Rechnung und Zahlung. Über jede Lieferung oder Leistung hat der Lieferant eine Rechnung getrennt von der Sendung einzureichen. Die Rechnung muss im Wortlaut mit den Bestellbezeichnungen übereinstimmen und unsere Bestellnummer und Artikelnummern enthalten. Die genaue Bezeichnung unserer Auftrag gebenden Abteilung und das Datum des Auftrages sind anzuführen. Rechnungen, die diese Angaben nicht enthalten, werden von uns zurückgesandt und begründen keine Fälligkeit. Die Frist für die Bezahlung der Rechnung beginnt mit dem Werktag, der dem Eingang einer ordnungsgemäßen und prüfbaren Rechnung oder der Übernahme der Ware bzw. Leistung folgt – je nachdem, welches Datum das spätere ist. Stellt KION fest, dass die Pflicht besteht, Abgaben (z.B. Quellensteuer) einzubehalten, oder wird KION dazu von entsprechenden Behörden aufgefordert, ist KION berechtigt diese Beträge vom Rechnungsbetrag abzuziehen. Sollte der Lieferant über Dokumente zu einer entsprechenden Freistellung verfügen, sind diese unaufgefordert vorzulegen. Das Recht des Lieferanten, die Steuern und Abgaben von den erhebenden Behörden zurück zu fordern, bleibt unberührt. Der Zahlungsausgleich erfolgt nach unserer Xxxx vom Eingang der Rechnung an gerechnet innerhalb von 10 Tagen unter Abzug von 3 % Skonto, innerhalb von 30 Tagen unter Abzug von 2 % Skonto oder innerhalb von 90 Tagen ohne Abzug, unbeschadet unseres Rechtes späterer Reklamationen. Bei vorzeitiger Annahme der Liefergegenstände beginnt die Zahlungsfrist ab Liefertermin gemäß der Bestellung oder ab Rechnungseingang– je nachdem, welches Datum das spätere ist. Bei Werkverträgen oder vertraglich vereinbarten Abnahmen beginnt die Zahlungsfrist nicht vor Abnahme. Bei fehlerhafter Lieferung sind wir berechtigt, die Zahlung bis zur ordnungsgemäßen Erfüllung zurückzuhalten und zwar ohne Verlust von Rabatten, Skonti und ähnlichen Zahlungsvergünstigungen.
Rechnung und Zahlung. 7.1 Rechnungen müssen mit den jeweiligen Umsatz- und Mehrwertsteuervorgaben übereinstimmen und haben stets (i) die Bestellnummer und (ii) die aufgeschlüsselte Beschreibung der erbrachten Liefer-/Leistungsgegenstände zu enthalten. Rechnungen sind einzeln als PDF Datei auf folgende E- Mail-Adresse zu senden: TYROLIT Schleifmittelwerke Swarovski KG: Xxxxxxx-XX0000@XXXXXXX.xxx TYROLIT AG: Xxxxxxx-XX0000@XXXXXXX.xxx TYROLIT Construction Products GmbH: Xxxxxxx-XX0000@XXXXXXX.xxx Rechnungen über Arbeitsleistungen oder Montagen sind von TYROLIT bestätigte Zeitausweise beizugeben. Nur Rechnungen, die den vorstehenden Kriterien entsprechen, gelten als vertragsgemäß erstellt, werden von TYROLIT bearbeitet und begründen die Fälligkeit des Rechnungsbetrages.
7.2 Sofern keine besondere Vereinbarung getroffen wird, erfolgt die Bezahlung unbeanstandet übernommener Waren und Leistungen nach Xxxx von TYROLIT entweder innerhalb von 14 Tagen nach Eingang von Rechnung und Ware bei TYROLIT unter Abzug von 3 % Skonto oder innerhalb von 90 Tagen nach Eingang von Rechnung und Ware bei TYROLIT. Eine allfällige Zahlung bedeutet jedoch keine Anerkennung der Ordnungsgemäßheit der Lieferung und hat daher keinerlei Einfluss auf Ansprüche von TYROLIT im Zusammenhang mit der Vertragserfüllung, wie z.B. Ersatzansprüche, Rücktrittsrecht, etc.
7.3 Der Lieferant ist unter keinen Umständen berechtigt, seine Verbindlichkeiten gegen TYROLIT mit Forderungen an TYROLIT aufzurechnen.
