Auslandsgeschäfte. Z 67. Wird dem Kunden ein Anspruch auf Lieferung von Wertpa- pieren gutgeschrieben (Wertpapierrechnung), so entspricht der Anspruch des Kunden gegen das Kreditinstitut dem Anteil, den das Kreditinstitut auf Rechnung des Kunden am gesamten vom Kredit- institut für seine Kunden gehaltenen Bestand an Wertpapieren der- selben Art im Ausland entsprechend den jeweiligen Rechtsvor- schriften und Usancen hält.
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Auslandsgeschäfte. Z 67. Wird dem Kunden ein Anspruch auf Lieferung von Wertpa- pieren gutgeschrieben (Wertpapierrechnung), so entspricht der Anspruch des Kunden gegen das Kreditinstitut dem Anteil, den das Kreditinstitut auf Rechnung des Kunden am gesamten vom Kredit- institut Kreditinstitut für seine Kunden gehaltenen Bestand an Wertpapieren der- selben Wertpa- pieren derselben Art im Ausland entsprechend den jeweiligen Rechtsvor- schriften und Usancen hält.
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Auslandsgeschäfte. Z 67. Wird dem Kunden ein Anspruch auf Lieferung von Wertpa- pieren gutgeschrieben (Wertpapierrechnung), so entspricht der Anspruch des Kunden gegen das Kreditinstitut dem Anteil, den das Kreditinstitut auf Rechnung des Kunden am gesamten vom Kredit- institut Kreditinstitut für seine Kunden gehaltenen Bestand an Wertpapieren der- selben Wertpa- pieren derselben Art im Ausland entsprechend den jeweiligen Rechtsvor- schriften Rechtsvorschriften und Usancen hält.
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