Auflagen Musterklauseln

Auflagen. 1. Der A hat etwaige ihn ganz oder teilweise betreffende Auflagen der Datenschutzbehörde (DSB) zu erfüllen. Eine Weigerung, den einschlägigen Auflagen der DSB nachzukommen, stellt für den VA einen Grund zur Auflösung des dieser Vereinbarung zu Grunde liegenden Vertrages aus wichtigem Grund dar.
Auflagen. Nach EFI-StipR § 2 werden folgende Auflagen erteilt:
Auflagen. Es dürfen sich nur die oben aufgeführten Mitglieder der Musikgruppe im Raum aufhalten. • Er/sie bestätigt mit diesem Vertrag, für die Aufsichtspflicht zu sorgen und ist verantwortlich für die Einhaltung der gesetzlichen Bestimmungen, insbesondere der Jugendschutzbestimmungen. • Alkoholische Getränke jeder Art dürfen nicht von Jugendlichen unter 16 Jahren in der Einrichtung konsumiert werden. • Aus Rücksicht auf unsere Nachbarn hat der/die Hauptverantortliche dafür zu sorgen, dass keine unzumutbaren Lärmbelästigungen stattfinden. Insbesondere durch den Aufenthalt im Hof. Es ist vor allem darauf zu achten, dass nach 22 Uhr keine laute Musik mehr aus dem Bandraum dringt. • Der/die Hauptverantwortliche hat dafür zu sorgen, dass es zu keinen gewalttätigen Auseinandersetzungen während der Bandprobe kommt. • Den Anordnungen des Personals der Einrichtung ist Folge zu leisten. • Das Gittertor zum Hof ist immer verschlossen zu halten! • Es herrscht Rauchverbot auf dem gesamten Gelände. • Es dürfen keine alkoholischen Getränke im Bandraum gelagert werden. Sollten Getränke noch im Kühlschrank sein, müssen diese entsprechend beschriftet werden. Es wird keine Haftung hierfür übernommen. Bitte achtet darauf von niemandem anders Getränke zu nehmen
Auflagen. Der Käufer ist verpflichtet: Sofort nach Vertragsabschluss die Erwerbs- und Beförderungsgenehmigung nach dem Kriegswaffenkontrollgesetz (KWKG) beim Bundesministerium der Verteidigung - A II 6 - zu beantragen. Eine Kopie der Genehmigung ist der VEBEG und der Marinetechnikschule in Parow vor der Übernahme des Bootes vorzulegen. Bei einer Abfallverbringung im Inland hat der Käufer mit dem Abfallerzeuger BAAINBw/ Marinetechnikschule der Bundeswehr und der für den Verschrottungsort zuständigen Behörde auf eigene Kosten das erforderliche Nachweisverfahren durchzuführen. Bei einer grenzüberschreitenden Abfallverbringung innerhalb der EU oder in die Türkei vor der Übernahme des Bootes bei der zuständigen Behörde die Genehmigung zur grenzüberschreitenden Abfallverbringung nach der EG-Abfallverbringungsverordnung zu beantragen und auf eigene Kosten das Notifizierungsverfahren durchzuführen. Zuständige Behörde ist das Landesamt für Umwelt, Naturschutz und Geologie Mecklenburg-Vorpommern (LUNG) Abteilung 5 Immissionsschutz und Abfallwirtschaft Dezernat 540 Sonderabfall, grenzüberschreitende Abfallverbringung, Abfallinformationssysteme Xxxxxxxxxx Xxx. 00 00000 Xxxxxxx Den mit der Überwachung beauftragten deutschen Behörden Kontroll- und Besuchsrechte einzuräumen. Mit Übernahme des Binnenminensuchbootes alle nationalen und internationalen Umweltschutz und Sicherheitsbestimmungen zu erfüllen und eventuell anfallende Schad- und Gefahrstoffe ordnungsgemäß zu behandeln und zu entsorgen. Alle für das Ausfuhrgenehmigungsverfahren erforderlichen Dokumente (z.B. Internationales Import Zertifikat, Endverbleibserklärung) unverzüglich bei der VEBEG vorzulegen. Die Ausfuhrgenehmigung wird von der VEBEG beantragt. Für die Erfüllung aller vertraglichen Verpflichtungen hat der Käufer mit Zahlung des Kaufpreises eine Sicherheit in Höhe von Euro 5.000,- zu leisten, die nach vollständiger Vertragserfüllung zurückerstattet wird.
