Common use of Beitragsanpassung Clause in Contracts

Beitragsanpassung. Wir müssen uns die Möglichkeit offen halten, auf stark veränderte Rahmenbedingungen durch Erhöhung von Beiträgen (mit einer gewissen Zeitverzögerung) reagieren zu können, z. B. wenn es zu einer Gesetzesänderung kommt, aufgrund derer die Gebühren der Rechts- anwälte und der Gerichte sich erhöhen. Selbstverständlich gilt umgekehrt auch, dass Beiträge bei günstiger Veränderung der Umstände vermindert werden müssen. Eine Erhöhung oder Senkung der Versicherungssteuer müssen wir an Sie weitergeben. Auch wenn sie in dem Versicherungsbeitrag enthalten ist, berechtigt eine Erhöhung nicht zur Kündigung des Versicherungsvertrages. Dienstleistungen („eingekaufte“) Rechtsschutz bei eingekauften Dienstleistungen besteht für die Wahrnehmung rechtlicher Interessen aus privatrechtlich abgeschlossenen Dienstverhältnissen, die in unmittelbarem Zusammenhang mit dem Zweck der selbständigen Tätigkeit stehen. Es handelt sich dabei um sog. Nebenleistungen. Nebenleistung meint nicht den Einkauf von Dienstleistungen in der eigentlichen selbständigen Tätigkeit des Unternehmens. DMB. Abkürzung für Deutscher Mieterbund. Wir, die DMB Rechtsschutz-Versicherung AG, sind aber nicht mit dem Deutschen Mieterbund e.V. identisch. Dieser ist der Dachverband für die meisten regionalen Mietervereine. Der Deutsche Mieterbund e.V. hat unser Unternehmen zusammen mit einigen Mietervereinen 1982 gegründet und ist bis heute einer der Gesellschafter. DMB RECHT Forderungshilfe. Die DMB Rechtsschutz stellt Land- und Forstwirten, Weinbau- und Gartenbaubetrieben sowie Baumschulen im Rahmen des § 27 ARB, gewerblich tätigen Versicherungsnehmer im Rahmen des § 28 ARB, den selbständigen Ärzten, Apothekern und Versicherungs- nehmern in medizinischen Berufen und Bereichen im Rahmen des § 28 a ARB, sowie beim Vermieter-Rechtsschutz in den Produkten EXPERT und PRESTIGE zu Sonderkonditionen ein Dienstleistungsangebot zur Verfügung, über das die Beauftragung eines Inkassodienstleisters zur Einziehung von unbezahlten, fälligen und unstreitigen Forderungen erfolgen kann. Wirtschaftsauskünfte und Bonitätsprüfungen sind online zu Sonderkonditio- nen möglich. Erbrecht ist ein Teilgebiet des Bürgerlichen Rechts und regelt die Rechtsbeziehungen zwischen der Person, die etwas zu vererben hat, und den- jenigen, die kraft Gesetzes davon etwas zu bekommen haben oder nach dem Willen des Vererbenden etwas bekommen sollen. Streitigkeiten aus diesem Rechtsgebiet sind aufgrund der völlig unabsehbaren Kosten nicht versicherbar, da jedes Erbe andere Vermögenswerte enthält. Es gibt aber immerhin den Beratungs-Rechtsschutz, in dessen Rahmen Ihnen ein Rechtsanwalt oder Notar eine kostenmäßig versicherte Rechtsauskunft gibt, die Ihnen meistens auch schon weiterhilft. Voraussetzung ist eine schon eingetretene Veränderung Ihrer (erbrechtlichen) Rechtslage im versicherten Zeitraum (ohne Wartezeit!), die in der Praxis zumeist der sogenannte Erbfall ist. Das ist der Tod einer Person, die Vermögenswerte („Erbmasse“ genannt) hinterlässt. Fahrlässigkeit liegt – vereinfacht ausgedrückt – vor, wenn Sie „aus Unachtsamkeit“ etwas angerichtet haben und dafür verantwortlich sein sollen, z. B. nach Verursachung eines Unfalls im Straßenverkehr. Fahrerlaubnis/Führerschein müssen Sie als Lenker eines Kraftfahrzeugs vorweisen können, wenn Sie in dieser Eigenschaft im Rahmen des Verkehrsrisikos versichert sein wollen. Familienrecht ist ein Teilgebiet des Bürgerlichen Rechts und regelt die sich aus der Verwandtschaft ergebenden Rechtsbeziehungen zwischen Personen. Wegen der unabsehbaren Vielfalt der denkbaren Streitigkeiten und der ebenso unabsehbaren Kosten ist dieses Risiko nicht versicherbar. Ebenso wie beim Erb- und Lebenspartnerschaftsrecht gibt es allerdings den Beratungs-Rechtsschutz. In dessen Rahmen können Sie sich eine Rechts- auskunft durch einen Rechtsanwalt oder Notar einholen, die Ihnen zumeist schon für Ihr weiteres Verhalten Sicherheit bringt. Voraussetzung ist, dass sich Ihre Rechtslage innerhalb des versicherten Zeitraums (keine Wartezeit) verändert hat, z. B. durch Geburt eines Kindes, Trennung von Ehegatten.

