Außergerichtliches Beschwerdeverfahren Musterklauseln

Außergerichtliches Beschwerdeverfahren. Wenn Sie als Verbraucher mit einer unserer Entscheidungen nicht zufrieden sind oder eine Verhandlung mit uns nicht zu dem von Ihnen gewünschten Ergebnis geführt hat, können Sie sich an den Ombudsmann für Versicherungen wenden: Versicherungsombudsmann e. V., Xxxxxxxx 000000, 00000 Xxxxxx; E-Mail: xxxxxxxxxx@xxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxx.xx; Tel. 0000 0000000, Fax 0000 0000000. Der Ombudsmann für Versicherungen ist eine unabhängige und für Verbraucher kostenfrei arbeitende Schlichtungsstelle. Voraussetzung für das Schlichtungsverfahren vor dem Ombudsmann ist aber, dass Sie uns zunächst die Möglichkeit gegeben haben, unsere Entscheidung zu überprüfen. Der ordentliche Rechtsweg bleibt davon unberührt.
Außergerichtliches Beschwerdeverfahren. Wenn Sie als Verbraucher mit einer unserer Entscheidungen nicht zufrieden sind, können Sie sich an den Ombudsmann für Versicherungen wenden (Versicherungsombudsmann e. V., Xxxxxxxx 000000, 00000 Xxxxxx, E-Mail: xxxxxxxxxx@xxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxx.xx). Der Ombudsmann für Versicherungen ist eine unabhängige und für Verbraucher kostenfrei arbeitende Schlichtungsstelle. Der ordentliche Rechtsweg bleibt davon unberührt. Beschwerde bei der Aufsichtsbehörde: Sind Sie mit unserer Betreuung nicht zufrieden oder treten Meinungsver- schiedenheiten auf, können Sie sich auch an die für uns zuständige Auf- sichtsbehörde, die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin), Sektor Versicherungsaufsicht, Xxxxxxxxxxxxxxx Xxxxxx 000, 00000 Xxxx, wenden. § 1 – Welche Aufgaben hat die Rechtsschutzversicherung? 3 § 2 – Für welche Rechtsangelegenheiten gibt es Rechtsschutz? 3 § 3 – Welche Rechtsangelegenheiten umfasst der Rechtsschutz nicht? . 4 § 3 a – In welchen Fällen kann Ihr Rechtsanwalt entscheiden, ob die Ableh- nung des Rechtsschutzes berechtigt ist? 5 § 4 – Wann entsteht der Anspruch auf eine Rechtsschutzleistung? 5 § 4 a – Was gilt bei einem Versichererwechsel? 6 § 5 – Welche Kosten übernehmen wir? 6 § 5 a – Einbeziehung des außergerichtlichen Mediationsverfahrens 7 § 6 – Wo gilt die Rechtsschutzversicherung? 7 § 7 – Wann beginnt der Versicherungsschutz? 8 § 8 – Für welche Dauer ist der Vertrag abgeschlossen? 8 § 9 – Was ist bei der Zahlung des Beitrags zu beachten? 8 § 10 – Beitragsanpassung 9 § 11 – Wie wirkt sich eine wesentliche Veränderung Ihrer persönlichen oder sachlichen Verhältnisse auf die Beitragshöhe aus? 9 § 12 – Was geschieht, wenn der Versicherungsnehmer verstirbt, oder bei Wegfall des versicherten Interesses? 10 § 13 – In welchen Fällen kann der Vertrag vorzeitig gekündigt werden?. 10 § 14 – Wann verjähren die Ansprüche aus dem Versicherungsvertrag? . 10 § 15 – Welche Rechtsstellung haben mitversicherte Personen? 10 § 16 – Was ist bei Anzeigen und Erklärungen uns gegenüber zu beachten? 10 § 17 – Welche Rechte und Pflichten bestehen nach Eintritt eines Rechts- schutzfalles? 10 § 18 – (entfallen) 11 § 19 – (entfallen) 11 § 20 – Welches Gericht ist für Klagen aus dem Versicherungsvertrag zuständig und welches Recht ist anzuwenden? 11 § 21 – Privat-Rechtsschutzkombination – PVHB 11 § 22 – Privat-Rechtsschutz – P 12 § 23 – Verkehrs-Rechtsschutz – V 12 § 24 – Rechtsschutz für Haus und Wohnung – H 13 § 25 – Berufs-Rechtsschutz – B 13 § 26 – Firmen-Rech...
