Common use of Besondere Regelungen für einzelne private Risiken (Versicherungsschutz, Risikobegrenzungen und beson- dere Ausschlüsse) Clause in Contracts

Besondere Regelungen für einzelne private Risiken (Versicherungsschutz, Risikobegrenzungen und beson- dere Ausschlüsse). A1-6 regelt den Versicherungsschutz für einzelne private Risiken, deren Risikobegrenzungen und die für diese Risiken gelten- den besonderen Ausschlüsse. Soweit A1-6 keine abweichenden Regelungen enthält, finden auch auf die in A1-6 geregelten Risiken alle anderen Vertragsbestimmungen Anwendung (z. B. A1-4 – Leistungen der Versicherung oder A1-7 – Allgemeine Ausschlüsse).

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Samples: Ver Wahrungsvertrag

Besondere Regelungen für einzelne private Risiken (Versicherungsschutz, Risikobegrenzungen und beson- dere Ausschlüsse). A1-6 regelt den Versicherungsschutz für einzelne private RisikenRi- siken, deren Risikobegrenzungen und die für diese Risiken gelten- den geltenden besonderen Ausschlüsse. Soweit A1-6 keine abweichenden Regelungen enthält, finden auch auf die in A1-6 geregelten Risiken alle anderen Vertragsbestimmungen Ver- tragsbestimmungen Anwendung (z. B. A1-4 – Leistungen der Versicherung oder A1-7 – Allgemeine Ausschlüsse).

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Samples: www.volkswohl-bund.de

Besondere Regelungen für einzelne private Risiken (Versicherungsschutz, Risikobegrenzungen und beson- dere Ausschlüsse). A1-6 1.6 regelt den Versicherungsschutz für einzelne private Risiken, deren Risikobegrenzungen und die für diese Risiken gelten- den geltenden besonderen Ausschlüsse. Soweit A1-6 1.6 keine abweichenden Regelungen enthält, finden auch auf die in A1-6 1.6 geregelten Risiken alle anderen Vertragsbestimmungen Vertrags- bestimmungen Anwendung (z. B. A1-4 – 1.4 - Leistungen der Versicherung oder A1-7 – 1.7 - Allgemeine Ausschlüsse).

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Samples: www.bllv-wd.de

Besondere Regelungen für einzelne private Risiken (Versicherungsschutz, Risikobegrenzungen und beson- dere Ausschlüsse). A1-6 regelt den Versicherungsschutz für einzelne private Risiken, deren Risikobegrenzungen und die für diese Risiken gelten- den geltenden besonderen Ausschlüsse. Soweit A1-6 keine abweichenden Regelungen enthält, finden auch auf die in A1-6 geregelten Risiken alle anderen Vertragsbestimmungen Anwendung (z. B. A1-4 – Leistungen der Versicherung oder A1-7 – Allgemeine Ausschlüsse).

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Samples: rechner.prokundo.de