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Beitragsanpassung. Wir müssen uns Im Rahmen der vertraglichen Leistungszusage können sich die Möglichkeit offen haltenLeistungen des Versicherers z.B. wegen steigender Heil- behandlungskosten, auf stark veränderte Rahmenbedingungen durch Erhöhung einer häufigeren Inanspruchnahme me- dizinischer Leistungen oder aufgrund steigender Lebenser- wartung ändern. Dementsprechend vergleicht der Versicherer zumindest jährlich für jede Beobachtungseinheit (Kinder und Jugendliche bis 20 Jahre; Erwachsene ab 21 Jahre) dieses Tarifs die erforderlichen mit den in den technischen Berech- nungsgrundlagen kalkulierten Versicherungsleistungen und Sterbewahrscheinlichkeiten. Ergibt diese Gegenüberstellung für eine Beobachtungseinheit eine Abweichung von Beiträgen (mehr als 5 % bei den Versicherungsleistungen oder bei den Sterbewahr- scheinlichkeiten, werden die Beiträge dieser Beobachtungs- einheit vom Versicherer überprüft und, soweit erforderlich, mit einer gewissen Zeitverzögerung) reagieren zu könnenZustimmung des Treuhänders angepasst. Im Übrigen wird § 8 b MB/KK 2009 angewendet. Früherkennungs-Untersuchung U6a im 15. bis 18. Lebensmonat Große Krebsvorsorge für Frauen: Klinische Untersuchung, z. B. wenn es zu einer Gesetzesänderung kommteinschließlich Untersuchung von Urin und Vaginalsekret, aufgrund derer die Gebühren Blut- untersuchung und Ultraschalluntersuchung der Rechts- anwälte Organe des kleinen Beckens und der Gerichte sich erhöhenNieren Untersuchung zur Früherkennung von Schwachsichtigkeit und Schielen im Kleinkind- und Vorschulalter durch instrumentelle Untersuchung ("Schiel-Vorsorge") Früherkennungs-Untersuchung U9a im 8. Selbstverständlich gilt umgekehrt auchLebensjahr Große Krebsvorsorge für Männer: Klinische Untersuchung, dass Beiträge bei günstiger Veränderung einschließlich Urinuntersuchung (ggf. mit Urinzytologie), Blut- untersuchung (PSA) und Ultraschalluntersuchung der Umstände vermindert werden müssenProsta- ta und Nieren Früherkennungs-Untersuchung U9b im 10. Eine Erhöhung oder Senkung Lebensjahr Früherkennungs-Untersuchung J2 im 14. bis 17. Lebensjahr Großer Gesundheits-Check: Untersuchungen mit 1. Anamnese Erhebung der Versicherungssteuer müssen wir an Sie weitergebenEigen-, Familien- und Sozialanamnese, ins- besondere Erfassung des Risikoprofils 2. Auch wenn sie in dem Versicherungsbeitrag enthalten istKlinische Untersuchung Untersuchung zur Erhebung des vollständigen Status (Ganz- körperstatus) ggf. einschließlich Belastungs-EKG, berechtigt eine Erhöhung nicht Lungenfunktionsprüfung, Ultraschalluntersuchung sowie Untersuchung verschiedener Blut- und Stoffwechselwerte Hautkrebs-Vorsorgeuntersuchung, einschließlich Dermatos- kopie Mammographie zur Kündigung Brustkrebs-Früherkennung Ultraschalluntersuchung zur Brustkrebs-Früherkennung auf besonderen Wunsch der Frau Untersuchung zur Früherkennung des Versicherungsvertrages. Dienstleistungen Prostatakarzinoms durch Bestimmung des prostataspezifischen Antigens („eingekaufte“"PSA- Test") Rechtsschutz bei eingekauften Dienstleistungen besteht für die Wahrnehmung rechtlicher Interessen aus privatrechtlich abgeschlossenen Dienstverhältnissen, die in unmittelbarem Zusammenhang mit dem Zweck der selbständigen Tätigkeit stehen. Es handelt sich dabei um sog. Nebenleistungen. Nebenleistung meint nicht den Einkauf von Dienstleistungen Sonographische Untersuchung auf Vitalität des Fötus in der eigentlichen selbständigen Tätigkeit 6. bis 8. Schwangerschaftswoche Lungenfunktionstest Schilddrüsen – Vorsorgeuntersuchung mittels Bestimmung des Unternehmens. DMB. Abkürzung für Deutscher Mieterbund. Wirschilddrüsenstimulierenden Hormons (TSH) und Ultraschallun- tersuchung des Organs Triple-Test zur Risikoabschätzung eines Morbus Down oder Neuralrohrdefektes des Fötus auf Wunsch der Schwangeren außerhalb der GKV-Leistungspflicht Früherkennung des Glaukoms (Grüner Star) mittels Perimetrie, die DMB RechtsschutzOphtalmoskopie und/oder Tonometrie ("Glaukom-Versicherung AG, sind aber nicht mit dem Deutschen Mieterbund e.V. identisch. Dieser ist der Dachverband für die meisten regionalen Mietervereine. Der Deutsche Mieterbund e.V. hat unser Unternehmen zusammen mit einigen Mietervereinen 1982 gegründet und ist bis heute einer der Gesellschafter. DMB RECHT Forderungshilfe. Die DMB Rechtsschutz stellt Land- und Forstwirten, Weinbau- und Gartenbaubetrieben sowie Baumschulen im Rahmen des § 27 ARB, gewerblich tätigen Versicherungsnehmer im Rahmen des § 28 ARB, den selbständigen Ärzten, Apothekern und Versicherungs- nehmern in medizinischen Berufen und Bereichen im Rahmen des § 28 a ARB, sowie beim Vermieter-Rechtsschutz in den Produkten EXPERT und PRESTIGE zu Sonderkonditionen ein Dienstleistungsangebot zur Verfügung, über das die Beauftragung eines Inkassodienstleisters zur Einziehung von unbezahlten, fälligen und unstreitigen Forderungen erfolgen kann. Wirtschaftsauskünfte und Bonitätsprüfungen sind online zu Sonderkonditio- nen möglich. Erbrecht ist ein Teilgebiet des Bürgerlichen Rechts und regelt die Rechtsbeziehungen zwischen der Person, die etwas zu vererben hat, und den- jenigen, die kraft Gesetzes davon etwas zu bekommen haben oder nach dem Willen des Vererbenden etwas bekommen sollen. Streitigkeiten aus diesem Rechtsgebiet sind aufgrund der völlig unabsehbaren Kosten nicht versicherbar, da jedes Erbe andere Vermögenswerte enthält. Es gibt aber immerhin den Beratungs-Rechtsschutz, in dessen Rahmen Ihnen ein Rechtsanwalt oder Notar eine kostenmäßig versicherte Rechtsauskunft gibt, die Ihnen meistens auch schon weiterhilft. Voraussetzung ist eine schon eingetretene Veränderung Ihrer (erbrechtlichen) Rechtslage im versicherten Zeitraum (ohne Wartezeit!Vorsorge"), die in der Praxis zumeist der sogenannte Erbfall ist. Das ist der Tod einer Person, die Vermögenswerte („Erbmasse“ genannt) hinterlässt. Fahrlässigkeit liegt – vereinfacht ausgedrückt – vor, wenn Sie „aus Unachtsamkeit“ etwas angerichtet haben und dafür verantwortlich sein sollen, z. B. nach Verursachung eines Unfalls im Straßenverkehr. Fahrerlaubnis/Führerschein müssen Sie als Lenker eines Kraftfahrzeugs vorweisen können, wenn Sie in dieser Eigenschaft im Rahmen des Verkehrsrisikos versichert sein wollen. Familienrecht ist ein Teilgebiet des Bürgerlichen Rechts und regelt die sich aus der Verwandtschaft ergebenden Rechtsbeziehungen zwischen Personen. Wegen der unabsehbaren Vielfalt der denkbaren Streitigkeiten und der ebenso unabsehbaren Kosten ist dieses Risiko nicht versicherbar. Ebenso wie beim Erb- und Lebenspartnerschaftsrecht gibt es allerdings den Beratungs-Rechtsschutz. In dessen Rahmen können Sie sich eine Rechts- auskunft durch einen Rechtsanwalt oder Notar einholen, die Ihnen zumeist schon für Ihr weiteres Verhalten Sicherheit bringt. Voraussetzung ist, dass sich Ihre Rechtslage innerhalb des versicherten Zeitraums (keine Wartezeit) verändert hat, z. B. durch Geburt eines Kindes, Trennung von Ehegatten.

