Bewertung. Die Höhe der Vergütung der Beratungsleistungen im Zusammenhang mit der Bewertung schwer bewertbarer Vermögenswerte (vgl. unten Punkt 16) richtet sich nach der Anzahl der zu bewertenden Wertpapiere im Fonds sowie der Häufigkeit der Bewertung und kann anlassbezogen dem Fonds verrechnet werden.
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