7.4 Bei Anzahlungen hat der Lieferant auf Verlangen eine angemessene Sicherheit (z.B. Bankgarantie) zu leisten. Von TYROLIT geleistete Anzahlungen gelten als wertbeständig vereinbart und repräsentieren somit immer eine aliquote Zahlung des Gesamtauftragswertes bezogen auf das Bestelldatum.
7.5 Jede Zession von Forderungen des Lieferanten gegen TYROLIT ohne ausdrückliche schriftliche Einwilligung seitens TYROLIT ist unzulässig.
7.6 Sollte, aus welchen Gründen auch immer, ein Zahlungsverzug eintreten, so gelten Verzugszinsen im Betrag von 5 % p.a. ab dem 90. Tag nach Erhalt von Rechnung und Ware als vereinbart. Die Geltendmachung darüberhinausgehender Zahlungsansprüche aus diesem Grund ist ausgeschlossen, davon ausgenommen ist ein Pauschalbetrag für nachgewiesene Schäden in Höhe von € 40,00.
Rechnung und Zahlung. In Rechnung gestellte Beträge werden vom Kunden innerhalb von dreißig (30) Tagen ab Rechnungsdatum gezahlt. HP kann die Leistungserbringung vorübergehend oder dauerhaft einstellen, wenn Zahlungen nicht rechtzeitig geleistet werden.
Rechnung und Zahlung. 11.1 Die vereinbarten Preise sind Nettopreise zuzüglich etwaiger gesetzlich geschuldeter Mehrwertsteuer.
11.2 Der Auftragnehmer hat pro Bestellung eine prüfbare Rechnung zu erstellen, die alle gesetzlich vorgeschriebenen Pflichtangaben nach deutschem Recht enthalten muss. Rechnungen müssen in doppelter Ausfertigung ausgestellt werden, wobei die zweite Ausfertigung deutlich als solche zu kennzeichnen ist. In der Rechnung sind die Bestellnummer und Materialnummer aufzuführen. Jede Rechnung muss außerdem die Umsatzsteuer separat ausweisen. Die Zusendung der Rechnung hat gesondert an die in der Bestellung/Beauftragung angegebene Rechnungsanschrift zu erfolgen.
11.3 Soweit nichts anderes vereinbart ist, werden die Rechnungen, die den vorgenannten Anforderungen entsprechen, von uns innerhalb von 30 Tagen netto bezahlt. Die Zahlungsfrist beginnt ab Ablieferung der Ware am Empfangsort (Versandanschrift) bzw. Abnahme der Werkleistung und Eingang einer ordnungsgemäßen Rechnung an der in der Bestellung/Beauftragung angegebenen Rechnungsadresse. Eine Zahlung erfolgt vorbehaltlich der Feststellung der Vertragsgemäßheit und Vollständigkeit der Lieferung / Leistung. Wenn wir Zahlung innerhalb von 14 Kalendertagen leisten, gewährt uns der Auftragnehmer 3% Skonto auf den Nettobetrag der Rechnung.
11.4 Wir schulden keine Fälligkeitszinsen. Für den Zahlungsverzug gelten die gesetzlichen Vorschriften.
Rechnung und Zahlung. 4.1. Rechnungen haben den gesetzlichen Vorschriften, insbesondere dem Umsatzsteuergesetz, und allfälligen gesondert getroffenen Vereinbarungen zu entsprechen; sie dürfen der Lieferung nicht beigelegt werden und sind TGW unmittelbar nach erfolgtem Versand zuzusenden. Rechnungen haben in jedem Fall die vollständige Bestellnummer und das Bestell-/Auftragsdatum zu enthalten. Der Lieferant haftet für jegliche Mehr- oder Folgekosten durch unrichtige oder unvollständige Rechnungslegung.
4.2. Zahlungsfristen beginnen mit dem Rechnungseingangsdatum zu laufen. Die Zahlung bedeutet kein Anerkenntnis der Ordnungsmäßigkeit der Lieferung und keinen Verzicht auf wie auch immer geartete Ansprüche. Es ist dem Lieferanten untersagt, gegen TGW gerichtete Forderungen an Dritte abzutreten, sofern TGW der Abtretung nicht schriftlich zustimmt.
