Rechnung und Zahlung. Rechnungen sind in einfacher Ausfertigung für jede Lieferung unter genauer Angabe des Bestellers und Bestellnummer sowie der Positionsnummer des einzelnen Postens einzusenden. Rechnungen sind durch die Post oder als PDF-Datei auf ein bekanntes E-Mail Postfach zuzustellen, sie dürfen nicht den Sendungen beigefügt werden. Nicht ordnungsgemäß eingereichte Rechnungen gelten erst ab dem Zeitpunkt der Richtigstellung als eingegangen. Sofern der Lieferant bereits am elektronischen Rechnungsstellungsprozess teilnimmt, sind Rechnungen zwingend elektronisch zu stellen. Der Besteller behält sich das Recht vor, weitere Lieferanten nach Bedarf in den elektronischen Rechnungsprozess einzubinden. Falls nicht anders vereinbart, werden Rechnungen per Überweisung innerhalb von 14 Tagen unter Abzug von 3% Skonto oder innerhalb von 60 Tagen netto ab Rechnungsdatum beglichen. Geht die bestellte Ware oder die zur Bestellung gehörenden Unterlagen zeitlich erst nach der Rechnung beim Besteller ein, so kommt es für den Fristbeginn auf diesen Zeitpunkt an. Nebenkosten, die durch Aufmaßblätter, Stundennachweise usw. nachzuweisen sind, werden erst nach Prüfung und Freigabe durch den Besteller anerkannt. Der Lieferant kann die Kaufpreisforderung nur mit vorheriger Zustimmung des Bestellers abtreten. Die Zustimmung darf nicht ohne wichtigen Grund versagt werden. Im Falle der Minderung durch den Besteller, kann der Kaufpreis bis zu einer Einigung über den herabgesetzten Kaufpreis zurückgehalten werden. Im Falle des Rücktritts vom Vertrag, wird der Besteller die erhaltene Ware nach Erhalt eventuell bereits geleisteter Zahlungen an den Lieferanten auf dessen Kosten und Risiko zurücksenden, soweit nichts anderes vereinbart ist. Der Besteller ist berechtigt mit Ansprüchen auf Rückgewähr auf den Kaufpreis geleisteter Zahlungen gegen Ansprüche des Lieferanten aufzurechnen und ein Zurückbehaltungsrecht geltend zu machen. Erfüllungsort für Zahlungen ist Illertissen.
Rechnung und Zahlung. 7.1 Der Lieferant hat uns seine Rechnungen nach Erbringen der vertragsgemäßen Lieferungen/Leistungen gesondert unter Angabe der Bestellnummer, Datum und genauer Bezeichnung der erbrachten Lieferung/Leistung elektronisch oder postalisch einzureichen. Elektronische Rechnungen sind per E-Mail an folgende Adresse zu schicken: „xxxxxxxxxx@xxxxxxx.xx“ und zwar ausschließlich im pdf-Format und jeweils einzeln per E- Mail (keine Sammelrechnungen oder mehrere Rechnungen mit einer E-Mail). Rechnungen, die per Post geschickt werden, sind an folgende Adresse zu schicken: besecke GmbH & Co. KG Xxxxxxxxx 00 00000 Xxxxxx Rechnungen des Lieferanten, die den vorstehenden Vorgaben nicht entsprechen, also nicht auf dem geforderten elektronischen oder postalischen Weg oder nicht in der von uns vorgegebenen Art und Weise an uns übermittelt werden, werden von uns nicht berücksichtigt mit der Folge, dass Zahlungsansprüche des Lieferanten nicht zur Zahlung fällig werden. Wir übernehmen keine Haftung für Übermittlungsrisiken (z. B. Datenverlust während der Übermittlung, Verfälschung, Komplettverlust) von Dateien sowie deren Entschlüsselung und Leistungen von Internet- und Serviceprovidern, sofern und soweit kein Haftungsfall nach Maßgabe der Regelungen in der Ziffer 10.1 dieser Bedingungen vorliegt.
