Common use of Annahmeverzug Clause in Contracts

Annahmeverzug. 12.1. Gerät der Kunde länger als 2 Wochen in Annahmeverzug (Ver- weigerung der Annahme, Verzug mit Vorleistungen oder anders), und hat der Kunde trotz angemes- sener Nachfristsetzung nicht für die Beseitigung der ihm zuzurechnen- den Umstände gesorgt, welche die Leistungsausführung verzögern o- der verhindern, dürfen wir bei auf- rechtem Vertrag über die für die Leistungsausführung spezifizierten Geräte und Materialien anderwei- tig verfügen, sofern wir im Fall der Fortsetzung der Leistungsausfüh- rung diese innerhalb einer den je- weiligen Gegebenheiten angemes- senen Frist nachbeschaffen. 12.2. Bei Annahmeverzug des Kun- den sind wir ebenso berechtigt, bei Bestehen auf Vertragserfüllung die Ware bei uns einzulagern, wofür uns eine Lagergebühr in Höhe von 35€/m² die Woche zusteht. 12.3. Davon unberührt bleibt unser Recht, das Entgelt für erbrachte Leistungen fällig zu stellen und nach angemessener Nachfrist vom Vertrag zurückzutreten. 12.4. Die Geltendmachung eines höheren Schadens ist zulässig. Ge- genüber Verbrauchern besteht die- ses Recht nur, wenn es im Einzel- fall ausgehandelt wird.

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Samples: General Terms and Conditions (Agb)

Annahmeverzug. 12.1. Gerät 12.1.Gerät der Kunde länger als 2 zwei Wochen in Annahmeverzug Annah- meverzug (Ver- weigerung Verweigerung der Annahme, Verzug mit Vorleistungen oder anders), und hat der Kunde trotz angemes- sener angemessener Nachfristsetzung nicht für die Beseitigung Beseiti- gung der ihm zuzurechnen- den zuzurechnenden Umstände gesorgt, welche die Leistungsausführung verzögern o- der oder verhindern, dürfen wir bei auf- rechtem aufrechtem Vertrag über die für die Leistungsausführung spezifizierten Geräte und Materialien anderwei- tig anderweitig verfügen, sofern wir im Fall der Fortsetzung der Leistungsausfüh- rung Leistungsausführung diese innerhalb einer den je- weiligen jeweiligen Gegebenheiten angemes- senen ange- messenen Frist nachbeschaffen. 12.2. Bei 12.2.Bei Annahmeverzug des Kun- den Kunden sind wir ebenso berechtigt, bei Bestehen auf Vertragserfüllung die Ware bei uns einzulagern, wofür uns eine Lagergebühr Lagerge- bühr in Höhe von 35€/m² die Woche 5% der Materialkosten pro Monat Lagerung, zusteht. 12.3. Davon 12.3.Davon unberührt bleibt unser Recht, das Entgelt für erbrachte Leistungen fällig zu stellen und nach angemessener ange- messener Nachfrist vom Vertrag zurückzutreten. 12.4. Die 12.4.Die Geltendmachung eines höheren Schadens ist zulässig. Ge- genüber Gegenüber Verbrauchern besteht die- ses dieses Recht nur, wenn es im Einzel- fall Einzelfall ausgehandelt wird.

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Samples: General Terms and Conditions

Annahmeverzug. 12.1. Gerät der Kunde länger als 2 zwei Wochen in Annahmeverzug Annah- meverzug (Ver- weigerung Verweigerung der Annahme, Verzug mit Vorleistungen Vorleis- tungen oder anders), und hat der Kunde trotz angemes- sener angemessener Nachfristsetzung nicht für die Beseitigung der ihm zuzurechnen- den zuzurech- nenden Umstände gesorgt, welche die Leistungsausführung verzögern o- der oder verhindern, dürfen wir bei auf- rechtem aufrechtem Vertrag über die für die Leistungsausführung spezifizierten Geräte und Materialien anderwei- tig anderweitig verfügen, sofern wir im Fall der Fortsetzung der Leistungsausfüh- rung Leistungsausführung diese innerhalb einer ei- ner den je- weiligen jeweiligen Gegebenheiten angemes- senen angemessenen Frist nachbeschaffen. 12.2. Bei Annahmeverzug des Kun- den Kunden sind wir ebenso berechtigt, bei Bestehen auf Vertragserfüllung die Ware bei uns einzulagern, wofür uns eine Lagergebühr in Höhe von 35€/m² die Woche € 150,00 zusteht. 12.3. Davon unberührt bleibt unser Recht, das Entgelt für erbrachte Leistungen fällig zu stellen und nach angemessener angemesse- ner Nachfrist vom Vertrag zurückzutreten. 12.4. Die Geltendmachung eines höheren Schadens ist zulässig. Ge- genüber Gegenüber Verbrauchern besteht die- ses dieses Recht nur, wenn es im Einzel- fall Einzelfall ausgehandelt wird.

