Anwendbares Recht, Gerichtsstand. 16.1. Diese AGB und der auf dieser Basis geschlossene Einzelmietvertrag unterliegen dem Recht der Bundesrepublik Deutschland. 16.2. Soweit der Nutzer Verbraucher im Sinne des § 13 BGB ist und (i) keinen allgemeinen Gerichtsstand in der Bundesrepublik Deutschland oder in einem anderen EU- Mitgliedsstaat hat oder (ii) seinen Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthaltsort nach Vertragsschluss ins Ausland verlegt oder soweit (iii) sein Wohnsitz oder gewöhnlicher Aufenthaltsort im Zeitpunkt der Klageerhebung nicht bekannt ist, ist ausschließlicher Gerichtsstand für sämtliche Streitigkeiten aus oder im Zusammenhang mit dem Vertrag der Sitz des Anbieters, Bad Aibling. Soweit es sich bei dem Nutzer um einen Kaufmann, eine juristische Person des öffentlichen Rechts oder ein öffentlich-rechtliches Sondervermögen handelt, ist ausschließlicher Gerichtsstand für sämtliche Streitigkeiten aus oder im Zusammenhang mit dem Vertrag ebenfalls der Sitz des Anbieters. Im Übrigen gelten die gesetzlichen Gerichtsstände. 16.3. Diese AGB und der auf der Grundlage dieser AGB geschlossene Einzelmietvertrag ist in deutscher und in englischer Sprache ausgefertigt. Die deutsche Sprachfassung ist als alleinverbindliche Fassung maßgebend.
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Samples: E Carsharing Agreement, E Carsharing Agreement, E Carsharing Agreement
Anwendbares Recht, Gerichtsstand. 16.1. Diese AGB und der auf dieser Basis geschlossene Einzelmietvertrag unterliegen dem Recht der Bundesrepublik Deutschland.
16.2. Soweit der Nutzer Verbraucher im Sinne des § 13 BGB ist und (i) keinen allgemeinen Gerichtsstand in der Bundesrepublik Deutschland oder in einem anderen EU- Mitgliedsstaat hat oder (ii) seinen Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthaltsort nach Vertragsschluss ins Ausland verlegt oder soweit (iii) sein Wohnsitz oder gewöhnlicher Aufenthaltsort im Zeitpunkt der Klageerhebung nicht bekannt ist, ist ausschließlicher Gerichtsstand für sämtliche Streitigkeiten aus oder im Zusammenhang mit dem Vertrag der Sitz des Anbieters, Bad AiblingOberau. Soweit es sich bei dem Nutzer um einen Kaufmann, eine juristische Person des öffentlichen Rechts oder ein öffentlich-rechtliches Sondervermögen handelt, ist ausschließlicher Gerichtsstand für sämtliche Streitigkeiten aus oder im Zusammenhang mit dem Vertrag ebenfalls der Sitz des Anbieters. Im Übrigen gelten die gesetzlichen Gerichtsstände.
16.3. Diese AGB und der auf der Grundlage dieser AGB geschlossene Einzelmietvertrag ist in deutscher und in englischer Sprache ausgefertigt. Die deutsche Sprachfassung ist als alleinverbindliche Fassung maßgebend.
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Samples: General Terms and Conditions for E Carsharing, General Terms and Conditions for E Carsharing, Allgemeine Geschäftsbedingungen Für Die Nutzung Des E Carsharing Angebots
Anwendbares Recht, Gerichtsstand. 16.1. Diese AGB und der auf dieser Basis geschlossene Einzelmietvertrag unterliegen dem Recht der Bundesrepublik Deutschland.
16.2. Soweit der Nutzer Verbraucher im Sinne des § 13 BGB ist und (i) keinen allgemeinen Gerichtsstand in der Bundesrepublik Deutschland oder in einem anderen EU- EU-Mitgliedsstaat hat oder (ii) seinen Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthaltsort nach Vertragsschluss ins Ausland verlegt oder soweit (iii) sein Wohnsitz oder gewöhnlicher Aufenthaltsort im Zeitpunkt der Klageerhebung nicht bekannt ist, ist ausschließlicher Gerichtsstand für sämtliche Streitigkeiten aus oder im Zusammenhang mit dem Vertrag der Sitz des Anbieters, Bad AiblingMiesbach. Soweit es sich bei dem Nutzer um einen Kaufmann, eine juristische Person des öffentlichen Rechts oder ein öffentlich-rechtliches Sondervermögen handelt, ist ausschließlicher Gerichtsstand für sämtliche Streitigkeiten aus oder im Zusammenhang mit dem Vertrag ebenfalls der Sitz des Anbieters. Im Übrigen gelten die gesetzlichen Gerichtsstände.
16.3. Diese AGB und der auf der Grundlage dieser AGB geschlossene Einzelmietvertrag ist in deutscher und in englischer Sprache ausgefertigt. Die deutsche Sprachfassung ist als alleinverbindliche Fassung maßgebend.
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Samples: General Terms and Conditions for E Carsharing, General Terms and Conditions for E Carsharing, Allgemeine Geschäftsbedingungen Für E Carsharing
Anwendbares Recht, Gerichtsstand. 16.1Dieses Umtauschangebot sowie alle mit diesem Umtauschangebot zusammenhängenden Rechtsgeschäfte und rechtsgeschäftsähnlichen Handlungen zwischen den teilnehmenden Inhabern der Unternehmensanleihe 2016/21, der Annahmestelle und / oder den Depotbanken unterliegen deutschem Recht. Diese AGB und der auf dieser Basis geschlossene Einzelmietvertrag unterliegen dem Recht der Bundesrepublik Deutschland.
