Annahmeverzug. 9.1. Gerät der Kunde in Annahmeverzug (Verweigerung der Annahme, Verzug mit Vorleistungen, vorübergehender Baustellenstopp oder anders), und hat der Kunde trotz angemessener Nachfristsetzung nicht für die Beseitigung der ihm zuzurechnenden Umstände gesorgt, welche die Leistungsausführung verzögern oder verhindern, darf der AN bei aufrechtem Vertrag über die für die Leistungsausführung spezifizierten Geräte und Materialien und Arbeitskräfte anderweitig verfügen, sofern der AN im Fall der Fortsetzung der Leistungsausführung diese innerhalb einer den jeweiligen Gegebenheiten angemessenen Frist nachbeschafft. 9.2. Bei Annahmeverzug des Kunden ist der AN ebenso berechtigt, bei Bestehen auf Vertragserfüllung die Ware bei sich einzulagern und die neuerliche Verladung und den Transport zum Kunden nach Regie zu verrechnen. Ohne Rücksicht auf eine allfällige Nachfristsetzung können die durch Stehzeiten von Arbeitskräften entstandenen Kosten bis zu deren weiteren Verwendung andernorts gem Pkt 9.1 an den im Verzug befindlichen Kunden verrechnet werden. 9.3. Davon unberührt bleibt das Recht des AN, das Entgelt für erbrachte Leistungen fällig zu stellen und nach angemessener Nachfrist vom Vertrag zurückzutreten. 9.4. Im Falle eines berechtigten Rücktritts vom Vertrag darf der AN einen pauschalierten Schadenersatz in der Höhe von 15 % des Auftragswertes zuzüglich USt ohne Nachweis des tatsächlichen Schadens vom Kunden verlangen. Die Verpflichtung zur Zahlung eines Schadenersatzes durch einen unternehmerischen Kunden ist vom Verschulden unabhängig. 9.5. Die Geltendmachung eines höheren Schadens ist zulässig. Gegenüber Verbrauchern besteht dieses Recht nur, wenn es im Einzelfall ausgehandelt wird.
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Samples: Allgemeine Geschäftsbedingungen
Annahmeverzug. 9.1. Gerät der Kunde in Annahmeverzug (Verweigerung der Annahme, Verzug mit Vorleistungen, vorübergehender Baustellenstopp oder anders), und hat der Kunde trotz angemessener Nachfristsetzung nicht für die Beseitigung der ihm zuzurechnenden Umstände gesorgt, welche die Leistungsausführung verzögern oder verhindern, darf der AN bei aufrechtem Vertrag über die für die Leistungsausführung spezifizierten Geräte und Materialien und Arbeitskräfte anderweitig verfügen, sofern der AN im Fall der Fortsetzung der Leistungsausführung diese innerhalb einer den jeweiligen Gegebenheiten angemessenen Frist nachbeschafft.
9.218.1. Bei Annahmeverzug des Kunden ist der AN ebenso sind wir berechtigt, bei Bestehen auf Vertragserfüllung das Fahrzeug bei uns oder bei Dritten zu verwahren bzw. die Ware (z.B.: Reifen) bei sich einzulagern und die neuerliche Verladung und uns einzu- lagern, wofür uns eine in den Transport zum Kunden nach Regie zu verrechnen. Ohne Rücksicht auf eine allfällige Nachfristsetzung können die durch Stehzeiten von Arbeitskräften entstandenen Kosten bis zu deren weiteren Verwendung andernorts gem Pkt 9.1 an den im Verzug befindlichen Kunden verrechnet werdenGeschäftsräumlichkeiten ausgezeichnete Lagergebühr zusteht.
9.318.2. Davon unberührt bleibt das Recht des ANunser Recht, das Entgelt für erbrachte Leistungen fällig zu stellen und nach angemessener Nachfrist vom Vertrag zurückzutretenzuruckzutreten.
9.418.3. Im Falle eines berechtigten Rücktritts vom Vertrag darf der AN dürfen wir einen pauschalierten Schadenersatz Scha- denersatz in der Höhe von 15 10 % des Auftragswertes zuzüglich USt ohne Nachweis des tatsächlichen tatsäch- lichen Schadens vom unternehmerischen Kunden verlangen. Die Verpflichtung zur Zahlung eines Schadenersatzes durch einen unternehmerischen Kunden ist vom Verschulden unabhängigunab- hängig.