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Samples: Agb Elektrotechniker

Annahmeverzug. 12.1. Gerät der Kunde Vertragspartner länger als 2 6 Wochen in Annahmeverzug (Ver- weigerung Verweigerung der Annahme, Verzug mit Vorleistungen oder anders), und hat der Kunde Vertragspartner trotz angemes- sener angemessener Nachfristsetzung nicht für die Beseitigung Beseiti- gung der ihm zuzurechnen- den zuzurechnenden Umstände gesorgt, welche die Leistungsausführung verzögern o- der oder verhindern, dürfen dür- fen wir bei auf- rechtem aufrechtem Vertrag über die für die Leistungsausführung Leistungs- ausführung spezifizierten Geräte und Materialien anderwei- tig ander- weitig verfügen, sofern wir im Fall der Fortsetzung der Leistungsausfüh- rung Leistungsausführung diese innerhalb einer den je- weiligen jeweiligen Gegebenheiten angemes- senen angemessenen Frist nachbeschaffen. 12.2. Bei Annahmeverzug des Kun- den Vertragspartners sind wir ebenso berechtigt, bei Bestehen auf Vertragserfüllung die Ware bei uns einzulagern, wofür uns eine Lagergebühr in Höhe von 35€/m² die Woche 5% des Rechnungsbetrages je begonnenen Monat zusteht. 12.3. Davon unberührt bleibt unser Recht, das Entgelt für erbrachte Leistungen fällig zu stellen und nach angemessener ange- messener Nachfrist vom Vertrag zurückzutreten. 12.4. Die Geltendmachung eines höheren Schadens ist zulässig. Ge- genüber Gegenüber Verbrauchern besteht die- ses dieses Recht nur, wenn es im Einzel- fall Einzelfall ausgehandelt wird.

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Samples: General Terms and Conditions (Agb)

Annahmeverzug. 12.1. Gerät der Kunde länger als 2 Wochen in Annahmeverzug (Ver- weigerung Verweigerung der Annahme, Verzug mit Vorleistungen oder anders), und hat der Kunde trotz angemes- sener angemessener Nachfristsetzung nicht für die Beseitigung der ihm zuzurechnen- den zuzurechnenden Umstände gesorgt, welche die Leistungsausführung verzögern o- der oder verhindern, dürfen wir bei auf- rechtem aufrechtem Vertrag über die für die Leistungsausführung spezifizierten Geräte und Materialien anderwei- tig anderweitig verfügen, sofern wir im Fall der Fortsetzung der Leistungsausfüh- rung Leistungsausführung diese innerhalb einer den je- weiligen jeweiligen Gegebenheiten angemes- senen angemessenen Frist nachbeschaffen. 12.2. Bei Annahmeverzug des Kun- den Kunden sind wir ebenso berechtigt, bei Bestehen auf Vertragserfüllung die Ware bei uns einzulagern, wofür uns eine monatliche Lagergebühr in Höhe von 35€/m² die Woche € 50,00 pro benötigter Europalette zusteht. 12.3. Davon unberührt bleibt unser Recht, das Entgelt für erbrachte Leistungen fällig zu stellen und nach angemessener Nachfrist vom Vertrag zurückzutreten. 12.4. Im Falle eines berechtigten Rücktritts vom Vertrag dürfen wir einen pauschalierten Schadenersatz in Höhe von 15% des Auftragswertes zuzüglich USt. ohne Nachweis des tatsächlichen Schadens vom Kunden verlangen. Die Verpflichtung zur Zahlung eines Schadenersatzes durch den Kunden ist vom Verschulden unabhängig. 12.5. Die Geltendmachung eines höheren Schadens ist zulässig. Ge- genüber Verbrauchern besteht die- ses Recht nur, wenn es im Einzel- fall ausgehandelt wird.

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Samples: Allgemeine Geschäftsbedingungen

Annahmeverzug. 12.1. Gerät der Kunde länger als 2 Wochen in Annahmeverzug (Ver- weigerung Verweigerung der Annahme, Verzug mit Vorleistungen oder anders), und hat der Kunde trotz angemes- sener angemessener Nachfristsetzung nicht für die Beseitigung der ihm zuzurechnen- den zuzurechnenden Umstände gesorgt, welche die Leistungsausführung Leistungsausfüh- rung verzögern o- der oder verhindern, dürfen wir bei auf- rechtem aufrechtem Vertrag über die für die Leistungsausführung Leistungsaus- führung spezifizierten Geräte und Materialien anderwei- tig anderweitig verfügen, sofern wir im Fall der Fortsetzung der Leistungsausfüh- rung Leistungsausführung diese innerhalb inner- halb einer den je- weiligen jeweiligen Gegebenheiten angemes- senen ange- messenen Frist nachbeschaffen. 12.2. Bei Annahmeverzug des Kun- den Kunden sind wir ebenso berechtigt, bei Bestehen auf Vertragserfüllung Vertragser- füllung die Ware bei uns einzulagern, wofür uns eine Lagergebühr in Höhe von 35€/m² die Woche €250.- zusteht. 12.3. Davon unberührt bleibt unser Recht, das Entgelt für erbrachte Leistungen fällig zu stellen und nach angemessener Nachfrist vom Vertrag zurückzutreten. 12.4. Die Geltendmachung eines höheren Schadens ist zulässig. Ge- genüber Gegenüber Verbrauchern besteht die- ses dieses Recht nur, wenn es im Einzel- fall Einzelfall ausgehandelt wird.

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Samples: General Terms and Conditions (Agb)