Common use of Besondere Regelungen für einzelne private Risiken (Versicherungsschutz, Risikobegrenzungen und besondere Ausschlüsse) Clause in Contracts

Besondere Regelungen für einzelne private Risiken (Versicherungsschutz, Risikobegrenzungen und besondere Ausschlüsse). A1-6 regelt den Versicherungsschutz für einzelne private Risiken, deren Risikobegrenzungen und die für diese Risiken geltenden besonderen Ausschlüsse. Soweit A1-6 keine abweichenden Regelungen enthält, finden auch auf die in A1-6 geregelten Risiken alle anderen Vertragsbestimmungen Anwendung (z. B. A1-4 – Leistungen der Versicherung oder A1-7 – Allgemeine Ausschlüsse).

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Samples: www.gev-versicherung.de, www.gev-versicherung.de, www.gev-versicherung.de

Besondere Regelungen für einzelne private Risiken (Versicherungsschutz, Risikobegrenzungen und besondere Ausschlüsse). A1-6 regelt den Versicherungsschutz für einzelne private und teilweise berufliche Risiken, deren Risikobegrenzungen Risi- kobegrenzungen und die für diese Risiken geltenden besonderen Ausschlüsse. Soweit A1-6 keine abweichenden Regelungen enthältent- hält, finden auch auf die in A1-6 geregelten Risiken alle anderen Vertragsbestimmungen Anwendung (z. B. A1-4 – Leistungen der Versicherung oder A1-7 – Allgemeine Ausschlüsse).

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Samples: media.barmenia.de, barmenia-direkt.de, media.barmenia.de

Besondere Regelungen für einzelne private Risiken (Versicherungsschutz, Risikobegrenzungen und besondere Ausschlüsse). A1-6 regelt den Versicherungsschutz für einzelne private pri- vate Risiken, deren Risikobegrenzungen und die für diese Risiken geltenden besonderen Ausschlüsse. Soweit A1-6 keine abweichenden Regelungen enthält, finden auch auf die in A1-6 geregelten Risiken alle anderen Vertragsbestimmungen Anwendung (z. z.B. A1-4 – Leistungen der Versicherung oder A1-7 – Allgemeine Ausschlüsse).

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Samples: www.wwk.de, www.wwk.de

Besondere Regelungen für einzelne private Risiken (Versicherungsschutz, Risikobegrenzungen und besondere Ausschlüsse). A1-6 regelt den Versicherungsschutz für einzelne private Risiken, deren Risikobegrenzungen und die für diese Risiken geltenden besonderen AusschlüsseAus- schlüsse. Soweit A1-6 keine abweichenden Regelungen enthältent- hält, finden auch auf die in A1-6 geregelten Risiken alle anderen Vertragsbestimmungen Anwendung (z. B. A1-4 – Leistungen der Versicherung oder A1-7 – Allgemeine Ausschlüsse).

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Samples: barmenia-direkt.de, barmenia-direkt.de

Besondere Regelungen für einzelne private Risiken (Versicherungsschutz, Risikobegrenzungen und besondere Ausschlüsse). A1-6 regelt den Versicherungsschutz für einzelne private Risiken, deren Risikobegrenzungen und die für diese Risiken geltenden besonderen Ausschlüsse. Soweit A1-6 keine abweichenden Regelungen enthält, finden auch auf die in A1-6 geregelten Risiken alle anderen Vertragsbestimmungen Vertrags- bestimmungen Anwendung (z. B. A1-4 – Leistungen der Versicherung oder A1-7 – Allgemeine Ausschlüsse).

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Samples: www.triathlondeutschland.de

Besondere Regelungen für einzelne private Risiken (Versicherungsschutz, Risikobegrenzungen und besondere Ausschlüsse). A1-6 regelt den Versicherungsschutz für einzelne private Risiken, deren Risikobegrenzungen und die für diese Risiken geltenden besonderen AusschlüsseAus- schlüsse. Soweit A1-6 keine abweichenden Regelungen enthält, finden auch auf die in A1-6 geregelten Risiken alle anderen Vertragsbestimmungen Anwendung (z. B. A1-4 - Leistungen der Versicherung oder A1-7 - Allgemeine Ausschlüsse).

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Samples: www.xxv24.de

Besondere Regelungen für einzelne private Risiken (Versicherungsschutz, Risikobegrenzungen und besondere Ausschlüsse). A1B1-6 regelt den Versicherungsschutz für einzelne private Risiken, deren Risikobegrenzungen und die für diese Risiken geltenden besonderen Ausschlüsse. Soweit A1B1-6 keine abweichenden Regelungen enthält, finden auch auf die in A1B1-6 geregelten Risiken alle anderen Vertragsbestimmungen Vertrags- bestimmungen Anwendung (z. B. A1B1-4 – Leistungen der Versicherung oder A1B1-7 – Allgemeine Ausschlüsse).