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Beitragsanpassung. Wir müssen uns die Möglichkeit offen halten, auf stark veränderte Rahmenbedingungen durch Erhöhung von Beiträgen (mit einer gewissen Zeitverzögerung) reagieren zu können, z. B. wenn es zu einer Gesetzesänderung kommt, aufgrund derer die Gebühren 1. Beitragsrückerstattung Für leistungsfreie Versicherungsjahre kann der Rechts- anwälte und der Gerichte sich erhöhenVersicherte jährlich eine Beitragsrückerstattung erhalten. Selbstverständlich gilt umgekehrt auch, dass Beiträge bei günstiger Veränderung der Umstände vermindert werden müssen2. Eine Erhöhung oder Senkung der Versicherungssteuer müssen wir an Sie weitergeben. Auch wenn sie in dem Versicherungsbeitrag enthalten ist, berechtigt eine Erhöhung nicht zur Kündigung Verhaltensbonus Für bestimmte vom Versicherer vorgegebene Verhaltensweisen des Versicherungsvertrages. Dienstleistungen („eingekaufte“) Rechtsschutz bei eingekauften Dienstleistungen besteht für die Wahrnehmung rechtlicher Interessen aus privatrechtlich abgeschlossenen DienstverhältnissenVersicherten, die die Qualität und/oder Wirtschaftlich- keit einer Heilbehandlung steigern, kann der Versicherer weitere Bonuszahlungen ausloben (Verhaltensbonus). Art, Umfang und Voraussetzungen der Gesundheits- und Verhaltensboni werden vom Versicherer zu Beginn jedes Versicherungsjahres festgelegt. 3. Auszahlung Die Bonifikationen werden ausgezahlt. Hinsichtlich des Vomhundertsatzes gemäß § 8b (1) MB/KK 2009 gilt: Der Versicherer kann unter den in unmittelbarem Zusammenhang § 8b (1) MB/KK 2009 genannten Voraussetzungen bereits bei einer Abweichung von mehr als 5% die Beiträge des Tarifs anpassen. Gültig in Verbindung mit AVB Teil I Musterbedingungen 2009 des Verbandes der privaten Krankenversicherung (MB/KK 2009) und Teil II Tarifbedingungen der AXA Kranken- versicherung AG (TB 2009). Gültig ab 01/2010 Sofern die Versicherung in diesem Tarif durch Kündigung beendet und gleichzeitig ein neuer substitutiver Krankheitskostenversicherungsvertrag bei einem anderen Unternehmen abgeschlossen wird, werden wir die kalkulierte Alterungsrückstellung entsprechend der Vertragsdauer der jeweiligen versicherten Person in Höhe des nach dem Zweck der selbständigen Tätigkeit stehen1. Es handelt sich dabei um sog. Nebenleistungen. Nebenleistung meint nicht den Einkauf von Dienstleistungen in der eigentlichen selbständigen Tätigkeit des Unternehmens. DMB. Abkürzung für Deutscher Mieterbund. Wir, die DMB Rechtsschutz-Versicherung AG, sind aber nicht mit dem Deutschen Mieterbund e.V. identisch. Dieser ist der Dachverband für die meisten regionalen Mietervereine. Der Deutsche Mieterbund e.V. hat unser Unternehmen zusammen mit einigen Mietervereinen 1982 gegründet und ist bis heute einer der Gesellschafter. DMB RECHT Forderungshilfe. Die DMB Rechtsschutz stellt Land- und Forstwirten, Weinbau- und Gartenbaubetrieben sowie Baumschulen Januar 2009 im Rahmen des jeweiligen Tarif aufgebauten Übertragungswertes nach Maßgabe von § 27 ARB12 Abs. 1 Nr. 5 VAG (2009) an den neuen Versicherer übertragen. Sollten allerdings Beitragsrückstände bestehen, gewerblich tätigen Versicherungsnehmer im Rahmen des § 28 ARB, können wir den selbständigen Ärzten, Apothekern und Versicherungs- nehmern in medizinischen Berufen und Bereichen im Rahmen des § 28 a ARB, sowie beim Vermieter-Rechtsschutz in den Produkten EXPERT und PRESTIGE zu Sonderkonditionen ein Dienstleistungsangebot zur Verfügung, über das die Beauftragung eines Inkassodienstleisters zur Einziehung von unbezahlten, fälligen und unstreitigen Forderungen erfolgen kannÜbertragungswert bis zum vollständigen Beitragsausgleich zurückbehalten. Wirtschaftsauskünfte und Bonitätsprüfungen sind online zu Sonderkonditio- nen möglich. Erbrecht ist ein Teilgebiet des Bürgerlichen Rechts und regelt die Rechtsbeziehungen zwischen der Person, die etwas zu vererben hat, und den- jenigen, die kraft Gesetzes davon etwas zu bekommen haben oder nach dem Willen des Vererbenden etwas bekommen sollen. Streitigkeiten aus diesem Rechtsgebiet sind aufgrund der völlig unabsehbaren Kosten nicht versicherbar, da jedes Erbe andere Vermögenswerte enthält. Es gibt aber immerhin den Beratungs-Rechtsschutz, in dessen Rahmen Ihnen ein Rechtsanwalt oder Notar eine kostenmäßig versicherte Rechtsauskunft gibt, die Ihnen meistens auch schon weiterhilft. Voraussetzung ist eine schon eingetretene Veränderung Ihrer (erbrechtlichen) Rechtslage im versicherten Zeitraum (ohne Wartezeit!), die in der Praxis zumeist der sogenannte Erbfall ist. Das ist der Tod einer Person, die Vermögenswerte („Erbmasse“ genannt) hinterlässt. Fahrlässigkeit liegt – vereinfacht ausgedrückt – vor, wenn Sie „aus Unachtsamkeit“ etwas angerichtet haben und dafür verantwortlich sein sollen, z. B. nach Verursachung eines Unfalls im Straßenverkehr. Fahrerlaubnis/Führerschein müssen Sie als Lenker eines Kraftfahrzeugs vorweisen können, wenn Sie in dieser Eigenschaft im Rahmen des Verkehrsrisikos versichert sein wollen. Familienrecht ist ein Teilgebiet des Bürgerlichen Rechts und regelt die sich aus der Verwandtschaft ergebenden Rechtsbeziehungen zwischen Personen. Wegen der unabsehbaren Vielfalt der denkbaren Streitigkeiten und der ebenso unabsehbaren Kosten ist dieses Risiko nicht versicherbar. Ebenso wie beim Erb- und Lebenspartnerschaftsrecht gibt es allerdings den Beratungs-Rechtsschutz. In dessen Rahmen können Sie sich eine Rechts- auskunft durch einen Rechtsanwalt oder Notar einholen, die Ihnen zumeist schon für Ihr weiteres Verhalten Sicherheit bringt. Voraussetzung ist, dass sich Ihre Rechtslage innerhalb des versicherten Zeitraums (keine Wartezeit) verändert hat, z. B. durch Geburt eines Kindes, Trennung von Ehegatten.VG522 VG522

