag auf Abruf), und hat der Kunde trotz ange- messener angemessener Nachfristsetzung nicht für die Beseitigung Beseiti- gung der ihm zuzurechnenden Umstände gesorgt, welche die Leis- tungsausführung Leistungs- ausführung verzögern oder verhindern, dürfen wir bei aufrechtem Vertrag Ver- trag über die für die Leistungsausfüh- rung Leistungsausführung spezifizierten Geräte und Materialien Ma- terialien anderweitig verfügen, sofern wir im Fall der Fortsetzung der Leis- tungsausführung diese innerhalb einer den jeweiligen Ge- gebenheiten angemessenen Frist nachbeschaffen.
11.212.2. Bei Annahmeverzug des Kunden sind wir ebenso berechtigt, bei Bestehen auf Vertragserfüllung die Ware bei uns einzulagern, wofür uns eine Lagergebühr gemäß Pkt. 9.4 in Höhe von 1% der Auftragssumme pro Monat der Einlagerung zusteht.
11.312.3. Davon unberührt bleibt unser Recht, das Entgelt für erbrachte Leistungen fällig zu stellen und nach angemessener Nachfrist vom Ver- trag zurückzutreten.
12.4. Im Falle eines berechtigten Rücktritts vom Vertrag dürfen Vertrag, sind wir be- rechtigt, einen pauschalierten Schadenersatz und verschuldensunabhängigen Scha- denersatz in Höhe von 505 % des Bruttoauftragswertes Auftragswertes zuzüglich USt ohne Nachweis des tatsächlichen Schadens vom Kunden zu verlangen.
11.412.5. Die Geltendmachung eines höheren Schadens ist zulässig.
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Samples: Geschäftsbedingungen Für Sanitär , Heizungs Und Lüftungstechniker
Annahmeverzug. 11.1. Gerät der Kunde länger als 2 4 Wochen in Annahme- verzug (Verweigerung der Annahme, Verzug mit Vorleis- tungen oder anders, kein Abruf innerhalb angemessener Zeit bei Auftrag auf Abruf), und hat der Kunde trotz ange- messener Nachfristsetzung nicht für die Beseitigung der ihm zuzurechnenden Umstände gesorgt, welche die Leis- tungsausführung Leistungsausführung verzögern oder verhindern, dürfen wir bei aufrechtem Vertrag über die für die Leistungsausfüh- rung Leistungsaus- führung spezifizierten Geräte und Materialien anderweitig anderwei- tig verfügen, sofern wir im Fall der Fortsetzung der Leis- tungsausführung diese innerhalb einer den jeweiligen Ge- gebenheiten Gegebenheiten angemessenen Frist nachbeschaffen.
11.2. Bei Annahmeverzug des Kunden sind wir ebenso berechtigt, bei Bestehen auf Vertragserfüllung die Ware bei uns einzulagern, wofür uns eine Lagergebühr gemäß ge- mäß Pkt. 9.4 zusteht.
11.3. Im Falle eines berechtigten Rücktritts vom Vertrag dürfen wir einen pauschalierten Schadenersatz in Höhe von 50% des Bruttoauftragswertes ohne Nachweis des tatsächlichen Schadens vom Kunden zu verlangen.
11.4. Die Geltendmachung eines höheren Schadens ist zulässig.
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Annahmeverzug. 11.1. Gerät der Kunde länger als 2 3 Wochen in Annahme- verzug Annahmeverzug (Verweigerung der AnnahmeAn- nahme, Verzug mit Vorleis- tungen Vorleistungen oder anders, kein Abruf innerhalb angemessener Zeit bei Auftrag auf Abruf), und hat der Kunde trotz ange- messener angemessener Nachfristsetzung nicht für die Beseitigung der ihm zuzurechnenden Umstände gesorgt, welche die Leis- tungsausführung Leistungsaus- führung verzögern oder verhindern, dürfen wir bei aufrechtem Vertrag über die für die Leistungsausfüh- rung Leistungsausführung spezifizierten Geräte und Materialien anderweitig verfügen, sofern wir im Fall der Fortsetzung der Leis- tungsausführung diese innerhalb einer den jeweiligen Ge- gebenheiten Gegebenheiten angemessenen Frist nachbeschaffen.
