Common use of Bewertung Clause in Contracts

Bewertung. Die Hochschule verfolgt ein klares didaktisches Konzept. Dieses berücksichtigt zunächst die Anwendung von mit Blick auf die angestrebten Lernergebnisse erforderlichen Methoden. Hier- bei analysiert die Hochschule systematisch sowohl die allgemein fachlichen Ziele des Studi- enganges, als auch die besonderen Ziele der jeweiligen Module und die aktuelle Bezüge der Lehrveranstaltungen, um die anzuwendende Methodik für möglichst jede Einheit flexibel ab- leiten zu können. Hervorheben möchten die Gutachter in diesem Zusammenhang insbeson- dere den Einsatz von Fallstudien in den einzelnen Lehrveranstaltungen und Modulen. Die Gutachter haben sich davon überzeugen können, dass die zu den jeweiligen Modulen angebotenen Lehrmaterialien über das den Qualifikationszielen und dem angestrebten Ab- schlussniveau angemessenes Niveau verfügen. Sie sind auch in Inhalt und Präsentation zeit- gemäß und werden den Studierenden auch online zur Verfügung gestellt. Die Aufbereitung der fachlichen Inhalte ist benutzerfreundlich und anregend gestaltet, zudem werden Hinweise und Anregungen für ein effektives Selbststudium erteilt. Die Hochschule greift nicht nur in nennenswertem Maße die sich im Rahmen eines geordneten curricularen Ablaufs bietenden Möglichkeiten zur Einflechtung von Gastreferenten auf. Viel- mehr sieht der konzeptionelle Ansatz des Studienganges bereits die Einflechtung von Exper- ten und Führungskräften aus unterschiedlichen Arbeitsbereichen der einschlägigen berufli- chen Praxis oder Wissenschaft vor. Die Gutachter sind der Überzeugung, dass es - bei kon- sequenter Umsetzung – der Hochschule so gelingen wird, eine lebendige Lehratmosphäre zu schaffen, in welcher die Studierenden einen realistischen Eindruck der konkreten Anwendung ihrer Fachrichtung sowie der Auswirkungen dieser Anwendung in der wirtschaftlichen Praxis erhalten. Sie sehen in dem Konzept eine Förderung der Qualifikations- und Kompetenzent- wicklung der Studierenden, die schlussendlich deren Employability nachhaltig verbessert. Da dieser Studiengang erst zum Wintersemester 2016/17 starten wird, werden die konkreten Ef- fekte allerdings erst im Rahmen der allfälligen Re-Akkreditierung zu bewerten sein. Die Gut- achter sehen indes in der Konzeption, den planerischen Ausführungen der Hochschule sowie auch mit Blick auf die Ausgestaltung paralleler Studiengänge der Hochschule die klare Ten- denz hin zu einem überdurchschnittlichen Einsatz qualifizierter Gastdozenten. Zugleich bedient das Betreuungskonzept der Hochschule durch den anlassbezogenen Einsatz von Tutorien den möglichen - durch regelmäßige Eruierung jeweils von Semester zu Semester ermittelten - Bedarf an qualifikations- und kompetenzenwickelnden bzw. –fördernden Maßnah- men. Exzellent Qualitätsan- forderung übertroffen Qualitätsan- forderung erfüllt Qualitätsan- forderung nicht erfüllt Nicht rele- vant

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Bewertung. Die Hochschule verfolgt hat ein klares didaktisches KonzeptQualitätssicherungssystem entwickelt, das systematisch alle Beteilig- ten, die verschiedenen Bereiche und Prozesse der Hochschule umfasst und eine Optimie- rung des Gesamtgeschehens insbesondere mittels regelmäßigen Feedback-Schleifen zum Ziel hat. Dieses berücksichtigt zunächst die Anwendung von mit Blick auf die angestrebten Lernergebnisse erforderlichen Methoden. Hier- bei analysiert die Hochschule systematisch sowohl die allgemein fachlichen Ziele des Studi- enganges, als auch die besonderen Ziele der jeweiligen Module und die aktuelle Bezüge der Lehrveranstaltungen, um