Betriebseinrichtungen Musterklauseln

Betriebseinrichtungen. Die Parteien stellen die für die Übertragung, den Empfang, die Übersetzung, Aufzeichnung und Speicherung von Nachrichten erforderlichen Einrichtungen, Software-Programme und Dienstleistungen bereit und warten sie.
Betriebseinrichtungen. Betriebseinrichtungen sind bewegliche Sachen (einschließlich der dazugehörigen Fundamente und Einmauerungen) einschließlich Gebrauchsgegenständen der Betriebsangehörigen, soweit sie nicht unter die übrigen Positionen fallen. Solche Betriebseinrichtungen sind z. B. • Absauganlagen, die Betriebszwecken dienen; • Antriebseinrichtungen, einschließlich Riemen, Seile und Ketten; • Apparaturen; • Baugerüste; • Bedienungsbühnen, • Behälter, soweit kein Verpackungsmaterial; • Beleuchtungsanlagen, die mit dem Gebäude nicht fest verbunden sind; • Brandbekämpfungseinrichtungen und - anlagen; • Brandmeldeanlagen; • Büchereien; • Büroeinrichtungen; • Büromaschinen; • Büromaterial; • Container; • Dampfkraftanlagen; • Datenträger (Speichermedien); • Datenübertragungsanlagen; • Datenverarbeitungsanlagen; • Diapositive; • Drucksachen; • Druckplatten und -walzen, soweit für die laufende Produktion benötigt; • Druckwerkzeuge, soweit für die laufende Produktion benötigt; • Energieanlagen, • Ersatzteile; • Fahrzeuge, soweit nicht zulassungspflichtig; • Fernkopieranlagen; • Fernschreibanlagen; • Fernsehanlagen; • Fernsprechanlagen; • Fertigungsvorrichtungen, soweit für die laufende Produktion benötigt; • Feuerlöscher; • Filme; • Firmenschilder; • Förderanlagen; • Formen, soweit für die laufende Produktion benötigt; • Fuhrpark, soweit nicht zulassungspflichtig; • Gaserzeugungsanlagen; • Gefäße, soweit kein Verpackungsmaterial; • Gerätschaften; • Gleisanlagen; • Hubstapler, soweit nicht zulassungspflichtig; • Kabel; • Kälteanlagen; • Kantineneinrichtungen; • Kesselanlagen, die überwiegend der Kraft-, Wärme- oder Wasserversorgung von Betriebseinrichtun- gen dienen; • Klimaanlagen, die Betriebszwecken dienen; • Klischees, soweit für die laufende Produktion benötigt; • Kräne; • Kraftanlagen, elektrische • Lagereinrichtungen; • Lagerhilfen, soweit kein Verpackungsmaterial; • Lampen, einschließlich beweglicher Anschlussleitungen; • Lastenaufzüge; • Leitungen – elektrische – soweit nicht unter Putz verlegt; • Lettern; • Löscheinrichtungen; • Löschfahrzeuge, soweit nicht zulassungspflichtig; • Lüftungsanlagen, die Betriebszwecken dienen; • Luftschutzeinrichtungen; • Maschinen; • Matrizen, soweit für die laufende Produktion benötigt; • Modelle – formgebende – soweit für die laufende Produktion benötigt; • Motore; • Ofenanlagen zum Brennen, Glühen, Schmelzen, Backen und dgl.; • Prägewerkzeuge, soweit für die laufende Produktion benötigt; • Röhren, einschließlich beweglicher Anschluss-leitu...
Betriebseinrichtungen. 1.2.1. Hierzu gehören alle am Versicherungsort sowohl in Gebäuden als auch im Freien befindliche, dem Betrieb dienende Einrichtungen ober- oder unterhalb des Erdniveaus. Dazu gehören insbesondere: – Maschinen, Einrichtungen, Anlagen und Installationen zur Erzeugung, Umwandlung, Fortleitung, Speicherung und Verbrauch von Energie in allen Formen. Dazu gehören auch: Heizungs-, Lüftungs-, Klima-, Trocknungs- und Brennanlagen, technische Öfen, Gas- und Elektroinstallationen samt dazugehörigen Messgeräten sowie Beleuchtungsanlagen. – Maschinen, Einrichtungen, Anlagen und Installationen zur Erstellung, Verarbeitung, Übertragung, Weiterleitung und Speicherung von Daten, Informationen und Nachrichten aller Art (jedoch ohne Datenträger – Pkt. 1.4.2.); – Anlagen, Einrichtungen, Geräte und Installationen zum Messen, Prüfen, Anzeigen, Regeln und Steuern von Produkten, Betriebszuständen und Arbeitsvorgängen aller Art; – Maschinen, Einrichtungen, Anlagen und Installationen zur Beförderung von Personen, Materialien, Waren und Stoffen aller Art, auch Absauganlagen und Wasserleitungsinstallationen, das