Auslandsgeschäfte. Sofern der Lieferant seine Niederlassung im Ausland hat, gilt ergänzend folgendes: 11.1 Für die Beziehung zwischen dem Lieferanten und Eberspächer gilt ausschließlich deutsches Recht unter Ausschluss der Gesetze über den internationalen Kauf beweglicher Sachen (CISG). 11.2 Vertragssprache ist deutsch. Soweit sich die Vertragspartner daneben einer anderen Sprache bedienen, hat der deutsche Wortlaut Vorrang.
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Auslandsgeschäfte. Sofern der Lieferant seine Niederlassung im Ausland hat, gilt ergänzend folgendes:
11.1 9.1 Für die Beziehung zwischen dem Lieferanten und Eberspächer gilt ausschließlich deutsches Recht unter Ausschluss der Gesetze über den internationalen Kauf beweglicher Sachen (CISG).
11.2 9.2 Vertragssprache ist deutsch. Soweit sich die Vertragspartner daneben einer anderen Sprache bedienen, hat der deutsche Wortlaut Vorrang.
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Auslandsgeschäfte. Sofern der Lieferant seine Niederlassung im Ausland hat, gilt ergänzend folgendes:
11.1 13.1 Für die Beziehung zwischen dem Lieferanten und Eberspächer WIP gilt ausschließlich deutsches Recht unter Ausschluss der Gesetze über den internationalen Kauf beweglicher Sachen (CISG).
11.2 13.2 Vertragssprache ist deutsch. Soweit sich die Vertragspartner daneben einer anderen Sprache bedienen, hat der deutsche Wortlaut Vorrang.
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Samples: Allgemeine Einkaufsbedingungen
Auslandsgeschäfte. Sofern der Lieferant seine Niederlassung im Ausland hat, gilt ergänzend folgendes:
11.1 9.1 Für die Beziehung zwischen dem Lieferanten und Eberspächer gilt ausschließlich deutsches Recht unter Ausschluss der Gesetze über den internationalen Kauf beweglicher bewegli- cher Sachen (CISG).
11.2 9.2 Vertragssprache ist deutsch. Soweit sich die Vertragspartner daneben einer anderen ande- ren Sprache bedienen, hat der deutsche Wortlaut Vorrang.
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