AUSFUHRBESCHRÄNKUNGEN Musterklauseln

AUSFUHRBESCHRÄNKUNGEN. Die Software unterliegt den Exportgesetzen und -regelungen der USA sowie des Landes, aus dem sie ausgeführt wird. Sie sind verpflichtet, alle nationalen und internationalen Exportgesetze und -regelungen einzuhalten, die für die Software gelten. Zu diesen Gesetzen gehören Einschränkungen im Hinblick auf Bestimmungsorte, Endbenutzer und Endbenutzung. Weitere Informationen finden Sie unter xxx.xxxxxxxxx.xxx/xxxxxxxxx, oder wenden Sie sich an das verbundene Unternehmen von Microsoft in Ihrem Land, siehe unter xxx.xxxxxxxxx.xxx/xxxxxxxxx oder für Deutschland unter xxx.xxxxxxxxx.xxx/xxxxxxx oder telefonisch unter (49) (0) 00-0000-0.
AUSFUHRBESCHRÄNKUNGEN. Sie sind verpflichtet, alle nationalen und internationalen Exportgesetze und Exportbestimmungen einzuhalten, die für die Software gelten und auch Beschränkungen in Bezug auf Bestimmungsorte, Endbenutzer und die Endnutzung enthalten. Weitere Informationen zu Ausfuhrbeschränkungen finden Sie unter xxxx://xxx.xx/xxxxxxxxx.
AUSFUHRBESCHRÄNKUNGEN. Sie müssen sowohl alle anwendbaren US-amerikanischen und internationalen Gesetze einhalten, die Ausfuhr und Wiederausfuhr der Lösungen regeln, einschließlich der US-amerikanischen Exportvorschriften (US Export Administration Regulations) als auch die Beschränkungen, die von der US-amerikanischen und anderen Regierungen ausgegeben worden sind und die sich auf Endbenutzer, Endbenutzung und Zielort beziehen. Unbeschadet der Allgemeingültigkeit des Vorhergehenden erklären, garantieren und sichern Sie hiermit zu: (i) Sie werden weder in der Liste der abgelehnten Personen, der unverifizierten Liste, der Entitätsliste, der Liste der speziell benannten inländischen Personen, der Ausschlussliste noch in einer anderen von der US- Regierung veröffentlichten Liste geführt und (ii) Sie werden eine Lösung nicht unter Verstoß gegen Embargos oder Handelssanktionen der Vereinigten Staaten und der Europäischen Union in/an Territorien, Zielorte(n), Unternehmen oder natürliche(n) Personen verwenden, ausführen oder wieder ausführen. Gegen jeden Anspruch, jede Forderung, jede Klage oder jedes gerichtliche Verfahren und gegen alle Schadensersatzforderungen, Haftungsansprüche, Kosten und Ausgaben, die dadurch entstehen, dass Sie diesen Abschnitt 10 missachten, werden Sie jedes Mitglied der Anbietergruppe entschädigen, verteidigen und schadlos halten.
AUSFUHRBESCHRÄNKUNGEN. Die Software unterliegt den Exportgesetzen und -regelungen der USA sowie des Landes, aus dem sie ausgeführt wird. Sie sind verpflichtet, alle nationalen und internationalen Exportgesetze und -regelungen einzuhalten, die für die Software gelten. Diese Gesetze enthalten auch Beschränkungen in Bezug auf die Endnutzer und Endnutzung. Weitere Informationen finden Sie unter xxx.xxxxxxxxx.xxx/xxxxxxxxx.