7.2 Zahlungsansprüche des Lieferanten sind 30 Tage nach Abnahme der Leistung oder Annahme des Liefergegenstandes bei der von uns angegebenen Empfangsadresse, Vorliegen etwa dazu gehörender Unterlagen (z. B. Analysewerte, Gewichtslisten, Prüf-oder Abnahmeprotokolle, Packlisten usw.) und ordnungsgemäßer Rechnungen fällig (vgl. vorstehend Ziffer 7.1), frühestens jedoch an dem vertraglich vorgesehenen Liefer- oder Fertigstellungstermin.
7.3 Zahlungen erfolgen nach Fälligkeit der Zahlungsansprüche gemäß Ziff. 7.2 nach unserer Xxxx innerhalb der 30-tägigen Frist netto Kasse oder innerhalb einer 15-tägigen Frist beginnend mit der Fälligkeit des Zahlungsanspruchs unter Abzug eines Skontos von 3%.
7.4 Werden Leistungen nach Aufwand abgerechnet, sind den Rechnungen von uns quittierte Nachweise beizufügen. Proforma-Rechnungen für Lieferungen/Leistungen aus dem Zollausland müssen uns, zwecks zügiger Abwicklung, mindestens 24 Stunden vor Übergabe des Liefergegenstandes/vor Beginn der Abnahme der Leistung vorliegen. Für Stückzahlen, Maße, Gewichte und Qualität einer Lieferung sind die von uns bei der Eingangsprüfung ermittelten Werte maßgebend. Die Abnahme erfolgt unter Vorbehalt der Untersuchung au...
Rechnung und Zahlung. In Rechnung gestellte Beträge werden vom Kunden innerhalb von dreißig (30) Tagen ab Rechnungsdatum gezahlt. HP kann die Leistungserbringung vorübergehend oder dauerhaft einstellen, wenn Zahlungen nicht rechtzeitig geleistet werden.
Rechnung und Zahlung. 14.1 Soweit keine andere Zahlungsfrist vereinbart ist, erhält der AN Abschlagszahlungen für die nachgewiesenen, vertragsgemäß erbrachten Leistungen innerhalb von 30 Kalendertagen nach Eingang der prüfbaren Rechnung beim AG. Abschlagsrechnun- gen können in mindestens vierwöchigem Abstand gestellt wer- den.
14.2 Soweit keine andere Zahlungsfrist vereinbart sind, erfolgt die Schlusszahlung nach Abnahme innerhalb von 30 Kalendertagen nach Eingang der prüfbaren Schlussrechnung beim AG.
14.3 Rechnungen sind nach ihrem Zweck als Abschlags-, Teilschluss- oder Schlussrechnung zu bezeichnen. Sie sind durchlaufend zu nummerieren und kumulierend aufeinander aufzubauen. Der Rechnungsbetrag ist in der Rechnung ent- sprechend der Vergütungsgliederung des Vertrages bzw. den Vorgaben eines etwaigen Zahlungsplans prüfbar darzustellen. Auf Anforderung des AG hat der AN seine Leistungen getrennt nach Bauteilen, Teilprojekten oder Bauabschnitten abzurech- nen.
14.4 Sämtliche Rechnungen sind an Lithonplus GmbH & Co. KG Xxxx-Xxxxx-Xxxxxx 0 67360 Lingenfeld unter Angabe der Umsatzsteuer-Ident-Nr. und des Leistungs- empfängers einzureichen, falls im Vertrag nichts anderes ver- einbart ist.
14.5 Der AN ist verpflichtet, in Rechnungen und allen übrigen Schrift- stücken exakt die Bestellnummer des AG anzugeben und die Rechnungen müssen den umsatzsteuerlichen Vorschriften der §§ 14, 14 a UStG entsprechen. Unterlässt er dies, so gehen ge- gebenenfalls entstehende Nachteile zu Lasten des AN.