Auflagen. Von dem/der Studierenden werden Vorstellungen über ein Forschungsthema, dass als Thema für die Mas- terarbeit geeignet ist, sowie Vorabsprachen mit einem potentiellen Betreuer (Empfehlungsschreiben) er- wartet. Englischkenntnisse im Umfang von B 2 werden vorausgesetzt. Mit Unterzeichnung erkennt der/die Studierende an, dass − er/sie zur Einhaltung der Regelungen, insbesondere der Termine, des individuellen Studienplanes verpflichtet ist, − er/sie die folgenden Prüfungen des Humanmedizinstudiums mindestens mit der Note „gut“ beste- hen muss, um sie als Pflichtmodule im Studiengang Molecular Medicine anerkannt zu bekommen: Humangenetik, Klinische Chemie, Laboratoriumsdiagnostik, Epidemiologie, medizinische Biometrie und Medizinische Informatik, Pathologie, Pharmakologie, Toxikologie Klinische Pharmakologie/Pharmakotherapie. Eine Verschiebung des im individuellen Studienplan vereinbarten Termins für das Praktische Jahr ist nur mit besonderer Begründung und Genehmigung des Studiendekans der Medizinischen Fakultät möglich. Der Studiendekan der Medizinischen Fakultät kann als Härtefallregelung auf Antrag des Prüfungsaus- schusses ein Fachgespräch zur Leistungsüberprüfung beim zuständigen Modulverantwortlichen genehmi- gen. Wird in einem oder mehreren der genannten Prüfungen im Humanmedizinstudium die geforderte Leistung nicht erreicht, kann aufgrund einer gesonderten Vereinbarung ausnahmsweise das betreffende Modul im Masterstudienganges absolviert werden, wenn die sonstigen Leistungen des Studierenden überdurch- schnittlich sind. Eine Anrechnung erfolgreich abgeschlossener Modulleistungen für den Staatsexamen- Studiengang Humanmedizin ist nicht möglich. Werden vereinbarte Leistungen nicht oder nicht zum Termin erbracht und kann deshalb das Ziel des Mas- terabschlusses nicht mehr erreicht werden, ist das Doppelstudium ohne Abschluss des Masterstudiums unverzüglich zu beenden.
Auflagen. Der Leihnehmer ist verpflichtet, die Leihnahmen mit größter Vorsicht zu behandeln und alle Maßnahmen zum Schutz gegen Verlust oder Beschädigung zu treffen. In einem Schadensfall sind alle Maßnahmen zur Schadensminderung unverzüglich einzuleiten. Der Leihgeber ist auf schnellstem Weg zu informieren. Es ist dem Leihnehmer nicht gestattet, eigenmächtig konservatorische oder restauratorische Maßnahmen vorzunehmen.