4.3. Bei nicht vertragsgemäßer Erfüllung durch den Lieferanten ist TGW berechtigt, die Zahlung bis zur vertragsgemäßen Erfüllung zurückzuhalten. TGW ist berechtigt, fällige Zahlungen mit Gegenforderungen aus gegenständlichem Geschäftsfall und aus anderen Geschäftsfällen von TGW, aufzurechnen.
Rechnung und Zahlung. 5.1. Rechnungen haben den gesetzlichen Vorschriften, insbesondere dem Umsatzsteuergesetz und allfälligen gesondert getroffenen Vereinbarungen zu entsprechen; Rechnungen haben in jedem Fall die vollständige Bestellnummer und das Bestell- /Auftragsdatum zu enthalten. Der Auftragnehmer haftet für jegliche Mehr- oder Folgekosten durch unrichtige oder unvollständige Rechnungslegung.
5.2. Zahlungsfristen richten sich nach dem jeweils vereinbarten Zahlungsplan. Die Zahlung bedeutet keine Anerkennung der Ordnungsmäßigkeit der Lieferung und keinen Verzicht auf wie immer geartete Ansprüche. Es ist dem Auftragnehmer untersagt gegen TGW gerichtete Forderungen an Dritte abzutreten, sofern TGW der Abtretung nicht schriftlich zustimmt.
5.3. Bei nicht vertragsgemäßer Erfüllung durch den Auftragnehmer ist TGW berechtigt, die Zahlung bis zur vertragsgemäßen Erfüllung zurückzuhalten. TGW ist berechtigt, fällige Zahlungen mit Gegenforderungen aus gegenständlichem Geschäftsfall und aus anderen Geschäftsfällen von TGW, aufzurechnen.
5.4. Die Freigabe der letzten Zahlung erfolgt nur nach Übermittlung einer Gesamtschlussrechnung zu den vereinbarten Konditionen und nach Erfüllung sämtlicher vereinbarter Bedingungen.
Rechnung und Zahlung. 1. Der Lieferant hat uns für jeden Auftrag Rechnungen mit allen dazugehörigen Unterlagen und Daten nach erfolgter Lieferung in rechtsgültiger Form einzureichen. Rechnungen sind nicht der Sendung beizufügen, sondern getrennt einzureichen. Jede Rechnung muss die gesetzlichen Pflichtangaben sowie unsere Bestellnummer enthalten. Die Rechnungen sind vorzugsweise in digitaler Form einzureichen, die entsprechende E-Mail-Adresse für den elektronischen Rechnungsversand kann der Lieferant aus der Bestellung entnehmen.
2. Zahlungen erfolgen in Zahlungsmitteln unserer Xxxx innerhalb von 14 Tagen mit 3% Skonto oder nach 30 Tagen netto.
3. Zahlungsfristen laufen grundsätzlich vom Tag des Rechnungseingangs bei uns an, nicht jedoch bevor die Waren bei uns eingegangen oder die Leistungen erbracht sind.
Rechnung und Zahlung. 8.1. Rechnungen sind in einfacher Ausfertigung für jede Lieferung unter genauer Angabe der Bestellnummer sowie der Positionsnummer des einzelnen Postens einzusenden. Rechnungen sind durch die Post zuzustellen, sie dürfen nicht den Sendungen beigefügt werden. Nicht ordnungsgemäß eingereichte Rechnungen gelten erst ab dem Zeitpunkt der Richtigstellung als eingegangen.
8.2. Zahlungsfristen laufen vom Eingangstag der Rechnung an. Geht der bestellte Gegenstand oder gehen die zur Bestellung gehörenden Unterlagen erst nach der Rechnung ein, so setzt dieser Eingang die Zahlungsfrist in Lauf. Nebenkosten, die durch Aufmaßblätter, Stundennachweise usw. nachzuweisen sind, werden erst nach Prüfung und Freigabe durch EXCELLA anerkannt. Der Lieferant kann die Kaufpreisforderung nur mit vorheriger Zustimmung von EXCELLA, die nicht unbillig verweigert werden darf, abtreten.
8.3. Im Falle der Minderung kann der Kaufpreis bis zu einer Einigung über den herabgesetzten Kaufpreis zurückgehalten werden. Zahlungen bedeuten kein Anerkenntnis der Lieferung / Leistung als vertragsgemäß. Im Falle des Rücktritts wird die erhaltene Ware nach Rückzahlung bereits geleisteter Beträge zurückgegeben. Ein Zurückbehaltungsrecht steht EXCELLA auch zu, wenn Verpflichtung und Anspruch nicht in rechtlichem Zusammenhang stehen.