9.518.4. Die Geltendmachung eines höheren Schadens ist zulässig. Gegenüber Verbrauchern besteht dieses Recht nur, wenn es im Einzelfall ausgehandelt wird.
18.5. Sofern unsere Kosten, Aufwand oder der entstandene Schaden den Wert der Sache (z.B.: Reifen, altes Auto) übersteigt, sind wir nach abermaliger Aufforderung nach einem Monat zur außergerichtlichen Verwertung / Entsorgung berechtigt.
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Samples: General Terms and Conditions for Vehicle Repair Services
Annahmeverzug. 9.112.1. Gerät der Kunde länger als drei Stunden in Annahmeverzug Annahme- verzug (Verweigerung der Annahme, Verzug mit Vorleistungen, vorübergehender Baustellenstopp Vorleistungen oder andersanderes), und hat der Kunde trotz angemessener Nachfristsetzung Nach- fristsetzung nicht für die Beseitigung der ihm zuzurechnenden Umstände gesorgt, welche die Leistungsausführung verzögern oder verhindern, darf der AN dürfen wir bei aufrechtem Vertrag über die für die Leistungsausführung spezifizierten Geräte und Materialien und Arbeitskräfte Materia- lien anderweitig verfügen, sofern der AN wir im Fall der Fortsetzung der Leistungsausführung diese innerhalb einer den jeweiligen Gegebenheiten angemessenen Frist nachbeschafftnach beschaffen.
9.212.2. Bei Annahmeverzug des Kunden ist der AN sind wir ebenso berechtigtberech- tigt, bei Bestehen auf Vertragserfüllung die Ware bei sich einzulagern und die neuerliche Verladung und den Transport zum Kunden nach Regie zu verrechnen. Ohne Rücksicht auf uns einzu- lagern, wofür uns eine allfällige Nachfristsetzung können die durch Stehzeiten Lagergebühr in Höhe von Arbeitskräften entstandenen Kosten bis zu deren weiteren Verwendung andernorts gem Pkt 9.1 an den im Verzug befindlichen Kunden verrechnet werden5€ pro ange- fangene Stunde zusteht.
9.312.3. Davon unberührt bleibt das Recht des ANunser Recht, das Entgelt für erbrachte er- brachte Leistungen fällig zu stellen und nach angemessener Nachfrist vom Vertrag zurückzutreten.
9.412.4. Im Falle eines berechtigten Rücktritts vom Vertrag darf der AN dür- fen wir einen pauschalierten Schadenersatz in der Höhe von 15 60% des Auftragswertes zuzüglich USt USt. ohne Nachweis des tatsächlichen Schadens tatsächli- xxxx Xxxxxxxx vom unternehmerischen Kunden verlangen. Die Verpflichtung zur Zahlung eines Schadenersatzes durch einen unternehmerischen Kunden ist vom Verschulden Ver- schulden unabhängig.
9.512.5. Die Geltendmachung eines höheren Schadens ist zulässigzuläs- sig. Gegenüber Verbrauchern besteht dieses Recht nur, wenn es im Einzelfall ausgehandelt wird.
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Samples: Allgemeine Geschäftsbedingungen
Annahmeverzug. 9.113.1. Gerät der Kunde länger als 4 Wochen in Annahmeverzug Annah- meverzug (Verweigerung der Annahme, Verzug mit Vorleistungen, vorübergehender Baustellenstopp Vorleistungen oder anders), und hat der Kunde trotz angemessener Nachfristsetzung nicht für die Beseitigung Beseiti- gung der ihm zuzurechnenden Umstände gesorgt, welche die Leistungsausführung verzögern oder verhindernver- hindern, darf der AN dürfen wir bei aufrechtem Vertrag über die für die Leistungsausführung spezifizierten Geräte und Materialien und Arbeitskräfte anderweitig verfügen, sofern der AN wir im Fall der Fortsetzung der Leistungsausführung diese innerhalb inner- halb einer den jeweiligen Gegebenheiten angemessenen angemesse- nen Frist nachbeschafftnachbeschaffen.