16.2. Soweit der Nutzer Verbraucher im Sinne des § 13 BGB ist und (i) keinen allgemeinen Gerichtsstand in der Bundesrepublik Deutschland oder in einem anderen EU- Mitgliedsstaat hat oder (ii) seinen Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthaltsort nach Vertragsschluss ins Ausland verlegt oder soweit (iii) sein Wohnsitz oder gewöhnlicher Aufenthaltsort im Zeitpunkt der Klageerhebung nicht bekannt ist, ist ausschließlicher Ausschließlicher Gerichtsstand für sämtliche Streitigkeiten aus alle Aus- oder im Zusammenhang mit dem Vertrag diesem, Umtauschangebot (sowie jedem Vertrag, der Sitz des Anbietersinfolge der Annahme dieses Angebots zustande kommt) entstehenden Rechtsstreitigkeiten ist, Bad Aibling. Soweit es sich bei dem Nutzer um einen Kaufmannsoweit gesetzlich zulässig, eine juristische Person des öffentlichen Rechts oder ein öffentlich-rechtliches Sondervermögen handeltGelsenkirchen, ist ausschließlicher Gerichtsstand für sämtliche Streitigkeiten aus oder im Zusammenhang mit dem Vertrag ebenfalls der Sitz des Anbieters. Im Übrigen gelten die gesetzlichen Gerichtsstände.
16.3. Diese AGB und der auf der Grundlage dieser AGB geschlossene Einzelmietvertrag ist in deutscher und in englischer Sprache ausgefertigtBundesrepublik Deutschland. Die deutsche Sprachfassung ist folgenden Dokumente werden durch Verweis in den Prospekt einbezogen und sind als alleinverbindliche Fassung maßgebendBestandteil desselben anzusehen: Bilanz Seiten 3-4 Anhang Seiten 9-17 Bestätigungsvermerk Seiten 28-30 Bilanz Seiten 3-4 Anhang Seiten 9-15 Bestätigungsvermerk Seiten 23-25 Die durch Verweis einbezogenen Dokumente können über die Webseite der Luxemburger Börse (xxx.xxxxxx.xx) eingesehen werden. Sämtliche Informationen, die nicht durch Verweis in den Prospekt einbezogen worden sind, aber in den oben genannten Dokumenten enthalten sind, sind entweder für Investoren nicht wesentlich oder an anderen Stellen des Prospekts enthalten.
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Samples: Wertpapierprospekt
Anwendbares Recht, Gerichtsstand. 16.1. Diese AGB und der auf dieser Basis geschlossene Einzelmietvertrag unterliegen dem Recht der Bundesrepublik Deutschland.
16.2. Soweit der Nutzer Verbraucher im Sinne des § 13 BGB ist und (i) keinen allgemeinen Gerichtsstand in der Bundesrepublik Deutschland oder in einem anderen EU- Mitgliedsstaat hat oder (ii) seinen Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthaltsort nach Vertragsschluss ins Ausland verlegt oder soweit (iii) sein Wohnsitz oder gewöhnlicher Aufenthaltsort im Zeitpunkt der Klageerhebung nicht bekannt ist, ist ausschließlicher Gerichtsstand für sämtliche Streitigkeiten aus oder im Zusammenhang mit dem Vertrag der Sitz des Anbieters, Bad AiblingKelheim. Soweit es sich bei dem Nutzer um einen Kaufmann, eine juristische Person des öffentlichen Rechts oder ein öffentlich-rechtliches Sondervermögen handelt, ist ausschließlicher Gerichtsstand für sämtliche Streitigkeiten aus oder im Zusammenhang mit dem Vertrag ebenfalls der Sitz des Anbieters. Im Übrigen gelten die gesetzlichen Gerichtsstände.
16.3. Diese AGB und der auf der Grundlage dieser AGB geschlossene Einzelmietvertrag ist in deutscher und in englischer Sprache ausgefertigt. Die deutsche Sprachfassung ist als alleinverbindliche Fassung maßgebend.
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Samples: General Terms and Conditions
Anwendbares Recht, Gerichtsstand. 16.1. Diese AGB 19.1 Für diese Einkaufsbedingungen und der auf dieser Basis geschlossene Einzelmietvertrag unterliegen die gesamten Rechtsbeziehungen zwischen uns und dem Lieferanten gilt ausschließlich das Recht der Bundesrepublik Deutschland. Die Anwendung des Einheit- lichen UN-Kaufrechts (C.I.S.G.) und sonstiger der Vereinheitlichung des internationalen Kaufs dienender bilateraler und multilateraler Abkommen ist ausgeschlossen.
16.219.2 Ausschließlicher Gerichtsstand für alle Ansprüche aus Geschäftsverbindungen mit Lieferanten, insbesondere aus Verträgen oder über deren Gültigkeit, ist nach unserer Xxxx der Erfüllungsort oder Wolfratshausen/Oberbayern. Soweit Wir sind jedoch nach unserer Xxxx berechtigt, den Lieferanten auch an jedem anderen allgemeinen oder besonderen Gerichtsstand zu verklagen.
19.3 Hat der Nutzer Verbraucher im Sinne des § 13 BGB ist und (i) keinen allgemeinen Gerichtsstand in Lieferant seinen Sitz außerhalb der Bundesrepublik Deutschland Deutschland, so sind wir nach unserer Xxxx außerdem berechtigt, alle Ansprüche, Streitigkeiten oder Meinungsverschiedenheiten aus Geschäftsbeziehungen mit Lieferanten unter Ausschluss des ordentlichen Rechtswegs nach der Schiedsgerichtsordnung der Industrie- und Handelskammer für München und Oberbayern (IHK München) unter Ausschluss des ordentlichen Rechtsweges endgültig und bindend entscheiden zu lassen. Das Schiedsgericht hat seinen Sitz in einem anderen EU- Mitgliedsstaat hat oder (ii) seinen Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthaltsort nach Vertragsschluss ins Ausland verlegt oder soweit (iii) sein Wohnsitz oder gewöhnlicher Aufenthaltsort im Zeitpunkt der Klageerhebung nicht bekannt ist, ist ausschließlicher Gerichtsstand für sämtliche Streitigkeiten aus oder im Zusammenhang mit dem Vertrag der Sitz des Anbieters, Bad AiblingMünchen. Soweit es sich bei dem Nutzer um einen Kaufmann, eine juristische Person des öffentlichen Rechts oder ein öffentlich-rechtliches Sondervermögen handelt, ist ausschließlicher Gerichtsstand für sämtliche Streitigkeiten aus oder im Zusammenhang mit dem Vertrag ebenfalls der Sitz des Anbieters. Im Übrigen gelten die gesetzlichen Gerichtsstände.
16.3. Diese AGB und der auf der Grundlage dieser AGB geschlossene Einzelmietvertrag ist Das Schiedsverfahren wird in deutscher und in englischer Sprache ausgefertigt. Die deutsche Sprachfassung ist abgehalten, soweit nicht der Lieferant Englisch als alleinverbindliche Fassung maßgebendVerfahrenssprache verlangt.