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Beitragsanpassung. Serviceleistung stationäre Behandlung: Rufen Sie unser medizinisches Serviceteam an. Wir müssen uns nennen Ihnen geeignete Krankenhäuser, informieren Sie über Behand- lungsmethoden und holen für Sie eine ärztliche Zweitmeinung ein. Ist ein Rücktransport aus dem Ausland notwendig, orga- nisieren wir diesen. Sofern die Möglichkeit offen haltenErkrankung erst während einer stationären Therapie diagnostiziert wird, gilt für den Anspruch auf stark veränderte Rahmenbedingungen stationäre Wahlleistungen ein durch Erhöhung von Beiträgen (mit einer gewissen Zeitverzögerung) reagieren zu können, z. B. wenn es zu einer Gesetzesänderung kommt, aufgrund derer die Gebühren ärztliche Voruntersuchung begründeter Krankheitsverdacht zunächst als ausreichend. Stellt sich im Verlauf der Rechts- anwälte und der Gerichte sich erhöhen. Selbstverständlich gilt umgekehrt auchKrankenhausbehandlung heraus, dass Beiträge bei günstiger Veränderung keine der Umstände vermindert werden müssenin Abschnitt 2 genannten Erkrankungen oder schweren Unfallfolgen vorliegt, endet die Leistungspflicht mit Ablauf des dritten Tages, an dem die endgültige Diagnose gestellt wurde. Eine Erhöhung oder Senkung der Versicherungssteuer müssen wir an Sie weitergebenDer Versicherer ist unverzüglich über die geänderte Diagnose zu informieren. Auch wenn sie in dem Versicherungsbeitrag enthalten ist, berechtigt eine Erhöhung nicht zur Kündigung des Versicherungsvertrages. Dienstleistungen („eingekaufte“) Rechtsschutz bei eingekauften Dienstleistungen Kein Versicherungsschutz besteht für die Wahrnehmung rechtlicher Interessen aus privatrechtlich abgeschlossenen DienstverhältnissenUnfälle und deren Folgen, die in unmittelbarem Zusammenhang mit dem Zweck der selbständigen Tätigkeit stehenbei Ausübung von Extremsportarten eingetreten sind. Es handelt sich dabei um sog. Nebenleistungen. Nebenleistung meint nicht den Einkauf von Dienstleistungen in der eigentlichen selbständigen Tätigkeit des Unternehmens. DMB. Abkürzung für Deutscher Mieterbund. WirExtremsportarten, die DMB Rechtsschutz-Versicherung AGunter diesen Leistungsausschluss fallen, sind aber nicht zum Beispiel: Bungeejumping, Drachenfliegen, Motorsport, Skin-Diving (Tauchen ohne Geräte), B.A.S.E Jumping, House Running, Free Climbing, Hydrospeed, Scad-Diving, Sky-Surfing, Canyoning, Rafting, Fallschirmspringen, Boxen und andere Kampfsportarten. Hinsichtlich des Vomhundertsatzes gemäß § 8b (1) MB/KK 2009 gilt: Der Versicherer kann unter den in § 8b (1) MB/KK 2009 genannten Voraussetzungen bereits bei einer Abweichung von mehr als 5% die Beiträge des Tarifs anpassen. Gültig in Verbindung mit dem Deutschen Mieterbund e.V. identischAVB Teil I Musterbedingungen 2009 des Verbandes der privaten Krankenversicherung (MB/KK 2009) und Teil II Tarifbedingungen der AXA Kranken- versicherung AG (TB 2009). Dieser ist Gültig ab 03/2009 Sofern die Versicherung in diesem Tarif durch Kündigung beendet und gleichzeitig ein neuer substitutiver Krankheitskostenversicherungsvertrag bei einem anderen Unternehmen abgeschlossen wird, werden wir die kalkulierte Alterungsrückstellung entsprechend der Dachverband für die meisten regionalen MietervereineVertragsdauer der jeweiligen versicherten Person in Höhe des nachdem 1. Der Deutsche Mieterbund e.V. hat unser Unternehmen zusammen mit einigen Mietervereinen 1982 gegründet und ist bis heute einer der Gesellschafter. DMB RECHT Forderungshilfe. Die DMB Rechtsschutz stellt Land- und Forstwirten, Weinbau- und Gartenbaubetrieben sowie Baumschulen Januar 2009 im Rahmen des jeweiligen Tarif aufgebauten Übertragungswertes nach Maßgabe von § 27 ARB12 Abs. 1 Nr. 5 VAG (2009) an den neuen Versicherer übertragen. Sollten allerdings Beitragsrückstände bestehen, gewerblich tätigen Versicherungsnehmer im Rahmen des § 28 ARB, können wir den selbständigen Ärzten, Apothekern und Versicherungs- nehmern in medizinischen Berufen und Bereichen im Rahmen des § 28 a ARB, sowie beim Vermieter-Rechtsschutz in den Produkten EXPERT und PRESTIGE zu Sonderkonditionen ein Dienstleistungsangebot zur Verfügung, über das die Beauftragung eines Inkassodienstleisters zur Einziehung von unbezahlten, fälligen und unstreitigen Forderungen erfolgen kannÜbertragungswert bis zum vollständigen Beitragsausgleich zurückbehalten. Wirtschaftsauskünfte und Bonitätsprüfungen sind online zu Sonderkonditio- nen möglich. Erbrecht ist ein Teilgebiet des Bürgerlichen Rechts und regelt die Rechtsbeziehungen zwischen der Person, die etwas zu vererben hat, und den- jenigen, die kraft Gesetzes davon etwas zu bekommen haben oder nach dem Willen des Vererbenden etwas bekommen sollen. Streitigkeiten aus diesem Rechtsgebiet sind aufgrund der völlig unabsehbaren Kosten nicht versicherbar, da jedes Erbe andere Vermögenswerte enthält. Es gibt aber immerhin den Beratungs-Rechtsschutz, in dessen Rahmen Ihnen ein Rechtsanwalt oder Notar eine kostenmäßig versicherte Rechtsauskunft gibt, die Ihnen meistens auch schon weiterhilft. Voraussetzung ist eine schon eingetretene Veränderung Ihrer (erbrechtlichen) Rechtslage im versicherten Zeitraum (ohne Wartezeit!), die in der Praxis zumeist der sogenannte Erbfall ist. Das ist der Tod einer Person, die Vermögenswerte („Erbmasse“ genannt) hinterlässt. Fahrlässigkeit liegt – vereinfacht ausgedrückt – vor, wenn Sie „aus Unachtsamkeit“ etwas angerichtet haben und dafür verantwortlich sein sollen, z. B. nach Verursachung eines Unfalls im Straßenverkehr. Fahrerlaubnis/Führerschein