9.213.2. Bei Annahmeverzug des Kunden ist der AN ebenso sind wir eben- so berechtigt, bei Bestehen auf Vertragserfüllung die Ware bei sich einzulagern und die neuerliche Verladung und den Transport zum Kunden nach Regie zu verrechnen. Ohne Rücksicht auf uns einzulagern, wofür uns eine allfällige Nachfristsetzung können die durch Stehzeiten Lagerge- bühr in Höhe von Arbeitskräften entstandenen Kosten bis zu deren weiteren Verwendung andernorts gem Pkt 9.1 an den im Verzug befindlichen Kunden verrechnet werden150 zusteht.
9.313.3. Davon unberührt bleibt das Recht des ANunser Recht, das Entgelt für erbrachte Leistungen fällig zu stellen und nach angemessener an- gemessener Nachfrist vom Vertrag zurückzutreten.
9.413.4. Im Falle eines berechtigten Rücktritts vom Vertrag darf der AN Ver- trag dürfen wir einen pauschalierten Schadenersatz in der Höhe von 15 5 % des Auftragswertes zuzüglich USt ohne Nachweis des tatsächlichen Schadens vom Kunden Kun- den zu verlangen. Die Verpflichtung zur Zahlung eines Schadenersatzes durch einen unternehmerischen Kunden ist vom Verschulden unabhängig.
9.513.5. Die Geltendmachung eines höheren Schadens ist zulässig. Gegenüber Verbrauchern besteht dieses Recht nur, wenn es im Einzelfall ausgehandelt wird.
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Samples: Geschäftsbedingungen Für Sanitär , Heizungs Und Lüftungstechniker
Annahmeverzug. 9.113.1. Gerät der Kunde länger als 1 Wochen in Annahmeverzug Annahmever- zug (Verweigerung der Annahme, Verzug mit Vorleistungen, vorübergehender Baustellenstopp Vorleistungen oder anders), und hat der Kunde trotz angemessener Nachfristsetzung Nach- fristsetzung nicht für die Beseitigung der ihm zuzurechnenden Umstände gesorgt, welche die Leistungsausführung verzögern oder verhindern, darf der AN dürfen wir bei aufrechtem Vertrag über die für die Leistungsausführung spezifizierten Geräte und Materialien und Arbeitskräfte Materia- lien anderweitig verfügen, sofern der AN wir im Fall der Fortsetzung der Leistungsausführung diese innerhalb einer den jeweiligen Gegebenheiten angemessenen Frist nachbeschafftnachbeschaffen.
9.213.2. Bei Annahmeverzug des Kunden ist der AN sind wir ebenso berechtigtbe- rechtigt, bei Bestehen auf Vertragserfüllung die Ware bei sich einzulagern und die neuerliche Verladung und den Transport zum Kunden nach Regie zu verrechnen. Ohne Rücksicht auf uns einzulagern, wofür uns eine allfällige Nachfristsetzung können die durch Stehzeiten Lagergebühr in Höhe von Arbeitskräften entstandenen Kosten bis zu deren weiteren Verwendung andernorts gem Pkt 9.1 an den im Verzug befindlichen Kunden verrechnet werden10 % zusteht.
9.313.3. Davon unberührt bleibt das Recht des ANunser Recht, das Entgelt für erbrachte er- brachte Leistungen fällig zu stellen und nach angemessener Nachfrist vom Vertrag zurückzutreten.
9.413.4. Im Falle eines berechtigten Rücktritts vom Vertrag darf der AN dür- fen wir einen pauschalierten Schadenersatz in der Höhe von 15 50 % des Auftragswertes zuzüglich USt ohne Nachweis des tatsächlichen tat- sächlichen Schadens vom unternehmerischen Kunden verlangenverlan- gen. Die Verpflichtung zur Zahlung eines Schadenersatzes durch einen unternehmerischen Kunden ist vom Verschulden unabhängig.
9.513.5. Die Geltendmachung eines höheren Schadens ist zulässigzu- lässig. Gegenüber Verbrauchern besteht dieses Recht nur, wenn es im Einzelfall ausgehandelt wird.
