Common use of Anwendbares Recht, Gerichtsstand und massgebende Sprache Clause in Contracts

Anwendbares Recht, Gerichtsstand und massgebende Sprache. Der OGAW untersteht liechtensteinischem Recht. Ausschliesslicher Gerichtsstand für sämtliche Streitigkeiten zwischen den Anlegern, der Verwaltungsgesellschaft und der Verwahrstelle ist Vaduz. Die Verwaltungsgesellschaft und/oder die Verwahrstelle können sich jedoch im Hinblick auf Ansprüche von Anlegern aus diesen Ländern dem Gerichtsstand der Länder unterwerfen, in welchen Anteile angeboten und verkauft werden. Als rechtsverbindliche Sprache für den Prospekt, den Treuhandvertrag sowie den Anhang A "Fonds im Überblick" gilt die deutsche Sprache. Der vorliegende Prospekt tritt am 1. Juli 2020 in Kraft.

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Samples: api.bwm.ch

Anwendbares Recht, Gerichtsstand und massgebende Sprache. Der OGAW untersteht liechtensteinischem Recht. Ausschliesslicher Gerichtsstand für sämtliche Streitigkeiten zwischen den Anlegern, der Verwaltungsgesellschaft und der Verwahrstelle ist Vaduz. Die Verwaltungsgesellschaft und/oder die Verwahrstelle können sich jedoch im Hinblick auf Ansprüche von Anlegern aus diesen Ländern dem Gerichtsstand der Länder unterwerfen, in welchen Anteile angeboten und verkauft werden. Als rechtsverbindliche Sprache für den Prospekt, den Treuhandvertrag sowie den Anhang A "Fonds Teilfonds im Überblick" gilt die deutsche Sprache. Der vorliegende Prospekt tritt am 130. Juli 2020 September 2022 in Kraft.

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Samples: Treuhandvertrag Inklusive Teilfondsspezifischem Anhang Und Prospekt

Anwendbares Recht, Gerichtsstand und massgebende Sprache. Der OGAW untersteht liechtensteinischem Recht. Ausschliesslicher Gerichtsstand für sämtliche Streitigkeiten zwischen den Anlegern, der Verwaltungsgesellschaft und der Verwahrstelle ist Vaduz. Die Verwaltungsgesellschaft und/oder die Verwahrstelle können sich jedoch im Hinblick auf Ansprüche von Anlegern aus diesen Ländern dem Gerichtsstand der Länder unterwerfen, in welchen Anteile angeboten und verkauft werden. Als rechtsverbindliche Sprache für den Prospekt, den Treuhandvertrag sowie den Anhang A "Fonds im Überblick" gilt die deutsche Sprache. Der vorliegende Prospekt tritt am 101. Juli 2020 Mai 2015 in Kraft.

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Samples: solutions.vwdservices.com

Anwendbares Recht, Gerichtsstand und massgebende Sprache. Der OGAW untersteht liechtensteinischem Recht. Ausschliesslicher Gerichtsstand für sämtliche Streitigkeiten zwischen den Anlegern, der Verwaltungsgesellschaft und der Verwahrstelle ist Vaduz. Die Verwaltungsgesellschaft und/oder die Verwahrstelle können sich jedoch im Hinblick auf Ansprüche von Anlegern aus diesen Ländern dem Gerichtsstand der Länder unterwerfen, in welchen Anteile angeboten und verkauft werden. Als rechtsverbindliche Sprache für den Prospekt, den Treuhandvertrag sowie den Anhang A "Fonds im Überblick" gilt die deutsche Sprache. Der vorliegende Prospekt tritt am 129. Juli 2020 November 2022 in Kraft.

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Samples: www.uraniumresourcesfund.li