sind alle Wasserver- und -entsorgungsanlagen samt dazugehörigen Messgeräten, Armaturen, Filteranlagen und Zubehör; – Fahrzeuge aller Art, selbstfahrende Arbeitsmaschinen und Anhänger, nicht jedoch soweit sie Fahrzeuge mit behördlicher Zulassung sind (Pkt. 1.4.1.). Feuerwehreinsatzfahrzeuge auch mit behördlicher Zulassung; – Einrichtungen, Anlagen, Behältnisse und Gefäße zur Lagerung von Materialien, Waren und Stoffen aller Art; auch wiederverwendbare Verpackungsmittel, Paletten, Container sowie Einrichtungen von Hochregallagern; – Arbeitsmaschinen aller Art samt ihren Antriebselementen und allem Zubehör; – Silos, Bunker, Wasser- und andere Behälter, Schornsteine, Rauchfänge, Kanäle, Schächte, soweit diese der Produktion dienen und nicht unter Gebäude fallen; – Versetzbare Zwischenwände; – Sanitäranlagen, das sind Klosetts, Bade- und Wascheinrichtungen; – Betriebsmedien in den Produktionsanlagen einschließlich Katalysatoren; – Handmaschinen und Geräte aller Art; – Werkzeuge und sonstige Erzeugungshilfsmittel aller Art für Hand- und Maschinengebrauch, soweit sie nicht als Reproduktionshilfsmittel anzusehen sind (Pkt. 1.4.3.); – Büroeinrichtungen aller Art, auch Zeitschriften und Bücher; Dienstausrüstungen und Dienstkleidungen aller Art; – Einrichtungen von Gemeinschafts-, Unterkunfts- und Gasträumen sowie von Küchen, Kantinen, Büchereien und dergleichen; – Feuerlösch-, Brandsch...
Betriebseinrichtungen. HPA stellt die auf ihrer Seite für Empfang, Aufzeichnung, Speicherung und Übertragung von Nach- richten erforderlichen Einrichtungen, Softwareprogramme und Dienstleistungen bereit und wartet die- se. Der Zugangsberechtigte und/oder dessen Dienstleister stellt die auf seiner Seite für Eingabe, Über- tragung und Empfang von Nachrichten notwendigen Kommunikationseinrichtungen auf seine Kosten bereit und wartet diese. Die Zugangsvoraussetzungen sind in einem gesonderten Kapitel unter dem Punkt „Zugangsvoraussetzungen“, geregelt. Der Zugangsberechtigte und/oder dessen Dienstleister werden auch alle etwaigen Updates oder Folgeversionen des transPORT rail während der Laufzeit des vorliegenden Vertrags umsetzen und die dafür erforderlichen Handlungen vornehmen. Updates und neue Versionen werden von der HPA rechtzeitig angekündigt. Der Zugangsberechtigte und/oder dessen Dienstleister verpflichtet sich bei Neuanschluss oder Ände- rung der EDI und XML Systemschnittstellen einen Schnittstellentest mit HPA durchzuführen. Bei ei- nem erfolgreichen Schnittstellen- und Abnahmetest wird eine Zertifizierung durch HPA ausgespro- chen. Der Zugangsberechtigte und/oder dessen Dienstleister sind sich darüber bewusst, dass die für das EDI geltenden Verfahren, Standards und technischen Spezifikationen infolge nationaler und interna- tionaler Standardisierungsbemühungen, sowie technischer und applikatorischer Neuerungen regel- mäßig Änderungen und Ergänzungen ausgesetzt sind, die sich auch auf die vorliegende Vereinba- rung auswirken können. Änderungen bei Hardware, Software oder Übertragungstechnik, die sich auf EDI auswirken, sind zwischen den Übertragungspartnern, was Inhalt, Auswirkung und Einsatztermin angeht, abzustimmen und schriftlich festzuhalten. Für die Änderungen im System des Zugangsbe- rechtigten und/oder dessen Dienstleister aufgrund der veränderten Schnittstelle übernimmt HPA kei- ne Kosten. Der Zugangsberechtigte und/oder dessen Dienstleister werden die dadurch gegebenen- falls erforderlichen Änderungen und Ergänzungen in seinen Systemen und Schnittstellen vornehmen. HPA behält sich vor, dass bei wesentlichen Änderungen des Systems des Zugangsberechtigten oder dessen Dienstleister und/oder dessen Schnittstelle ein weiterer Schnittstellen- und Abnahmetest mit anschließender Zertifizierung durchgeführt wird. HPA behält sich außerdem vor, dass bei einer gravierenden Störung des Kommunikationssystems und/oder der Teilsysteme und/oder bei außergewöhnlichen Datenlasten, ...

