Common use of Beitragsanpassung Clause in Contracts

Beitragsanpassung. Im Rahmen der vertraglichen Leistungszusage können sich die Leistungen des Versicherers z.B. wegen steigender Heil- behandlungskosten, einer häufigeren Inanspruchnahme me- dizinischer Leistungen oder aufgrund steigender Lebenser- wartung ändern. Dementsprechend vergleicht der Versicherer zumindest jährlich für jede Beobachtungseinheit (Kinder und Jugendliche bis 20 Jahre; Erwachsene ab 21 Jahre) dieses Tarifs die erforderlichen mit den in den technischen Berech- nungsgrundlagen kalkulierten Versicherungsleistungen und Sterbewahrscheinlichkeiten. Ergibt diese Gegenüberstellung für eine Beobachtungseinheit eine Abweichung von mehr als 5 % bei den Versicherungsleistungen oder bei den Sterbe- wahrscheinlichkeiten, werden die Beiträge dieser Beobach- tungseinheit vom Versicherer überprüft und, soweit erforder- lich, mit Zustimmung des Treuhänders angepasst. Im Übrigen wird § 8 b MB/KK 2009 angewendet.

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Samples: www.continentale.info, www.concret.de, www.testsiegertarife.de

Beitragsanpassung. Im Rahmen der vertraglichen Leistungszusage können sich die Leistungen des Versicherers z.B. wegen steigender Heil- behandlungskosten, einer häufigeren Inanspruchnahme me- dizinischer Leistungen oder aufgrund steigender Lebenser- wartung ändern. Dementsprechend vergleicht der Versicherer zumindest jährlich für jede Beobachtungseinheit (Kinder und Jugendliche bis 20 Jahre; Erwachsene ab 21 Jahre) dieses Tarifs die erforderlichen mit den in den technischen Berech- nungsgrundlagen kalkulierten Versicherungsleistungen und Sterbewahrscheinlichkeiten. Ergibt diese Gegenüberstellung für eine Beobachtungseinheit eine Abweichung von mehr als 5 % bei den Versicherungsleistungen oder bei den Sterbe- wahrscheinlichkeitenSterbewahr- scheinlichkeiten, werden die Beiträge dieser Beobach- tungseinheit Beobachtungs- einheit vom Versicherer überprüft und, soweit erforder- licherforderlich, mit Zustimmung des Treuhänders angepasst. Im Übrigen wird § 8 b MB/KK 2009 angewendet.

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Samples: www.continentale.info, www.concret.de, www.testsiegertarife.de

Beitragsanpassung. Im Rahmen der vertraglichen Leistungszusage können sich die Leistungen des Versicherers z.B. wegen steigender Heil- behandlungskostenHeilbehandlungskosten, einer häufigeren Inanspruchnahme me- dizinischer medizinischer Leistungen oder aufgrund steigender Lebenser- wartung Lebenserwartung ändern. Dementsprechend vergleicht der Versicherer zumindest jährlich für jede Beobachtungseinheit (Kinder und Jugendliche bis 20 Jahre; Erwachsene ab 21 Jahre) dieses Tarifs die erforderlichen mit den in den technischen Berech- nungsgrundlagen Berechnungsgrundlagen kalkulierten Versicherungsleistungen und Sterbewahrscheinlichkeiten. Ergibt diese Gegenüberstellung für eine Beobachtungseinheit eine Abweichung von mehr als 5 % bei den Versicherungsleistungen oder bei den Sterbe- wahrscheinlichkeitenSterbewahrscheinlichkeiten, werden die Beiträge dieser Beobach- tungseinheit Beobachtungseinheit vom Versicherer überprüft und, soweit erforder- licherforderlich, mit Zustimmung des Treuhänders angepasst. Im Übrigen wird § 8 b MB/KK 2009 angewendet.

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Samples: continentale-hannover.de

Beitragsanpassung. Im Rahmen der vertraglichen Leistungszusage können sich die Leistungen des Versicherers z.B. wegen steigender Heil- behandlungskosten, einer häufigeren Inanspruchnahme me- dizinischer Leistungen aufgrund von Veränderun- gen der Häufigkeit von Pflegefällen oder aufgrund steigender Lebenser- wartung Lebenserwartung ändern. Dementsprechend vergleicht der Versicherer zumindest jährlich für jede Beobachtungseinheit (Kinder und Jugendliche bis 20 Jahre; Erwachsene ab 21 JahreJah- re) dieses Tarifs die erforderlichen mit den in den technischen Berech- nungsgrundlagen Berechnungsgrundlagen kalkulierten Versicherungsleistungen und Sterbewahrscheinlichkeiten. Ergibt diese Gegenüberstellung Gegenüberstel- lung für eine Beobachtungseinheit eine Abweichung von mehr als 5 % bei den Versicherungsleistungen oder bei den Sterbe- wahrscheinlichkeitenSter- bewahrscheinlichkeiten, werden die Beiträge dieser Beobach- tungseinheit vom Versicherer überprüft und, soweit erforder- lich, mit Zustimmung des Treuhänders angepasst. Im Übrigen wird § 8 9 b MBRB/KK 2009 PG 2017 angewendet.