AUSFUHRBESCHRÄNKUNGEN. Sie sind für die Einhaltung aller nationalen und internationalen Handelsvorschriften und -gesetze verantwortlich. Sie bestätigen, dass diese Software ausschließlich gemäß den Bestimmungen der US- Ausfuhrbehörde (U.S. Government Export Administration Regulations) exportiert bzw. reexportiert werden darf. Ohne Genehmigung der US-Regierung dürfen Sie die Software (i) nicht in unzulässige Länder, für Personen, Entitäten oder Endbenutzer, die durch die US-Exportkontrolle genannt werden, oder (ii) zur Verwendung in der Konstruktion, Entwicklung oder Produktion von nuklearen, chemischen oder biologischen Waffen oder von Raketentechnologie oder für andere unzulässige Zwecke exportieren oder reexportieren. Sie garantieren und sichern zu, dass weder das Bureau of Export Administration des amerikanischen Handelsministeriums noch eine andere US-Bundesbehörde Ihre Exportrechte weder ganz noch teilweise aufgehoben, widerrufen oder verweigert hat. Weitere aktuelle Informationen zu den Ausfuhrauflagen und -beschränkungen der USA finden Sie unter xxx.xxx.xxx.xxx/.
AUSFUHRBESCHRÄNKUNGEN. Sie erkennen an, dass die Software dem Exportrecht der Europäischen Union, Deutschland und USA unterliegt. Sie erklären sich damit einverstanden, alle anwendbaren internationalen und nationalen Gesetze einzuhalten, die für die Software gelten, einschließlich der Regelungen der USA zur Exportkontrolle (US Export Administration Regulations) sowie Beschränkungen im Hinblick auf Endbenutzer, Endbenutzung und Bestimmungsort, die von der Regierung der USA und anderen Regierungen erlassen wurden.
AUSFUHRBESCHRÄNKUNGEN. Die Ausfuhr der Software und der Dokumentation kann - z. B. aufgrund ihrer Art oder ihres Verwendungszweckes - der Genehmigungspflicht unterliegen. Der Kunde haf- tet für etwaige Verstöße gegen Exportkontrollvorschriften, soweit er die Software außerhalb des Landes einsetzt, in welchem der in der Lieferadresse angegebene Geschäftssitz des Kunden liegt und stellt FFT von etwaigen Ansprüchen Dritter aus der Verletzung solcher Exportkontrollvorschriften frei.
AUSFUHRBESCHRÄNKUNGEN. 17.1 Die Parteien sind sich darüber bewusst, dass die SaaS-Software Export- und Importbeschränkungen unterliegen kann. Insbesondere können Genehmigungspflichten bestehen bzw. kann die Nutzung der SaaS-Software oder damit verbundener Technologien im Ausland Beschränkungen unterliegen. Der Kunde wird die anwendbaren Export- und Importkontrollvorschriften der Republik Österreich , der Europäischen Union und der Vereinigten Staaten von Amerika, sowie alle anderen einschlägigen Vorschriften einhalten. Die Vertragserfüllung von BALLUFF steht unter dem Vorbehalt, dass der Erfüllung keine Hindernisse aufgrund von nationalen und internationalen Vorschriften des Export- und Importrechts sowie keine sonstigen gesetzlichen Vorschriften entgegenstehen
AUSFUHRBESCHRÄNKUNGEN. 14.1 Die Parteien sind sich darüber bewusst, dass die gemäß den Customizing- Leistungen angepasste Software Export- und Importbeschränkungen unterliegen kann. Insbesondere können Genehmigungspflichten bestehen bzw. kann die Nutzung der gemäß den Customizing-Leistungen angepasste Software oder damit verbundener Technologien im Ausland Beschränkungen unterliegen. Der Kunde wird die anwend- baren Export- und Importkontrollvorschriften der Bundesrepublik Deutschland, der Europäischen Union und der Vereinigten Staaten von Amerika, sowie alle anderen einschlägigen Vorschriften einhalten. Die Vertragserfüllung von BALLUFF steht unter dem Vorbehalt, dass der Erfüllung keine Hindernisse aufgrund von nationalen und internationalen Vorschriften des Export- und Importrechts sowie keine sonstigen gesetzlichen Vorschriften entgegenstehen.
AUSFUHRBESCHRÄNKUNGEN. 15. Export Restrictions