die anzuwendende Methodik für möglichst jede Einheit flexibel ab- leiten zu können. Hervorheben möchten die Gutachter in In diesem Zusammenhang insbeson- dere den Einsatz hat sie auch Qualitätsziele für die Entwicklung ihrer Studiengänge formuliert und überprüft ihre Umsetzung regelmäßig, beispielsweise innerhalb der Strategie- workshops oder Evaluierungsverfahren. Qualitätssicherungs- und -entwicklungsverfahren werden unter anderem in Form von Fallstudien in den einzelnen Lehrveranstaltungen Lehr- veranstaltungsevaluationen einschließlich der Fragen zur studentischen Arbeitsbelastung eingesetzt. Dazu gehören auch Fragen zur allgemeinen Studierendenzufriedenheit und Modulenzur kontinuierlichen Weiterentwicklung der Qualität der Studiengänge. Die Gutachter haben sich davon überzeugen können, dass die zu den jeweiligen Modulen angebotenen Lehrmaterialien über das den Qualifikationszielen Lehrende und dem angestrebten Ab- schlussniveau angemessenes Niveau verfügen. Sie Studieren- de sind auch in Inhalt und Präsentation zeit- gemäß und werden den Studierenden auch online zur Verfügung gestellt. Die Aufbereitung der fachlichen Inhalte ist benutzerfreundlich und anregend gestaltet, zudem werden Hinweise und Anregungen für ein effektives Selbststudium erteilt. Die Hochschule greift nicht nur in nennenswertem Maße die sich im Rahmen eines geordneten curricularen Ablaufs bietenden Möglichkeiten zur Einflechtung von Gastreferenten auf. Viel- mehr sieht der konzeptionelle Ansatz des Studienganges bereits die Einflechtung von Exper- ten und Führungskräften aus unterschiedlichen Arbeitsbereichen der einschlägigen berufli- chen Praxis oder Wissenschaft vor. Die Gutachter sind der Überzeugung, dass es - bei kon- sequenter Umsetzung – der Hochschule so gelingen wird, eine lebendige Lehratmosphäre zu schaffen, in welcher die Studierenden einen realistischen Eindruck der konkreten Anwendung ihrer Fachrichtung sowie der Auswirkungen dieser Anwendung in der wirtschaftlichen Praxis erhalten. Sie sehen in dem Konzept eine Förderung der Qualifikations- und Kompetenzent- wicklung der Studierenden, die schlussendlich deren Employability nachhaltig verbessert. Da dieser Studiengang erst zum Wintersemester 2016/17 starten wird, werden die konkreten Ef- fekte allerdings erst im Rahmen der allfälligen Re-Akkreditierung zu bewerten seinTreffen des „Team Lehre“ und innerhalb der Studierendenvertretung an der Planung und Auswertung dieser Qualitätssicherungsverfahren beteiligt. Die Gut- achter sehen indes studentische Lehrevaluation erfolgt zweimal jährlich. Die Ergebnisse der studentischen Lehrevaluation werden systematisch mit den Studierenden kommuniziert und finden Eingang in den Prozess der KonzeptionQualitätsentwicklung. Die Qualitätssicherung durch das Lehrpersonal erfolgt in den Treffen des „Team Lehre“ so- wie in den einmal pro Semester stattfindenden Dozententreffen der Dozenten des Studien- ganges. Diese eher „kollektive“ Qualitätssicherung durch die Lehrenden ist aus Sicht der Gutachter zu vage, zu unbestimmt und nicht hinreichend individuell. Sie empfehlen deshalb folgende Auflage: Die Hochschule entwickelt ein Evaluierungsverfahren für das Lehrpersonal, das sys- tematisch auch die jeweiligen individuellen (Selbst-) Einschätzungen und Bewertun- gen enthält oder verdeutlicht. Die Ergebnisse von Evaluierungen durch Alumni, Arbeitgeber und Dritte finden Eingang in den planerischen Ausführungen Prozess der Qualitätsentwicklung. Die Anforderungen hinsichtlich Studiengang, Studienverlauf und Prüfungen sind durch das internetbasierte Studiendokumentationssystem STUDOS, durch auf