müssen Sie als Lenker eines Kraftfahrzeugs vorweisen können, wenn Sie in dieser Eigenschaft im Rahmen des Verkehrsrisikos versichert sein wollen. Familienrecht ist ein Teilgebiet des Bürgerlichen Rechts und regelt die sich aus der Verwandtschaft ergebenden Rechtsbeziehungen zwischen Personen. Wegen der unabsehbaren Vielfalt der denkbaren Streitigkeiten und der ebenso unabsehbaren Kosten ist dieses Risiko nicht versicherbar. Ebenso wie beim Erb- und Lebenspartnerschaftsrecht gibt es allerdings den Beratungs-Rechtsschutz. In dessen Rahmen können Sie sich eine Rechts- auskunft durch einen Rechtsanwalt oder Notar einholen, die Ihnen zumeist schon für Ihr weiteres Verhalten Sicherheit bringt. Voraussetzung ist, dass sich Ihre Rechtslage innerhalb des versicherten Zeitraums (keine Wartezeit) verändert hat, z. B. durch Geburt eines Kindes, Trennung von Ehegatten.VG526 VG526

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Samples: www.el-bonus.de, www.hcconsultingag.de

Beitragsanpassung. Wir müssen uns 1. Gesundheitsbonus Für leistungsfreie Versicherungsjahre kann der Versicherte jährlich einen Gesundheitsbonus (Beitragsrückerstattung) erhalten. 2. Verhaltensbonus Für bestimmte vom Versicherer vorgegebene Verhaltensweisen des Versicherten, die Möglichkeit offen haltendie Qualität und/oder Wirtschaftlich- keit einer Heilbehandlung steigern, auf stark veränderte Rahmenbedingungen kann der Versicherer weitere Bonuszahlungen ausloben (Verhaltensbonus). Art, Umfang und Voraussetzungen der Gesundheits- und Verhaltensboni werden vom Versicherer zu Beginn jedes Versicherungsjahres festgelegt. 3. Auszahlung Die Bonifikationen (Verhaltens- und Gesundheitsbonus) werden ausgezahlt. Hinsichtlich des Vomhundertsatzes gemäß § 8b (1) MB/KK 2009 gilt: Der Versicherer kann unter den in § 8b (1) MB/KK 2009 genannten Voraussetzungen bereits bei einer Abweichung von mehr als 5 % die Beiträge des Tarifs anpassen. Gültig in Verbindung mit AVB Teil I Musterbedingungen 2009 des Verbandes der privaten Krankenversicherung (MB/KK 2009) und Teil II Tarifbedingungen der AXA Kranken- versicherung AG (TB 2009). Gültig ab 01/2010 Portabilität der Alterungsrückstellung ab 1. Januar 2009 Sofern die Versicherung in diesem Tarif durch Erhöhung Kündigung beendet und gleichzeitig ein neuer substitutiver Krankenheitskostenversicherungsvertrag bei einem anderen Unternehmen abgeschlossen wird, werden wir die kalkulierte Alterungsrückstellung entsprechend der Vertragsdauer der jeweiligen versicherten Person in Höhe des nach dem 1. Januar 2009 im jeweiligen Tarif aufgebauten Übertragungswertes nach Maßgabe von Beiträgen § 12 Abs. 1 Nr. 5 VAG (mit einer gewissen Zeitverzögerung2009) reagieren zu könnenan den neuen Versicherer übertragen. Sollten allerdings Beitragsrückstände bestehen, z. B. wenn es zu einer Gesetzesänderung kommtkönnen wir den Übertragungswert bis zum vollständigen Beitragsausgleich zurückbehalten. VG522 VisionMed-N für ambulante, aufgrund derer die Gebühren der Rechts- anwälte stationäre und der Gerichte sich erhöhen. Selbstverständlich gilt umgekehrt auch, dass Beiträge bei günstiger Veränderung der Umstände vermindert werden müssen. Eine Erhöhung oder Senkung der Versicherungssteuer müssen wir an Sie weitergeben. Auch wenn sie in dem Versicherungsbeitrag enthalten ist, berechtigt eine Erhöhung nicht zur Kündigung des Versicherungsvertrages. Dienstleistungen zahnärztliche Heilbehandlung Allgemeine Versicherungsbedingungen („eingekaufte“AVB) Rechtsschutz bei eingekauften Dienstleistungen besteht für die Wahrnehmung rechtlicher Interessen aus privatrechtlich abgeschlossenen Dienstverhältnissen, die in unmittelbarem Zusammenhang mit dem Zweck der selbständigen Tätigkeit stehen. Es handelt sich dabei um sog. Nebenleistungen. Nebenleistung meint nicht den Einkauf von Dienstleistungen in der eigentlichen selbständigen Tätigkeit des Unternehmens. DMB. Abkürzung für Deutscher Mieterbund. Wir, die DMB Rechtsschutz-Versicherung AG, sind aber nicht mit dem Deutschen Mieterbund e.V. identisch. Dieser ist der Dachverband für die meisten regionalen Mietervereine. Der Deutsche Mieterbund e.V. hat unser Unternehmen zusammen mit einigen Mietervereinen 1982 gegründet Krankheitskosten- und ist bis heute einer der Gesellschafter. DMB RECHT Forderungshilfe. Die DMB Rechtsschutz stellt Land- und Forstwirten, Weinbau- und Gartenbaubetrieben sowie Baumschulen im Rahmen des § 27 ARB, gewerblich tätigen Versicherungsnehmer im Rahmen des § 28 ARB, den selbständigen Ärzten, Apothekern und Versicherungs- nehmern in medizinischen Berufen und Bereichen im Rahmen des § 28 a ARB, sowie beim Vermieter-Rechtsschutz in den Produkten EXPERT und PRESTIGE zu Sonderkonditionen ein Dienstleistungsangebot zur Verfügung, über das die Beauftragung eines Inkassodienstleisters zur Einziehung von unbezahlten, fälligen und unstreitigen Forderungen erfolgen kann. Wirtschaftsauskünfte und Bonitätsprüfungen sind online zu Sonderkonditio- nen möglich. Erbrecht ist ein Teilgebiet des Bürgerlichen Rechts und regelt die Rechtsbeziehungen zwischen der Person, die etwas zu vererben hat, und den- jenigen, die kraft Gesetzes davon etwas zu bekommen haben oder nach dem Willen des Vererbenden etwas bekommen sollen. Streitigkeiten aus diesem Rechtsgebiet sind aufgrund der völlig unabsehbaren Kosten nicht versicherbar, da jedes Erbe andere Vermögenswerte enthält. Es gibt aber immerhin den Beratungs-Rechtsschutz, in dessen Rahmen Ihnen ein Rechtsanwalt oder Notar eine kostenmäßig versicherte Rechtsauskunft gibt, die Ihnen meistens auch schon weiterhilft. Voraussetzung ist eine schon eingetretene Veränderung