11.2. Bei Annahmeverzug des Kunden sind wir ebenso berechtigt, bei Bestehen auf Vertragserfüllung die Ware bei uns einzulagerneinzula- gern, wofür uns eine Lagergebühr gemäß Pkt. Punkt 9.4 zusteht.
11.3. Im Falle eines berechtigten Rücktritts vom Vertrag dürfen wir einen pauschalierten Schadenersatz in Höhe von 5040 % des Bruttoauftragswertes ohne Nachweis des tatsächlichen Schadens vom Kunden zu verlangen.
11.4. Die Geltendmachung eines höheren Schadens ist zulässig.
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Annahmeverzug. 11.1. Gerät der Kunde länger als 2 6 Wochen in Annahme- verzug Annahmeverzug (Verweigerung der Annahme, Verzug mit Vorleis- tungen Vorleistungen oder anders, kein Abruf innerhalb angemessener Zeit bei Auftrag auf Abruf), und hat der Kunde trotz ange- messener angemessener Nachfristsetzung nicht für die Beseitigung der ihm zuzurechnenden Umstände gesorgt, welche die Leis- tungsausführung Leistungsausführung verzögern oder verhindern, dürfen wir bei aufrechtem Vertrag über die für die Leistungsausfüh- rung Leistungsausführung spezifizierten Geräte und Materialien anderweitig verfügen, sofern wir im Fall der Fortsetzung der Leis- tungsausführung Leistungsausführung diese innerhalb einer den jeweiligen Ge- gebenheiten Gegebenheiten angemessenen Frist nachbeschaffen.
11.2. Bei Annahmeverzug des Kunden sind wir ebenso berechtigt, bei Bestehen auf Vertragserfüllung die Ware bei uns einzulagern, wofür uns eine Lagergebühr gemäß Pkt. 9.4 zusteht.
11.3. Im Falle eines berechtigten Rücktritts vom Vertrag dürfen wir einen pauschalierten Schadenersatz in Höhe von 501 % des Bruttoauftragswertes ohne Nachweis des tatsächlichen Schadens vom Kunden zu verlangen.
11.4. Die Geltendmachung eines höheren Schadens ist zulässig.
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Samples: General Terms and Conditions (Agb)
Annahmeverzug. 11.17.1. Gerät Annahmeverzug liegt jedenfalls vor, wenn der Kunde sich länger als 2 Wochen 1 Woche weigert, die Leistungen des UNTERNEHMERS anzunehmen oder sich mit seinen Vorleistungen in Annahme- verzug (Verweigerung der AnnahmeVerzug befindet.
7.2. Der UNTERNEHMER ist berechtigt, Verzug mit Vorleis- tungen oder andersüber die für die Leistungsführung vorgesehenen Geräte und Materialien anderweitig zu verfügen, kein Abruf innerhalb angemessener Zeit bei Auftrag auf Abruf), und hat wenn der Kunde trotz ange- messener angemessener Nachfristsetzung nicht für die Beseitigung der ihm zuzurechnenden zurechenbaren Umstände gesorgtgesorgt hat, welche die Leis- tungsausführung Leistungsausführung des UNTERNEHMERS verzögern oder verhindern. Dies allerdings unter der Voraussetzung, dürfen wir bei aufrechtem Vertrag über die für die Leistungsausfüh- rung spezifizierten dass diese Geräte und Materialien anderweitig verfügen, sofern wir im Fall Materialen in angemessener Frist zur Ausführung der Fortsetzung der Leis- tungsausführung diese innerhalb einer den jeweiligen Ge- gebenheiten angemessenen Frist nachbeschaffenLeistung beim Kunden nach beschafft werden können.
11.27.3. Bei Annahmeverzug des Kunden sind wir ebenso ist der UNTERNEHMER berechtigt, bei Bestehen auf Vertragserfüllung die Ware bei uns auf Kosten des Kunden einzulagern, wofür uns eine Lagergebühr gemäß Pkt. 9.4 in Höhe von EUR 50,- pro Tag zusteht.
11.37.4. Im Falle eines berechtigten Rücktritts Hiervon unberührt bleiben die gesetzlichen Rechte bei Annahmeverzug, insbesondere das Entgelt für erbrachte Leistungen fällig zu stellen und nach angemessener Nachfrist vom Vertrag dürfen wir zurückzutreten.
