Automatische Vertragsverlängerung Musterklauseln

Automatische Vertragsverlängerung. 2.1. Der Vertrag gilt zunächst für die in der Polizze festgesetzte Dauer. Beträgt die vereinbarte Vertragsdauer mindestens ein Jahr, verlängert sich der Vertrag um jeweils ein Jahr, wenn er nicht drei Monate vor Ablauf gekündigt wird. Für die Erklärung der Ablaufkündigung steht die gesamte Vertragslaufzeit, unter Beachtung der zuvor bestimmten Frist von 3 Monaten, zur Verfügung. 2.2. Für Versicherungsverträge, deren Abschluss nicht zum Betrieb eines Unternehmens des Versicherungsnehmers gehört (Verbraucherverträge) ist vereinbart, dass der Versicherer den Versicherungsnehmer auf die Rechtsfolge der Vertragsverlängerung bei unterlassener Kündigung frühestens sechs Monate, spätestens aber vier Monate vor Ablauf der vereinbarten Laufzeit besonders hinweisen wird. 2.3. Beträgt die vereinbarte Vertragsdauer weniger als ein Jahr, endet der Vertrag ohne Kündigung.
Automatische Vertragsverlängerung. 1. Der Vertrag gilt zunächst für die in der Polizze festgesetzte Dauer. Beträgt die vereinbarte Vertragsdauer mindestens ein Jahr, verlängert sich der Vertrag um jeweils ein Jahr, wenn er nicht drei Monate vor Ablauf gekündigt wird. Für die Erklärung der Ablaufkündigung steht die gesamte Vertragslaufzeit, unter Beachtung der zuvor bestimmten Frist von 3 Monaten, zur Verfügung. 2. Für Versicherungsverträge, deren Abschluss nicht zum Betrieb eines Unternehmens des Versicherungsnehmers gehört (Verbraucherverträge) ist vereinbart, dass der Versicherer den Versicherungsnehmer auf die Rechtsfolge der Vertragsverlängerung bei unterlassener Kündigung frühestens sechs Monate, spätestens aber vier Monate vor Ablauf der vereinbarten Laufzeit besonders hinweisen wird. 3. Beträgt die vereinbarte Vertragsdauer weniger als ein Jahr, endet der Vertrag ohne Kündigung. Auf die Versicherung finden die Bestimmungen der Allgemeinen Bedingungen für die Sachversicherung (ABS) Anwendung. Artikel 1 Versicherte Sachen und Kosten Artikel 2 Versicherte Gefahren und Schäden Artikel 3 Versicherungswert, Prämie
Automatische Vertragsverlängerung. Beträgt die vereinbarte Vertragsdauer mindestens ein Jahr, verlängert sich der Vertrag jedes Mal um ein weiteres Jahr, wenn er nicht spätestens drei Monate vor Ablauf der Vertragsdauer von einem der Vertragspartner gekündigt worden ist. Ist der Versicherungsnehmer Verbraucher (d. h. der Abschluss des Versicherungsvertrages gehört nicht zum Betrieb eines Unternehmens des Versicherungsnehmers), so wird der Vertrag für ihn nur dann verbindlich um ein weiteres Jahr verlängert, wenn ihm frühestens sechs und spätestens vier Monate vor jedem Ablauf der Vertragsdauer ein besonderer Hinweis des Versicherers zugeht, in dem der Verbraucher auf das Kündigungsrecht, die dreimonatige Kündigungsfrist, den notwendigen Zugang der Kündigung beim Versicherer vor Beginn dieser Frist, die für die Kündigung erforderliche Schriftform sowie auf die Vertragsverlängerung um ein weiteres Jahr bei unterbliebener, verspäteter oder fehlerhafter Kündigung aufmerksam gemacht wird. Beträgt die Vertragsdauer weniger als ein Jahr, erlischt der Vertrag ohne Kündigung.
Automatische Vertragsverlängerung. 6.1. Ab dem ersten Tag der Anlageperiode und während der Anlageperiode, spätestens jedoch sieben (7) Tage vor dem Fälligkeitsdatum, ist der Kunde berechtigt, der Bank einen Auftrag zur automatischen Verlängerung des Vertrages zu erteilen, auf dessen Grundlage die Bank den Vertrag mit dem Verlängerungszinssatz und zu den gleichen Bedingungen, die in den Hauptbedingungen des Vertrages festgelegt sind, automatisch verlängert. Die neue Anlageperiode beginnt am Tag nach dem Fälligkeitsdatum. Im Falle einer automatischen Verlängerung gelten die Allgemeinen Geschäftsbedingungen des Vertrages, der am ersten Tag der neuen Anlageperiode in Kraft ist. 6.2. Während der Anlageperiode ist der Kunde berechtigt, den Auftrag zur automatischen Vertragsverlängerung durch Mitteilung an die Bank mindestens sieben (7) Tage vor dem Fälligkeitsdatum zurückzunehmen. Der Kunde hat auch das Recht, der Bank einen Auftrag zur Rücknahme des genannten Auftrags während der Anlageperiode, spätestens jedoch sieben
Automatische Vertragsverlängerung. 2.1.1. Der Vertrag gilt zunächst für die in der Polizze festgesetzte Dauer. Beträgt die vereinbarte Vertragsdauer mindestens ein Jahr, verlängert sich der Vertrag um jeweils ein Jahr, wenn er nicht ein Monat vor Ablauf gekündigt wird. Für die Erklärung der Ablaufkündigung steht die gesamte Vertragslaufzeit, unter Beachtung der zuvor bestimmten Frist von einem Monat, zur Verfügung.