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  • Schlüssel Dem / den Mieter/n sind am Anreisetag nach Vorlage der Buchungsbestätigung die Schlüssel für das Mietobjekt auszuhändigen. Bei Verlust eines Schlüssels ist dies umgehend zu melden. Die Kosten für die notwendige Auswechslung des Schließsystems sind vom Mieter zu übernehmen.

  • Sprachen Die Envivas kommuniziert mit Ihnen in deutscher Sprache.

  • Einwilligung Einwilligung ist jede von der betroffenen Person freiwillig für den bestimmten Fall in informierter Weise und unmissverständlich abgegebene Willensbekundung in Form einer Erklärung oder einer sonstigen eindeutigen bestätigenden Handlung, mit der die betroffene Person zu verstehen gibt, dass sie mit der Verarbeitung der sie betreffenden personenbezogenen Daten einverstanden ist.

  • Fremdleistungen 3.1. Der Designer ist berechtigt, die zur Auftragserfüllung notwendigen Fremdleistungen im Namen und für Rechnung des Auftraggebers zu bestellen. Der Auftraggeber ist verpflichtet, dem Designer hierzu schriftliche Vollmacht zu erteilen.

  • Pkw Pkw sind als Personenkraftwagen zugelassene Kraftfahrzeuge, mit Ausnahme von Mietwagen, Taxen und Selbstfahrervermietfahrzeugen.

  • Preisänderung (1) Im Falle der Veränderung / Neueinführung von gesetzlichen Steuern, Abgaben, Versicherungsprämien, Kfz-Betriebskosten, Lohnkosten und Lohnnebenkosten, insbesondere durch den Abschluss neuer Lohn-, Mantel- oder sonstiger Tarifverträge, die zu einer Erhöhung der Kosten der vereinbarten Leistung führen, ist das Unternehmen berechtigt, das Entgelt um den Betrag in gleicher Weise zu verändern, um den sich durch die Veränderung der Lohnkosten, Lohnnebenkosten und sonstigen o. g. Kosten der Stundenverrechnungssatz für die Ausführung des Auftrages geändert hat, zuzüglich der jeweils gültigen gesetzlichen Steuern und Abgaben. Bei der Preiserhöhung ist anzugeben, welche Kostenfaktoren in welchem Umfang gestiegen sind und welche Bedeutung diese Kostensteigerung für die Kostenkalkulation hat. Kostenerhöhungen bei einzelnen Kostenbestandteilen, können nur soweit weitergegeben werden, wie sie nicht durch Preissenkungen bei anderen Kostenbestandteilen aufgewogen werden. Die Preiserhöhung tritt zum Beginn des Monats in Kraft, wenn sie dem Auftraggeber bis zum dritten Werktag des vorausgegangenen Monats unter Offenlegung der Kostenkalkulation und Nachweis der geänderten Kostenfaktoren, bekannt gegeben wurde.

  • Teilnahmeberechtigung Teilnahmeberechtigt zur Nutzung des UnionDepots im Online-Banking sind ausschließlich natürliche Personen, die Steuerinländer (das heißt uneingeschränkt steuerpflichtig) und nicht Staatsbürger der USA oder eines Embargolandes sind und ihren Wohnsitz in einem Staat haben, in dem die SEPA-Regelungen zum Europäischen Zahlungsverkehrsraum gelten. Für in den USA ansässige Anleger sind Transaktionen ausgeschlossen. Der Anle- ger ist verpflichtet, sofern er nicht deutscher Staatsangehöriger ist, sich anhand des Verkaufsprospekts des jeweiligen Fonds über etwaige Vertriebsbeschränkungen in seinem Heimatland zu informieren.

  • Vertragsdurchführung Für die Zwecke der Begründung, inhaltlichen Ausgestaltung, der Ände- rung und Beendigung des Vertragsverhältnisses mit dem Kunden, insbe- sondere zur vertragsgemäßen Erbringung der Dienste, der Abwicklung des Zahlungsverkehrs, der Erkennung, Eingrenzung und Beseitigung von Störungen oder Fehlern im Netz und an Telekommunikationsanlagen und der Bearbeitung von Kundenbeschwerden, erhebt und verwendet die Gesellschaft in dem hierfür erforderlichen Umfang Bestandsdaten der Kunden, insbesondere Anrede, Namen, Nachnamen, Adresse, Ge- burtsdatum, Telefonnummern, E-Mail-Adressen, Daten über die jeweili- ge Zahlungsabwicklung (z.B. Bankverbindung, Kreditkartendaten oder Rechnungsadresse), Informationen zu Zahlungsrückständen, Mahnun- gen, den vom Kunden bestellten Diensten, Reklamationen des Kunden, zu den technischen Merkmalen des jeweiligen Anschlusses an das BKN der Gesellschaft, der Art der genutzten Endgeräte sowie Umsatzdaten und sonstige Merkmale, die für die Auswahl bzw. Anwendung von Spezi- altarifen oder Sonderangeboten maßgeblich sind.

  • Brandschutz F.1 Der Brandschutz im Gebäude ist ein wichtiges Erfordernis. Der Mieter ist verpflichtet, sich nach seinem Einzug über die Brandschutzvorkeh- rungen, Fluchtwege und Alarmierungsmöglichkeiten zu informieren und sich so zu verhalten, dass Bränden vorgebeugt wird. Einzelheiten können den entsprechenden Aushängen und Hinweisen entnommen werden.

  • Stimmrechte Mit den Anteilscheinen sind keine Stimmrechte verbunden.