8.4. Im Übrigen behält sich EXCELLA gegenüber Forderungen des Lieferanten die Aufrechnung vor.
8.5. Rechnungen werden analog den in der Bestellung vereinbarten Zahlungskonditionen beglichen.
8.6. Erfüllungsort für Zahlungen der EXCELLA GmbH & Co. KG ist Feucht.
Rechnung und Zahlung. 1. Rechnungen sind nicht der Sendung beizufügen, sondern getrennt nach Lieferung für jede Bestellung gesondert mit Ausweis der Umsatzsteuer unter Angabe unserer Bestell- nummer und des Bestelldatums einzureichen.
2. Zahlungen erfolgen in Zahlungsmitteln unserer Xxxx - auch Scheck und Wechsel sind zulässig - innerhalb von 14 Tagen mit 3 % Skonto oder innerhalb 30 Tagen netto.
3. Zahlungsfristen laufen grundsätzlich vom Tag des Rechnungseingangs bei uns an, nicht jedoch bevor die Waren bei uns eingegangen oder die Leistungen erbracht sind.
4. Zahlungsregelung durch Nachnahmen lehnen wir ab.
5. Unsere Zahlungen erfolgen jeweils unter dem Vorbehalt einer Berichtigung, falls sich nachträglich Beanstandungen ergeben sollten. Bei Vorliegen eines gewährleistungs- pflichtigen Mangels sind wir berechtigt, die Zahlung bis zur ordnungsgemäßen Mängel- beseitigung vollständig zu verweigern.
Rechnung und Zahlung. 5.1 Der Berater stellt FIRMA die geleistete Tätigkeit [monatlich/halbjährlich/nach Vertragsbeendigung] in Rechnung. Rechnungen über Vergütungsansprüche des Beraters sind FIRMA im Original *Ggfl. ergänzen: „in der Form gemäß der Vorlage in der Anlage zu diesem Vertrag“ vorzulegen *Ggfl. ergänzen: „Sie müssen Folgendes enthalten: • Vollständiger Name und Privatanschrift des Beraters • Steuernummer oder USt-ID-Nr • Ort und Datum der Rechnungsstellung • Rechnungsnummer • Name und Anschrift von FIRMA als Rechnungsempfänger • *Ggfl. ergänzen: Bezeichnung der erbrachten Leistung des Beraters / Vorlage des Berichtes gemäß Ziffer 2.2 • Höhe der Vergütung (bei einer umsatzsteuerpflichtigen Leistung unter Angabe des Nettoentgeltes, des Steuersatzes, des auf das Entgelt entfallenden Steuerbetrags und des Bruttobetrags) • Empfängerkonto • Unterschrift des Beraters.“
5.2 Die Zahlung des Honorars erfolgt nach Rechnungsstellung und Erbringung der vertragsgemäßen Leistung und gegebenenfalls Übergabe des Arbeitsprodukts durch den Berater. Der Rechnungsausgleich erfolgt binnen Tagen nach Eingang der Rechnung *Ggfl. ergänzen: „, jedoch in keinem Fall vor Aushändigung einer Kopie der Genehmigung nach Ziffer 12 dieses Vertrages“.
5.3 Sämtliche Zahlungen erfolgen per Überweisung auf das nachstehend bezeichnete Empfängerkonto: Kontoinhaber: [Berater / *Ggfl.: Medizinische Einrichtung] Bank: [Name Bank] Kontonummer: [Kontonummer] BLZ: [BLZ] Verwendungszweck: [Verwendungszweck] *Ggfl. ergänzen: „Der Berater erklärt sich ausdrücklich mit der Zahlung an die Medizinische Einrichtung einverstanden und ermächtigt die Medizinische Einrichtung insoweit zum Empfang der Zahlung.“
5.4 Dem Berater ist bewusst, dass Vergütungen für erbrachte Leistungen als Einnahmen zu versteuern sind. Für etwaige steuerliche und versicherungs- oder sozialversicherungsrechtliche Folgen der Zahlungen ist der Berater verantwortlich.
5.5 Der Berater versichert, die nach diesem Vertrag zu erbringenden Leistungen nicht zusätzlich mit Dritten abzurechnen.