Auflagen. Die Endzeiten der Veranstaltung sind unbedingt einzuhalten. Die Nachtruhe beginnt um der Polizeiverordnung; Verstöße dagegen stellen eine Ordnungswidrigkeit dar und können mit einer Geldbuße geahndet werden). Auf Grund starker Lärmbelästigungen der Anwohner durch laute Musik, dürfen bei Veranstaltungen jeglicher Art keine Musikdarbietungen stattfinden. Es werden dafür keine Genehmigungen erteilt. Die Nutzung der Grünflächen auf dem Grundstück ist nicht erlaubt. Für das Gebäude gibt es keinen Hausmeister. Alle notwendigen Arbeiten (Bestuhlung usw.) sind vom Veranstalter selbst vorzunehmen. Im Saal, im Vorraum und in den Toiletten sind Verschmutzungen durch den Veranstalter zu beseitigen. Diese Räumlichkeiten sind besenrein zurückzugeben. Anfallender Müll ist selbst zu entsorgen. Die vorhandenen Mülltonnen sind Privateigentum der Vereine und dürfen nicht benützt werden. Für die Dauer der Veranstaltung übernimmt der Veranstalter die gesetzliche Haftpflicht und stellt die Stadt Kornwestheim von sämtlichen Ansprüchen, auch Dritten gegenüber frei. Der Veranstalter verpflichtet sich, seine Besucher darauf hinzuweisen, dass auf dem städtischen Grundstück Xxxxxxxx Xxxxxx 00 nur eine beschränkte Anzahl von Parkplätzen zur Verfügung steht. Veranstaltungsteilnehmer werden gebeten, ihre Fahrzeuge nicht auf den Gehwegen bzw. in den Park- und Haltverbotszonen abzustellen, sondern die weiteren Parkmöglichkeiten in der näheren Umgebung zu nutzen. Der Veranstalter ist verantwortlich, dass das Gebäude nach Beendigung der Veranstaltung abgeschlossen wird. Wird der Saal bewirtschaftet, ist eine evtl. notwendige Schankerlaubnis beim Fachbereich Recht^, Sicherheit und Ordnung der Stadt Kornwestheim zu beantragen. Die Schlüssel für die Veranstaltungsräume (Saal, Küche, Toiletten, Schaltkasten) können einen Tag vor der Veranstaltung beim Fachbereich Gebäudemanagement (Rathaus Zimmer Nr. 225) zwischen o8.oo Uhr bis 12.oo Uhr abgeholt werden. Die Rückgabe der Schlüssel erfolgt nach Vereinbarung. Ein Mitarbeiter der Stadt prüft, ob die Veranstaltungsräume in ordnungsgemäßen Zustand verlassen wurden. Treten Mängel und damit evtl. Folgekosten auf, werden diese in Rechnung gestellt bzw. wird die Kaution oder zumindest ein Teil davon einbehalten. Wir weisen ausdrücklich darauf hin, dass das Benützen ( Aufbau, Dekorierung usw.) der angemieteten Veranstaltungsräume erst am Tage der Überlassung gestattet ist. Findet der Aufbau bereits am Tage vor der Veranstaltung statt, ist eine weitere Sa...
Auflagen. Der Bezug von Schotte oder anderen flüssigen Milchnebenprodukten erfolgt nur vom Verarbeitungsbetrieb, welcher die Milch des Milchproduktionsbetriebes verarbeitet. Konservierungsmittel dürfen nicht eingesetzt werden. • Keine Verfütterung über Selbsttränkeeinrichtungen. • Der Platz, auf dem Schotte oder andere flüssige Milchnebenprodukte verfüttert werden, ist täglich zu reinigen. • Tränkeeinrichtungen, Lager- und Transportbehälter sind täglich vollständig zu entleeren, mit Wasser zu reinigen und mindestens einmal wöchentlich zu entkeimen. • Milchtransportbehälter dürfen zur Rücknahme, jedoch nicht zur Lagerung von Schotte und anderen flüssigen Milchnebenprodukten verwendet werden. Sie müssen unmittelbar nach dem Transport gereinigt und entkeimt werden. • Am Abend des Vortages oder am Morgen bezogene Schotte und andere flüssige Milchnebenprodukte müssen bis spätestens am Mittag (in Sömmerungsbetrieben gleichentags) verfüttert werden.
Auflagen. Laufende Offenlegungsverpflichtung Change of Control
Auflagen. Im Fahrzeug gilt striktes Rauchverbot. • Das Mitführen von Tieren ist nur mit der schriftlichen Bewilligung des Vermieters gestattet. • Die Weitervermietung an Dritte ist untersagt. • Fahrten ausserhalb Griechischen Territoriums sind strikte untersagt. Für allfällige Schäden in anderen Ländern haftet der Mieter selber. Die Benützung des Fahrzeuges ist strikte untersagt: • Für Personen, die unter Alkohol-, Medikamenten- oder Drogeneinfluss stehen, beziehungsweise sich in einem anderen, die Reaktionsfähigkeit beeinträchtigenden Zustand befinden (z.B. Müdigkeit, Erkrankung). • Für Fahrten abseits der Strasse, Sand-, Strand-, Gelände- oder Lernfahrten. • Für entgeltliche Waren- oder Personentransporte aller Art. • Wenn sich dieses nicht in betriebsbereitem und den Verkehrsvorschriften entsprechendem Zustand befindet.