Ihrer (erbrechtlichen) Rechtslage im versicherten Zeitraum (ohne Wartezeit!), die in der Praxis zumeist der sogenannte Erbfall ist. Das ist der Tod einer Person, die Vermögenswerte („Erbmasse“ genannt) hinterlässt. Fahrlässigkeit liegt – vereinfacht ausgedrückt – vor, wenn Sie „aus Unachtsamkeit“ etwas angerichtet haben und dafür verantwortlich sein sollen, z. B. nach Verursachung eines Unfalls im Straßenverkehr. Fahrerlaubnis/Führerschein müssen Sie als Lenker eines Kraftfahrzeugs vorweisen können, wenn Sie in dieser Eigenschaft im Rahmen des Verkehrsrisikos versichert sein wollen. Familienrecht ist ein Teilgebiet des Bürgerlichen Rechts und regelt die sich aus der Verwandtschaft ergebenden Rechtsbeziehungen zwischen Personen. Wegen der unabsehbaren Vielfalt der denkbaren Streitigkeiten und der ebenso unabsehbaren Kosten ist dieses Risiko nicht versicherbar. Ebenso wie beim Erb- und Lebenspartnerschaftsrecht gibt es allerdings den Beratungs-Rechtsschutz. In dessen Rahmen können Sie sich eine Rechts- auskunft durch einen Rechtsanwalt oder Notar einholen, die Ihnen zumeist schon für Ihr weiteres Verhalten Sicherheit bringt. Voraussetzung ist, dass sich Ihre Rechtslage innerhalb des versicherten Zeitraums (keine Wartezeit) verändert hat, z. B. durch Geburt eines Kindes, Trennung von Ehegatten.Krankenhaustagegeldversicherung

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Beitragsanpassung. Wir müssen uns die Möglichkeit offen halten, auf stark veränderte Rahmenbedingungen durch Erhöhung von Beiträgen (mit einer gewissen Zeitverzögerung) reagieren zu können, z. B. wenn es zu einer Gesetzesänderung kommt, aufgrund derer die Gebühren der Rechts- anwälte und der Gerichte sich erhöhen. Selbstverständlich gilt umgekehrt auch, dass Beiträge bei günstiger Veränderung der Umstände vermindert werden müssen. Eine Erhöhung oder Senkung der Versicherungssteuer müssen wir an Sie weitergeben. Auch wenn sie in dem Versicherungsbeitrag enthalten ist, berechtigt eine Erhöhung nicht zur Kündigung des Versicherungsvertrages. Dienstleistungen („eingekaufte“) Rechtsschutz bei eingekauften Dienstleistungen besteht Deckungsschutz. Anderer Begriff für die Wahrnehmung rechtlicher Interessen aus privatrechtlich abgeschlossenen DienstverhältnissenKostenschutzzusage. Wenn wir Ihnen oder Ihrem Rechtsanwalt eine Deckungszusage zukommen lassen, die in unmittelbarem Zusammenhang mit dem Zweck der selbständigen Tätigkeit stehen. Es handelt sich dabei um sog. Nebenleistungen. Nebenleistung meint nicht den Einkauf von Dienstleistungen in der eigentlichen selbständigen Tätigkeit des Unternehmens. DMB. Abkürzung für Deutscher Mieterbund. Wir, die DMB Rechtsschutz-Versicherung AG, sind aber nicht mit dem Deutschen Mieterbund e.V. identisch. Dieser ist der Dachverband für die meisten regionalen Mietervereine. Der Deutsche Mieterbund e.V. hat unser Unternehmen zusammen mit einigen Mietervereinen 1982 gegründet und ist bis heute einer der Gesellschafter. DMB RECHT Forderungshilfe. Die DMB Rechtsschutz stellt Land- und Forstwirten, Weinbau- und Gartenbaubetrieben sowie Baumschulen im Rahmen des § 27 ARB, gewerblich tätigen Versicherungsnehmer im Rahmen des § 28 ARB, den selbständigen Ärzten, Apothekern und Versicherungs- nehmern in medizinischen Berufen und Bereichen im Rahmen des § 28 a ARB, sowie beim Vermieter-Rechtsschutz in den Produkten EXPERT und PRESTIGE zu Sonderkonditionen ein Dienstleistungsangebot zur Verfügung, über das die Beauftragung eines Inkassodienstleisters zur Einziehung von unbezahlten, fälligen und unstreitigen Forderungen erfolgen kann. Wirtschaftsauskünfte und Bonitätsprüfungen sind online zu Sonderkonditio- nen möglich. Erbrecht ist ein Teilgebiet des Bürgerlichen Rechts und regelt die Rechtsbeziehungen zwischen der Person, die etwas zu vererben hat, und den- jenigen, die kraft Gesetzes davon etwas zu bekommen haben oder nach dem Willen des Vererbenden etwas bekommen sollen. Streitigkeiten aus diesem Rechtsgebiet sind aufgrund der völlig unabsehbaren Kosten nicht versicherbar, da jedes Erbe andere Vermögenswerte enthält. Es gibt aber immerhin den Beratungs-Rechtsschutz, in dessen Rahmen Ihnen ein Rechtsanwalt oder Notar eine kostenmäßig versicherte Rechtsauskunft gibt, die Ihnen meistens auch schon weiterhilft. Voraussetzung ist eine schon eingetretene Veränderung Ihrer (erbrechtlichen) Rechtslage im versicherten Zeitraum (ohne Wartezeit!), die in der Praxis zumeist der sogenannte Erbfall ist. Das ist der Tod einer Person, die Vermögenswerte („Erbmasse“ genannt) hinterlässt. Fahrlässigkeit liegt – vereinfacht ausgedrückt – vor, wenn Sie „aus Unachtsamkeit“ etwas angerichtet haben und dafür verantwortlich sein sollen, z. B. nach Verursachung eines Unfalls im Straßenverkehr. Fahrerlaubnis/Führerschein müssen Sie als Lenker eines Kraftfahrzeugs vorweisen können, wenn Sie in dieser Eigenschaft im Rahmen des Verkehrsrisikos versichert sein wollen. Familienrecht ist ein Teilgebiet des Bürgerlichen Rechts und regelt die sich aus der Verwandtschaft ergebenden Rechtsbeziehungen zwischen Personen. Wegen der unabsehbaren Vielfalt der denkbaren Streitigkeiten und der ebenso unabsehbaren Kosten ist dieses Risiko nicht versicherbar. Ebenso wie beim Erb- und Lebenspartnerschaftsrecht gibt es allerdings den Beratungs-Rechtsschutz. In dessen Rahmen können Sie sich eine Rechts- auskunft durch einen Rechtsanwalt oder Notar einholen, die Ihnen zumeist schon für Ihr weiteres Verhalten Sicherheit bringt. Voraussetzung ist, dass sich Ihre Rechtslage innerhalb des versicherten Zeitraums (keine Wartezeit) verändert hat, z. B. durch Geburt eines Kindes, Trennung von Ehegatten.

