Besondere Regelungen für einzelne private Risiken (Versicherungsschutz, Risikobegrenzungen und beson- dere Ausschlüsse). regelt den Versicherungsschutz für einzelne private Risiken, deren Risikobegrenzungen und die für diese Risiken geltenden besonderen Ausschlüsse. Soweit 1.6 keine abweichenden Regelungen enthält, finden auch auf die in 1.6 geregelten Risiken alle anderen Vertrags- bestimmungen Anwendung (z. B. 1.4 - Leistungen der Versicherung oder 1.7 - Allgemeine Ausschlüsse).
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Samples: Widerrufsrecht
Besondere Regelungen für einzelne private Risiken (Versicherungsschutz, Risikobegrenzungen und beson- dere Ausschlüsse). regelt den Versicherungsschutz für einzelne private Risiken, deren Risikobegrenzungen und die für diese Risiken geltenden gelten- den besonderen Ausschlüsse. Soweit 1.6 A1-6 keine abweichenden Regelungen enthält, finden auch auf die in 1.6 A1-6 geregelten Risiken alle anderen Vertrags- bestimmungen Vertragsbestimmungen Anwendung (z. B. 1.4 - A1-4 – Leistungen der Versicherung oder 1.7 - A1-7 – Allgemeine Ausschlüsse).
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Besondere Regelungen für einzelne private Risiken (Versicherungsschutz, Risikobegrenzungen und beson- dere Ausschlüsse). regelt den Versicherungsschutz für einzelne private Risiken, deren Risikobegrenzungen und die für diese Risiken geltenden besonderen Ausschlüsse. Soweit 1.6 A1-6 keine abweichenden Regelungen enthält, finden auch auf die in 1.6 A1-6 geregelten Risiken alle anderen Vertrags- bestimmungen Vertragsbestimmungen Anwendung (z. B. 1.4 - A1-4 – Leistungen der Versicherung oder 1.7 - A1-7 – Allgemeine Ausschlüsse).
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Samples: Privathaftpflichtversicherung
Besondere Regelungen für einzelne private Risiken (Versicherungsschutz, Risikobegrenzungen und beson- dere Ausschlüsse). regelt den Versicherungsschutz für einzelne private RisikenRi- siken, deren Risikobegrenzungen und die für diese Risiken geltenden besonderen Ausschlüsse. Soweit 1.6 A1-6 keine abweichenden Regelungen enthält, finden auch auf die in 1.6 A1-6 geregelten Risiken alle anderen Vertrags- bestimmungen Ver- tragsbestimmungen Anwendung (z. B. 1.4 - A1-4 – Leistungen der Versicherung oder 1.7 - A1-7 – Allgemeine Ausschlüsse).
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