Anfrage bereitgestellte Informationsmaterialien in Papierform und durch die Internetseite der Hochschule sowie auch mit Blick auf in geeigne- ter Weise dokumentiert und veröffentlicht. Die Studierenden werden durch fachliche wie überfachliche Beratung seitens der Studiengangsleitung und der Verwaltungsmitarbeiter un- terstützt. Über den Studiengang und den Studienverlauf und Prüfungen wird durch geeignete Doku- mentation und Veröffentlichung (z.B. der Studien-/Prüfungsordnung) regelmäßig berichtet. Zudem betreibt die Ausgestaltung paralleler Studiengänge der Hochschule die klare Ten- denz hin zu einem überdurchschnittlichen Einsatz qualifizierter Gastdozentenaktive Presse- und Netzwerkarbeit. Zugleich bedient das Betreuungskonzept der Hochschule durch den anlassbezogenen Einsatz von Tutorien den möglichen - durch regelmäßige Eruierung jeweils von Semester zu Semester ermittelten - Bedarf an qualifikations- und kompetenzenwickelnden bzw. –fördernden Maßnah- men. Exzellent Qualitätsan- forderung Qualitäts- anforderung übertroffen Qualitätsan- forderung Qualitäts- anforderung erfüllt Qualitätsan- forderung Qualitäts- Nicht relevant nicht erfüllt Nicht rele- vanterfüllt

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Bewertung. Das Curriculum trägt den Zielen des Programms angemessen Rechnung. Die Hochschule verfolgt ein klares didaktisches Konzept. Dieses berücksichtigt zunächst die Anwendung von mit Blick auf die angestrebten Lernergebnisse erforderlichen Methoden. Hier- bei analysiert die Hochschule systematisch sowohl die allgemein fachlichen Ziele des Studi- enganges, als auch die besonderen Ziele Module sind inhaltlich ausgewogen angelegt und in der jeweiligen Module Reihenfolge und die aktuelle Bezüge der Lehrveranstaltungen, um die anzuwendende Methodik für möglichst jede Einheit flexibel ab- leiten zu können. Hervorheben möchten die Gutachter in diesem Zusammenhang insbeson- dere den Einsatz von Fallstudien in den einzelnen Lehrveranstaltungen und ModulenAnordnung prinzipiell gut mitei- nander verknüpft. Die Gutachter haben sich davon überzeugen könnenbegrüßen die Anordnung der Module zum Basiswissen in den ersten drei Semestern und der darauffolgenden Schwerpunktsetzung. Gleichwohl möch- ten sie anregen, dass die zu den jeweiligen Modulen angebotenen Lehrmaterialien über das den Qualifikationszielen und dem angestrebten Ab- schlussniveau angemessenes Niveau verfügen. Sie sind auch in Inhalt und Präsentation zeit- gemäß und werden den Studierenden auch online zur Verfügung gestellt. Die Aufbereitung der fachlichen Inhalte ist benutzerfreundlich und anregend gestaltet, zudem werden Hinweise und Anregungen für ein effektives Selbststudium erteilt. Die Hochschule greift nicht nur in nennenswertem Maße die sich im Rahmen eines geordneten curricularen Ablaufs bietenden Möglichkeiten zur Einflechtung von Gastreferenten auf. Viel- mehr sieht der konzeptionelle Ansatz des Studienganges bereits die Einflechtung von Exper- ten und Führungskräften aus unterschiedlichen Arbeitsbereichen der einschlägigen berufli- chen Praxis oder Wissenschaft vor. Die Gutachter sind der Überzeugung, dass es - bei kon- sequenter Umsetzung – der Hochschule so gelingen wird, eine lebendige Lehratmosphäre zu schaffen, in welcher die Studierenden einen realistischen Eindruck der konkreten Anwendung ihrer Fachrichtung sowie der Auswirkungen dieser Anwendung in der wirtschaftlichen Praxis erhalten. Sie sehen in dem Konzept eine Förderung der Qualifikations- und Kompetenzent- wicklung der Studierenden, die schlussendlich deren Employability nachhaltig verbessert. Da dieser Studiengang