Common use of Ausschlüsse/Risikoabgrenzungen Clause in Contracts

Ausschlüsse/Risikoabgrenzungen. Ausgeschlossen vom Versicherungsschutz sind ergänzend zu Ziffer 6 und 7 AVB Ansprüche 22.6.1 die im Zusammenhang stehen mit – massenhaft versandten, vom Empfänger ungewollten elektronisch übertragenen Informationen (z. B. Spamming), – Dateien (z. B. Cookies), mit denen widerrechtlich bestimmte Informationen über Internet-Nutzer gesammelt werden können; 22.6.2 wegen Schäden, die von Unternehmen, die mit dem Versicherungsnehmer oder seinen Gesellschaftern durch Kapital mehrheitlich verbunden sind oder unter einer einheitlichen Leitung stehen, geltend gemacht werden; 22.6.3 gegen den Versicherungsnehmer oder jeden Mitversicherten, soweit diese den Schaden durch bewusstes Abweichen von gesetzli- chen oder behördlichen Vorschriften sowie von schriftlichen Anweisungen oder Bedingungen des Auftraggebers oder durch sonstige bewusste Pflichtverletzungen herbeigeführt haben; 22.6.4 auf Entschädigung mit Strafcharakter (punitive und exemplary damages); 22.6.5 nach den Artikeln 1792 ff. und 2270 und den damit im Zusammenhang stehenden Regressansprüchen nach Art. 1147 des franzö- sischen Code Civil oder gleichartiger landesrechtlicher Bestimmungen.

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Samples: Berufs Haftpflichtversicherung

Ausschlüsse/Risikoabgrenzungen. Ausgeschlossen vom Versicherungsschutz sind - ergänzend zu Ziffer 6 und Ziff. 7 AVB AHB - Ansprüche 22.6.1 6.1 die im Zusammenhang stehen mit - massenhaft versandten, vom Empfänger ungewollten elektronisch übertragenen übertra- genen Informationen (z. B. Spamming), - Dateien (z. B. Cookies), mit denen widerrechtlich bestimmte Informationen über Internet-Nutzer gesammelt werden können; 22.6.2 6.2 wegen Schäden, die von Unternehmen, die mit dem Versicherungsnehmer oder seinen Gesellschaftern durch Kapital mehrheitlich verbunden sind oder unter einer einheitlichen Leitung stehen, geltend gemacht werden; 22.6.3 6.3 gegen den Versicherungsnehmer oder jeden Mitversicherten, soweit diese den Schaden durch bewusstes Abweichen von gesetzli- chen gesetzlichen oder behördlichen Vorschriften sowie von schriftlichen Anweisungen oder Bedingungen des Auftraggebers oder durch sonstige bewusste Pflichtverletzungen herbeigeführt herbeige- führt haben; 22.6.4 6.4 auf Entschädigung mit Strafcharakter (punitive und exemplary damages);; H 5750:02 22.6.5 6.5 nach den Artikeln 1792 ff. und 2270 und den damit im Zusammenhang stehenden Regressansprüchen nach Art. 1147 des franzö- sischen französischen Code Civil civil oder gleichartiger landesrechtlicher BestimmungenBestimmungen anderer Länder. Für den/die Inhaber/in bzw. Geschäftsführer/in besteht während der Dauer der vorliegenden Betriebs-/Berufs-Haftpflichtversicherung als jeweils recht- lich selbständiger Vertrag eine Privat-Haftpflichtversicherung im nachfolgen- den Umfang.

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Samples: Firmen Haftpflichtversicherung Für Ingenieur , Gutachter Und Laborleistungen Im Umweltbereich

Ausschlüsse/Risikoabgrenzungen. Ausgeschlossen vom Versicherungsschutz sind ergänzend zu Ziffer 6 und Ziff. 7 AVB AHB Ansprüche 22.6.1 7.1 die im Zusammenhang stehen mit - massenhaft versandten, vom Empfänger ungewollten elektronisch elektro- nisch übertragenen Informationen (z. z.B. Spamming), - Dateien (z. z.B. Cookies), mit denen widerrechtlich bestimmte Informationen In- formationen über Internet-Nutzer gesammelt werden können; 22.6.2 7.2 wegen Schäden, die von Unternehmen, die mit dem Versicherungsnehmer Versicherungs- nehmer oder seinen Gesellschaftern durch Kapital mehrheitlich verbunden ver- bunden sind oder unter einer einheitlichen Leitung stehen, geltend gemacht werden; 22.6.3 7.3 gegen den Versicherungsnehmer oder jeden Mitversicherten, soweit diese den Schaden durch bewusstes Abweichen von gesetzli- chen gesetzlichen oder behördlichen Vorschriften sowie von schriftlichen Anweisungen oder Bedingungen des Auftraggebers oder durch sonstige bewusste Pflichtverletzungen herbeigeführt haben; 22.6.4 7.4 auf Entschädigung mit Strafcharakter (punitive und exemplary damagesda- mages); 22.6.5 7.5 nach den Artikeln 1792 ff. und 2270 und den damit im Zusammenhang Zusammen- hang stehenden Regressansprüchen nach Art. 1147 des franzö- sischen französi- schen Code Civil oder gleichartiger landesrechtlicher BestimmungenBestimmungen anderer Länder.

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Samples: Haftpflichtversicherung

Ausschlüsse/Risikoabgrenzungen. Ausgeschlossen vom Versicherungsschutz sind ergänzend zu Ziffer 6 und Ziff. 7 AVB AHB Ansprüche 22.6.1 7.1 die im Zusammenhang stehen mit - massenhaft versandten, vom Empfänger ungewollten elektronisch elektro- nisch übertragenen Informationen (z. B. Spamming), - Dateien (z. B. Cookies), mit denen widerrechtlich bestimmte Informationen Infor- mationen über Internet-Nutzer gesammelt werden können; 22.6.2 7.2 wegen Schäden, die von Unternehmen, die mit dem Versicherungsnehmer Versicherungs- nehmer oder seinen Gesellschaftern durch Kapital mehrheitlich verbunden ver- bunden sind oder unter einer einheitlichen Leitung stehen, geltend gemacht werden; 22.6.3 7.3 gegen den Versicherungsnehmer oder jeden Mitversicherten, soweit diese den Schaden durch bewusstes Abweichen von gesetzli- chen gesetzlichen oder behördlichen Vorschriften sowie von schriftlichen Anweisungen oder Bedingungen des Auftraggebers oder durch sonstige bewusste Pflichtverletzungen herbeigeführt haben; 22.6.4 7.4 auf Entschädigung mit Strafcharakter (punitive und exemplary damagesdama- ges); 22.6.5 7.5 nach den Artikeln 1792 ff. und 2270 und den damit im Zusammenhang stehenden Regressansprüchen nach Art. 1147 des franzö- sischen französischen Code Civil oder gleichartiger landesrechtlicher BestimmungenBestim- mungen anderer Länder. 1. Unterrichtswesen – Schulen, Kindergärten, Kindertagesstätten

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Samples: Haftpflichtversicherung