7.5. Bei einem berechtigten Rücktritt vom Vertrag ist der Kunde verpflichtet, einen pauschalierten Schadenersatz in Höhe von 505 % des Bruttoauftragswertes Auftragswertes zuzüglich USt. ohne Nachweis des tatsächlichen Schadens vom Kunden dem UNTERNEHMER zu verlangenbezahlen.
11.47.6. Die Geltendmachung eines höheren Schadens ist zulässig.
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Annahmeverzug. 11.1. Gerät der Kunde länger als 2 8 Wochen in Annahme- verzug Annahmeverzug (Verweigerung der Annahme, Verzug mit Vorleis- tungen Vorleistungen oder anders, kein Abruf innerhalb angemessener Zeit bei Auftrag auf Abruf), und hat der Kunde trotz ange- messener angemessener Nachfristsetzung nicht für die Beseitigung der ihm zuzurechnenden Umstände gesorgt, welche die Leis- tungsausführung Leistungsausführung verzögern oder verhindern, dürfen wir bei aufrechtem Vertrag über die für die Leistungsausfüh- rung Leistungsausführung spezifizierten Geräte und Materialien anderweitig verfügen, sofern wir im Fall der Fortsetzung der Leis- tungsausführung Leistungsausführung diese innerhalb einer den jeweiligen Ge- gebenheiten Gegebenheiten angemessenen Frist nachbeschaffen.
11.2. Bei Annahmeverzug des Kunden sind wir ebenso berechtigt, bei Bestehen auf Vertragserfüllung die Ware bei uns einzulagern, wofür uns eine Lagergebühr gemäß Pkt. Punkt 9.4 zusteht.
11.3. Im Falle eines berechtigten Rücktritts vom Vertrag dürfen wir einen pauschalierten Schadenersatz in Höhe von 505,0% des Bruttoauftragswertes ohne Nachweis des tatsächlichen Schadens vom Kunden zu verlangen.
11.4. Die Geltendmachung eines höheren Schadens ist zulässig.
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Samples: General Terms and Conditions
Annahmeverzug. 11.118.1. Gerät der Kunde länger als 2 Wochen in Annahme- verzug (Verweigerung der Annahme, Verzug mit Vorleis- tungen oder anders, kein Abruf innerhalb angemessener Zeit bei Auftrag auf Abruf), Annahmeverzug und hat der Kunde trotz ange- messener angemessener Nachfristsetzung nicht für die Beseitigung der ihm zuzurechnenden Umstände gesorgt, welche die Leis- tungsausführung Leistungsausführung verzögern oder verhindern, dürfen wir bei aufrechtem Vertrag über die für die Leistungsausfüh- rung Leistungsausführung spezifizierten Geräte und Materialien anderweitig verfügen, sofern wir im Fall der Fortsetzung der Leis- tungsausführung Leistungsausführung diese innerhalb einer den jeweiligen Ge- gebenheiten Gegebenheiten angemessenen Frist nachbeschaffen.
11.218.2. Bei Annahmeverzug des Kunden sind wir ebenso berechtigt, bei Bestehen auf Vertragserfüllung die Ware bei uns einzulagern, wofür uns eine Lagergebühr gemäß Pkt. 9.4 in Höhe von 35,- monatlich zusteht.
11.318.3. Davon unberührt bleibt unser Recht, das Entgelt für erbrachte Leistungen fällig zu stellen und nach angemessener Nachfrist vom Vertrag zurückzutreten.
18.4. Für Unternehmer gilt: Im Falle eines berechtigten Rücktritts vom Vertrag dürfen wir einen pauschalierten pauschalierten, verschuldensunabhängigen Schadenersatz in Höhe von 5010 % des Bruttoauftragswertes Auftragswertes zuzüglich USt ohne Nachweis des tatsächlichen Schadens vom Kunden zu verlangen.