erst zum Wintersemester 2016/17 starten wird, werden die konkreten Ef- fekte allerdings erst im Rahmen der allfälligen ReWeiterentwicklung des Konzepts darauf zu achten, dass die einzelnen Lehrveranstaltungen sämtlich so angeordnet sind, dass grundsätzliche Rechtsbe- griffe und einzelne Tatbestände als Grundlage schon vorhanden sind, wenn sie bspw. in der Lehrveranstaltung Wirtschaftsstrafrecht relevant werden. Ebenso regen sie an, im Rahmen der learning agreements sicherzustellen, dass der mit dem Auslandssemester verfolgte in- ternationale Ansatz neben den fachlichen Aspekten in den Inhalten der zu wählenden Modu- le sichtbar wird. Diese Detailanmerkungen beruhen auf der grundsätzlichen Überzeugung der Gutachter, dass der Studiengang in seiner Konzeption mehr als geeignet ist, die ange- strebten Qualifikations- und Kompetenzziele zu erreichen. Eine ausreichende Outcome-Akkreditierung zu bewerten seinOrientierung ist gegeben, sowohl Studiengangsbezeichnung als auch Abschlussgrad entsprechen der inhaltlichen Ausrichtung des Curriculums. Eine systematische Verknüpfung von Theorie und Praxis findet in dem Studiengang in hin- reichendem Maße statt. Interdisziplinäre Wissensvermittlung und Praxisbeiträge sind im Charakter des Studienganges angelegt ergänzen sich gegenseitig sinnvoll. Die Gut- achter sehen indes Konzeption des Studienganges sieht wissens- und kompetenzorientierte modulübergrei- fende Prüfungen vor, auch durch die Fallstudien zur Selbstkontrolle innerhalb des zeitlichen Verlaufs wird das Erreichen der formulierten Qualifikationsziele gewährleistet. Auf die grund- sätzliche Vermittlung von Methodenkompetenz und die Befähigung zum wissenschaftlichen Arbeiten wird in allen Modulen geachtet, die diesbezüglichen Anforderungen in einem „Ba- chelor of Laws“ werden nach Überzeugung der Konzeption, den planerischen Ausführungen der Hochschule sowie Gutachter auch mit Blick auf die Ausgestaltung paralleler Studiengänge der Hochschule die klare Ten- denz hin zu einem überdurchschnittlichen Einsatz qualifizierter Gastdozenten. Zugleich bedient das Betreuungskonzept der Hochschule durch den anlassbezogenen Einsatz von Tutorien den möglichen - durch regelmäßige Eruierung jeweils von Semester zu Semester ermittelten - Bedarf an qualifikations- und kompetenzenwickelnden bzw. –fördernden Maßnah- menerfüllt. Exzellent Qualitätsan- forderung Qualitäts- anforderung übertroffen Qualitätsan- forderung Qualitäts- anforderung erfüllt Qualitätsan- forderung Qualitäts- anforderung nicht erfüllt Nicht rele- vantrelevant

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Bewertung. Die Hochschule verfolgt ein klares didaktisches KonzeptUmsetzung der Qualifikations- und Kompetenzziele des Studienganges durch das Curri- culum erfolgt in angemessener Weise. Dieses berücksichtigt zunächst Dabei sind die Anwendung von mit Blick auf Module inhaltlich ausgewogen ange- legt und grundsätzlich sinnvoll miteinander verknüpft. Die Lernergebnisse, die angestrebten Lernergebnisse erforderlichen Methoden. Hier- bei analysiert die Hochschule systematisch sowohl die allgemein fachlichen Ziele des Studi- enganges, als auch die besonderen Ziele der jeweiligen Module und die aktuelle Bezüge der Lehrveranstaltungen, um die anzuwendende Methodik für möglichst jede Einheit flexibel ab- leiten zu können. Hervorheben möchten die Gutachter in diesem Zusammenhang insbeson- dere den Einsatz von Fallstudien in den einzelnen Lehrveranstaltungen Modul- beschreibungen definiert sind, werden vermittelt. Wahlpflichtfächer sind im 5. Semester mit dem Ziel vorgesehen sich entweder verstärkt für die Richtung