Außergerichtliches Beschwerdeverfahren. Die Continentale Sachversicherung AG hat sich zur Teilnahme an folgendem Schlichtungsverfahren verpflichtet: Ist der Versicherungsnehmer mit einer Entscheidung des Versicherers nicht zufrieden oder hat eine Verhandlung mit dem Versicherer nicht zu einem gewünschten Ergebnis geführt, kann er sich an den Ombudsmann für Versicherungen wenden. Versicherungsombudsmann e.V. Postfach 080632 10006 Berlin xxxx://xxx.xxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxx.xx E-Mail: xxxxxxxxxx@xxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxx.xx Telefon: 0000 0000000, Fax: 0000 0000000 (kostenfrei aus dem deutschen Telefonnetz). Der Ombudsmann für Versicherungen ist eine unabhängige und für Verbraucher und Kleingewerbetreibende kostenfrei arbeitende Schlichtungsstelle. Voraussetzung für das Schlichtungsverfahren vor dem Ombudsmann ist aber, dass der Versicherungsnehmer dem Versicherer zunächst die Möglichkeit gegeben hat, seine Entscheidung zu überprüfen. Für diesen Vertrag gilt deutsches Recht. Es besteht - unbeschadet der übrigen Vertragsbestimmungen - Versicherungsschutz nur, soweit und solange dem keine auf die Vertragsparteien direkt anwendbaren Wirtschafts-, Handels- oder Finanzsanktionen bzw. Embargos der Europäischen Union oder der Bundesrepublik Deutschland entgegenstehen. Dies gilt auch für Wirtschafts-, Handels- oder Finanzsanktionen bzw. Embargos der Vereinigten Staaten von Amerika, soweit dem nicht Rechtsvorschriften der Europäischen Union oder der Bundesrepublik Deutschland entgegenstehen.
Außergerichtliches Beschwerdeverfahren. Die Continentale Sachversicherung AG hat sich zur Teilnahme an folgendem Schlichtungsverfahren verpflichtet: Ist der Versicherungsnehmer mit einer Entscheidung des Versicherers nicht zufrieden oder hat eine Verhandlung mit dem Versicherer nicht zu einem gewünschten Ergebnis geführt, kann er sich an den Ombudsmann für Versicherungen wenden. Versicherungsombudsmann e.V. Postfach 080632 10006 Berlin xxxx://xxx.xxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxx.xx E-Mail: xxxxxxxxxx@xxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxx.xx Telefon: 0000 0000000, Fax: 0000 0000000 (kostenfrei aus dem deutschen Telefonnetz). Der Ombudsmann für Versicherungen ist eine unabhängige und für Verbraucher und Kleingewerbetreibende kostenfrei arbeitende Schlichtungsstelle. Voraussetzung für das Schlichtungsverfahren vor dem Ombuds- mann ist aber, dass der Versicherungsnehmer dem Versicherer zunächst die Möglichkeit gegeben hat, seine Entscheidung zu überprüfen. Für diesen Vertrag gilt deutsches Recht. Es besteht - unbeschadet der übrigen Vertragsbestimmungen - Versicherungsschutz nur, soweit und solange dem keine auf die Vertragsparteien direkt anwendbaren Wirtschafts-, Handels- oder Finanzsanktionen bzw. Embargos der Europäischen Union oder der Bundesrepublik Deutschland entgegenstehen. Dies gilt auch für Wirtschafts-, Handels- oder Finanzsanktionen bzw. Embargos der Vereinigten Staaten von Amerika, soweit dem nicht Rechtsvorschriften der Europäischen Union oder der Bundesrepublik Deutschland entgegenstehen.
