Common use of Ausführliche Bestimmungen Clause in Contracts

Ausführliche Bestimmungen. Alle weiteren Angaben zum Umbrella-Fonds bzw. zu den Teilvermögen wie zum Beispiel die Bewer- tung des Vermögens der Teilvermögen, die Auffüh- rung sämtlicher dem Anleger und den Teilvermö- gen belasteten Vergütungen und Nebenkosten so- wie die Verwendung des Erfolges gehen im Detail aus dem Fondsvertrag hervor. Anlageziel und -politik4 Das Anlageziel des Teilvermögens besteht haupt- sächlich darin, Investoren an der Rendite in- und ausländischer Obligationen teilhaben zu lassen und gleichzeitig eine ausgewogene Risikoverteilung zu erzielen. Das Teilvermögen investiert mindestens 2/3 in auf Schweizer Franken lautende Obligationen und an- dere Forderungswertpapiere. Die durchschnittliche Restlaufzeit des Portfolios darf 3 Jahre nicht überschreiten, die maximale Rest- laufzeit auf Einzeltitelebene beträgt 10 Jahre. Dieses Teilvermögen fördert Umwelt- und/oder So- zialmerkmale unter Berücksichtigung der Grunds- ätze für gute Unternehmensführung. In dieser Hin- sicht ist die Anlagepolitik des Teilvermögens jener eines Finanzprodukts nach „Artikel 8“ mit asym- metrischem Ansatz („positive tilt“) im Sinne der eu- ropäischen Verordnung über nachhaltigkeitsbezo- gene Offenlegungspflichten im Finanzdienstleis- tungssektor („SFDR“) ähnlich 5. In einer ersten Phase verfolgt die Fondsleitung eine interne Ausschlusspolitik in Bezug auf Direktanla- gen in Unternehmen und Ländern, die mit dem Ansatz von Pictet Asset Management für verant- wortungsbewusstes Anlegen als unvereinbar gelten; so wendet die Fondsleitung die Ausschlüsse des zweiten Niveaus der Ausschlusspolitik von Pictet AM an, wonach (i) Unternehmen (a) auf der Basis des prozentualen Anteils der Einnahmen, die sie aus kontroversen Tätigkeiten (Gewinnung von Kraftwerkskohle, Stromerzeugung aus Kraftwerks- kohle, Förderung von Ölsand, Gewinnung von Energieträgern aus Schieferlagerstätten, Öl- und Gasbohrungen in der Arktis, Produktion kontrover- ser Waffen, militärischer Vertragswaffen, leichter Waffen für Privatkunden (auch Sturmwaffen) oder für militärische Kunden/Einsatzkräfte oder Produk- tion wichtiger Komponenten für solche Waffen, Produktion von Tabakwaren, Produktion porno- grafischen Materials und Spiele) erzielen oder (b) 4 Gemäss Abschnitt 1.10 des Prospekts

Appears in 4 contracts

Samples: Fondsprospekt, Fondsprospekt, Fondsprospekt

Ausführliche Bestimmungen. Alle weiteren Angaben zum Umbrella-Fonds bzw. zu den Teilvermögen wie zum Beispiel die Bewer- tung des Vermögens der Teilvermögen, die Auffüh- rung sämtlicher dem Anleger und den Teilvermö- gen belasteten Vergütungen und Nebenkosten so- wie die Verwendung des Erfolges gehen im Detail aus dem Fondsvertrag hervor. Anlageziel und -politik4 Das Anlageziel des Teilvermögens besteht haupt- sächlich darin, Investoren an der Rendite in- und ausländischer Obligationen teilhaben zu lassen und gleichzeitig eine ausgewogene Risikoverteilung zu erzielen. Das Teilvermögen investiert mindestens 2/3 in auf Schweizer Franken lautende Obligationen und an- dere Forderungswertpapiere. Die durchschnittliche Restlaufzeit des Portfolios darf 3 5 Jahre nicht überschreiten, die maximale Rest- laufzeit auf Einzeltitelebene beträgt 10 Jahre. Dieses Teilvermögen fördert Umwelt- und/oder So- zialmerkmale unter Berücksichtigung der Grunds- ätze für gute Unternehmensführung. In dieser Hin- sicht ist ähnelt die Anlagepolitik des Teilvermögens jener je- ner eines Finanzprodukts nach „Artikel 8“ mit asym- metrischem posi- tivem Ansatz („positive tilt“) im Sinne der eu- ropäischen europäi- schen Verordnung über nachhaltigkeitsbezo- gene nachhaltigkeitsbezogene Offenlegungspflichten im Finanzdienstleis- tungssektor Finanzdienstleistungs- sektor („SFDR“) ähnlich 5SFDR“)5. In einer ersten Phase verfolgt die Fondsleitung eine interne Ausschlusspolitik in Bezug auf Direktanla- gen in Unternehmen und Ländern, die mit dem Ansatz von Pictet Asset Management für verant- wortungsbewusstes Anlegen als unvereinbar gelten; so wendet die Fondsleitung die Ausschlüsse des zweiten Niveaus der Ausschlusspolitik von Pictet AM an, wonach (i) Unternehmen (a) auf der Basis des prozentualen Anteils der Einnahmen, die sie aus kontroversen Tätigkeiten (Gewinnung von Kraftwerkskohle, Stromerzeugung aus Kraftwerks- kohle, Förderung von Ölsand, Gewinnung von Energieträgern aus Schieferlagerstätten, Öl- und Gasbohrungen in der Arktis, Produktion kontrover- ser Waffen, militärischer Vertragswaffen, leichter Waffen für Privatkunden (auch Sturmwaffen) oder für militärische Kunden/Einsatzkräfte oder Produk- tion wichtiger Komponenten für solche Waffen, Produktion von Tabakwaren, Produktion porno- grafischen Materials und Spiele) erzielen oder (b) 4 Gemäss Abschnitt 1.10 des Prospekts

Appears in 1 contract

Samples: Fondsprospekt