11.4. Die Geltendmachung eines höheren Schadens ist zulässig.
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Samples: Allgemeine Geschäftsbedingungen
Annahmeverzug. 11.1. Gerät der Kunde länger als 2 zwei Wochen in Annahme- verzug (Verweigerung der Annahme, Verzug mit Vorleis- tungen oder andersVorleistungen, kein Abruf innerhalb angemessener Zeit bei Auftrag auf Abruf, oder anderes), und hat der Kunde trotz ange- messener angemessener Nachfristsetzung nicht für die Beseitigung der ihm zuzurechnenden Umstände gesorgt, welche die Leis- tungsausführung Leistungs- ausführung verzögern oder verhindern, dürfen wir bei aufrechtem Vertrag über die für die Leistungsausfüh- rung Leistungsausführung spezifizierten Geräte und Materialien anderweitig verfügen, sofern wir im Fall der Fortsetzung der Leis- tungsausführung Leistungsausführung diese innerhalb einer den jeweiligen Ge- gebenheiten Gegebenheiten angemessenen Frist nachbeschaffen.
11.2. Bei Annahmeverzug des Kunden sind wir ebenso berechtigt, bei Bestehen auf Vertragserfüllung die Ware bei uns einzulagern, wofür uns eine Lagergebühr gemäß Pkt. 9.4 Punkt 9.5 zusteht.
11.3. Im Falle eines berechtigten Rücktritts vom Vertrag oder bei vom Kunden zu vertretender Unmöglichkeit der Leistung dürfen wir einen pauschalierten Schadenersatz in Höhe von 5030 % des Bruttoauftragswertes ohne Nachweis des tatsächlichen Schadens vom Kunden zu verlangen.
11.4. Die Geltendmachung eines höheren Schadens ist zulässig.
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Annahmeverzug. 11.112.1. Gerät der Kunde länger als 2 3 Wochen in Annahme- verzug Annahmeverzug (Verweigerung der Annahme, Verzug mit Vorleis- tungen Vorleistungen oder anders, kein Abruf innerhalb angemessener Zeit bei Auftrag auf Abruf), und hat der Kunde trotz ange- messener angemessener Nachfristsetzung nicht für die Beseitigung der ihm zuzurechnenden Umstände gesorgt, welche die Leis- tungsausführung Leistungsausführung verzögern oder verhindern, dürfen wir bei aufrechtem Vertrag über die für die Leistungsausfüh- rung Leistungsausführung spezifizierten Geräte und Materialien anderweitig verfügen, sofern wir im Fall der Fortsetzung der Leis- tungsausführung Leistungsausführung diese innerhalb einer den jeweiligen Ge- gebenheiten Gegebenheiten angemessenen Frist nachbeschaffen.
11.212.2. Bei Annahmeverzug des Kunden sind wir ebenso berechtigt, bei Bestehen auf Vertragserfüllung die Ware bei uns einzulagern, wofür uns eine Lagergebühr gemäß Pkt. 9.4 in Höhe von 50 € pro m² pro Monat zusteht.
11.312.3. Im Falle eines berechtigten Rücktritts Davon unberührt bleibt unser Recht, das Entgelt für erbrachte Leistungen fällig zu stellen und nach angemessener Nachfrist vom Vertrag dürfen wir einen pauschalierten Schadenersatz in Höhe von 50% des Bruttoauftragswertes ohne Nachweis des tatsächlichen Schadens vom Kunden zu verlangenzurückzutreten.
11.412.4. Die Geltendmachung eines höheren Schadens ist zulässig. Gegenüber Verbrauchern besteht dieses Recht nur, wenn es im Einzelfall ausgehandelt wird.
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Samples: Allgemeine Geschäftsbedingungen
Annahmeverzug. 11.1. Gerät 12.1.Gerät der Kunde länger als 2 Wochen in Annahme- verzug Annahmeverzug (Verweigerung der Annahme, Verzug mit Vorleis- tungen Vorleistungen oder anders, kein Abruf innerhalb angemessener Zeit bei Auftrag auf Abruf), und hat der Kunde trotz ange- messener angemessener Nachfristsetzung nicht für die Beseitigung der ihm zuzurechnenden Umstände gesorgt, welche die Leis- tungsausführung Leistungsausführung verzögern oder verhindern, dürfen sind wir bei aufrechtem Vertrag über berechtigt die für die Leistungsausfüh- rung spezifizierten Geräte und Materialien anderweitig verfügen, sofern wir im Fall der Fortsetzung der Leis- tungsausführung diese innerhalb einer den jeweiligen Ge- gebenheiten angemessenen Frist nachbeschaffen.
