Common use of Beitragsanpassung Clause in Contracts

Beitragsanpassung. Im Rahmen der vertraglichen Leistungszusage können sich die Leistungen des Versicherers z.B. wegen steigender Heil- behandlungskosten, einer häufigeren Inanspruchnahme me- dizinischer Leistungen oder aufgrund steigender Lebenser- wartung ändern. Dementsprechend vergleicht der Versicherer zumindest jährlich für jede Beobachtungseinheit (Kinder und Jugendliche bis 20 Jahre; Erwachsene ab 21 Jahre) dieses Tarifs die erforderlichen mit den in den technischen Berech- nungsgrundlagen kalkulierten Versicherungsleistungen und Sterbewahrscheinlichkeiten. Ergibt diese Gegenüberstellung für eine Beobachtungseinheit eine Abweichung von mehr als 5 % bei den Versicherungsleistungen oder bei den Sterbewahr- scheinlichkeiten, werden die Beiträge dieser Beobachtungs- einheit vom Versicherer überprüft und, soweit erforderlich, mit Zustimmung des Treuhänders angepasst. Im Übrigen wird § 8 b MB/KK 2009 angewendet.

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Samples: Versicherungsbedingungen, Versicherungsbedingungen, Allgemeine Versicherungsbedingungen

Beitragsanpassung. Im Rahmen der vertraglichen Leistungszusage können sich die Leistungen des Versicherers z.B. wegen steigender Heil- behandlungskosten, einer häufigeren Inanspruchnahme me- dizinischer Leistungen oder aufgrund steigender Lebenser- wartung ändern. Dementsprechend vergleicht der Versicherer zumindest jährlich für jede Beobachtungseinheit (Kinder und Jugendliche bis 20 Jahre; Erwachsene ab 21 Jahre) dieses Tarifs die erforderlichen mit den in den technischen Berech- nungsgrundlagen kalkulierten Versicherungsleistungen und Sterbewahrscheinlichkeiten. Ergibt diese Gegenüberstellung für eine Beobachtungseinheit eine Abweichung von mehr als 5 % bei den Versicherungsleistungen oder bei den Sterbewahr- scheinlichkeitenSterbe- wahrscheinlichkeiten, werden die Beiträge dieser Beobachtungs- einheit Beobach- tungseinheit vom Versicherer überprüft und, soweit erforderlicherforder- lich, mit Zustimmung des Treuhänders angepasst. Im Übrigen wird § 8 b MB/KK 2009 angewendet.

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Samples: Versicherungsbedingungen, Versicherungsbedingungen, Allgemeine Versicherungsbedingungen

Beitragsanpassung. Im Rahmen der vertraglichen Leistungszusage können sich die Leistungen des Versicherers z.B. wegen steigender Heil- behandlungskostenaufgrund von Verände- rungen der Pflegedauern, einer häufigeren Inanspruchnahme me- dizinischer Leistungen der Häufigkeit von Pflegefällen oder aufgrund steigender Lebenser- wartung Lebenserwartung ändern. Dementsprechend Dementspre- chend vergleicht der Versicherer zumindest jährlich für jede Beobachtungseinheit (Kinder und Jugendliche bis 20 Jahre; Erwachsene ab 21 Jahre) dieses Tarifs die erforderlichen mit den in den technischen Berech- nungsgrundlagen Berechnungsgrundlagen kalkulierten Versicherungsleistungen und Sterbewahrscheinlichkeiten. Ergibt Er- gibt diese Gegenüberstellung für eine Beobachtungseinheit eine Abweichung von mehr als 5 % bei den Versicherungsleistungen Versicherungs- leistungen oder bei den Sterbewahr- scheinlichkeitenSterbewahrscheinlichkeiten, werden die Beiträge dieser Beobachtungs- einheit Beobachtungseinheit vom Versicherer überprüft und, soweit erforderlich, mit Zustimmung des Treuhänders Treu- händers angepasst. Im Übrigen wird § 8 9 b MBRB/KK 2009 angewendetPG 2017 ange- wendet.