Tourismusmusmanagement oder die Richtung Eventmanagement zu entschei- den. Angesichts der bereits vorhandenen Spezialisierung des an sich grundständigen Studi- enganges erscheint dies für einen zusätzlichen, auf das Studiengangsziel ausgerichteten Qualifikations- und ModulenKompetenzerwerb nach individueller Präferenz durchaus hinreichend. Abschlussbezeichnung- und Studiengangsbezeichnungen entsprechen grundsätzlich der inhaltlichen Ausrichtung des Curriculums und den Vorgaben. Die ursprünglich vorgesehene unterschiedliche Bezeichnung der weitgehend identischen Inhalte des Studienganges an den unterschiedlichen Standorten ist im Laufe des Akkreditierungsverfahrens von der Hochschu- le aufgegeben worden. Die Gutachter haben sich davon überzeugen könnenhalten dies für richtig. Die inhaltlichen Unterschiede bestehen im Wesentlichen nur aus unterschiedlichen Praxisanteilen. Dem eigenen Anspruch der Hochschule einer hohen Praxisorientierung wird der Studien- gang durch Praxissemester und die gezielte und angeleitete Umsetzung theoretischer An- sätze in häufiger Zusammenarbeit mit Unternehmen gerecht. Interdisziplinäres Denken wird im Studiengang in mehreren Modulen sowie durch den mehr- dimensionalen Aufbau gefördert. Die Entwicklung der Befähigung zum wissenschaftlichen Arbeiten wird im ersten Semester durch eine eigene Veranstaltung systematisch eingeleitet und während des gesamten Studienverlaufs weiter gefordert und gefördert. Bei der Begutachtung konnten Prüfungsleistungen (Klausuren, Projekte, Abschlussarbeiten) eingesehen werden. Anhand dieser Prüfungsleistungen sind die Gutachter der Ansicht, dass die zu Prüfungsleistungen insgesamt geeignet sind, die jeweiligen Lernziele festzustellen. Sie entsprechen dem angestrebten Qualifikationsniveau. Es ist ein umfangreicher Katalog ver- schiedene Prüfungsformen im Studiengang vorgesehen, die den jeweiligen Modulen angebotenen Lehrmaterialien über das Kompetenzzielen der Module jeweils entsprechen. Von den Qualifikationszielen und dem angestrebten Ab- schlussniveau angemessenes Niveau verfügeninsgesamt 180 bzw. Sie sind auch in Inhalt und Präsentation zeit- gemäß und 210 zu erwerbenden ECTS-Punkten werden den Studierenden auch online zur Verfügung gestellt45 bzw. Die Aufbereitung 55 ECTS- Punkte ohne Benotung entsprechend der fachlichen Inhalte ist benutzerfreundlich und anregend gestaltet, zudem werden Hinweise und Anregungen für ein effektives Selbststudium erteiltNeufassung des Berliner Hochschulgesetzes ver- geben. Die Hochschule greift nicht nur in nennenswertem Maße die sich im Rahmen eines geordneten curricularen Ablaufs bietenden Möglichkeiten zur Einflechtung von Gastreferenten auf. Viel- mehr sieht der konzeptionelle Ansatz des Studienganges bereits die Einflechtung von Exper- ten und Führungskräften aus unterschiedlichen Arbeitsbereichen der einschlägigen berufli- chen Praxis oder Wissenschaft vorDer dennoch zu erbringende Leistungsnachweis wird mit pass/fail bewertet. Die Gutachter sind konnten sich aufgrund der Überzeugungvorgelegten Abschlussarbeiten, davon überzeugen, dass es - bei kon- sequenter Umsetzung – der Hochschule so gelingen wird, eine lebendige Lehratmosphäre zu schaffen, in welcher die Studierenden einen realistischen Eindruck insbesondere mit der konkreten Anwendung ihrer Fachrichtung sowie der Auswirkungen dieser Anwendung in der wirtschaftlichen Praxis erhalten. Sie sehen in dem Konzept eine Förderung der Abschlussarbeit nachweisen, dass sie wissen- schaftlich arbeiten können und die Qualifikations- und Kompetenzent- wicklung Kompetenzziele des Studienganges erreicht haben. Gleichwohl