Aufrechnungsbefugnis. Ein Kunde, der kein Verbraucher ist, kann gegen Forderungen der Bank nur aufrechnen, wenn seine Forderungen un- bestritten oder rechtskräftig festgestellt sind. Diese Aufrechnungsbeschränkung gilt nicht für eine vom Kunden zur Aufrechnung gestellte Forde- rung, die ihren Rechtsgrund in einem Darlehen oder einer Finanzierungshilfe gemäß §§ 513 und 491 bis 512 BGB hat.
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Samples: Allgemein Verbraucherdarlehensvertrag (Befristetes Annuitätendarlehen Mit Abtretung Von Bezügen), www.psd-rheinneckarsaar.de, www.skatbank.de
Aufrechnungsbefugnis. Ein Kunde, der kein Verbraucher ist, kann gegen Forderungen For derungen der Bank nur aufrechnen, wenn seine Forderungen un- bestritten unbestritten oder rechtskräftig festgestellt sind. Diese Aufrechnungsbeschränkung gilt nicht für eine vom Kunden zur Aufrechnung gestellte Forde- rungForderung, die ihren Rechtsgrund in einem Darlehen oder einer Finanzierungshilfe gemäß §§ 513 und 491 bis 512 BGB hat.
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Samples: www.sparda-a.de, www.sparda-bw.de
Aufrechnungsbefugnis. Ein Kunde, der kein Verbraucher ist, kann gegen Forderungen der Bank nur aufrechnen, wenn seine seiner Forderungen un- bestritten unbestritten oder rechtskräftig festgestellt sind. Diese Aufrechnungsbeschränkung gilt nicht für eine vom Kunden zur Aufrechnung gestellte Forde- rungForderung, die ihren Rechtsgrund in einem Darlehen oder einer Finanzierungshilfe gemäß §§ 513 und 491 bis 512 BGB hat.
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Samples: www.sgkb.de
Aufrechnungsbefugnis. Ein Kunde, der kein Verbraucher ist, kann gegen Forderungen For- derungen der Bank nur aufrechnen, wenn seine Forderungen un- bestritten unbestritten oder rechtskräftig festgestellt sind. Diese Aufrechnungsbeschränkung gilt nicht für eine vom Kunden zur Aufrechnung gestellte Forde- rungForderung, die ihren Rechtsgrund in einem Darlehen oder einer Finanzierungshilfe gemäß §§ 513 und 491 bis 512 BGB hat.
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Samples: www.vrbank-ostalb.de