Außergerichtliches Beschwerdeverfahren. Wenn Sie als Verbraucher mit einer unserer Entscheidungen nicht zufrieden sind, können Sie sich an den Ombudsmann für Versicherungen wenden (Versicherungsombudsmann e. V., Xxxxxxxx 00 00 00, 00000 Xxxxxx, E-Mail: xxxxxxxxxx@xxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxx.xx). Der Ombudsmann für Versi- cherungen ist eine unabhängige und für Verbraucher kostenfrei arbeitende Schlichtungsstelle. Der ordentliche Rechtsweg bleibt davon unberührt. Beschwerde bei der Aufsichtsbehörde: Sind Sie mit unserer Betreuung nicht zufrieden oder treten Meinungsver- schiedenheiten auf, können Sie sich auch an die für uns zuständige Aufsichts- behörde, die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin), Sektor Versicherungsaufsicht, Xxxxxxxxxxxxxxx Xxxxxx 000, 00000 Xxxx, wenden.
Außergerichtliches Beschwerdeverfahren. Fragen zum Versicherungsschutz und etwaige Beschwerden können gerichtet werden an:
Außergerichtliches Beschwerdeverfahren. Wenn Sie als Verbraucher mit einer unserer Entscheidungen nicht zufrieden sind, können Sie sich an den Ombudsmann für Versicherungen wenden (Versicherungs- ombudsmann e. V., Xxxxxxxx 000000, 00000 Xxxxxx, E-Mail: xxxxxxxxxx@xxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxx.xx). Der Ombudsmann für Versicherungen ist eine unabhängige und für Verbraucher kostenfrei arbeitende Schlichtungsstelle. Der ordentliche Rechtsweg bleibt davon unberührt.
Außergerichtliches Beschwerdeverfahren. Die Bank nimmt am Streilbellegungsverfahren der Verbraucherschlichtungsstelle "Ombudsmann der privaten Banken" (xxx.xxxxxxxxxxxxxxxx.xx) teil. Dort hat der Verbraucher die Möglichkeit, zur Beilegung einer Slreitfgkelt mit der Bank den 15. Bankgeheimnis: Ombudsmann der privaten Banken anzurnfen. Naheres regelt die "Verfahrensordnung Die Bank ist zur Verschwiegenheit über alle kundenbezogenen Tatsachen und ror die Schlichtung von Kundenbeschwerden Im deutschen Bankgewerbe'', die auf Wertungen verpflichtet, von denen sie Kenntnis erlangt (Bankgeheimnis). Wunsch zur VerfOgung gestellt wird oder im Internet unter xxx.xxxxxxxxxxxxx.xx lnformafionen über den Kunden darf die Bank nur weitergeben, wenn gesetzliche abrufbar ist. Die Beschwerde ist in Textform (z. B. Brief, Telefax, E-Mail) an die Bestimmungen dies gebieten oder die Weitergabe zur Wahrung berechUgter Kundenbeschwerdestelle beim Bundesverband deutscher Banken e.V., Postfach Interessen der Bank nach dalenschulzrechtlichen Vorschriften gestaltet ist, der Kunde 040307, 00000 Xxxxxx, Fax: 000-00000000, E-Mail: xxxxxxxxxx@xxx.xx, zu richten. eingewilligt hat oder die Bank zur Erteilung einer Bankauskunft befugt ist. Ich handele im eigenen wirtschaftlichen Interesse und nicht auf fremde Veranlassung (insbesondere nicht als Treuhänder).
Außergerichtliches Beschwerdeverfahren. Angaben zum außergerichtlichen Beschwerdeverfahren enthält § 26 AVB.
Außergerichtliches Beschwerdeverfahren. Es besteht die Möglichkeit, Verstöße des Auftragnehmers gegen Berufspflichten bei der Handwerks- xxxxxx Ostthüringen zu Gera anzuzeigen sowie bei Streitigkeiten den Schlichtungsausschuss des GIH e.V. anzurufen.