sollte nach Auffassung der StudierendenGutachter die Hochschule besonders darauf achten, dass die schlussendlich deren Employability nachhaltig verbessert. Da dieser Studiengang erst zum Wintersemester 2016/17 starten wird, werden die konkreten Ef- fekte allerdings erst im Rahmen der allfälligen Reformal wissenschaftlichen Anforderungen an Bachelor-Akkreditierung zu bewerten sein. Die Gut- achter sehen indes in der Konzeption, den planerischen Ausführungen der Hochschule sowie Arbeiten je- weils auch mit Blick auf die Ausgestaltung paralleler Studiengänge der Hochschule die klare Ten- denz hin zu einem überdurchschnittlichen Einsatz qualifizierter Gastdozenten. Zugleich bedient das Betreuungskonzept der Hochschule durch den anlassbezogenen Einsatz von Tutorien den möglichen - durch regelmäßige Eruierung jeweils von Semester zu Semester ermittelten - Bedarf an qualifikations- und kompetenzenwickelnden bzw. –fördernden Maßnah- menhinreichend erfüllt sind. Exzellent Qualitätsan- forderung Qualitäts- anforderung übertroffen Qualitätsan- forderung Qualitäts- anforderung erfüllt Qualitätsan- forderung Qualitäts- anforderung nicht erfüllt Nicht rele- vantrelevant

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Bewertung. Die Hochschule verfolgt ein klares didaktisches Konzeptverfügt über formalisierte Strukturen und Zuständigkeiten der Qualitätssiche- rung- und -entwicklung, welche in einem Evaluationsleitfaden transparent dokumentiert sind. Dieses berücksichtigt zunächst die Anwendung von mit Blick Diese beziehen sich auf die angestrebten Lernergebnisse erforderlichen Methoden. Hier- bei analysiert die Hochschule systematisch sowohl die allgemein fachlichen Ziele Inhalte, Prozesse und Ergebnisse des Studi- enganges, als auch die besonderen Ziele der jeweiligen Module Studienganges und die aktuelle Bezüge greifen auf Erkenntnisse aus hochschulischen Evaluationen der Lehrveranstaltungen, um der Arbeitsbelas- tung sowie des Studienerfolges und des Absolventenverbleibs zurück. Die Erkenntnisse über den Verbleib von Absolventen erlangt die anzuwendende Methodik Hochschule derzeit nach eigener Aussage lediglich über die Teilnahme an der bayernweiten hochschulübergreifenden Absolventenbefragung BAP, welche nur geringe Teilnahmequoten für möglichst jede Einheit flexibel ab- leiten den Studiengang verzeichnen kann. Aus die- sem Grunde empfehlen die Gutachter, den eingeschlagenen Weg der Überarbeitung der Alumni-Arbeit der Fakultät auch für eine Steigerung der Resonanz auf unter Umständen auch hochschuleigene Alumnibefragungen zu könnennutzen. Hervorheben möchten Das Evaluations- und Qualitätssicherungs- system stellt im Rahmen seiner informellen wie institutionellen Mechanismen die Gutachter in diesem Zusammenhang insbeson- dere den Einsatz von Fallstudien in den einzelnen Lehrveranstaltungen Beteiligung der Lehrende und ModulenStudierende sicher. Die Gutachter haben schätzen überdies den Praxisleitfaden der Hochschule als wirksame struktur- und qualitätssichernde Maßnahme der Hochschule ein. Der Evaluationsprozess bezieht Studierende und Lehrende ein. Die Inhalte der jeweiligen Eva- luation sind definiert und das Verfahren ist transparent gestaltet. Die Studierenden werden über die Ergebnisse der Evaluationen durch die Modulverantwortlichen Dozenten informiert. Die Hochschule gewährleistet auf unterschiedlichen Wegen eine transparente Informations- lage für die betroffenen Personenkreise. Sie dokumentiert und veröffentlicht alle relevanten Satzungen und Ordnungen wie auch Leitfäden. Die Hochschule informiert die Öffentlichkeit regelmäßig über ihre Tätigkeiten. Die