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Samples: Allgemeine Geschäftsbedingungen
Annahmeverzug. 9.113.1. Gerät der Kunde länger als 2 Wochen in Annahmeverzug An- nahmeverzug (Verweigerung der Annahme, Verzug mit Vorleistungen, vorübergehender Baustellenstopp Vorleistungen oder anders), und hat der Kunde trotz angemessener Nachfristsetzung nicht für die Beseitigung der ihm zuzurechnenden Umstände gesorgt, welche die Leistungsausführung verzögern oder verhindern, darf der AN dürfen wir bei aufrechtem Vertrag über die für die Leistungsausführung spezifizierten Geräte und Materialien und Arbeitskräfte anderweitig verfügen, sofern der AN wir im Fall der Fortsetzung der Leistungsausführung Leistungsaus- führung diese innerhalb einer den jeweiligen Gegebenheiten Gege- benheiten angemessenen Frist nachbeschafftnachbeschaffen.
9.213.2. Bei Annahmeverzug des Kunden ist der AN ebenso sind wir eben- so berechtigt, bei Bestehen auf Vertragserfüllung die Ware bei sich einzulagern und die neuerliche Verladung und den Transport zum Kunden nach Regie zu verrechnen. Ohne Rücksicht auf uns einzulagern, wofür uns eine allfällige Nachfristsetzung können die durch Stehzeiten Lagerge- bühr in Höhe von Arbeitskräften entstandenen Kosten bis zu deren weiteren Verwendung andernorts gem Pkt 9.1 an den im Verzug befindlichen Kunden verrechnet werden€7.-/Tag zusteht.
9.313.3. Davon unberührt bleibt das Recht des ANunser Recht, das Entgelt für erbrachte Leistungen fällig zu stellen und nach angemessener Nachfrist vom Vertrag zurückzutretenzurückzutre- ten.
9.413.4. Im Falle eines berechtigten Rücktritts vom Vertrag darf der AN Ver- trag dürfen wir einen pauschalierten Schadenersatz in der Höhe von 15 % des Auftragswertes zuzüglich USt ohne Nachweis des tatsächlichen Schadens vom Kunden zu verlangen. Die Verpflichtung zur Zahlung eines Schadenersatzes durch einen unternehmerischen unternehmeri- schen Kunden ist vom Verschulden unabhängig.
9.513.5. Die Geltendmachung eines höheren Schadens ist zulässig. Gegenüber Verbrauchern besteht dieses Recht nur, wenn es im Einzelfall ausgehandelt wird.
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Samples: Geschäftsbedingungen Für Sanitär , Heizungs Und Lüftungstechniker
Annahmeverzug. 9.114.1. Gerät der Kunde länger als ## Wochen in Annahmeverzug An- nahmeverzug (Verweigerung der Annahme, Verzug mit Vorleistungen, vorübergehender Baustellenstopp Vorleistungen oder anders), und hat der Kunde trotz angemessener Nachfristsetzung an- gemessener Nachfristset- zung nicht für die Beseitigung Beseiti- gung der ihm zuzurechnenden zuzurechnen- den Umstände gesorgt, welche wel- che die Leistungsausführung verzögern oder verhindern, darf der AN dürfen wir bei aufrechtem Vertrag über die für die Leistungsausführung spezifizierten spezifi- zierten Geräte und Materialien und Arbeitskräfte Materi- alien anderweitig verfügenverfü- gen, sofern der AN wir im Fall der Fortsetzung der Leistungsausführung Leistungs- ausführung diese innerhalb einer den jeweiligen Gegebenheiten Gege- benheiten angemessenen Frist nachbeschafftnachbeschaffen.
9.214.2. Bei Annahmeverzug Annahmever- zug des Kunden ist der AN sind wir ebenso berechtigt, bei Bestehen Be- stehen auf Vertragserfüllung die Ware bei sich einzulagern und die neuerliche Verladung und den Transport zum Kunden nach Regie zu verrechnen. Ohne Rücksicht auf uns einzula- gern, wofür uns eine allfällige Nachfristsetzung können die durch Stehzeiten Lager- gebühr in Höhe von Arbeitskräften entstandenen Kosten bis zu deren weiteren Verwendung andernorts gem Pkt 9.1 an den im Verzug befindlichen Kunden verrechnet werden## des Auftragswertes je Monat zu- steht.