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Beitragsanpassung. Wir müssen uns Verträge unterliegen der Beitragsanpassung gemäß § 10 ARB. Für Privatkunden ab dem Versicherungsschutz im Umfang des EXPERT und PRESTIGE und Gewerbekunden kann der Spezial-Straf-Rechtsschutz (SSR) als Zusatzbaustein abgeschlossen werden. Die Leistungen des SSR gehen deutlich über die Möglichkeit offen haltendes normalen Straf-Rechtsschutzes hinaus. Spezialisierte Rechtsanwälte (Strafverteidiger) kümmern sich auf Honorarbasis um die Verteidigungsstrategie, eigenbeauftragte qualifizierte Gut- achter unterstützen auf stark veränderte Rahmenbedingungen durch Erhöhung Honorarbasis die Verteidigung. Rechtsschutz besteht bei der DMB Rechtsschutz auch für den Vorwurf von Beiträgen Vorsatzdelikten (mit einer gewissen Zeitverzögerung) reagieren zu können, z. B. wenn es zu einer Gesetzesänderung kommtschwere Körperverletzung, aufgrund derer die Gebühren der Rechts- anwälte und der Gerichte sich erhöhen. Selbstverständlich gilt umgekehrt auchBeleidigung, dass Beiträge bei günstiger Veränderung der Umstände vermindert werden müssen. Eine Erhöhung oder Senkung der Versicherungssteuer müssen wir an Sie weitergeben. Auch wenn sie in dem Versicherungsbeitrag enthalten istBetrug, berechtigt eine Erhöhung nicht zur Kündigung des Versicherungsvertrages. Dienstleistungen („eingekaufte“) Rechtsschutz bei eingekauften Dienstleistungen besteht für die Wahrnehmung rechtlicher Interessen aus privatrechtlich abgeschlossenen DienstverhältnissenUntreue, die in unmittelbarem Zusammenhang mit dem Zweck der selbständigen Tätigkeit stehen. Es handelt sich dabei um sog. Nebenleistungen. Nebenleistung meint nicht den Einkauf von Dienstleistungen in der eigentlichen selbständigen Tätigkeit des Unternehmens. DMB. Abkürzung für Deutscher Mieterbund. WirDiebstahl), die DMB Rechtsschutz-Versicherung AG, sind aber nicht mit dem Deutschen Mieterbund e.V. identisch. Dieser ist der Dachverband für die meisten regionalen Mietervereine. Der Deutsche Mieterbund e.V. hat unser Unternehmen zusammen mit einigen Mietervereinen 1982 gegründet und ist bis heute einer der Gesellschafter. DMB RECHT Forderungshilfesolange keine rechtskräftige Verurteilung wegen Vorsatzes erfolgt. Die DMB Rechtsschutz stellt Land- und Forstwirten, Weinbau- und Gartenbaubetrieben sowie Baumschulen übernimmt die Kosten im Rahmen des § 27 ARB, gewerblich tätigen Versicherungsnehmer der versicherten Leistungen. Die Versicherungssumme ist im Rahmen des § 28 ARBprivaten Bereich unbegrenzt. Für den gewerblichen Bereich beträgt die Versicherungssumme 500.000,– Euro. Versicherungsschutz besteht für Rechtsschutzfälle, den selbständigen Ärzten, Apothekern und Versicherungs- nehmern die in medizinischen Berufen und Bereichen im Rahmen des § 28 a ARB, sowie beim Vermieter-Rechtsschutz in den Produkten Europa eintreten. Für Privatkunden ab dem Versicherungsumfang EXPERT und PRESTIGE zu Sonderkonditionen ein Dienstleistungsangebot zur Verfügung, über das die Beauftragung eines Inkassodienstleisters zur Einziehung von unbezahlten, fälligen und unstreitigen Forderungen erfolgen kannfür Gewerbekunden mit KOMPEX und KOMedEX kann der Cyber- Rechtsschutz (CRS 2022) ausschließlich für den privaten Bereich als Zusatzbaustein abgeschlossen werden. Wirtschaftsauskünfte und Bonitätsprüfungen sind online zu Sonderkonditio- nen möglich. Erbrecht ist ein Teilgebiet des Bürgerlichen Rechts und regelt die Rechtsbeziehungen zwischen der Person, die etwas zu vererben hat, und den- jenigen, die kraft Gesetzes davon etwas zu bekommen haben oder nach dem Willen des Vererbenden etwas bekommen sollen. Streitigkeiten aus diesem Rechtsgebiet sind aufgrund der völlig unabsehbaren Kosten nicht versicherbar, da jedes Erbe andere Vermögenswerte enthält. Es gibt aber immerhin den BeratungsDer Cyber-Rechtsschutz, in dessen Rahmen Ihnen ein Rechtsanwalt oder Notar eine kostenmäßig versicherte Rechtsauskunft gibt, die Ihnen meistens auch schon weiterhilft. Voraussetzung ist eine schon eingetretene Veränderung Ihrer (erbrechtlichen) Rechtslage im versicherten Zeitraum (ohne Wartezeit!), die in der Praxis zumeist der sogenannte Erbfall ist. Das ist der Tod einer Person, die Vermögenswerte („Erbmasse“ genannt) hinterlässt. Fahrlässigkeit liegt – vereinfacht ausgedrückt – vor, wenn Sie „aus Unachtsamkeit“ etwas angerichtet haben und dafür verantwortlich sein sollen, Rechtsschutz bietet z. B. nach Verursachung eines Unfalls im StraßenverkehrRechtsschutz bei einem Datenmissbrauch, dem Identitätsdiebstahl oder auch bei Cyber-Mobbing. Fahrerlaubnis/Führerschein müssen Sie als Lenker eines Kraftfahrzeugs vorweisen können, wenn Sie in dieser Eigenschaft im Rahmen des Verkehrsrisikos versichert sein wollen. Familienrecht ist ein Teilgebiet des Bürgerlichen Rechts und regelt die sich aus der Verwandtschaft ergebenden Rechtsbeziehungen zwischen Personen. Wegen der unabsehbaren Vielfalt der denkbaren Streitigkeiten und der ebenso unabsehbaren Kosten ist dieses Risiko nicht versicherbar. Ebenso wie beim Erb- und Lebenspartnerschaftsrecht gibt es allerdings den Beratungs-Rechtsschutz. In dessen Rahmen können Sie sich eine Rechts- auskunft durch einen Rechtsanwalt oder Notar einholen, die Ihnen zumeist schon für Ihr weiteres Verhalten Sicherheit bringt. Voraussetzung ist, dass sich Ihre Rechtslage innerhalb des versicherten Zeitraums (keine Wartezeit) verändert hat, z. B. durch Geburt eines Kindes, Trennung von EhegattenEine Wartezeit besteht hierfür nicht.

