Anwendbares Recht, Gerichtsstand. 1. Für alle Rechtsbeziehungen zwischen dem Lieferer und dem Besteller gilt ausschließlich das für die Rechtsbeziehungen inländischer Parteien untereinander maßgebliche Recht der Bundesrepublik Deutschland. 2. Gerichtsstand ist das für den Sitz des Lieferers zuständige Gericht. Der Lieferer ist jedoch berechtigt, am Hauptsitz des Bestellers Klage zu erheben.
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Samples: Lieferbedingungen, Lieferbedingungen, Vdma Bedingungen Für Die Lieferung Von Maschinen
Anwendbares Recht, Gerichtsstand. 1. Für alle Rechtsbeziehungen zwischen dem Lieferer und dem Besteller gilt ausschließlich das für die Rechtsbeziehungen inländischer Parteien untereinander maßgebliche Recht der Bundesrepublik Deutschland.
2. Gerichtsstand ist das für den Sitz des Lieferers zuständige Gericht. Der Lieferer ist jedoch berechtigt, am Hauptsitz des Bestellers Klage zu erheben.
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Samples: Allgemeine Geschäftsbedingungen (Agb), Lieferbedingungen, General Terms and Conditions
Anwendbares Recht, Gerichtsstand. 1. Für alle Rechtsbeziehungen zwischen dem Lieferer und dem Besteller gilt ausschließlich das für die Rechtsbeziehungen inländischer Parteien untereinander maßgebliche Recht der Bundesrepublik Deutschland.
2. Gerichtsstand ist das für den Sitz des Lieferers zuständige Gericht. Der Lieferer ist jedoch berechtigt, am Hauptsitz des Bestellers Klage zu erheben.
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Samples: Allgemeine Verkaufs Und Lieferbedingungen, Allgemeine Lieferbedingungen, Vdma Bedingungen Für Die Lieferung Von Maschinen
Anwendbares Recht, Gerichtsstand. 1. Für alle Rechtsbeziehungen zwischen dem Lieferer und dem Besteller gilt ausschließlich das für die Rechtsbeziehungen Rechts- beziehungen inländischer Parteien untereinander maßgebliche Recht der Bundesrepublik Deutschland.
2. Gerichtsstand ist das für den Sitz des Lieferers zuständige Gericht. Der Lieferer ist jedoch berechtigt, am Hauptsitz des Bestellers Klage zu erheben.
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Samples: Allgemeine Geschäftsbedingungen, Allgemeine Geschäftsbedingungen
Anwendbares Recht, Gerichtsstand. 1. Für alle Rechtsbeziehungen zwischen dem Lieferer und dem Besteller gilt ausschließlich das für die Rechtsbeziehungen inländischer Parteien untereinander maßgebliche Recht der Bundesrepublik Deutschland.
2. Gerichtsstand ist das für den Sitz des Lieferers zuständige Gericht. Der Lieferer ist jedoch berechtigt, am Hauptsitz des Bestellers Klage zu erheben.
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Samples: Allgemeine Liefer Und Auftragsbedingungen, Allgemeine Lieferbedingungen
Anwendbares Recht, Gerichtsstand. 1. Für alle Rechtsbeziehungen zwischen dem Lieferer und dem Besteller gilt ausschließlich das für die Rechtsbeziehungen inländischer Parteien untereinander maßgebliche Recht der Bundesrepublik Deutschland.
2. Gerichtsstand ist das für den Sitz des Lieferers zuständige GerichtAmtsgericht Siegen. Der Lieferer ist jedoch berechtigt, am Hauptsitz des Bestellers Klage zu erheben.
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Samples: Operating Instructions, User Manual
Anwendbares Recht, Gerichtsstand. 1. Für alle Rechtsbeziehungen zwischen dem Lieferer und dem Besteller gilt ausschließlich aus- schließlich das für die Rechtsbeziehungen inländischer Parteien untereinander maßgebliche Recht der Bundesrepublik Deutschland.
2. Gerichtsstand ist das für den Sitz des Lieferers zuständige Gericht. Der Lieferer ist jedoch berechtigt, am Hauptsitz des Bestellers Klage zu erheben. Sollte eine Bestimmung dieser Bedingungen unwirksam sein, wird hiervon die Wirksamkeit der sonstigen Bestimmungen nicht berührt.
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Samples: Allgemeine Lieferbedingungen
Anwendbares Recht, Gerichtsstand. 1. ) Für alle Rechtsbeziehungen zwischen dem Lieferer und dem Besteller gilt ausschließlich das für die Rechtsbeziehungen inländischer Parteien untereinander maßgebliche Recht der Bundesrepublik DeutschlandDeutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts.
2. ) Gerichtsstand ist das für den Sitz des Lieferers zuständige Gericht. Der Lieferer ist jedoch berechtigt, am Hauptsitz des Bestellers Klage zu erheben.
