Auflagen Musterklauseln
Auflagen. 1. Der A hat etwaige ihn ganz oder teilweise betreffende Auflagen der Datenschutzbehörde (DSB) zu erfüllen. Eine Weigerung, den einschlägigen Auflagen der DSB nachzukommen, stellt für den VA einen Grund zur Auflösung des dieser Vereinbarung zu Grunde liegenden Vertrages aus wichtigem Grund dar.
2. Die Datenschutzvereinbarung ist bei Änderungen des dieser Vereinbarung zu Grunde liegenden Vertrages sowie bei gesetzlichen oder unionsrechtlichen Änderungen entsprechend anzupassen.
Auflagen. Nach EFI-StipR § 2 werden folgende Auflagen erteilt:
Auflagen. 6.1 Pro Jahr werden 60 kg E. zu Weichgelatinekapseln verarbeitet. Das API für die Weichgelatinekapseln wird als ca. 20%-Lösung von der Firma B. AG, (…), als Herstellerin und der C. GmbH, (…) (Drug Master File Inhaber), als Lieferantin bezogen.
6.2 Als verantwortliche Person wird Xxxx (…) bezeichnet, als seine Stellver- treterin Frau (…).
6.3 Die Gesuchstellerin ist verantwortlich für die Einhaltung der eidgenössi- schen und der kantonalen Bestimmungen des Betäubungsmittelrechts, insbesondere ist sie dafür verantwortlich, dass:
a. die Substanzen gemäss Artikel 54 Absatz 1 BetmKV vor Diebstahl gesichert aufbewahrt werden;
b. die Bezeichnung und Etikettierung der Betäubungsmittel gemäss Arti- kel 55 BetmKV vorgenommen werden;
c. die Buchführung gemäss Artikel 57 Absatz 1 BetmKV erstellt wird;
d. die Meldepflichten gemäss Artikel 60 bis 62 BetmKV eingehalten wer- den;
e. jede Änderung der für die Erteilung der Bewilligung notwendigen Voraussetzungen dem BAG sofort gemeldet wird;
f. veränderte, verfallene oder nicht mehr verwendete kontrollierte Sub- stanzen nach Artikel 70 BetmKV von den Kantonen auf geeignete Weise entsorgt werden;
g. die Sorgfaltspflichten nach Artikel 10 BetmKV eingehalten werden.
6.4 Für die Ausfuhr von verbotenen kontrollierten Substanzen ins Ausland, benötigt die Gesuchstellerin neben der Einfuhrbewilligung des Bestim- mungslandes, eine Ausfuhrbewilligung von Swissmedic (Art. 5 BetmG). Es gelten die entsprechenden Bestimmungen des 3. Kapitels, 1. und 3. Abschnitt BetmKV.
6.5 Die Gesuchstellerin ist gehalten, nach Erhalt der neuen Swissmedic Be- triebsbewilligung dem BAG eine Kopie zuzustellen.
6.6 Jeweils per Ende Januar sind dem BAG die Ein- und Ausgänge sowie der aktuelle Bestand der bewilligten Substanzen des vorangehenden Jahres tabellarisch einzureichen.
Auflagen. Es dürfen sich nur die oben aufgeführten Mitglieder der Musikgruppe im Raum aufhalten. • Er/sie bestätigt mit diesem Vertrag, für die Aufsichtspflicht zu sorgen und ist verantwortlich für die Einhaltung der gesetzlichen Bestimmungen, insbesondere der Jugendschutzbestimmungen. • Alkoholische Getränke jeder Art dürfen nicht von Jugendlichen unter 16 Jahren in der Einrichtung konsumiert werden. • Aus Rücksicht auf unsere Nachbarn hat der/die Hauptverantortliche dafür zu sorgen, dass keine unzumutbaren Lärmbelästigungen stattfinden. Insbesondere durch den Aufenthalt im Hof. Es ist vor allem darauf zu achten, dass nach 22 Uhr keine laute Musik mehr aus dem Bandraum dringt. • Der/die Hauptverantwortliche hat dafür zu sorgen, dass es zu keinen gewalttätigen Auseinandersetzungen während der Bandprobe kommt. • Den Anordnungen des Personals der Einrichtung ist Folge zu leisten. • Das Gittertor zum Hof ist immer verschlossen zu halten! • Es herrscht Rauchverbot auf dem gesamten Gelände. • Es dürfen keine alkoholischen Getränke im Bandraum gelagert werden. Sollten Getränke noch im Kühlschrank sein, müssen diese entsprechend beschriftet werden. Es wird keine Haftung hierfür übernommen. Bitte achtet darauf von niemandem anders Getränke zu nehmen
Auflagen. Der Betrieb der Spieker einschließlich des auf dem Spiekergelände stattfindenden Kraftfahrzeugverkehrs des Publikum ist so einzurichten, dass die durch den Betrieb verursachten Geräuschimmissionen die Immissionswerte, gemessen 0,5 m vor dem geöffnetem vom Lärm am stärksten betroffenen Fenster des nächstliegenden Wohn- hauses von 60dB (A) tagsüber und von 45 dB (A) nachts nicht überschreiten. Die Nachtzeit beträgt 8 Stunden; sie beginnt um 22:00 Uhr und endet um 6:00 Uhr. Als Messungsgrundlage dient die VDI-Richtlinie 2058, Blatt 1, Ausgabe September 1985 „Beurteilung von Arbeitslärm in der Nachbarschaft“.