11.2. Bei Annahmeverzug des Kunden sind wir ebenso berechtigt, bei Bestehen auf Vertragserfüllung zu verrechnen und darüber hinaus für die Ware bei uns einzulagern, wofür uns eingelagerte Ware eine Lagergebühr gemäß Pktin Höhe von 5% des Warenwertes pro Monat zu verrechnen. 9.4 zusteht.
11.312.2.Davon unberührt bleibt unser Recht, das Entgelt für erbrachte Leistungen fällig zu stellen und nach angemessener Nachfrist vom Vertrag zurückzutreten. Im 00.0.Xx Falle eines berechtigten Rücktritts vom Vertrag dürfen wir einen pauschalierten Schadenersatz in Höhe von 50% des Bruttoauftragswertes Auftragswertes zuzüglich MwSt. ohne Nachweis des tatsächlichen Schadens vom Kunden zu verlangen.
11.4. Die Verpflichtung zur Zahlung eines Schadenersatzes durch einen Kunden ist vom Verschulden unabhängig. 12.4.Die Geltendmachung eines höheren Schadens ist zulässig.
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Samples: Allgemeine Geschäftsbedingungen
Annahmeverzug. 11.1. 13.1 Gerät der Kunde länger als 2 4 Wochen in Annahme- verzug Annahmeverzug (Verweigerung der Annahme, Verzug mit Vorleis- tungen Vorleistungen oder anders, kein Abruf innerhalb angemessener Zeit bei Auftrag auf Abruf), und hat der Kunde trotz ange- messener angemessener Nachfristsetzung nicht für die Beseitigung der ihm zuzurechnenden Umstände gesorgt, welche die Leis- tungsausführung Leistungsausführung verzögern oder verhindern, dürfen wir bei aufrechtem Vertrag über die für die Leistungsausfüh- rung Leistungsausführung spezifizierten Geräte und Materialien anderweitig verfügen, sofern wir im Fall der Fortsetzung der Leis- tungsausführung Leistungsausführung diese innerhalb einer den jeweiligen Ge- gebenheiten Gegebenheiten angemessenen Frist nachbeschaffen.
11.2. 13.2 Bei Annahmeverzug des Kunden sind wir ebenso berechtigt, bei Bestehen auf Vertragserfüllung die Ware bei uns einzulagern, wofür uns eine Lagergebühr gemäß Pkt. 9.4 in Höhe von 30€ pro begonnenem Monat zusteht.
11.3. 13.3 Davon unberührt bleibt unser Recht, das Entgelt für erbrachte Leistungen fällig zu stellen und nach angemessener Nachfrist vom Vertrag zurückzutreten.
13.4 Im Falle eines berechtigten Rücktritts vom Vertrag dürfen wir einen pauschalierten Schadenersatz in Höhe von 5020 % des Bruttoauftragswertes Auftragswertes zuzüglich USt. ohne Nachweis des tatsächlichen Schadens vom Kunden zu verlangen. Die Verpflichtung zur Zahlung eines Schadenersatzes ist vom Verschulden unabhängig.
11.4. 13.5 Die Geltendmachung eines höheren Schadens ist zulässig.
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Samples: Allgemeine Geschäftsbedingungen
Annahmeverzug. 11.1. Gerät der Kunde länger als 2 8 Wochen in Annahme- verzug (Verweigerung der Annahme, Verzug mit Vorleis- tungen oder anders, kein Abruf innerhalb angemessener Zeit bei Auftrag auf Abruf), und hat der Kunde trotz ange- messener Nachfristsetzung nicht für die Beseitigung der ihm zuzurechnenden Umstände gesorgt, welche die Leis- tungsausführung verzögern oder verhindern, dürfen wir bei aufrechtem Vertrag über die für die Leistungsausfüh- rung spezifizierten Geräte und Materialien anderweitig verfügen, sofern wir im Fall der Fortsetzung der Leis- tungsausführung diese innerhalb einer den jeweiligen Ge- gebenheiten angemessenen Frist nachbeschaffen.