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Samples: Einkaufsbedingungen
Anwendbares Recht, Gerichtsstand. 16.1. 10.1 Diese AGB QSV, die jeweiligen Bestellungen/Einzelkaufverträge und der auf sonstigen zwischen den Parteien im Zusammenhang mit dieser Basis geschlossene Einzelmietvertrag QSV geschlossenen Vereinbarungen unterliegen dem Recht der Bundesrepublik Deutschland. Wenn der Lieferant seinen Geschäftssitz nicht in Deutschland hat, wird für diese QSV, die jeweiligen Bestellungen/Einzelkaufverträge und sonstigen zwischen den Parteien im Zusammenhang mit dieser QSV geschlossenen Vereinbarungen die Geltung der United Nation Convention on Contracts for the International Sale of Goods (CISG) vereinbart. In diesem Fall sind die in dieser QSV verwendeten Bezeichnungen der deutschen Rechtsordnung entsprechend der im CISG verwendeten Terminologie zu verstehen.
16.2. Soweit der Nutzer Verbraucher im Sinne des § 13 BGB ist und (i) keinen allgemeinen Gerichtsstand in der Bundesrepublik Deutschland oder in einem anderen EU- Mitgliedsstaat hat oder (ii) seinen Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthaltsort nach Vertragsschluss ins Ausland verlegt oder soweit (iii) sein Wohnsitz oder gewöhnlicher Aufenthaltsort im Zeitpunkt der Klageerhebung nicht bekannt ist, ist ausschließlicher Gerichtsstand für sämtliche Streitigkeiten 10.2 Meinungsverschiedenheiten aus oder im Zusammenhang mit dem Vertrag der Sitz des Anbietersdieser QSV sollen nach Möglichkeit gütlich beigelegt werden. Gelingt dies nicht, Bad Aibling. Soweit es sich bei dem Nutzer um einen Kaufmann, eine juristische Person des öffentlichen Rechts oder ein öffentlich-rechtliches Sondervermögen handelt, ist ausschließlicher Gerichtsstand so wird für sämtliche alle vertraglichen und außervertraglichen Streitigkeiten aus oder dieser QSV, den jeweiligen Bestellungen/Einzelkaufverträgen und sonstiger zwischen den Parteien im Zusammenhang mit dem Vertrag ebenfalls dieser QSV geschlossenen Vereinbarungen die örtlich und international ausschließliche Zuständigkeit der Sitz Gerichte in Stuttgart ("Stuttgart-Mitte") vereinbart. Kärcher ist berechtigt, im Einzelfall auch am Geschäftssitz des Anbieters. Im Übrigen gelten die gesetzlichen GerichtsständeLieferanten oder vor anderen zuständigen Gerichten zu klagen.
16.3. Diese AGB und der auf der Grundlage dieser AGB geschlossene Einzelmietvertrag ist in deutscher und in englischer Sprache ausgefertigt. Die deutsche Sprachfassung ist als alleinverbindliche Fassung maßgebend.
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Samples: Liefervereinbarung
Anwendbares Recht, Gerichtsstand. 16.1. Diese AGB und der auf dieser Basis geschlossene Einzelmietvertrag unterliegen dem Recht der Bundesrepublik Deutschland.
16.2. Soweit der Nutzer Mieter Verbraucher im Sinne des § 13 BGB ist und (i) keinen allgemeinen Gerichtsstand in der Bundesrepublik Deutschland oder in einem anderen EU- Mitgliedsstaat hat oder (ii) seinen Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthaltsort nach Vertragsschluss ins Ausland verlegt oder soweit (iii) sein Wohnsitz oder gewöhnlicher Aufenthaltsort im Zeitpunkt der Klageerhebung nicht bekannt ist, ist ausschließlicher Gerichtsstand für sämtliche Streitigkeiten aus oder im Zusammenhang mit dem Vertrag der Sitz des Anbieters, Bad AiblingRosenheim. Soweit es sich bei dem Nutzer Mieter um einen Kaufmann, eine juristische Person des öffentlichen Rechts oder ein öffentlich-rechtliches Sondervermögen handelt, ist ausschließlicher Gerichtsstand für sämtliche Streitigkeiten aus oder im Zusammenhang mit dem Vertrag ebenfalls der Sitz des Anbieters. Im Übrigen gelten die gesetzlichen Gerichtsstände.
16.3. Diese AGB und der auf der Grundlage dieser AGB geschlossene Einzelmietvertrag ist in deutscher und in englischer Sprache ausgefertigt. Die deutsche Sprachfassung ist als alleinverbindliche Fassung maßgebend.
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Samples: Allgemeine Geschäftsbedingungen Für Die Nutzung Des Sharing Angebots
Anwendbares Recht, Gerichtsstand. 16.119.1. Diese AGB und der auf dieser Basis geschlossene Einzelmietvertrag unterliegen dem Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland.Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts, wenn
16.2. Soweit der Nutzer Verbraucher im Sinne des § 13 BGB ist und (i) keinen allgemeinen Gerichtsstand der Nutzer seinen gewöhnlichen Aufenthalt in der Bundesrepublik Deutschland oder in einem anderen EU- Mitgliedsstaat hat hat, oder (ii) seinen Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthaltsort nach Vertragsschluss ins Ausland verlegt oder soweit (iii) sein Wohnsitz oder gewöhnlicher Aufenthaltsort im Zeitpunkt gewöhnlicher
19.2. Ist der Klageerhebung nicht bekannt istNutzer Unternehmer, ist ausschließlicher Gerichtsstand für sämtliche Streitigkeiten alle Rechtsstreitigkeit aus oder im Zusammenhang mit dem Vertrag diesen Nutzungsbedingungen Stuttgart, Deutschland. Dasselbe gilt, wenn der Sitz Nutzer bei Abschluss des Anbieters, Bad Aibling. Soweit es sich bei dem Nutzer um einen Kaufmann, eine juristische Person Vertrags seinen Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt in Deutschland hatte und entweder zum Zeitpunkt der Klageerhebung durch den Anbieter aus Deutschland verlegt hat oder der Wohnsitz oder gewöhnliche Aufenthaltsort des öffentlichen Rechts oder ein öffentlich-rechtliches Sondervermögen handelt, ist ausschließlicher Gerichtsstand für sämtliche Streitigkeiten aus oder im Zusammenhang mit dem Vertrag ebenfalls der Sitz des Anbieters. Im Übrigen gelten die gesetzlichen GerichtsständeNutzers zu diesem Zeitpunkt unbekannt ist.