14.6 Der AG bietet die MöglichkeitRechnungen per e-mail in PDF- Format einzureichen. Die Rechungen sind zu senden an xxxxxxxxxx@xxxxxxxxxx.xx
14.7 Stundenlohnarbeiten dürfen nur dann ausgeführt werden, wenn dies je Einzelfall zuvor zwischen dem AG und dem AN verein- bart wird.
Rechnung und Zahlung. 1. Rechnungen sind grundsätzlich in zweifacher Ausfertigung, die Zweitschrift deutlich als solche gekennzeichnet, einzureichen. Sie dürfen keinesfalls der Ware beigefügt werden. In den Rechnungen sind unbedingt Bestellnummer, Bestelldatum und die Lieferantennummer anzugeben, sonst wird für die Einhaltung der Zahlungsfrist keine Gewähr übernommen. Teillieferungen sind auf den Rechnungen deutlich zu kennzeichnen.
2. Die Zahlung erfolgt am 25. des der Lieferung folgenden Monats abzüglich 3 % Skonto oder am 25. des darauf folgenden Monats netto. Die Zahlung erfolgt mit Zahlungsmitteln unserer Xxxx. Vereinbarte Zahlungsfristen laufen von dem in der Bestellung festgelegten Zeitpunkt an. Liegt die Rechnung nicht bei Wareneingang vor, so hängt die Zahlungsfrist vom Eingang der Rechnung ab. Jede Zahlung setzt die ordnungsgemäße Erfüllung aller Verpflichtungen des Lieferanten im Zeitraum der Fälligkeit voraus. Die Zahlung erfolgt unter Vorbehalt der Rechnungsprüfung.
3. Mayweg stehen Aufrechnungs- und Zurückbehaltungsrechte im gesetzlichen Umfang zu. Bei mangelhafter Lieferung ist Mayweg berechtigt, die Zahlung der Rechnung wertanteilig bis zur ordnungsgemäßen Erfüllung der Lieferung zurückzubehalten. Wenn und soweit Zahlungen für fehlerhafte Lieferungen bereits geleistet worden sind, ist Mayweg berechtigt, bis zur Höhe der geleisteten Zahlungen andere fällige Zahlungen zurückzuhalten.
4. Der Lieferant ist ohne vorherige schriftliche Zustimmung von Mayweg nicht berechtigt, seine Forderungen gegenüber Mayweg an Dritte abzutreten.
Rechnung und Zahlung. 4.1. Rechnungen haben den gesetzlichen Vorschriften, insbesondere dem Umsatzsteuergesetz, und allfälligen gesondert getroffenen Vereinbarungen zu entsprechen; sie dürfen der Lieferung nicht beigelegt werden und sind TGW unmittelbar nach erfolgtem Versand zuzusenden. Rechnungen haben in jedem Fall die vollständige Bestellnummer und das Bestell-/Auftragsdatum zu enthalten. Der Lieferant haftet für jegliche Mehr- oder Folgekosten durch unrichtige oder unvollständige Rechnungslegung.
4.2. Zahlungsfristen beginnen mit dem Rechnungseingangsdatum zu laufen. Die Zahlung bedeutet kein Anerkenntnis der Ordnungsmäßigkeit der Lieferung und keinen Verzicht auf wie auch immer geartete Ansprüche. Es ist dem Lieferanten untersagt, gegen TGW gerichtete Forderungen an Dritte abzutreten, sofern TGW der Abtretung nicht schriftlich zustimmt.
4.3. Bei nicht vertragsgemäßer Erfüllung durch den Lieferanten ist TGW berechtigt, die Zahlung bis zur vertragsgemäßen Erfüllung zurückzuhalten. TGW ist berechtigt, fällige Zahlungen mit Gegenforderungen aus gegenständlichem Geschäftsfall und aus anderen Geschäftsfällen von TGW, aufzurechnen.
Rechnung und Zahlung. 5.1. Rechnungen haben den gesetzlichen Vorschriften, insbesondere dem Umsatzsteuergesetz und allfälligen gesondert getroffenen Vereinbarungen zu entsprechen; Rechnungen haben in jedem Fall die vollständige Bestellnummer und das Bestell- /Auftragsdatum zu enthalten. Der Auftragnehmer haftet für jegliche Mehr- oder Folgekosten durch unrichtige oder unvollständige Rechnungslegung.
