Rechnung und Zahlung Musterklauseln

Rechnung und Zahlung. Über jede Lieferung oder Leistung hat der Lieferant eine Rechnung getrennt von der Sendung einzureichen. Die Rechnung muss im Wortlaut mit den Bestellbezeichnungen übereinstimmen und unsere Bestellnummer und Artikelnummern enthalten. Die genaue Bezeichnung unserer Auftrag gebenden Abteilung und das Datum des Auftrages sind anzuführen. Rechnungen, die diese Angaben nicht enthalten, werden von uns zurückgesandt und begründen keine Fälligkeit. Die Frist für die Bezahlung der Rechnung beginnt mit dem Werktag, der dem Eingang einer ordnungsgemäßen und prüfbaren Rechnung oder der Übernahme der Ware bzw. Leistung folgt – je nachdem, welches Datum das spätere ist. Stellt KION fest, dass die Pflicht besteht, Abgaben (z.B. Quellensteuer) einzubehalten, oder wird KION dazu von entsprechenden Behörden aufgefordert, ist KION berechtigt diese Beträge vom Rechnungsbetrag abzuziehen. Sollte der Lieferant über Dokumente zu einer entsprechenden Freistellung verfügen, sind diese unaufgefordert vorzulegen. Das Recht des Lieferanten, die Steuern und Abgaben von den erhebenden Behörden zurück zu fordern, bleibt unberührt. Der Zahlungsausgleich erfolgt nach unserer Xxxx vom Eingang der Rechnung an gerechnet innerhalb von 10 Tagen unter Abzug von 3 % Skonto, innerhalb von 30 Tagen unter Abzug von 2 % Skonto oder innerhalb von 90 Tagen ohne Abzug, unbeschadet unseres Rechtes späterer Reklamationen. Bei vorzeitiger Annahme der Liefergegenstände beginnt die Zahlungsfrist ab Liefertermin gemäß der Bestellung oder ab Rechnungseingang– je nachdem, welches Datum das spätere ist. Bei Werkverträgen oder vertraglich vereinbarten Abnahmen beginnt die Zahlungsfrist nicht vor Abnahme. Bei fehlerhafter Lieferung sind wir berechtigt, die Zahlung bis zur ordnungsgemäßen Erfüllung zurückzuhalten und zwar ohne Verlust von Rabatten, Skonti und ähnlichen Zahlungsvergünstigungen.
Rechnung und Zahlung. 11.1 Rechnungen müssen in Ausdrucksweise, Reihenfolge des Textes und der Preise der Bestellung ent- sprechen. Etwaige Mehr- oder Minderleistungen sind in der Rechnung gesondert aufzuführen.
Rechnung und Zahlung. 8.1. Rechnungen sind in einfacher Ausfertigung für jede Lieferung unter genauer Angabe der Bestellnmmer sowie der Positionsnummer des einzelnen Postens einzusenden. Rechnungen sind durch die Post zuzustellen, sie dürfen nicht den Sendungen beigefügt werden. Nicht ordnungsgemäß eingereichte Rechnungen gelten erst ab dem Zeitpunkt der Richtigstellung als eingegangen.
Rechnung und Zahlung. In Rechnung gestellte Beträge werden vom Kunden innerhalb von dreißig (30) Tagen ab Rechnungsdatum gezahlt. HP kann die Leistungserbringung vorübergehend oder dauerhaft einstellen, wenn Zahlungen nicht rechtzeitig geleistet werden.
Rechnung und Zahlung. 4.1. Rechnungen haben den gesetzlichen Vorschriften, insbesondere dem Umsatzsteuergesetz, und allfälligen gesondert getroffenen Vereinbarungen zu entsprechen; sie dürfen der Lieferung nicht beigelegt werden und sind TGW unmittelbar nach erfolgtem Versand zuzusenden. Rechnungen haben in jedem Fall die vollständige Bestellnummer und das Bestell-/Auftragsdatum zu enthalten. Der Lieferant haftet für jegliche Mehr- oder Folgekosten durch unrichtige oder unvollständige Rechnungslegung.
Rechnung und Zahlung. 5.1. Rechnungen haben den gesetzlichen Vorschriften, insbesondere dem Umsatzsteuergesetz und allfälligen gesondert getroffenen Vereinbarungen zu entsprechen; Rechnungen haben in jedem Fall die vollständige Bestellnummer und das Bestell- /Auftragsdatum zu enthalten. Der Auftragnehmer haftet für jegliche Mehr- oder Folgekosten durch unrichtige oder unvollständige Rechnungslegung.
Rechnung und Zahlung. 11.1. Die Rechnung hat sämtliche Pflichtangaben (vgl. § 14 Abs. 4 UStG) zu enthalten. Hierzu gehören insbesondere ADAC SAP - Bestellnummer, Angabe des Lieferscheins oder des Leistungsnachweises, die Menge, die Mengeneinheit, den Preis pro Einheit der einzelnen Ware/Leistung sowie der Gesamtpreis für die Lieferung/Leistung.
Rechnung und Zahlung. 1. Arbeitsleistung, verwendete Teile, Materialien und Nachfüllwirkstoffe werden gesondert berechnet, soweit nicht bei Auftragserteilung schriftlich ein Pauschalpreis vereinbart wurde. Soweit anwendbar, gilt die jeweilige Kundendienst- und Ersatzteilpreisliste des Lieferanten.
Rechnung und Zahlung. 1. Der Lieferant hat uns für jeden Auftrag Rechnungen mit allen dazugehörigen Unterlagen und Daten nach erfolgter Lieferung in rechtsgültiger Form einzureichen. Rechnungen sind nicht der Sendung beizufügen, sondern getrennt einzureichen. Jede Rechnung muss die gesetzlichen Pflichtangaben sowie unsere Bestellnummer enthalten. Die Rechnungen sind vorzugsweise in digitaler Form einzureichen, die entsprechende E-Mail-Adresse für den elektronischen Rechnungsversand kann der Lieferant aus der Bestellung entnehmen.
Rechnung und Zahlung. 1. Rechnungen sind nicht der Sendung beizufügen, sondern getrennt nach Lieferung für jede Bestellung gesondert mit Ausweis der Umsatzsteuer unter Angabe unserer Bestell- nummer und des Bestelldatums einzureichen.