16.3. Diese AGB und der auf der Grundlage dieser AGB geschlossene Einzelmietvertrag ist in deutscher und in englischer Sprache ausgefertigt. Die deutsche Sprachfassung ist als alleinverbindliche Fassung maßgebend.
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Samples: Nutzungsbedingungen
Anwendbares Recht, Gerichtsstand. 16.114.1. Diese AGB Nebenabreden sowie Änderungen und Ergänzungen der auf dieser Basis geschlossene Einzelmietvertrag unterliegen in diesem Vertrag festgelegten Bestimmungen bedürfen der Schriftform. Stand: Juli 2011
14.2. Sollte eine Bestimmung dieses Vertrages unwirksam oder undurchführbar sein, so werden davon die übrigen Bestimmungen des Vertrages nicht berührt. Die Vertragspartner verpflichten sich für den Fall der Unwirksamkeit oder Un- durchführbarkeit einer Bestimmung des Vertrages, eine einverständliche Regelung zu treffen, deren wirtschaftlicher Erfolg dem Recht der Bundesrepublik Deutschlandunwirksamen oder undurchführbaren Bestimmung so weit wie möglich entspricht.
16.214.3. Soweit der Nutzer Verbraucher im Sinne des § 13 BGB ist Erfüllungsort und (i) keinen allgemeinen Gerichtsstand in der Bundesrepublik Deutschland oder in einem anderen EU- Mitgliedsstaat hat oder (ii) seinen Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthaltsort nach Vertragsschluss ins Ausland verlegt oder soweit (iii) sein Wohnsitz oder gewöhnlicher Aufenthaltsort im Zeitpunkt der Klageerhebung nicht bekannt ist, ist ausschließlicher Gerichtsstand für sämtliche sich aus dem Vertrag ergeben- den Streitigkeiten aus oder – auch für Klagen im Zusammenhang mit dem Vertrag Urkunden- und Wechselprozess - ist, wenn der Sitz des Anbieters, Bad Aibling. Soweit es sich bei dem Nutzer um einen KaufmannAuftraggeber Unternehmer, eine juristische Person des öffentlichen Rechts oder ein öffentlich-rechtliches Sondervermögen handeltist, ist ausschließlicher Gerichtsstand nach der Xxxx des Auftragnehmers der Hauptsitz des Auftragnehmers, Bergheim, oder der Sitz einer zum Vertragsschluss bestehenden Niederlassung des Auftragnehmers. Die Klage kann auch am Hauptsitz des Vertragspartners erhoben werden.
14.4. Für alle Rechtsbeziehungen zwischen dem Auftragnehmer und dem Auftrag- geber gilt ausschließlich das für sämtliche die Rechtsbeziehungen inländischer Parteien untereinander maßgebliche Recht der Bundesrepublik Deutschland.
14.5. Alle Streitigkeiten aus oder im Zusammenhang mit dem diesem Vertrag ebenfalls der Sitz des Anbieters. Im Übrigen gelten die gesetzlichen Gerichtsständesowie über dessen Rechtswirksamkeit werden durch ein ordentliches Gericht erledigt.
16.3. Diese AGB und der auf der Grundlage dieser AGB geschlossene Einzelmietvertrag ist in deutscher und in englischer Sprache ausgefertigt. Die deutsche Sprachfassung ist als alleinverbindliche Fassung maßgebend.
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Samples: Reparaturbedingungen
Anwendbares Recht, Gerichtsstand. 16.118.1. Diese AGB und der auf dieser Basis geschlossene Einzelmietvertrag unterliegen dem Recht der Bundesrepublik Deutschland.
16.218.2. Soweit der Nutzer Mieter Verbraucher im Sinne des § 13 BGB ist und (i) keinen allgemeinen Gerichtsstand in der Bundesrepublik Deutschland oder in einem anderen EU- Mitgliedsstaat hat oder (ii) seinen Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthaltsort nach Vertragsschluss ins Ausland verlegt oder soweit (iii) sein Wohnsitz oder gewöhnlicher Aufenthaltsort im Zeitpunkt der Klageerhebung nicht bekannt ist, ist ausschließlicher Gerichtsstand für sämtliche Streitigkeiten aus oder im Zusammenhang mit dem Vertrag der Sitz des Anbieters, Bad AiblingRadolfzell. Soweit es sich bei dem Nutzer Mieter um einen Kaufmann, eine juristische Person des öffentlichen Rechts oder ein öffentlich-rechtliches Sondervermögen handelt, ist ausschließlicher Gerichtsstand für sämtliche Streitigkeiten aus oder im Zusammenhang mit dem Vertrag ebenfalls der Sitz des Anbieters. Im Übrigen gelten die gesetzlichen Gerichtsstände.
16.3. Diese AGB und der auf der Grundlage dieser AGB geschlossene Einzelmietvertrag ist in deutscher und in englischer Sprache ausgefertigt. Die deutsche Sprachfassung ist als alleinverbindliche Fassung maßgebend.
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Samples: Allgemeine Geschäftsbedingungen
Anwendbares Recht, Gerichtsstand. 16.119.1. Diese AGB Für alle Rechtsbeziehungen zwischen dem Anbieter und dem Kunden gilt ausschließlich deutsches Rechtunter Ausschluss des Kollisionsrechts und des Übereinkom- mens der auf dieser Basis geschlossene Einzelmietvertrag unterliegen dem Recht der Bundesrepublik DeutschlandVereinten Nationen über Verträge über den in- ternationalen Warenkauf (CISG).