11.2. Bei Annahmeverzug des Kunden sind wir ebenso berechtigt, bei Bestehen auf Vertragserfüllung die Ware bei uns einzulagern, wofür uns eine Lagergebühr gemäß Pkt. 9.4 zusteht.
11.3. Im Falle eines berechtigten Rücktritts vom Vertrag dürfen wir einen pauschalierten Schadenersatz in Höhe von 5035 % des Bruttoauftragswertes ohne Nachweis des tatsächlichen Schadens vom Kunden zu verlangen.
11.4. Die Geltendmachung eines höheren Schadens ist zulässig.
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Samples: Allgemeine Verkaufsbedingungen (Agb)
Annahmeverzug. 11.1. Gerät der Kunde länger als 2 Wochen in Annahme- verzug Annahmeverzug (Verweigerung der Annahme, Verzug mit Vorleis- tungen oder andersVorleistungen, kein Abruf innerhalb angemessener Zeit bei Auftrag auf Abrufmangelnde Zahlung von Teilrechnungen etc.), und hat sind wir berechtigt, nach einer Nachfristsetzung von 14 Tagen vom Vertrag zurückzutreten. Diesfalls haftet der Kunde trotz ange- messener Nachfristsetzung nicht für die Beseitigung der ihm zuzurechnenden Umstände gesorgt, welche die Leis- tungsausführung verzögern oder verhindern, dürfen wir bei aufrechtem Vertrag über die für die Leistungsausfüh- rung spezifizierten Geräte und Materialien anderweitig verfügen, sofern wir im Fall der Fortsetzung der Leis- tungsausführung diese innerhalb einer den jeweiligen Ge- gebenheiten angemessenen Frist nachbeschaffenalle widrigen Folgen.
11.2. Bei Annahmeverzug des Kunden sind wir ebenso berechtigt, bei Bestehen auf Vertragserfüllung die Ware bei uns einzulagern, wofür uns eine angemessene Lagergebühr gemäß Pktzusteht. 9.4 zustehtFerner sind wir berechtigt, einen Verzögerungsschaden geltend zu machen. Davon unberührt bleibt unser Recht, das Entgelt für erbrachte Leistungen fällig zu stellen.
11.3. Im Falle eines berechtigten ungerechtfertigten Rücktritts vom Vertrag dürfen wir – in Entsprechung des Auftrags- und Planungsfortschrittes – die bis dorthin erbrachten Leistungen abrechnen. Zusätzlich sind wir berechtigt, einen pauschalierten Schadenersatz in Höhe von 5020 % des Bruttoauftragswertes ohne Nachweis des tatsächlichen Schadens vom Kunden Auftragswertes zu verlangen. Überdies sind wir berechtigt, den gesamten positiven Schaden, insbesondere den entgangenen Gewinn, zusätzlich zu fordern.
11.4. Die Geltendmachung eines höheren Schadens ist zulässig.
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Samples: Allgemeine Geschäftsbedingungen
Annahmeverzug. 11.1. Gerät der Kunde länger als 2 4 Wochen in Annahme- verzug Annahmeverzug (Verweigerung der Annahme, Verzug mit Vorleis- tungen Vorleistungen oder anders, kein Abruf innerhalb angemessener Zeit bei Auftrag auf Abruf), und hat der Kunde trotz ange- messener angemessener Nachfristsetzung nicht für die Beseitigung der ihm zuzurechnenden Umstände gesorgt, welche die Leis- tungsausführung Leistungsausführung verzögern oder verhindern, dürfen wir bei aufrechtem Vertrag über die für die Leistungsausfüh- rung Leistungsausführung spezifizierten Geräte und Materialien anderweitig verfügen, sofern wir im Fall der Fortsetzung der Leis- tungsausführung Leistungsausführung diese innerhalb einer den jeweiligen Ge- gebenheiten Gegebenheiten angemessenen Frist nachbeschaffen.
11.2. Bei Annahmeverzug des Kunden sind wir ebenso berechtigt, bei Bestehen auf Vertragserfüllung die Ware bei uns einzulagern, wofür uns eine Lagergebühr gemäß Pkt. Punkt 9.4 zusteht.
11.3. Im Falle eines berechtigten Rücktritts vom Vertrag dürfen wir einen pauschalierten Schadenersatz in Höhe von 5020% des Bruttoauftragswertes ohne Nachweis des tatsächlichen Schadens vom Kunden zu verlangen.