Automatische Vertragsverlängerung. Nach Ablauf der Mitgliedsvereinbarung, ab Zahlungsbeginn ist eine 2-monatige Kündigungsfrist vorgesehen.
Automatische Vertragsverlängerung. Der Vertrag gilt zunächst für die in der Versicherungs-Urkunde festge- setzte Xxxxx. Beträgt die vereinbarte Vertragsdauer mindestens ein Jahr, verlängert sich der Vertrag um jeweils ein Jahr, wenn er nicht drei Monate vor Ablauf gekündigt wird. Für die Erklärung dieser Kündigung steht die gesamte Vertragslaufzeit, unter Beachtung dieser Frist von drei Monaten, zur Verfügung.
Automatische Vertragsverlängerung. 1. Der Vertrag gilt zunächst für die in der Polizze festgesetzte Dauer. Beträgt die vereinbarte Vertragsdauer mindestens ein Jahr, verlängert sich der Vertrag um jeweils ein Jahr, wenn er nicht drei Monate vor Ablauf gekündigt wird. Für die Erklärung der Ablaufkündigung steht die gesamte Vertragslaufzeit, unter Beachtung der zuvor bestimmten Frist von 3 Monaten, zur Verfügung. 2. Für Versicherungsverträge, deren Abschluss nicht zum Betrieb eines Unternehmens des Versicherungsnehmers gehört (Verbraucherverträge) ist vereinbart, dass der Versicherer den Versicherungsnehmer auf die Rechtsfolge der Vertragsverlängerung bei unterlassener Kündigung frühestens sechs Monate, spätestens aber vier Monate vor Ablauf der vereinbarten Laufzeit besonders hinweisen wird. 3. Beträgt die vereinbarte Vertragsdauer weniger als ein Jahr, endet der Vertrag ohne Kündigung. Im Hinblick auf die erstmals oder neuerlich vereinbarte Vertragslaufzeit entstehen kalkulatorische Kostenvorteile, welche in der vereinbarten Prämie bereits berücksichtigt sind. Bei vorzeitiger Vertragsauflösung innerhalb von 9 Jahren ab Vertragsbeginn oder -verlängerung entfällt die Grundlage für diese Prämienberechnung. Der Versicherungsnehmer ist daher zur Zahlung einer Nachschussprämie gemäß nachstehender Berechnung verpflichtet: Vor Vollendung eines Jahres ab Vertragsbeginn oder -verlängerung beträgt die Nachschussprämie 90% einer Jahresprämie. Nach Vollendung eines Jahres ab Vertragsbeginn oder -verlängerung beträgt die Nachschussprämie 80% einer Jahresprämie. Mit Vollendung jeden weiteren Jahres verringert sich dieser Prozentsatz jeweils um 10%, sodass die Nachschussprämie nach Vollendung des zweiten Jahres 70% und nach Vollendung des dritten Jahres 60% einer Jahresprämie beträgt u.s.w. Als Berechnungsgrundlage wird immer die zum Auflösungszeitpunkt nach Maßgabe des Vertrages aktuelle Jahresprämie herangezogen. Bei Kündigung durch den Versicherer nach Eintritt eines Versicherungsfalles wird keine Nachschussprämie verrechnet.
Automatische Vertragsverlängerung. Sofern keine der Vertragsparteien den Vertrag ordnungsgemäss kündigt, verlängert sich dieser automatisch um jeweils 12 weitere Monate.
Automatische Vertragsverlängerung. Beträgt die vereinbarte Vertragsdauer mindestens ein Jahr, ver- längert sich der Vertrag um jeweils ein Jahr, wenn er nicht recht- zeitig gekündigt wird. Zu Versicherungsverträgen, deren Abschluss zum Betrieb eines Unternehmens des Versicherungsnehmers gehört (Unterneh- merverträge), ist der Vertrag spätestens drei Monate, zu anderen Verträgen (Verbraucherverträge) spätestens ein Monat vor Ab- lauf zu kündigen. Für die Erklärung der Ablaufkündigung steht die gesamte Ver- tragslaufzeit, unter Beachtung der zuvor bestimmte Frist von ei- nem Monat bzw. von drei Monaten, zur Verfügung. Zu Verbraucherverträgen ist vereinbart, dass der Versicherer den Versicherungsnehmer auf die Rechtsfolge der Vertragsverlänge- rung bei unterlassener Kündigung frühestens vier Monate, spä- testens aber drei Monate vor Ablauf der vereinbarten Laufzeit besonders hinweisen wird. Beträgt die vereinbarte Vertragsdauer weniger als ein Jahr, endet der Vertrag ohne Kündigung. (1) Der Versicherer darf im Zusammenhang mit Versiche- (1) Ist im Vertrag bestimmt, dass bei Verletzung einer Oblie- genheit, die vor dem Eintritt des Versicherungsfalles dem Versicherer ge- genüber zu erfüllen ist, der Versicherer von der Verpflichtung zur Leis- tung frei sein soll, so tritt die vereinbarte Rechtsfolge nicht ein, wenn die Verletzung als eine unverschuldete anzusehen ist. Der Versicherer kann den Vertrag innerhalb eines Monates, nachdem er von der Verletzung Kenntnis erlangt hat, ohne Einhaltung einer Kündigungsfrist kündigen, es sei denn, dass die Verletzung als eine unverschuldete anzusehen ist. Kündigt der Versicherer innerhalb eines Monates nicht, so kann er sich auf die vereinbarte Leistungsfreiheit nicht berufen.