16.219.2. Soweit Gerichtsstand ist Stuttgart (für amtsgerichtliche Verfah- ren das Amtsgericht in 00000 Xxxxxxxxx) oder nach Xxxx des Anbieters der Nutzer Verbraucher im Sinne des § 13 BGB Sitz der Betriebsstätte, die den Auftrag ausführt, wenn der Kunde, - Kaufmann ist und (i) oder - keinen allgemeinen inländischen Gerichtsstand in der Bundesrepublik Deutschland oder in einem anderen EU- Mitgliedsstaat hat oder (ii) - nach Vertragsschluss seinen Wohnsitz oder gewöhnlichen gewöhnli- chen Aufenthaltsort nach Vertragsschluss ins Ausland aus dem Inland verlegt oder soweit (iii) sein Wohnsitz oder gewöhnlicher Aufenthaltsort im Zeitpunkt zum Zeit- punkt der Klageerhebung nicht bekannt ist, ist ausschließlicher Gerichtsstand für sämtliche Streitigkeiten aus oder im Zusammenhang mit dem Vertrag der Sitz des Anbieters, Bad Aibling. Soweit es sich bei dem Nutzer um einen Kaufmann, eine juristische Person des öffentlichen Rechts oder ein öffentlich-rechtliches Sondervermögen handelt, ist ausschließlicher Gerichtsstand für sämtliche Streitigkeiten aus oder im Zusammenhang mit dem Vertrag ebenfalls der Sitz des Anbieters. Im Übrigen gelten die gesetzlichen Gerichtsstände.
16.319.3. Diese AGB und der auf der Grundlage dieser AGB geschlossene Einzelmietvertrag Der Anbieter ist in deutscher und in englischer Sprache ausgefertigt. Die deutsche Sprachfassung ist als alleinverbindliche Fassung maßgebendauch berechtigt, ein Gericht anzurufen, welches für den Sitz oder eine Niederlassung des Kunden zuständig ist.
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Samples: Allgemeine Betriebsbedingungen
Anwendbares Recht, Gerichtsstand. 16.115.1. Diese AGB Die Rechtsbeziehungen zwischen uns und der auf dieser Basis geschlossene Einzelmietvertrag dem Kunden unterliegen dem Recht der Bundesrepublik DeutschlandDeutschland ausschließlich. Die Anwendbarkeit des einheitlichen internationalen Kaufrechtes ist ausgeschlossen. In Zweifelsfällen oder bei Unklarheiten gilt die deutsche Fassung dieser Bedingungen.
16.215.2. Soweit der Nutzer Verbraucher Kunde Kaufmann im Sinne des § 13 BGB ist und (i) Handelsgesetzbuches, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögens ist, wird als ausschließlicher Gerichtsstand für alle sich aus dem Vertragsverhältnis unmittelbar oder mittelbar ergebenden Streitigkeiten unser Firmensitz in Würzburg vereinbart mit der Maßgabe, dass wir den Kunden auch an seinem allgemeinen Gerichtsstand verklagen können. Dasselbe gilt, wenn der Kunde keinen allgemeinen Gerichtsstand in der Bundesrepublik Deutschland oder in einem anderen EU- Mitgliedsstaat hat oder (ii) seinen Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthaltsort nach Vertragsschluss ins Ausland verlegt oder soweit (iii) sein der Wohnsitz oder gewöhnlicher Aufenthaltsort Aufenthalt im Zeitpunkt der Klageerhebung nicht bekannt ist, ist ausschließlicher Gerichtsstand für sämtliche Streitigkeiten aus oder sind.
15.3. Sofern der Kunde seinen Sitz im Zusammenhang mit dem Vertrag Ausland hat, muss er auf Verlangen einen Zustellungsbevollmächtigten innerhalb des Gebietes der Sitz des Anbieters, Bad Aibling. Soweit es sich bei dem Nutzer um einen Kaufmann, eine juristische Person des öffentlichen Rechts oder ein öffentlich-rechtliches Sondervermögen handelt, ist ausschließlicher Gerichtsstand für sämtliche Streitigkeiten aus oder im Zusammenhang mit dem Vertrag ebenfalls der Sitz des Anbieters. Im Übrigen gelten die gesetzlichen GerichtsständeBundesrepublik Deutschland benennen.
16.3. Diese AGB und der auf der Grundlage dieser AGB geschlossene Einzelmietvertrag ist in deutscher und in englischer Sprache ausgefertigt. Die deutsche Sprachfassung ist als alleinverbindliche Fassung maßgebend.
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Anwendbares Recht, Gerichtsstand. 16.1. Diese AGB und der auf dieser Basis geschlossene Einzelmietvertrag unterliegen dem Recht der Bundesrepublik Deutschland.
16.2. Soweit der Nutzer Verbraucher im Sinne des § 13 BGB ist und (i) keinen allgemeinen Gerichtsstand in der Bundesrepublik Deutschland oder in einem anderen EU- Mitgliedsstaat hat oder (ii) seinen Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthaltsort nach Vertragsschluss ins Ausland verlegt oder soweit (iii) sein Wohnsitz oder gewöhnlicher Aufenthaltsort im Zeitpunkt der Klageerhebung nicht bekannt ist, ist ausschließlicher Gerichtsstand für sämtliche Streitigkeiten aus oder im Zusammenhang mit dem Vertrag der Sitz des Anbieters, Bad AiblingMünchen. Soweit es sich bei dem Nutzer um einen Kaufmann, eine juristische Person des öffentlichen Rechts oder ein öffentlich-rechtliches Sondervermögen handelt, ist ausschließlicher Gerichtsstand für sämtliche Streitigkeiten aus oder im Zusammenhang mit dem Vertrag ebenfalls der Sitz des Anbieters. Im Übrigen gelten die gesetzlichen Gerichtsstände.
16.3. Diese AGB und der auf der Grundlage dieser AGB geschlossene Einzelmietvertrag ist in deutscher und in englischer Sprache ausgefertigt. Die deutsche Sprachfassung ist als alleinverbindliche Fassung maßgebend.
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Anwendbares Recht, Gerichtsstand. 16.1. Diese AGB und der auf dieser Basis geschlossene Einzelmietvertrag unterliegen dem Recht der Bundesrepublik Deutschland.