11.4. Die Geltendmachung eines höheren Schadens ist zulässig.
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Samples: Allgemeine Geschäftsbedingungen (Agb) Für Unternehmergeschäfte
Annahmeverzug. 11.1. Gerät der Kunde länger als 2 Wochen in Annahme- verzug (Verweigerung der Annahme, Verzug mit Vorleis- tungen oder anders, kein Abruf innerhalb angemessener Zeit bei Auftrag auf Abruf), und hat der Kunde trotz ange- messener Nachfristsetzung nicht für die Beseitigung der ihm zuzurechnenden Umstände gesorgt, welche die Leis- tungsausführung verzögern oder verhindern, dürfen wir bei aufrechtem Vertrag über die für die Leistungsausfüh- rung spezifizierten Geräte und Materialien anderweitig verfügen, sofern wir im Fall der Fortsetzung der Leis- tungsausführung diese innerhalb einer den jeweiligen Ge- gebenheiten angemessenen Frist nachbeschaffen.
11.2. Bei Annahmeverzug des Kunden sind wir ebenso berechtigt, bei Bestehen auf Vertragserfüllung die Ware bei uns einzulagern, wofür uns eine Lagergebühr gemäß Pkt. 9.4 zusteht.
11.3. Im Falle eines berechtigten Rücktritts vom Vertrag dürfen wir einen pauschalierten Schadenersatz in Höhe von 5020% des Bruttoauftragswertes ohne Nachweis des tatsächlichen Schadens vom Kunden zu verlangen.
11.4. Die Geltendmachung eines höheren Schadens ist zulässig.
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Annahmeverzug. 11.1. Gerät der Kunde länger als 2 Wochen in Annahme- verzug Annahmeverzug (Verweigerung der Annahme, Verzug mit Vorleis- tungen Vorleistungen oder anders, kein Abruf innerhalb angemessener Zeit bei Auftrag auf Abruf), und hat der Kunde trotz ange- messener angemessener Nachfristsetzung nicht für die Beseitigung der ihm zuzurechnenden Umstände gesorgt, welche die Leis- tungsausführung Leistungsausführung verzögern oder verhindern, dürfen wir bei aufrechtem Vertrag über die für die Leistungsausfüh- rung Leistungsausführung spezifizierten Geräte und Materialien anderweitig verfügen, sofern wir im Fall der Fortsetzung der Leis- tungsausführung Leistungsausführung diese innerhalb einer den jeweiligen Ge- gebenheiten Gegebenheiten angemessenen Frist nachbeschaffen.
11.2. Bei Annahmeverzug des Kunden sind wir ebenso berechtigt, bei Bestehen auf Vertragserfüllung die Ware bei uns einzulagern, wofür uns eine Lagergebühr gemäß Pkt. Punkt 9.4 zusteht.
11.3. Im Falle eines berechtigten Rücktritts vom Vertrag dürfen wir einen pauschalierten Schadenersatz in Höhe von 5030 % des Bruttoauftragswertes ohne Nachweis des tatsächlichen Schadens vom Kunden zu verlangen.
11.4. Die Geltendmachung eines höheren Schadens ist zulässig.
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Samples: Allgemeine Verkaufsbedingungen (Agb)
Annahmeverzug. 11.1. Gerät der Kunde länger als 2 Wochen in Annahme- verzug (Verweigerung der Annahme, Verzug mit Vorleis- tungen oder anders, kein Abruf innerhalb angemessener Zeit bei Auftrag auf Abruf), und hat der Kunde trotz ange- messener an- gemessener Nachfristsetzung nicht für die Beseitigung der ihm zuzurechnenden Umstände gesorgt, welche die Leis- tungsausführung Leistungsausführung verzögern oder verhindern, dürfen wir bei aufrechtem Vertrag über die für die Leistungsausfüh- rung Leistungsaus- führung spezifizierten Geräte und Materialien anderweitig verfügen, sofern wir im Fall der Fortsetzung der Leis- tungsausführung diese innerhalb einer den jeweiligen Ge- gebenheiten Gegebenheiten angemessenen Frist nachbeschaffen.
