Auslandsgeschäfte. (1) Die von SeioTec gelieferten Produkte sind zur kaufmännischen Verwendung und zum Verbleib in dem mit dem Kunden vereinbarten Lieferland bestimmt. Wenn nichts anderes vereinbart wird ist es das Land, wo der Kunde zur Zeit der Bestellung seinen Geschäftssitz hat. Beabsichtigt der Kunde die Wiederausfuhr von Vertragsprodukten, ist dies SeioTec sobald wie möglich anzuzeigen und kann genehmigungspflichtig sein. (2) Der Besteller ist verpflichtet, SeioTec alle Informationen und Unterlagen beizubringen, die für die Ausfuhr, Verbringung bzw. Einfuhr benötigt werden. Insofern obliegt es dem Kunden in eigener Verantwortung, die gegebenenfalls notwendigen Genehmigungen der jeweils zuständigen Außenwirtschaftsbehörden einzuholen. (3) Soweit der Kunde seinen Sitz außerhalb der Bundesrepublik hat, ist er zur Einhaltung der Einfuhrumsatzsteuer- und aller sonstigen abgabenrechtlichen Regelungen aller Art, die auf ihn zutreffen, verpflichtet. Nicht inländische Steuern, Abgaben und sonstige Belastungen aller Art hat ausschließlich er zu tragen. (4) Der Kunde ist verpflichtet, SeioTec alle für uns zum Verkehr mit den Behörden und zuständigen Stellen notwendigen Auskünfte zu erteilen, etwa hinsichtlich seiner Mehrwertsteueridentifikationsnummer, Eigenschaft als kaufmännischer Unternehmer, der Verwendung und des Transportes der gelieferten Waren, seiner Endkunden sowie hinsichtlich der statistischen Meldepflicht. (5) Gelten im Zielland besondere rechtliche Vorschriften oder besondere tatsächliche Umstände, die für SeioTec nicht ohne weiteres erkennbar sind, so hat der Kunde SeioTec hierauf rechtzeitig hinzuweisen.
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Auslandsgeschäfte. (1) Die von SeioTec ED gelieferten Produkte sind zur kaufmännischen Verwendung und zum Verbleib in dem mit dem Kunden vereinbarten Lieferland bestimmt. Wenn nichts anderes vereinbart wird ist es das Land, wo der Kunde zur Zeit der Bestellung seinen Geschäftssitz hat. Beabsichtigt der Kunde die Wiederausfuhr von Vertragsprodukten, ist dies SeioTec ED sobald wie möglich anzuzeigen und kann genehmigungspflichtig sein.
(2) Der Besteller ist verpflichtet, SeioTec ED alle Informationen und Unterlagen beizubringen, die für die Ausfuhr, Verbringung bzw. Einfuhr benötigt werden. Insofern obliegt es dem Kunden in eigener Verantwortung, die gegebenenfalls notwendigen Genehmigungen der jeweils zuständigen Außenwirtschaftsbehörden einzuholen.
(3) Soweit der Kunde seinen Sitz außerhalb der Bundesrepublik hat, ist er zur Einhaltung der Einfuhrumsatzsteuer- und aller sonstigen abgabenrechtlichen Regelungen aller Art, die auf ihn zutreffen, verpflichtet. Nicht inländische Steuern, Abgaben und sonstige Belastungen aller Art hat ausschließlich er zu tragen.
(4) Der Kunde ist verpflichtet, SeioTec ED alle für uns zum Verkehr mit den Behörden und zuständigen Stellen notwendigen Auskünfte und Dokumente zu erteilen, etwa hinsichtlich seiner Mehrwertsteueridentifikationsnummer, Eigenschaft als kaufmännischer Unternehmer, der Verwendung und des Transportes der gelieferten Waren, des Gelangens, seiner Endkunden sowie hinsichtlich der statistischen Meldepflicht.
(5) Gelten im Zielland besondere rechtliche Vorschriften oder besondere tatsächliche Umstände, die für SeioTec ED nicht ohne weiteres erkennbar sind, so hat der Kunde SeioTec Xxxxx XX hierauf rechtzeitig hinzuweisen.
