Gebrauch von Luftfahrzeugen Musterklauseln

Gebrauch von Luftfahrzeugen. A1-6.11.1 Versichert ist die gesetzliche Haftpflicht des Versicherungsnehmers wegen Schäden, die durch den Gebrauch ausschließlich von solchen Luftfahrzeugen verursacht werden, die nicht der Versicherungspflicht unterliegen.
Gebrauch von Luftfahrzeugen. AZ1-4.3.1 Versichert ist die gesetzliche Haftpflicht des Versicherungsnehmers – abweichend von A1-7.18 – wegen Schäden, die durch den Gebrauch ausschließlich von solchen Luftfahrzeugen verursacht werden, die nicht der Versicherungspflicht unterliegen.
Gebrauch von Luftfahrzeugen. A1-6.21.1 Versichert ist Ihre gesetzliche Haft- pflicht wegen Schäden, die durch den erlaubten Ge- brauch ausschließlich von folgenden Luftfahrzeugen verursacht werden:
Gebrauch von Luftfahrzeugen. A1-6.11.1 Versichert ist die gesetzliche Haftpflicht des Versi- cherungsnehmers wegen Schäden, die durch den privaten Gebrauch ausschließlich von solchen Luft- fahrzeugen verursacht werden, die nachfolgend ge- nannt werden:
Gebrauch von Luftfahrzeugen. A5-6.12.1
Gebrauch von Luftfahrzeugen. 6.11.1. Versichert ist die gesetzliche Haftpflicht des Versicherungsneh- mers wegen Schäden, die verursacht werden durch den Gebrauch aus- schließlich von solchen Luftfahrzeugen, die nicht der Versicherungs- pflicht unterliegen, sowie von Flugmodellen, unbemannten Ballonen oder Drachen, deren Fluggewicht 5 kg nicht übersteigt.
Gebrauch von Luftfahrzeugen. A1-6.11.1 Versichert ist die gesetzliche Haftpflicht des Versicherungsnehmers wegen Schäden, die durch den Gebrauch ausschließlich von solchen Luftfahrzeugen verursacht werden, die nicht der Versicherungspflicht unterliegen. Versichert ist darüber hinaus das Halten, der Besitz und Gebrauch von - Flugmodellen, unbemannten Ballonen und Drachen, die weder durch Motoren oder Treibsätze angetrieben werden und deren Fluggewicht 5 kg nicht übersteigt; - ferngesteuerten Flugmodellen mit Motor (z. B. Modellflugzeuge, Helikopter, Drohnen, Quadrocopter), deren Fluggewicht 5 kg nicht übersteigt; - Kitesport-Geräten, z. B. Kite-Drachen, -Boards, - Buggys.
Gebrauch von Luftfahrzeugen. A4-6.12.1
Gebrauch von Luftfahrzeugen. A1-6.12.1 Versichert ist die gesetzliche Haftpflicht wegen Schä- den, die durch den Gebrauch ausschließlich von sol- chen Luftfahrzeugen verursacht werden, die nicht der Versicherungspflicht unterliegen.
Gebrauch von Luftfahrzeugen. 14.1 Nicht versichert ist Ihre gesetzliche Haftpflicht als Eigentümer, Besitzer, Halter oder Führer eines Luftfahrzeuges wegen Schäden, die durch den Gebrauch des Fahrzeuges verursacht werden.