Common use of Ausschlüsse/Risikoabgrenzungen Clause in Contracts

Ausschlüsse/Risikoabgrenzungen. Ausgeschlossen vom Versicherungsschutz sind - ergänzend zu 7. AHB - Ansprüche a) die im Zusammenhang stehen mit - massenhaft versandten, von den Empfängern ungewollten, elektronisch übertragenen Informationen, soweit es sich nicht um Computer-Viren und/oder andere Schadprogramme handelt (z. B. Spamming), - Dateien (z. B. Cookies, WebBugs), die der widerrechtlichen Erhebung von Informationen über Internet-Nutzer dienen; b) wegen Schäden, die von Unternehmen, die mit dem Versicherungsnehmer oder seinen Gesellschaftern durch Kapital mehrheitlich verbunden sind oder unter einer einheitlichen Leitung stehen, geltend gemacht werden; c) gegen den Versicherungsnehmer oder jeden Mitversicherten, soweit diese den Schaden durch bewusstes Abweichen von gesetzlichen oder behördlichen Vorschriften sowie von schriftlichen Anweisungen oder Bedingungen des Auftraggebers oder durch sonstige bewusste Pflichtverletzungen herbeigeführt haben; d) auf Entschädigung mit Strafcharakter (punitive und exemplary damages); . e) nach Artikeln 1792 ff. und 2270 und den damit im Zusammenhang stehenden Regressansprüchen nach Artikel 1147 des französischen Code Civil oder gleichartiger Bestimmungen anderer Länder.

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Samples: Versicherungsbedingungen

Ausschlüsse/Risikoabgrenzungen. Ausgeschlossen vom Versicherungsschutz sind - ergänzend zu 7. 7 AHB - Ansprüche a) a. die im Zusammenhang stehen mit - massenhaft versandten, von den Empfängern ungewollten, elektronisch übertragenen Informationen, soweit es sich nicht um Computer-Viren und/oder andere Schadprogramme handelt (z. B. Spamming), - Dateien (z. B. Cookies, WebBugs), die der widerrechtlichen Erhebung von Informationen über Internet-Nutzer dienen; b) b. wegen Schäden, die von Unternehmen, die mit dem Versicherungsnehmer oder seinen Gesellschaftern durch Kapital mehrheitlich verbunden sind oder unter einer einheitlichen Leitung stehen, geltend gemacht werden; c) c. gegen den Versicherungsnehmer oder jeden Mitversicherten, soweit diese den Schaden durch bewusstes Abweichen von gesetzlichen oder behördlichen Vorschriften sowie von schriftlichen Anweisungen oder Bedingungen des Auftraggebers oder durch sonstige bewusste Pflichtverletzungen herbeigeführt haben; d) d. auf Entschädigung mit Strafcharakter (punitive und exemplary damages); .; e) e. nach den Artikeln 1792 ff. und 2270 und den damit im Zusammenhang stehenden Regressansprüchen nach Artikel 1147 des französischen Code Civil oder gleichartiger Bestimmungen anderer Länder.; f. nach deLnänfrdaenrz. ösischen Faules Inexcusables oder gleichartiger Bestimmungen anderer

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Samples: Haftpflichtversicherung

Ausschlüsse/Risikoabgrenzungen. Ausgeschlossen vom Versicherungsschutz sind - ergänzend zu 7. AHB - Ansprüche a) a. die im Zusammenhang stehen mit - massenhaft versandten, von den Empfängern ungewollten, elektronisch übertragenen Informationen, Informationen soweit es sich nicht um Computer-Viren und/oder andere Schadprogramme handelt (z. B. Spamming), - Dateien (z. B. Cookies, WebBugs), die der widerrechtlichen Erhebung von Informationen über Internet-Nutzer dienen; b) b. wegen Schäden, die von Unternehmen, die mit dem Versicherungsnehmer oder seinen Gesellschaftern durch Kapital mehrheitlich verbunden sind oder unter einer einheitlichen Leitung stehen, geltend gemacht werden; c) c. gegen den Versicherungsnehmer oder jeden Mitversicherten, Mitversicherten soweit diese den Schaden durch bewusstes Abweichen von gesetzlichen oder behördlichen Vorschriften sowie von schriftlichen Anweisungen oder Bedingungen des Auftraggebers oder durch sonstige bewusste Pflichtverletzungen herbeigeführt haben; d) d. auf Entschädigung mit Strafcharakter (punitive und exemplary damages); .; e) e. nach den Artikeln 1792 ff. und 2270 und den damit im Zusammenhang stehenden Regressansprüchen nach Artikel 1147 des französischen Code Civil oder gleichartiger Bestimmungen anderer Länder; f. nach den französischen "fautes inexcusables" oder gleichartiger Bestimmungen anderer Länder.

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Samples: Versicherungsbedingungen Zur Haftpflichtversicherung

Ausschlüsse/Risikoabgrenzungen. Ausgeschlossen vom Versicherungsschutz sind - ergänzend zu 7. 7 AHB - Ansprüche a) a. die im Zusammenhang stehen mit - massenhaft versandten, von den Empfängern ungewollten, elektronisch übertragenen Informationen, soweit es sich nicht um Computer-Viren und/und / oder andere Schadprogramme handelt (z. B. Spamming), - Dateien (z. B. Cookies, WebBugs), die der widerrechtlichen Erhebung von Informationen über Internet-Nutzer dienen; b) b. wegen Schäden, die von Unternehmen, die mit dem Versicherungsnehmer oder seinen Gesellschaftern durch Kapital mehrheitlich verbunden sind oder unter einer einheitlichen Leitung stehen, geltend gemacht werden; c) c. gegen den Versicherungsnehmer oder jeden Mitversicherten, soweit diese den Schaden durch bewusstes Abweichen von gesetzlichen oder behördlichen Vorschriften sowie von schriftlichen Anweisungen oder Bedingungen des Auftraggebers oder durch sonstige bewusste Pflichtverletzungen herbeigeführt haben; d) d. auf Entschädigung mit Strafcharakter (punitive und exemplary damages); .; e) e. nach den Artikeln 1792 ff. und 2270 und den damit im Zusammenhang stehenden Regressansprüchen nach Artikel 1147 des französischen Code Civil oder gleichartiger Bestimmungen anderer Länder; f. nach den französischen Faules Inexcusables oder gleichartiger Bestimmungen anderer Länder.

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Samples: Versicherungsbedingungen Zur Condor Haftpflichtpolice