16.2. Soweit der Nutzer Verbraucher im Sinne des § 13 BGB ist und (i) keinen allgemeinen Gerichtsstand in der Bundesrepublik Deutschland oder in einem anderen EU- Mitgliedsstaat hat oder (ii) seinen Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthaltsort nach Vertragsschluss ins Ausland verlegt oder soweit (iii) sein Wohnsitz oder gewöhnlicher Aufenthaltsort im Zeitpunkt der Klageerhebung nicht bekannt ist, ist ausschließlicher Gerichtsstand für sämtliche Streitigkeiten aus oder im Zusammenhang mit dem Vertrag der Sitz des Anbieters, Bad AiblingSchönau a. Königssee. Soweit es sich bei dem Nutzer um einen Kaufmann, eine juristische Person des öffentlichen Rechts oder ein öffentlich-rechtliches Sondervermögen handelt, ist ausschließlicher Gerichtsstand für sämtliche Streitigkeiten aus oder im Zusammenhang mit dem Vertrag ebenfalls der Sitz des Anbieters. Im Übrigen gelten die gesetzlichen Gerichtsstände.
16.3. Diese AGB und der auf der Grundlage dieser AGB geschlossene Einzelmietvertrag ist in deutscher und in englischer Sprache ausgefertigt. Die deutsche Sprachfassung ist als alleinverbindliche Fassung maßgebend.
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Anwendbares Recht, Gerichtsstand. 16.112.1. Diese AGB und Für sämtliche Rechtsbeziehungen der auf dieser Basis geschlossene Einzelmietvertrag unterliegen dem Parteien gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland. Bei Verbrauchern gilt diese Rechtswahl nur insoweit, als dadurch nicht der gewährte Schutz durch zwingende Bestimmungen des Rechts des Staates, in dem der Verbraucher seinen gewöhnlichen Aufenthalt hat, entzogen wird.
16.212.2. Soweit Handelt der Nutzer Verbraucher im Sinne des § 13 BGB ist und (i) keinen allgemeinen Gerichtsstand in der Bundesrepublik Deutschland oder in einem anderen EU- Mitgliedsstaat hat oder (ii) seinen Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthaltsort nach Vertragsschluss ins Ausland verlegt oder soweit (iii) sein Wohnsitz oder gewöhnlicher Aufenthaltsort im Zeitpunkt der Klageerhebung nicht bekannt ist, ist ausschließlicher Gerichtsstand für sämtliche Streitigkeiten aus oder im Zusammenhang mit dem Vertrag der Sitz des Anbieters, Bad Aibling. Soweit es sich bei dem Nutzer um einen Kunde als Kaufmann, eine juristische Person des öffentlichen Rechts oder ein öffentlichöf- fentlich-rechtliches Sondervermögen handeltmit Sitz im Hoheitsgebiet der Bundesrepublik Deutschland, ist ausschließlicher Gerichtsstand für sämtliche alle Streitigkeiten aus diesem Ver- trag der Geschäftssitz der vhs. Hat der Kunde seinen Sitz außerhalb des Hoheitsge- biets der Bundesrepublik Deutschland, so ist der Geschäftssitz der vhs ausschließli- cher Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus diesem Vertrag, wenn der Vertrag oder im Zusammenhang mit Ansprüche aus dem Vertrag ebenfalls der beruflichen oder gewerblichen Tätigkeit des Kunden zugerechnet werden können. Die vhs ist in den vorstehenden Fällen jedoch in jedem Fall berechtigt, das Gericht am Sitz des Anbieters. Im Übrigen gelten die gesetzlichen GerichtsständeKunden anzurufen.
16.3. Diese AGB und der auf der Grundlage dieser AGB geschlossene Einzelmietvertrag ist in deutscher und in englischer Sprache ausgefertigt. Die deutsche Sprachfassung ist als alleinverbindliche Fassung maßgebend.
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Anwendbares Recht, Gerichtsstand. 16.122.1. Diese AGB und Für sämtliche Rechtsbeziehungen der auf dieser Basis geschlossene Einzelmietvertrag unterliegen dem Parteien gilt das Recht der Bundesrepublik DeutschlandDeutschland unter Ausschluss der Gesetze über den internationalen Kauf beweglicher Waren. Bei Verbrauchern gilt diese Rechtswahl nur insoweit, als nicht der gewährte Schutz durch zwingende Bestimmungen des Rechts des Staates, in dem der Verbraucher seinen gewöhnlichen Aufenthalt hat, entzogen wird.
16.222.2. Soweit Handelt der Nutzer Verbraucher im Sinne des § 13 BGB ist und (i) keinen allgemeinen Gerichtsstand in der Bundesrepublik Deutschland oder in einem anderen EU- Mitgliedsstaat hat oder (ii) seinen Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthaltsort nach Vertragsschluss ins Ausland verlegt oder soweit (iii) sein Wohnsitz oder gewöhnlicher Aufenthaltsort im Zeitpunkt der Klageerhebung nicht bekannt ist, ist ausschließlicher Gerichtsstand für sämtliche Streitigkeiten aus oder im Zusammenhang mit dem Vertrag der Sitz des Anbieters, Bad Aibling. Soweit es sich bei dem Nutzer um einen Kunde als Kaufmann, eine juristische Person des öffentlichen Rechts oder ein öffentlich-öffentlich- rechtliches Sondervermögen handeltmit Sitz im Hoheitsgebiet der Bundesrepublik Deutschland, ist ausschließlicher Gerichtsstand für sämtliche alle Streitigkeiten aus diesem Vertrag der Geschäftssitz des Verkäufers. Hat der Kunde seinen Sitz außerhalb des Hoheitsgebiets der Bundesrepublik Deutschland, so ist der Geschäftssitz des Verkäufers ausschließlicher Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus diesem Vertrag, wenn der Vertrag oder im Zusammenhang mit Ansprüche aus dem Vertrag ebenfalls der beruflichen oder gewerblichen Tätigkeit des Kunden zugerechnet werden können. Der Verkäufer ist in den vorstehenden Fällen jedoch in jedem Fall berechtigt, das Gericht am Sitz des Anbieters. Im Übrigen gelten die gesetzlichen GerichtsständeKunden anzurufen.
16.3. Diese AGB und der auf der Grundlage dieser AGB geschlossene Einzelmietvertrag ist in deutscher und in englischer Sprache ausgefertigt. Die deutsche Sprachfassung ist als alleinverbindliche Fassung maßgebend.
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Samples: Allgemeine Geschäftsbedingungen
Anwendbares Recht, Gerichtsstand. 16.114.1. Diese AGB und Für die Rechtsbeziehungen des Kun- den zu der auf dieser Basis geschlossene Einzelmietvertrag unterliegen dem AWIGO Service gilt das Recht der Bundesrepublik DeutschlandDeutsch- land unter Ausschluss des Überein- kommens der Vereinten Nationen über Verträge über den internationalen Wa- renkauf (CISG).