Auflagen. Laufende Offenlegungsverpflichtung Change of Control
Auflagen. Der Leihnehmer ist verpflichtet, die Leihnahmen mit größter Vorsicht zu behandeln und alle Maßnahmen zum Schutz gegen Verlust oder Beschädigung zu treffen. In einem Schadensfall sind alle Maßnahmen zur Schadensminderung unverzüglich einzuleiten. Der Leihgeber ist auf schnellstem Weg zu informieren. Es ist dem Leihnehmer nicht gestattet, eigenmächtig konservatorische oder restauratorische Maßnahmen vorzunehmen.
Auflagen. Das Abbrennen von Feuerwerkskörpern und fliegen, brennenden Lampion und Wunderkerzen ist strengstens verboten. Sowie das steigen von Luftballons im Gutshaus Park. Weiter dürfen keine Gegenstände aller Art an die Wände geklebt oder anderweitig befestigt werden. Das Befahren des Gutshofes ist während der Vor- und Nachbereitung, Durchführung und Abwicklung der Veranstaltung ist dem Mieter, seinen Beauftragten sowie Teilnehmern zum Zwecke des Be- und Entladens kurzfristig erlaubt. Das Parken vor dem historischen Pferdestall ist nicht gestattet.
Auflagen. Aus einer Auflagenminderung kann bei einem Abschluss über mehrere Anzeigen ein Anspruch auf Preisminderung hergeleitet werden, wenn im Gesamtdurchschnitt des mit der ersten Anzeige beginnenden Insertionsjahres die in der Preisliste genannte durchschnittliche Auflage unterschritten wird. Eine Auflagenminderung ist nur dann ein zur Preisminderung berechtigter Mangel, wenn sie • bei einer Auflage bis zu 3.500 Exemplaren 20 v. H., • bei einer Auflage bis zu 7.500 Exemplaren 15 v. H., • bei einer Auflage bis zu 12.500 Exemplaren 10 v. H., • bei einer Auflage über 20.000 Exemplaren 5 v. H. beträgt. Darüber hinaus sind bei Abschlüssen Preisminderungsansprüche ausgeschlossen, wenn heldenzeit dem Auftraggeber von dem Absinken der Auflage so rechtzeitig Kenntnis gegeben hat, dass dieser vor Erscheinen der Anzeige vom Vertrag zurücktreten konnte.
Auflagen. Im Fahrzeug gilt striktes Rauchverbot. • Das Mitführen von Tieren ist nur mit der schriftlichen Bewilligung des Vermieters gestattet. • Die Weitervermietung an Dritte ist untersagt. • Fahrten ausserhalb Griechischen Territoriums sind strikte untersagt. Für allfällige Schäden in anderen Ländern haftet der Mieter selber. Die Benützung des Fahrzeuges ist strikte untersagt: • Für Personen, die unter Alkohol-, Medikamenten- oder Drogeneinfluss stehen, beziehungsweise sich in einem anderen, die Reaktionsfähigkeit beeinträchtigenden Zustand befinden (z.B. Müdigkeit, Erkrankung). • Für Fahrten abseits der Strasse, Sand-, Strand-, Gelände- oder Lernfahrten. • Für entgeltliche Waren- oder Personentransporte aller Art. • Wenn sich dieses nicht in betriebsbereitem und den Verkehrsvorschriften entsprechendem Zustand befindet.