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Samples: www.continentale.info

Beitragsanpassung. Im Rahmen der vertraglichen Leistungszusage können sich die Leistungen des Versicherers z.B. wegen steigender Heil- behandlungskostenHeilbehandlungskosten, einer häufigeren Inanspruchnahme me- dizinischer medizini- scher Leistungen oder aufgrund steigender Lebenser- wartung Lebenserwartung ändern. Dementsprechend vergleicht ver- gleicht der Versicherer zumindest jährlich für jede Beobachtungseinheit (Kinder und Jugendliche Jugend- liche bis 20 Jahre; Erwachsene ab 21 Jahre) dieses Tarifs die erforderlichen mit den in den technischen Berech- nungsgrundlagen Berechnungsgrundlagen kalkulierten Versicherungsleistungen und SterbewahrscheinlichkeitenSterbewahr- scheinlichkeiten. Ergibt diese Gegenüberstellung für eine Beobachtungseinheit eine Abweichung Abwei- chung von mehr als 5 % bei den Versicherungsleistungen oder bei den Sterbe- wahrscheinlichkeitenSterbewahrscheinlich- keiten, werden die Beiträge dieser Beobach- tungseinheit Beobachtungseinheit vom Versicherer überprüft und, soweit erforder- licherforderlich, mit Zustimmung des Treuhänders angepasst. Im Übrigen wird § 8 b MB/KK 2009 angewendet.

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Samples: www.heilpraktikerzusatz-versicherung.de

Beitragsanpassung. Im Rahmen der vertraglichen Leistungszusage können sich die Leistungen des Versicherers z.B. wegen steigender Heil- behandlungskostenHeilbehandlungskosten, einer häufigeren Inanspruchnahme me- dizinischer medizini- scher Leistungen oder aufgrund steigender Lebenser- wartung Lebenserwartung ändern. Dementsprechend vergleicht ver- gleicht der Versicherer zumindest jährlich für jede Beobachtungseinheit (Kinder und Jugendliche Jugendli- che bis 20 Jahre; Erwachsene ab 21 Jahre) dieses Tarifs die erforderlichen mit den in den technischen Berech- nungsgrundlagen Berechnungsgrundlagen kalkulierten Versicherungsleistungen und SterbewahrscheinlichkeitenSterbewahr- scheinlichkeiten. Ergibt diese Gegenüberstellung für eine Beobachtungseinheit eine Abweichung Abwei- chung von mehr als 5 % bei den Versicherungsleistungen oder bei den Sterbe- wahrscheinlichkeitenSterbewahrscheinlich- keiten, werden die Beiträge dieser Beobach- tungseinheit Beobachtungseinheit vom Versicherer überprüft und, soweit erforder- licherforderlich, mit Zustimmung des Treuhänders angepasst. Im Übrigen wird § 8 b MB/KK 2009 angewendet.. ∗ siehe Anhang zu den MB/KK 2009 (VVG)

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Samples: makler.continentale.de

Beitragsanpassung. Im Rahmen der vertraglichen Leistungszusage können sich die Leistungen des Versicherers z.B. wegen steigender Heil- behandlungskostenaufgrund von Verände- rungen der Pflegedauern, einer häufigeren Inanspruchnahme me- dizinischer Leistungen der Häufigkeit von Pflegefällen oder aufgrund steigender Lebenser- wartung Lebenserwartung ändern. Dementsprechend Dementspre- chend vergleicht der Versicherer zumindest jährlich für jede Beobachtungseinheit (Kinder und Jugendliche bis 20 Jahre; Erwachsene ab 21 Jahre) dieses Tarifs die erforderlichen mit den in den technischen Berech- nungsgrundlagen Berechnungsgrundlagen kalkulierten Versicherungsleistungen und Sterbewahrscheinlichkeiten. Ergibt Er- gibt diese Gegenüberstellung für eine Beobachtungseinheit eine Abweichung von mehr als 5 % bei den Versicherungsleistungen Versicherungs- leistungen oder bei den Sterbe- wahrscheinlichkeitenSterbewahrscheinlichkeiten, werden die Beiträge dieser Beobach- tungseinheit Beobachtungseinheit vom Versicherer überprüft und, soweit erforder- licherforderlich, mit Zustimmung des Treuhänders Treu- händers angepasst. Im Übrigen wird § 8 9 b MBRB/KK 2009 angewendetPG 2017 ange- wendet.

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Samples: www.testsiegertarife.de