16.214.2. Soweit Sofern der Nutzer Verbraucher Kunde Kaufmann im Sinne des § 13 BGB ist und (i) keinen allgemeinen Gerichtsstand in der Bundesrepublik Deutschland oder in einem anderen EU- Mitgliedsstaat hat oder (ii) seinen Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthaltsort nach Vertragsschluss ins Ausland verlegt oder soweit (iii) sein Wohnsitz oder gewöhnlicher Aufenthaltsort im Zeitpunkt der Klageerhebung nicht bekannt ist, ist ausschließlicher Gerichtsstand für sämtliche Streitigkeiten aus oder im Zusammenhang mit dem Vertrag der Sitz des Anbieters, Bad Aibling. Soweit es sich bei dem Nutzer um einen KaufmannHandelsgesetzbuchs, eine juristische juristi- sche Person des öffentlichen Rechts oder ein öffentlich-rechtliches Sondervermögen handeltSonder- vermögen ist, ist ausschließlicher der Sitz von der AWIGO Service in Osnabrück aus- schließlicher Gerichtsstand für sämtliche Streitigkeiten alle sich aus oder im in Zusammenhang mit dem Vertrag ebenfalls diesem Vertragsverhältnis unmittelbar oder mittelbar ergebenden Streitigkei- ten. Die AWIGO Service ist auch zur Klageerhebung am Sitz des Kunden sowie an jedem anderen zulässigen Gerichtsstand berechtigt.
14.3. Die Übertragung von Rechten und Pflichten des Kunden auf Dritte ist nur mit schriftlicher Zustimmung von der AWIGO Service möglich.
14.4. Erfüllungsort für sämtliche Leistungen des Kunden und von der AWIGO Ser- vice ist der Sitz des Anbieters. Im Übrigen gelten die gesetzlichen Gerichtsständevon der AWIGO Ser- vice in Osnabrück.
16.3. Diese AGB und der auf der Grundlage dieser AGB geschlossene Einzelmietvertrag ist in deutscher und in englischer Sprache ausgefertigt. Die deutsche Sprachfassung ist als alleinverbindliche Fassung maßgebend.
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Anwendbares Recht, Gerichtsstand. 16.1. Diese AGB und der auf dieser Basis geschlossene Einzelmietvertrag unterliegen dem Recht der Bundesrepublik Deutschland.
16.2. Soweit der Nutzer Verbraucher im Sinne des § 13 BGB ist und (i) keinen allgemeinen Gerichtsstand in der Bundesrepublik Deutschland oder in einem anderen EU- Mitgliedsstaat hat oder (ii) seinen Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthaltsort nach Vertragsschluss ins Ausland verlegt oder soweit (iii) sein Wohnsitz oder gewöhnlicher Aufenthaltsort im Zeitpunkt der Klageerhebung nicht bekannt ist, ist ausschließlicher Gerichtsstand für sämtliche Streitigkeiten aus oder im Zusammenhang mit dem Vertrag der Sitz des Anbieters, Bad AiblingBurghausen. Soweit es sich bei dem Nutzer um einen Kaufmann, eine juristische Person des öffentlichen Rechts oder ein öffentlich-rechtliches Sondervermögen handelt, ist ausschließlicher Gerichtsstand für sämtliche Streitigkeiten aus oder im Zusammenhang mit dem Vertrag ebenfalls der Sitz des Anbieters. Im Übrigen gelten die gesetzlichen Gerichtsstände.
16.3. Diese AGB und der auf der Grundlage dieser AGB geschlossene Einzelmietvertrag ist in deutscher und in englischer Sprache ausgefertigt. Die deutsche Sprachfassung ist als alleinverbindliche Fassung maßgebend.
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Anwendbares Recht, Gerichtsstand. 16.112.1. Diese AGB und der auf dieser Basis geschlossene Einzelmietvertrag unterliegen dem Recht der Bundesrepublik Deutschland.
16.212.2. Soweit der Nutzer Verbraucher im Sinne des § 13 BGB ist und (i) keinen allgemeinen Gerichtsstand in der Bundesrepublik Deutschland oder in einem anderen EU- EU-Mitgliedsstaat hat oder (ii) seinen Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthaltsort nach Vertragsschluss ins Ausland verlegt oder soweit (iii) sein Wohnsitz oder gewöhnlicher Aufenthaltsort im Zeitpunkt der Klageerhebung nicht bekannt ist, ist ausschließlicher Gerichtsstand für sämtliche Streitigkeiten aus oder im Zusammenhang mit dem Vertrag der Sitz des Anbieters, Bad Aibling. der Stadtwerke Rotenburg (Wümme) GmbH. Soweit es sich bei dem Nutzer um einen Kaufmann, eine juristische Person des öffentlichen Rechts oder ein öffentlich-rechtliches Sondervermögen handelt, ist ausschließlicher Gerichtsstand für sämtliche Streitigkeiten aus oder im Zusammenhang mit dem Vertrag ebenfalls der Sitz des Anbieters. der Stadtwerke Rotenburg (Wümme) GmbH. Im Übrigen gelten die gesetzlichen Gerichtsstände.
16.3. Diese AGB und der auf der Grundlage dieser AGB geschlossene Einzelmietvertrag ist in deutscher und in englischer Sprache ausgefertigt. Die deutsche Sprachfassung ist als alleinverbindliche Fassung maßgebend.
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Samples: Allgemeine Geschäftsbedingungen Für Fahrzeugmietangebote
Anwendbares Recht, Gerichtsstand. 16.1. Diese AGB 10.1 Für diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen und der auf dieser Basis geschlossene Einzelmietvertrag unterliegen die Rechtsbeziehung zwischen uns und dem Recht Kursteilnehmer gilt dasRecht der Bundesrepublik Deutschland.