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Samples: www.xxv24.de

Besondere Regelungen für einzelne private Risiken (Versicherungsschutz, Risikobegrenzungen und besondere Ausschlüsse). A1-6 regelt den Versicherungsschutz für einzelne private Risiken, deren Risikobegrenzungen und die für diese Risiken geltenden besonderen Ausschlüsse. Soweit A1-6 keine abweichenden Regelungen enthält, finden auch auf die in A1-6 geregelten Risiken alle anderen Vertragsbestimmungen Vertragsbestim- mungen Anwendung (z. z.B. A1-4 – Leistungen der Versicherung oder A1-7 – Allgemeine Ausschlüsse).

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Samples: www.xxv24.de

Besondere Regelungen für einzelne private Risiken (Versicherungsschutz, Risikobegrenzungen und besondere Ausschlüsse). A1-6 6. regelt den Versicherungsschutz für einzelne private Risiken, deren Risikobegrenzungen und die für diese Risiken geltenden gel- tenden besonderen Ausschlüsse. Soweit A1-6 6. keine abweichenden Regelungen enthält, finden auch auf die in A1-6 6. geregelten Risiken alle anderen Vertragsbestimmungen Vertrags- bestimmungen Anwendung (z. z.B. A1-4 4. – Leistungen der Versicherung oder A1-7 7. – Allgemeine Ausschlüsse).

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Samples: slp-vermittlerportal.de

Besondere Regelungen für einzelne private Risiken (Versicherungsschutz, Risikobegrenzungen und besondere Ausschlüsse). A1-6 regelt den Versicherungsschutz für einzelne einzel- ne private Risiken, deren Risikobegrenzungen und die für diese Risiken geltenden besonderen besonde- ren Ausschlüsse. Soweit A1-6 keine abweichenden Regelungen enthält, finden auch auf die in A1-6 geregelten Risiken alle anderen Vertragsbestimmungen Anwendung (z. B. A1-4 – Leistungen der Versicherung Ver- sicherung oder A1-7 – Allgemeine AusschlüsseAusschlüs- se).

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Samples: www.ammerlaender-versicherung.de

Besondere Regelungen für einzelne private Risiken (Versicherungsschutz, Risikobegrenzungen und besondere Ausschlüsse). A1B1-6 regelt den Versicherungsschutz für einzelne private Risiken, deren Risikobegrenzungen und die für diese Risiken geltenden besonderen AusschlüsseAus- schlüsse. Soweit A1B1-6 keine abweichenden Regelungen enthältent- hält, finden auch auf die in A1B1-6 geregelten Risiken alle anderen Vertragsbestimmungen Anwendung (z. B. A1B1-4 – Leistungen der Versicherung oder A1B1-7 – Allgemeine Ausschlüsse).

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Samples: www.dvg-gestalt.de

Besondere Regelungen für einzelne private Risiken (Versicherungsschutz, Risikobegrenzungen und besondere Ausschlüsse). A1-6 regelt den Versicherungsschutz für einzelne private Risiken, deren Risikobegrenzungen und die für diese Risiken geltenden besonderen Ausschlüsse. Soweit A1-6 keine abweichenden Regelungen enthält, finden auch auf die in A1-6 geregelten Risiken alle anderen Vertragsbestimmungen Anwendung (z. B. Abschnitt A1-4 – Leistungen der Versicherung oder Abschnitt A1-7 – Allgemeine Ausschlüsse).

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Samples: www.kopter-profi.de

Besondere Regelungen für einzelne private Risiken (Versicherungsschutz, Risikobegrenzungen und besondere Ausschlüsse). A1B1-6 regelt den Versicherungsschutz für einzelne private Risiken, deren Risikobegrenzungen und die für diese Risiken geltenden besonderen Ausschlüsse. Soweit A1B1-6 keine abweichenden Regelungen enthält, finden auch auf die in A1B1-6 geregelten Risiken alle anderen Vertragsbestimmungen Vertragsbe- stimmungen Anwendung (z. B. A1B1-4 – Leistungen der Versicherung oder A1B1-7 – Allgemeine Ausschlüsse).

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Samples: www.xxv24.de

Besondere Regelungen für einzelne private Risiken (Versicherungsschutz, Risikobegrenzungen und besondere Ausschlüsse). A1-6 regelt den Versicherungsschutz für einzelne private RisikenRi- siken, deren Risikobegrenzungen und die für diese Risiken geltenden besonderen Ausschlüsse. Soweit A1-6 keine abweichenden Regelungen enthält, finden auch auf die in A1-6 geregelten Risiken alle anderen Vertragsbestimmungen Ver- tragsbestimmungen Anwendung (z. z.B. A1-4 – Leistungen der Versicherung oder A1-7 – Allgemeine Ausschlüsse).

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Samples: cdn2.hubspot.net