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Samples: General Terms and Conditions
Anwendbares Recht, Gerichtsstand. 1. Für alle Rechtsbeziehungen zwischen dem Lieferer und dem Besteller gilt ausschließlich das für die Rechtsbeziehungen inländischer beider Parteien untereinander maßgebliche Recht der Bundesrepublik DeutschlandDeutschland unter Ausschluss des UN- Kaufrechts.
2. Gerichtsstand ist das für den Die Gerichte am Sitz des Lieferers zuständige Gerichtsind örtlich und international ausschließlich zuständig. Der Lieferer ist jedoch berechtigt, am Hauptsitz Sitz des Bestellers Klage zu erheben.
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Samples: Lieferungs Und Zahlungsbedingungen
Anwendbares Recht, Gerichtsstand. 110.1. Für alle Rechtsbeziehungen zwischen dem Lieferer und dem Besteller gilt ausschließlich das für die Rechtsbeziehungen inländischer Parteien untereinander unter-einander maßgebliche Recht der Bundesrepublik Deutschland.
210.2. Gerichtsstand ist das für den Sitz des Lieferers zuständige Gericht. Der Lieferer ist jedoch berechtigt, am Hauptsitz des Bestellers Klage zu erheben.. Stand 09.2003 International
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Samples: Allgemeine Geschäftsbedingungen
Anwendbares Recht, Gerichtsstand. 1. 13.1 Für alle Rechtsbeziehungen zwischen dem Lieferer und dem Besteller gilt ausschließlich das für die Rechtsbeziehungen inländischer Parteien untereinander maßgebliche Recht der Bundesrepublik Deutschland.
2. 13.2 Gerichtsstand ist das für den Sitz des Lieferers zuständige Gericht. Der Lieferer ist jedoch berechtigt, am Hauptsitz des Bestellers Klage zu erheben.
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Samples: Sales Contracts
Anwendbares Recht, Gerichtsstand. 111.1. Für alle Rechtsbeziehungen zwischen dem Lieferer und dem Besteller gilt ausschließlich das für die Rechtsbeziehungen inländischer Parteien untereinander maßgebliche Recht der Bundesrepublik Deutschland.
211.2. Ist der Besteller Kaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts oder ein öffentlich- rechtliches Sondervermögen, ist der Gerichtsstand ist das für den der Sitz des Lieferers zuständige GerichtLieferers. Der Lieferer ist jedoch berechtigt, am Hauptsitz des Bestellers Klage zu erheben.
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Anwendbares Recht, Gerichtsstand. 1. Für alle Rechtsbeziehungen zwischen dem Lieferer und dem Besteller gilt ausschließlich das für die Rechtsbeziehungen inländischer Parteien untereinander maßgebliche Recht der Bundesrepublik Deutschland. Insbesondere dem Bürgerlichen Gesetzbuch und Handelsgesetzbuch. Die Bestimmungen des UN-Kaufrechts finden keine Anwendung.
2. Gerichtsstand ist das für den Sitz des Lieferers zuständige GerichtGericht oder Frankfurt am Main. Der Lieferer ist jedoch berechtigt, am Hauptsitz des Bestellers Klage zu erheben.
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Samples: Allgemeine Geschäftsbedingungen
Anwendbares Recht, Gerichtsstand. 1. Für alle sämtliche Rechtsbeziehungen zwischen dem Lieferer und dem Besteller gilt ausschließlich das für die Rechtsbeziehungen inländischer Parteien untereinander maßgebliche Recht der Bundesrepublik DeutschlandDeutschland und zwar unter Ausschluss des Übereinkommens der vereinten Nationen über Verträge über den internationalen Warenkauf.
2. Gerichtsstand ist das für den Sitz des Lieferers zuständige Gericht. Der Lieferer ist jedoch auch berechtigt, am Hauptsitz des Bestellers Klage zu erheben.
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Samples: Allgemeine Geschäftsbedingungen Für Die Lieferung Von Anlagen, Maschinen Und Ersatzteilen
Anwendbares Recht, Gerichtsstand. 1. Für alle Rechtsbeziehungen zwischen dem Lieferer und dem Besteller gilt ausschließlich das für die Rechtsbeziehungen inländischer Parteien untereinander maßgebliche Recht der Bundesrepublik Deutschland.
2. Gerichtsstand ist das für den Sitz des Lieferers zuständige Gericht. Der Lieferer ist jedoch berechtigt, am Hauptsitz des Bestellers Klage zu erhebenerhaben.
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Samples: Lieferbedingungen
Anwendbares Recht, Gerichtsstand. 1. 1.10.1 Für alle Rechtsbeziehungen zwischen dem Lieferer und dem Besteller gilt ausschließlich das für die Rechtsbeziehungen inländischer Parteien untereinander maßgebliche Recht der Bundesrepublik Bundesrepu- blik Deutschland.