16.2. 10.2 Soweit der Nutzer Verbraucher Kursteilnehmer Kaufmann im Sinne des § 13 BGB Handelsgesetzbuches, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen ist, ist Gerichtsstand für sämtliche Rechte und (i) Pflichten der Vertragsbeteiligten Neuss. Entsprechendes gilt, wenn der Käufer keinen allgemeinen Gerichtsstand in der Bundesrepublik Deutschland oder in einem anderen EU- Mitgliedsstaat hat oder (ii) im Inland hat, nach Vertragsabschluss seinen Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthaltsort nach Vertragsschluss ins Ausland aus dem Inland verlegt oder soweit (iii) sein Wohnsitz oder gewöhnlicher Aufenthaltsort im zum Zeitpunkt der Klageerhebung nicht bekannt ist. Wir sind jedoch auch berechtigt, ist ausschließlicher den Kunden an dessen allgemeinen Gerichtsstand für sämtliche Streitigkeiten aus oder im Zusammenhang mit dem Vertrag der Sitz des Anbieters, Bad Aiblingzu verklagen. Soweit es sich bei dem Nutzer um einen Kaufmann, eine juristische Person des öffentlichen Rechts oder ein öffentlich-rechtliches Sondervermögen handelt, ist ausschließlicher Gerichtsstand für sämtliche Streitigkeiten aus oder im Zusammenhang mit dem Vertrag ebenfalls der Sitz des Anbieters. Im Übrigen gelten die gesetzlichen Gerichtsstände.
16.3. Diese AGB und der auf der Grundlage dieser AGB geschlossene Einzelmietvertrag ist in deutscher und in englischer Sprache ausgefertigt. Die deutsche Sprachfassung ist als alleinverbindliche Fassung maßgebend.1221 GENERAL TERMS AND CONDITIONS (GTC) Trainings and Courses
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Samples: General Terms and Conditions (Agb) for Training and Courses
Anwendbares Recht, Gerichtsstand. 16.1. Diese AGB 9.1 Für diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen und der auf dieser Basis geschlossene Einzelmietvertrag unterliegen die Rechtsbeziehung zwischen uns und dem Recht Kursteilnehmer gilt dasRecht der Bundesrepublik Deutschland.
16.2. 9.2 Soweit der Nutzer Verbraucher Kursteilnehmer Kaufmann im Sinne des § 13 BGB Handelsgesetzbuches, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen ist, ist Gerichtsstand für sämtliche Rechte und (i) Pflichten der Vertragsbeteiligten Neuss. Entsprechendes gilt, wenn der Käufer keinen allgemeinen Gerichtsstand in der Bundesrepublik Deutschland oder in einem anderen EU- Mitgliedsstaat hat oder (ii) im Inland hat, nach Vertragsabschluss seinen Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthaltsort nach Vertragsschluss ins Ausland aus dem Inland verlegt oder soweit (iii) sein Wohnsitz oder gewöhnlicher Aufenthaltsort im zum Zeitpunkt der Klageerhebung nicht bekannt ist. Wir sind jedoch auch berechtigt, ist ausschließlicher den Kunden an dessen allgemeinen Gerichtsstand für sämtliche Streitigkeiten aus oder im Zusammenhang mit dem Vertrag der Sitz des Anbieters, Bad Aiblingzu verklagen. Soweit es sich bei dem Nutzer um einen Kaufmann, eine juristische Person des öffentlichen Rechts oder ein öffentlich-rechtliches Sondervermögen handelt, ist ausschließlicher Gerichtsstand für sämtliche Streitigkeiten aus oder im Zusammenhang mit dem Vertrag ebenfalls der Sitz des Anbieters. Im Übrigen gelten die gesetzlichen Gerichtsstände.
16.3. Diese AGB und der auf der Grundlage dieser AGB geschlossene Einzelmietvertrag ist in deutscher und in englischer Sprache ausgefertigt. Die deutsche Sprachfassung ist als alleinverbindliche Fassung maßgebend.0618 GENERAL TERMS AND CONDITIONS (GTC) Trainings and Courses
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Samples: General Terms and Conditions for Training and Courses
Anwendbares Recht, Gerichtsstand. 16.117.1. Diese AGB Für diese Geschäftsbedingungen und der auf dieser Basis geschlossene Einzelmietvertrag unterliegen sämtliche Rechtsbeziehungen zwischen xxxxxxxxxxx.xx und dem Lieferanten gilt das Recht der Bundesrepublik DeutschlandDeutschland unter Ausschluss des "Übereinkommens der Vereinten Nationen über Verträge über den internationalen Warenkauf (CISG)" vom 9.04.1980.
16.217.2. Soweit Gerichtsstand für alle sich aus dem Vertragsverhältnis zwischen xxxxxxxxxxx.xx und dem Lieferanten unmittelbar oder mittelbar ergebenden Streitigkeiten ist Geldern oder nach Xxxx von xxxxxxxxxxx.xx der Nutzer Verbraucher allgemeine Gerichtsstand des Lieferanten. Dies gilt nur, sofern der Lieferant Xxxxxxxx im Sinne des § 13 BGB ist und (i) keinen allgemeinen Gerichtsstand in der Bundesrepublik Deutschland oder in einem anderen EU- Mitgliedsstaat hat oder (ii) seinen Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthaltsort nach Vertragsschluss ins Ausland verlegt oder soweit (iii) sein Wohnsitz oder gewöhnlicher Aufenthaltsort im Zeitpunkt der Klageerhebung nicht bekannt istHGB, ist ausschließlicher Gerichtsstand für sämtliche Streitigkeiten aus oder im Zusammenhang mit dem Vertrag der Sitz des Anbieters, Bad Aibling. Soweit es sich bei dem Nutzer um einen Kaufmann, eine juristische Person des öffentlichen Rechts oder ein öffentlich-rechtliches Sondervermögen handeltist, es sei denn, die Anwendbarkeit von Artikel 17 des "EWG-Übereinkommens über die gerichtliche Zuständigkeit und die Vollstreckung gerichtlicher Entscheidungen in Zivil- und Handelssachen" vom 27.09.1968 (EuGVÜ) ist ausschließlicher Gerichtsstand für sämtliche Streitigkeiten aus oder im Zusammenhang mit dem Vertrag ebenfalls der Sitz des Anbieters. Im Übrigen gelten die gesetzlichen Gerichtsständegegeben.
16.3. Diese AGB und der auf der Grundlage dieser AGB geschlossene Einzelmietvertrag ist in deutscher und in englischer Sprache ausgefertigt. Die deutsche Sprachfassung ist als alleinverbindliche Fassung maßgebend.
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