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Samples: Allgemeine Versicherungsbedingungen

Beitragsanpassung. Im Rahmen der vertraglichen Leistungszusage können sich die Leistungen des Versicherers z.B. wegen steigender Heil- behandlungskostenHeilbehandlungskosten, einer häufigeren Inanspruchnahme me- dizinischer medizinischer Leistungen oder aufgrund steigender Lebenser- wartung Lebenserwartung ändern. Dementsprechend vergleicht der Versicherer zumindest jährlich für jede Beobachtungseinheit (Kinder und Jugendliche bis 20 Jahre; Erwachsene ab 21 Jahre) dieses Tarifs die erforderlichen mit den in den technischen Berech- nungsgrundlagen Berechnungsgrundlagen kalkulierten Versicherungsleistungen und Sterbewahrscheinlichkeiten. Ergibt diese Gegenüberstellung für eine Beobachtungseinheit eine Abweichung von mehr als 5 % bei den Versicherungsleistungen oder bei den Sterbewahr- scheinlichkeitenSterbewahrscheinlichkeiten, werden die Beiträge dieser Beobachtungs- einheit Beobachtungseinheit vom Versicherer überprüft und, soweit erforderlich, mit Zustimmung des Treuhänders angepasst. Im Übrigen wird § 8 b MB/KK 2009 angewendet.

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Samples: Krankenhaustagegeldversicherung

Beitragsanpassung. Im Rahmen der vertraglichen Leistungszusage können sich die Leistungen des Versicherers z.B. wegen steigender Heil- behandlungskosten, einer häufigeren Inanspruchnahme me- dizinischer Leistungen aufgrund von Veränderun- gen der Häufigkeit von Pflegefällen oder aufgrund steigender Lebenser- wartung Lebenserwartung ändern. Dementsprechend vergleicht der Versicherer zumindest jährlich für jede Beobachtungseinheit (Kinder und Jugendliche bis 20 Jahre; Erwachsene ab 21 JahreJah- re) dieses Tarifs die erforderlichen mit den in den technischen Berech- nungsgrundlagen Berechnungsgrundlagen kalkulierten Versicherungsleistungen und Sterbewahrscheinlichkeiten. Ergibt diese Gegenüberstellung Gegenüberstel- lung für eine Beobachtungseinheit eine Abweichung von mehr als 5 % bei den Versicherungsleistungen oder bei den Sterbewahr- scheinlichkeitenSter- bewahrscheinlichkeiten, werden die Beiträge dieser Beobachtungs- einheit Beobach- tungseinheit vom Versicherer überprüft und, soweit erforderlicherforder- lich, mit Zustimmung des Treuhänders angepasst. Im Übrigen wird § 8 9 b MBRB/KK 2009 PG 2017 angewendet.

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Samples: Versicherungsbedingungen

Beitragsanpassung. Im Rahmen der vertraglichen Leistungszusage können sich die Leistungen des Versicherers z.B. wegen steigender Heil- behandlungskostenHeilbehandlungskosten, einer häufigeren Inanspruchnahme me- dizinischer medizini- scher Leistungen oder aufgrund steigender Lebenser- wartung Lebenserwartung ändern. Dementsprechend vergleicht ver- gleicht der Versicherer zumindest jährlich für jede Beobachtungseinheit (Kinder und Jugendliche Jugend- liche bis 20 Jahre; Erwachsene ab 21 Jahre) dieses Tarifs die erforderlichen mit den in den technischen Berech- nungsgrundlagen Berechnungsgrundlagen kalkulierten Versicherungsleistungen und SterbewahrscheinlichkeitenSterbewahr- scheinlichkeiten. Ergibt diese Gegenüberstellung für eine Beobachtungseinheit eine Abweichung Abwei- chung von mehr als 5 % bei den Versicherungsleistungen oder bei den Sterbewahr- scheinlichkeitenSterbewahrscheinlich- keiten, werden die Beiträge dieser Beobachtungs- einheit Beobachtungseinheit vom Versicherer überprüft und, soweit erforderlich, mit Zustimmung des Treuhänders angepasst. Im Übrigen wird § 8 b MB/KK 2009 angewendet.

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Samples: Private Krankenversicherung