2. 1.10.2 Gerichtsstand ist das für den Sitz des Lieferers zuständige Gericht. Der Lieferer ist jedoch berechtigtberech- tigt, am Hauptsitz des Bestellers Klage zu erheben.
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Samples: Allgemeine Geschäftsbedingungen
Anwendbares Recht, Gerichtsstand. 1. Für alle Rechtsbeziehungen zwischen dem Lieferer und dem Besteller gilt ausschließlich das für die Rechtsbeziehungen inländischer Parteien untereinander maßgebliche Recht der Bundesrepublik Bundes-republik Deutschland.
2. Gerichtsstand ist das für den Sitz des Lieferers zuständige Gericht. Der Lieferer ist jedoch berechtigt, am Hauptsitz des Bestellers Klage zu erheben.
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Samples: General Terms and Conditions
Anwendbares Recht, Gerichtsstand. 1. Für alle Rechtsbeziehungen zwischen dem Lieferer und dem Besteller gilt ausschließlich das für die Rechtsbeziehungen inländischer Parteien untereinander maßgebliche Recht der Bundesrepublik Bundesrepub- lik Deutschland.
2. • Gerichtsstand ist das für den Sitz des Lieferers zuständige Gericht. Der Lieferer ist jedoch berechtigtbe- rechtigt, am Hauptsitz des Bestellers Klage zu erheben.
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Samples: Inland Orders
Anwendbares Recht, Gerichtsstand. 1. Für alle Rechtsbeziehungen zwischen dem Lieferer und dem Besteller gilt ausschließlich das für die Rechtsbeziehungen inländischer Parteien untereinander maßgebliche Recht der Bundesrepublik Deutschland.
2. Ist der Besteller Kaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen, ist Gerichtsstand ist das für den Sitz des Lieferers zuständige Gericht. Der Lieferer ist jedoch berechtigt, am Hauptsitz des Bestellers Klage zu erheben.
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Anwendbares Recht, Gerichtsstand. 1. Für alle Rechtsbeziehungen zwischen dem Lieferer und dem Besteller gilt ausschließlich das für die Rechtsbeziehungen Rechtsbeziehun- gen inländischer Parteien untereinander maßgebliche Recht der Bundesrepublik Deutschland.
2. Gerichtsstand ist das für den Sitz des Lieferers zuständige Gericht. Der Lieferer ist jedoch berechtigt, am Hauptsitz des Bestellers Klage zu erheben.
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Anwendbares Recht, Gerichtsstand. 1. Für alle Rechtsbeziehungen zwischen dem Lieferer Lieferanten und dem Besteller Auftraggeber gilt ausschließlich das für die Rechtsbeziehungen inländischer Parteien untereinander maßgebliche Recht der Bundesrepublik Deutschland.
2. Gerichtsstand ist das für den Sitz des Lieferers Lieferanten zuständige Gericht. Der Lieferer Lieferant ist jedoch berechtigt, am Hauptsitz des Bestellers Auftraggebers Klage zu erheben.
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Samples: Sales Contracts
Anwendbares Recht, Gerichtsstand. 1. Für alle Rechtsbeziehungen zwischen dem Lieferer und dem Besteller gilt ausschließlich das für die Rechtsbeziehungen inländischer Parteien untereinander maßgebliche Recht der Bundesrepublik Deutschland.
2. Gerichtsstand ist das für den Sitz des Lieferers zuständige Gericht. Der Lieferer ist jedoch berechtigt, am Hauptsitz des Bestellers Klage zu erheben.. Stand: Juni 2021
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Samples: General Terms and Conditions
Anwendbares Recht, Gerichtsstand. 1. Für alle Rechtsbeziehungen zwischen dem Lieferer und dem Besteller gilt ausschließlich ausschlie- ßlich das für die Rechtsbeziehungen inländischer Parteien untereinander maßgebliche Recht der Bundesrepublik Deutschland.
2. Gerichtsstand ist das für den Sitz des Lieferers zuständige Gericht. Der Lieferer ist jedoch berechtigt, am Hauptsitz des Bestellers Klage zu erheben.
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Anwendbares Recht, Gerichtsstand. 1. Für alle Rechtsbeziehungen zwischen dem Lieferer und dem Besteller gilt ausschließlich das für die Rechtsbeziehungen inländischer Parteien untereinander unterein- ander maßgebliche Recht der Bundesrepublik Deutschland.
2. Gerichtsstand ist das für den Sitz des Lieferers zuständige Gericht. Der Lieferer ist jedoch berechtigtberech- tigt, am Hauptsitz des Bestellers Klage zu erheben. reasonably foreseeable damage typical of the contract. Any other claims shall be excluded.
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Samples: Lieferungs Und Zahlungsbedingungen