9.314.3. Davon unberührt bleibt das Recht des ANunser Recht, das Entgelt Ent- gelt für erbrachte Leistungen Leistun- gen fällig zu stellen und nach angemessener Nachfrist Nach- frist vom Vertrag zurückzutretenzurückzu- treten.
9.414.4. Im Falle eines berechtigten Rücktritts vom Vertrag darf der AN dürfen wir einen pauschalierten Schadenersatz Xxxxxxxxx- satz in der Höhe von 15 ## % des Auftragswertes zuzüglich USt ohne Nachweis des tatsächlichen tat- sächlichen Schadens vom Kunden verlangen. Die Verpflichtung Ver- pflichtung zur Zahlung eines Schadenersatzes durch einen ei- nen unternehmerischen Kunden ist vom Verschulden unabhängig.
9.514.5. Die Geltendmachung Geltendma- chung eines höheren Schadens Scha- dens ist zulässig. Gegenüber Verbrauchern besteht dieses Recht nur, wenn es im Einzelfall Ein- zelfall ausgehandelt wird.
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Samples: Geschäftsbedingungen Für Kommunikations Elektroniker
Annahmeverzug. 9.1. Gerät der Kunde in Annahmeverzug (Verweigerung der Annahme, Verzug mit Vorleistungen, vorübergehender Baustellenstopp oder anders), und hat der Kunde trotz angemessener Nachfristsetzung nicht für die Beseitigung der ihm zuzurechnenden Umstände gesorgt, welche die Leistungsausführung verzögern oder verhindern, darf der AN bei aufrechtem Vertrag über die für die Leistungsausführung spezifizierten Geräte und Materialien und Arbeitskräfte anderweitig verfügen, sofern der AN im Fall der Fortsetzung der Leistungsausführung diese innerhalb einer den jeweiligen Gegebenheiten angemessenen Frist nachbeschafft.
9.218.1. Bei Annahmeverzug des Kunden ist der AN ebenso sind wir berechtigt, bei Bestehen auf Vertragserfüllung Vertragserfül- lung das Fahrzeug bei uns oder bei Dritten zu verwahren bzw. die Ware (z.B.: Reifen) bei sich einzulagern und die neuerliche Verladung und uns einzulagern, wofür uns eine in den Transport zum Kunden nach Regie zu verrechnen. Ohne Rücksicht auf eine allfällige Nachfristsetzung können die durch Stehzeiten von Arbeitskräften entstandenen Kosten bis zu deren weiteren Verwendung andernorts gem Pkt 9.1 an den im Verzug befindlichen Kunden verrechnet werdenGeschäftsräumlichkeiten ausgezeichnete Lagerge- bühr zusteht.
9.318.2. Davon unberührt bleibt das Recht des ANunser Recht, das Entgelt für erbrachte Leistungen fällig zu stellen und nach angemessener Nachfrist vom Vertrag zurückzutreten.
9.418.3. Im Falle eines berechtigten Rücktritts vom Vertrag darf der AN dürfen wir einen pauschalierten Schadenersatz in der einer Marktüblichen Höhe von 15 % des Auftragswertes zuzüglich USt ohne Nachweis Nach- weis des tatsächlichen Schadens vom unternehmerischen Kunden verlangen. Die Verpflichtung Verpflich- tung zur Zahlung eines Schadenersatzes durch einen unternehmerischen Kunden ist vom Verschulden unabhängig.
9.518.4. Die Geltendmachung eines höheren Schadens ist zulässig. Gegenüber Verbrauchern Verbrau- chern besteht dieses Recht nur, wenn es im Einzelfall ausgehandelt wird.
18.5. Sofern unsere Kosten, Aufwand oder der entstandene Schaden den Wert der Sache (z.B.: Reifen, altes Auto) übersteigt, sind wir nach abermaliger Aufforderung nach einem Monat zur außergerichtlichen Verwertung / Entsorgung berechtigt.
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Samples: General Terms and Conditions for Vehicle Repair Services