11.2. Bei Annahmeverzug des Kunden sind wir ebenso berechtigt, bei Bestehen auf Vertragserfüllung die Ware bei uns einzulagern, wofür uns eine Lagergebühr gemäß Pkt. 9.4 zusteht.
11.3. Im Falle eines berechtigten Rücktritts vom Vertrag dürfen wir einen pauschalierten Schadenersatz in Höhe von 5030 % des Bruttoauftragswertes ohne Nachweis des tatsächlichen Schadens vom Kunden zu verlangen.
11.4. Die Geltendmachung eines höheren Schadens ist zulässig.
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Annahmeverzug. 11.1. 11.1 Gerät der Kunde länger als 2 4 Wochen in Annahme- verzug Annahmeverzug (Verweigerung der Annahme, Verzug mit Vorleis- tungen Vorleistungen oder anders, kein Abruf innerhalb angemessener Zeit bei Auftrag auf Abruf), und hat der Kunde trotz ange- messener angemessener Nachfristsetzung nicht für die Beseitigung der ihm zuzurechnenden Umstände gesorgt, welche die Leis- tungsausführung Leistungsausführung verzögern oder verhindern, dürfen wir bei aufrechtem Vertrag über die für die Leistungsausfüh- rung Leistungsausführung spezifizierten Geräte und Materialien anderweitig verfügen, sofern wir im Fall der Fortsetzung der Leis- tungsausführung Leistungsausführung diese innerhalb einer den jeweiligen Ge- gebenheiten Gegebenheiten angemessenen Frist nachbeschaffen.
11.2. 11.2 Bei Annahmeverzug des Kunden sind wir ebenso berechtigt, bei Bestehen auf Vertragserfüllung Auftragserfüllung die Ware bei uns einzulagern, wofür uns eine Lagergebühr gemäß Pkt. 9.4 zusteht.
11.3. 11.3 Im Falle eines berechtigten berechtigen Rücktritts vom Vertrag dürfen sind wir berechtigt, einen pauschalierten Schadenersatz in Höhe von 5010% des Bruttoauftragswertes ohne Nachweis des tatsächlichen Schadens vom Kunden zu verlangen.
11.4. 11.4 Die Geltendmachung eines höheren Schadens ist zulässig.
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Samples: Allgemeine Verkaufs , Liefer Und Zahlungsbedingungen
Annahmeverzug. 11.112.1. Gerät der Kunde länger als 2 Wochen in Annahme- verzug Annah- meverzug (Verweigerung der Annahme, Verzug mit Vorleis- tungen oder anders, kein Abruf innerhalb angemessener Zeit bei Auftrag auf Abruf), und hat der Kunde trotz ange- messener angemessener Nachfristsetzung nicht für die Beseitigung der ihm zuzurechnenden zuzurech- nenden Umstände gesorgt, welche die Leis- tungsausführung Leistungsausführung verzögern oder verhindern, dürfen wir bei aufrechtem Vertrag über die für die Leistungsausfüh- rung Leistungsausführung spezifizierten Geräte und Materialien anderweitig verfügen, sofern wir im Fall der Fortsetzung der Leis- tungsausführung Leistungsausführung diese innerhalb einer den jeweiligen Ge- gebenheiten Gegebenheiten angemessenen Frist nachbeschaffen.
11.212.2. Bei Annahmeverzug des Kunden sind wir ebenso berechtigt, bei Bestehen auf Vertragserfüllung die Ware bei uns einzulagern, wofür uns eine Lagergebühr gemäß Pkt. 9.4 zusteht.
11.312.3. Im Falle eines berechtigten Rücktritts Davon unberührt bleibt unser Recht, das Entgelt für erbrachte Leistungen fällig zu stellen und nach angemesse- ner Nachfrist vom Vertrag dürfen wir einen pauschalierten Schadenersatz in Höhe von 50% des Bruttoauftragswertes ohne Nachweis des tatsächlichen Schadens vom Kunden zu verlangenzurückzutreten.
11.412.4. Die Geltendmachung eines höheren Schadens ist zulässig. Gegenüber Verbrauchern besteht dieses Recht nur, wenn es im Einzelfall ausgehandelt wird.
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Samples: General Terms and Conditions (Agb)