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Beitragsanpassung. Wir müssen uns Verträge unterliegen der Beitragsanpassung gemäß § 10 ARB. Für Privatkunden ab dem Versicherungsschutz im Umfang des EXPERT und PRESTIGE und Gewerbekunden kann der Spezial-Straf-Rechtsschutz (SSR) als Zusatzbaustein abgeschlossen werden. Die Leistungen des SSR gehen deutlich über die Möglichkeit offen haltendes normalen Straf-Rechtsschutzes hinaus. Spezialisierte Rechtsanwälte (Strafverteidiger) kümmern sich auf Honorarbasis um die Verteidigungsstrategie, eigenbeauftragte qualifizierte Gut- achter unterstützen auf stark veränderte Rahmenbedingungen durch Erhöhung Honorarbasis die Verteidigung. Rechtsschutz besteht bei der DMB Rechtsschutz auch für den Vorwurf von Beiträgen Vorsatzdelikten (mit einer gewissen Zeitverzögerung) reagieren zu können, z. B. wenn es zu einer Gesetzesänderung kommtschwere Körperverletzung, aufgrund derer die Gebühren der Rechts- anwälte und der Gerichte sich erhöhen. Selbstverständlich gilt umgekehrt auchBeleidigung, dass Beiträge bei günstiger Veränderung der Umstände vermindert werden müssen. Eine Erhöhung oder Senkung der Versicherungssteuer müssen wir an Sie weitergeben. Auch wenn sie in dem Versicherungsbeitrag enthalten istBetrug, berechtigt eine Erhöhung nicht zur Kündigung des Versicherungsvertrages. Dienstleistungen („eingekaufte“) Rechtsschutz bei eingekauften Dienstleistungen besteht für die Wahrnehmung rechtlicher Interessen aus privatrechtlich abgeschlossenen DienstverhältnissenUntreue, die in unmittelbarem Zusammenhang mit dem Zweck der selbständigen Tätigkeit stehen. Es handelt sich dabei um sog. Nebenleistungen. Nebenleistung meint nicht den Einkauf von Dienstleistungen in der eigentlichen selbständigen Tätigkeit des Unternehmens. DMB. Abkürzung für Deutscher Mieterbund. WirDiebstahl), die DMB Rechtsschutz-Versicherung AG, sind aber nicht mit dem Deutschen Mieterbund e.V. identisch. Dieser ist der Dachverband für die meisten regionalen Mietervereine. Der Deutsche Mieterbund e.V. hat unser Unternehmen zusammen mit einigen Mietervereinen 1982 gegründet und ist bis heute einer der Gesellschafter. DMB RECHT Forderungshilfesolange keine rechtskräftige Verurteilung wegen Vorsatzes erfolgt. Die DMB Rechtsschutz stellt Land- und Forstwirten, Weinbau- und Gartenbaubetrieben sowie Baumschulen übernimmt die Kosten im Rahmen des § 27 ARB, gewerblich tätigen Versicherungsnehmer der versicherten Leistungen. Die Versicherungssumme ist im Rahmen des § 28 ARBprivaten Bereich unbegrenzt. Für den gewerblichen Bereich beträgt die Versicherungssumme 500.000,– Euro. Versicherungsschutz besteht für Rechtsschutzfälle, den selbständigen Ärzten, Apothekern und Versicherungs- nehmern die in medizinischen Berufen und Bereichen im Rahmen des § 28 a ARB, sowie beim Vermieter-Rechtsschutz in den Produkten Europa eintreten. Für Privatkunden ab dem Versicherungsumfang EXPERT und PRESTIGE zu Sonderkonditionen ein Dienstleistungsangebot zur Verfügung, über das die Beauftragung eines Inkassodienstleisters zur Einziehung von unbezahlten, fälligen und unstreitigen Forderungen erfolgen kannfür Gewerbekunden mit KOMPEX und KOMedEX kann der Cyber- Rechtsschutz (CRS 2020) ausschließlich für den privaten Bereich als Zusatzbaustein abgeschlossen werden. Wirtschaftsauskünfte und Bonitätsprüfungen sind online zu Sonderkonditio- nen möglich. Erbrecht ist ein Teilgebiet des Bürgerlichen Rechts und regelt die Rechtsbeziehungen zwischen der Person, die etwas zu vererben hat, und den- jenigen, die kraft Gesetzes davon etwas zu bekommen haben oder nach dem Willen des Vererbenden etwas bekommen sollen. Streitigkeiten aus diesem Rechtsgebiet sind aufgrund der völlig unabsehbaren Kosten nicht versicherbar, da jedes Erbe andere Vermögenswerte enthält. Es gibt aber immerhin den BeratungsDer Cyber-Rechtsschutz, in dessen Rahmen Ihnen ein Rechtsanwalt oder Notar eine kostenmäßig versicherte Rechtsauskunft gibt, die Ihnen meistens auch schon weiterhilft. Voraussetzung ist eine schon eingetretene Veränderung Ihrer (erbrechtlichen) Rechtslage im versicherten Zeitraum (ohne Wartezeit!), die in der Praxis zumeist der sogenannte Erbfall ist. Das ist der Tod einer Person, die Vermögenswerte („Erbmasse“ genannt) hinterlässt. Fahrlässigkeit liegt – vereinfacht ausgedrückt – vor, wenn Sie „aus Unachtsamkeit“ etwas angerichtet haben und dafür verantwortlich sein sollen, Rechtsschutz bietet z. B. nach Verursachung eines Unfalls im StraßenverkehrRechtsschutz bei einem Datenmissbrauch, dem Identitätsdiebstahl oder auch bei Cyber-Mobbing. Fahrerlaubnis/Führerschein müssen Sie als Lenker eines Kraftfahrzeugs vorweisen können, wenn Sie in dieser Eigenschaft im Rahmen des Verkehrsrisikos versichert sein wollen. Familienrecht ist ein Teilgebiet des Bürgerlichen Rechts und regelt die sich aus der Verwandtschaft ergebenden Rechtsbeziehungen zwischen Personen. Wegen der unabsehbaren Vielfalt der denkbaren Streitigkeiten und der ebenso unabsehbaren Kosten ist dieses Risiko nicht versicherbar. Ebenso wie beim Erb- und Lebenspartnerschaftsrecht gibt es allerdings den Beratungs-Rechtsschutz. In dessen Rahmen können Sie sich eine Rechts- auskunft durch einen Rechtsanwalt oder Notar einholen, die Ihnen zumeist schon für Ihr weiteres Verhalten Sicherheit bringt. Voraussetzung ist, dass sich Ihre Rechtslage innerhalb des versicherten Zeitraums (keine Wartezeit) verändert hat, z. B. durch Geburt eines Kindes, Trennung von EhegattenEine Wartezeit besteht hierfür nicht.

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