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Samples: Liefer Und Leistungsbedingungen
Auslandsgeschäfte. (1) Die von SeioTec EMGR gelieferten Produkte sind zur kaufmännischen Verwendung und zum Verbleib in dem mit dem Kunden vereinbarten Lieferland bestimmt. Wenn nichts anderes vereinbart wird ist es das Land, wo der Kunde zur Zeit der Bestellung seinen Geschäftssitz hat. Beabsichtigt der Kunde die Wiederausfuhr von Vertragsprodukten, ist dies SeioTec EMGR sobald wie möglich anzuzeigen und kann genehmigungspflichtig sein.
(2) Der Besteller ist verpflichtet, SeioTec EMGR alle Informationen und Unterlagen beizubringen, die für die Ausfuhr, Verbringung bzw. Einfuhr benötigt werden. Insofern obliegt es dem Kunden in eigener Verantwortung, die gegebenenfalls notwendigen Genehmigungen der jeweils zuständigen Außenwirtschaftsbehörden einzuholen.
(3) Soweit der Kunde seinen Sitz außerhalb der Bundesrepublik hat, ist er zur Einhaltung der Einfuhrumsatzsteuer- und aller sonstigen abgabenrechtlichen Regelungen aller Art, die auf ihn zutreffen, verpflichtet. Nicht inländische Steuern, Abgaben und sonstige Belastungen aller Art hat ausschließlich er zu tragen.
(4) Der Kunde ist verpflichtet, SeioTec EMGR alle für uns zum den Verkehr mit den Behörden und zuständigen Stellen notwendigen Auskünfte und Dokumente zu erteilen, etwa hinsichtlich seiner Mehrwertsteueridentifikationsnummer, Eigenschaft als kaufmännischer Unternehmer, der Verwendung und des Transportes der gelieferten Waren, des Gelangens, seiner Endkunden sowie hinsichtlich der statistischen Meldepflicht.
(5) Gelten im Zielland besondere rechtliche Vorschriften oder besondere tatsächliche Umstände, die für SeioTec EMGR nicht ohne weiteres erkennbar sind, so hat der Kunde SeioTec EMGR hierauf rechtzeitig hinzuweisen.
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Auslandsgeschäfte. (1) Die von SeioTec HK gelieferten Produkte sind zur kaufmännischen Verwendung und zum Verbleib in dem mit dem Kunden vereinbarten Lieferland bestimmt. Wenn nichts anderes vereinbart wird ist es das Land, wo der Kunde zur Zeit der Bestellung seinen Geschäftssitz hat. Beabsichtigt der Kunde die Wiederausfuhr von Vertragsprodukten, ist dies SeioTec HK sobald wie möglich anzuzeigen und kann genehmigungspflichtig sein.
(2) Der Besteller ist verpflichtet, SeioTec HK alle Informationen und Unterlagen beizubringen, die für die Ausfuhr, Verbringung bzw. Einfuhr benötigt werden. Insofern obliegt es dem Kunden in eigener Verantwortung, die gegebenenfalls notwendigen Genehmigungen der jeweils zuständigen Außenwirtschaftsbehörden einzuholen.
(3) Soweit der Kunde seinen Sitz außerhalb der Bundesrepublik hat, ist er zur Einhaltung der Einfuhrumsatzsteuer- und aller sonstigen abgabenrechtlichen Regelungen aller Art, die auf ihn zutreffen, verpflichtet. Nicht inländische Steuern, Abgaben und sonstige Belastungen aller Art hat ausschließlich er zu tragen.
(4) Der Kunde ist verpflichtet, SeioTec HK alle für uns zum Verkehr mit den Behörden und zuständigen Stellen notwendigen Auskünfte und Dokumente zu erteilen, etwa hinsichtlich seiner Mehrwertsteueridentifikationsnummer, Eigenschaft als kaufmännischer Unternehmer, der Verwendung und des Transportes der gelieferten Waren, des Gelangens, seiner Endkunden sowie hinsichtlich der statistischen Meldepflicht.
(5) Gelten im Zielland besondere rechtliche Vorschriften oder besondere tatsächliche Umstände, die für SeioTec HK nicht ohne weiteres erkennbar sind, so hat der Kunde SeioTec HK hierauf rechtzeitig hinzuweisen.
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