5.2. Zahlungsfristen richten sich nach dem jeweils vereinbarten Zahlungsplan. Die Zahlung bedeutet keine Anerkennung der Ordnungsmäßigkeit der Lieferung und keinen Verzicht auf wie immer geartete Ansprüche. Es ist dem Auftragnehmer untersagt gegen TGW gerichtete Forderungen an Dritte abzutreten, sofern TGW der Abtretung nicht schriftlich zustimmt.
5.3. Bei nicht vertragsgemäßer Erfüllung durch den Auftragnehmer ist TGW berechtigt, die Zahlung bis zur vertragsgemäßen Erfüllung zurückzuhalten. TGW ist berechtigt, fällige Zahlungen mit Gegenforderungen aus gegenständlichem Geschäftsfall und aus anderen Geschäftsfällen von TGW, aufzurechnen.
5.4. Die Freigabe der letzten Zahlung erfolgt nur nach Übermittlung einer Gesamtschlussrechnung zu den vereinbarten Konditionen und nach Erfüllung sämtlicher vereinbarter Bedingungen.
Rechnung und Zahlung. 1. Der Lieferant hat uns für jeden Auftrag Rechnungen mit allen dazugehörigen Unterlagen und Daten nach erfolgter Lieferung in rechtsgültiger Form einzureichen. Rechnungen sind nicht der Sendung beizufügen, sondern getrennt einzureichen. Jede Rechnung muss die gesetzlichen Pflichtangaben sowie unsere Bestellnummer enthalten. Die Rechnungen sind vorzugsweise in digitaler Form einzureichen, die entsprechende E-Mail-Adresse für den elektronischen Rechnungsversand kann der Lieferant aus der Bestellung entnehmen.
2. Zahlungen erfolgen in Zahlungsmitteln unserer Xxxx innerhalb von 14 Tagen mit 3% Skonto oder nach 30 Tagen netto.
3. Zahlungsfristen laufen grundsätzlich vom Tag des Rechnungseingangs bei uns an, nicht jedoch bevor die Waren bei uns eingegangen oder die Leistungen erbracht sind.
Rechnung und Zahlung. 1. Rechnungen sind nicht der Sendung beizufügen, sondern getrennt nach Lieferung für jede Bestellung gesondert mit Ausweis der Umsatzsteuer unter Angabe unserer Bestell- nummer und des Bestelldatums einzureichen.
2. Zahlungen erfolgen in Zahlungsmitteln unserer Xxxx - auch Refinanzierungswechsel (Scheck / Wechsel) sind zulässig - innerhalb von 14 Tagen mit 3 % Skonto oder inner- halb 30 Tagen netto. Bei Zahlung in Kundenwechseln oder Eigenakzepten tragen wir den Diskont zu den am Tage der Wechselhereingabe erzielbaren Bedingungen.
3. Zahlungsfristen laufen grundsätzlich vom Tag des Rechnungseingangs bei uns an, nicht jedoch bevor die Waren bei uns eingegangen oder die Leistungen erbracht sind.
4. Zahlungsregelung durch Nachnahmen lehnen wir ab.
5. Unsere Zahlungen erfolgen jeweils unter dem Vorbehalt einer Berichtigung, falls sich nachträglich Beanstandungen ergeben sollten. Bei Vorliegen eines gewährleistungs- pflichtigen Fehlers sind wir berechtigt, die Zahlung bis zur ordnungsgemäßen Mängel- beseitigung zu verweigern.
Rechnung und Zahlung. Arbeitsleistung, verwendete Teile, Materialien und Nachfüllwirkstoffe werden gesondert berechnet, soweit nicht bei Auftragserteilung schriftlich ein Pauschalpreis vereinbart wurde. Soweit anwendbar, gilt die jeweilige Kundendienst- und Ersatzteilpreisliste des Lieferanten.