Gutachter können sich davon überzeugen könnenaber auf Basis der Gespräche und der Selbstdarstellung der Hochschule im Ver- fahren des Eindrucks nicht verwehren, dass die zu Hochschule hierbei ihre zweifelsfrei bestehen- den jeweiligen Modulen angebotenen Lehrmaterialien über das den Qualifikationszielen Alleinstellungs- und dem angestrebten Ab- schlussniveau angemessenes Niveau verfügen. Sie sind auch in Inhalt Sonderausstattungsmerkmale nicht voll ausschöpft und Präsentation zeit- gemäß und werden den Studierenden auch online zur Verfügung gestellt. Die Aufbereitung der fachlichen Inhalte ist benutzerfreundlich und anregend gestaltetmöchten die Hochschule dahingehend ermutigen, zudem werden Hinweise und Anregungen für ein effektives Selbststudium erteilt. Die Hochschule greift nicht nur in nennenswertem Maße die sich diese im Rahmen eines geordneten curricularen Ablaufs bietenden Möglichkeiten zur Einflechtung von Gastreferenten auf. Viel- mehr sieht der konzeptionelle Ansatz des Studienganges bereits die Einflechtung von Exper- ten und Führungskräften aus unterschiedlichen Arbeitsbereichen der einschlägigen berufli- chen Praxis oder Wissenschaft vor. Die Gutachter sind der Überzeugung, dass es - bei kon- sequenter Umsetzung – der Hochschule so gelingen wird, eine lebendige Lehratmosphäre zu schaffen, in welcher die Studierenden einen realistischen Eindruck der konkreten Anwendung ihrer Fachrichtung sowie der Auswirkungen dieser Anwendung in der wirtschaftlichen Praxis erhalten. Sie sehen in dem Konzept eine Förderung der Qualifikations- und Kompetenzent- wicklung der Studierenden, die schlussendlich deren Employability nachhaltig verbessert. Da dieser Studiengang erst zum Wintersemester 2016/17 starten wird, werden die konkreten Ef- fekte allerdings erst im Rahmen der allfälligen Re-Akkreditierung zu bewerten sein. Die Gut- achter sehen indes in der Konzeption, den planerischen Ausführungen der Hochschule sowie auch mit Blick auf die Ausgestaltung paralleler Studiengänge der Hochschule die klare Ten- denz hin zu einem überdurchschnittlichen Einsatz qualifizierter Gastdozenten. Zugleich bedient das Betreuungskonzept der Hochschule durch den anlassbezogenen Einsatz von Tutorien den möglichen - durch regelmäßige Eruierung jeweils von Semester zu Semester ermittelten - Bedarf an qualifikations- und kompetenzenwickelnden bzw. –fördernden Maßnah- menAußenauftritt offensiver herauszustellen. Exzellent Qualitätsan- forderung übertroffen Qualitätsan- forderung erfüllt Qualitätsan- forderung nicht erfüllt Nicht rele- vantre- levant

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Bewertung. Die Gutachter sehen die Umsetzung der curricularen Inhalte und Ziele sinnvoll in der Struktur des Studienganges berücksichtigt. Sie ist zugleich für den angestrebten Kompetenzerwerb der Studierenden förderlich. Das Erfordernis der Modularisierung wurde konsequent beachtet. Die Hochschule verfolgt ein klares didaktisches Konzeptvergibt pro Modul des Studienganges workload-basiert mindestens 5 ECTS. Dieses berücksichtigt zunächst die Anwendung von mit Blick auf die angestrebten Lernergebnisse erforderlichen Methoden. Hier- bei analysiert die Hochschule systematisch sowohl die allgemein fachlichen Ziele des Studi- enganges, als auch die besonderen Ziele der jeweiligen Module und die aktuelle Bezüge der Lehrveranstaltungen, um die anzuwendende Methodik Auch für möglichst jede Einheit flexibel ab- leiten zu können. Hervorheben möchten die Gutachter in diesem Zusammenhang insbeson- dere den Einsatz von Fallstudien in den einzelnen Lehrveranstaltungen und Modulen. Die Gutachter haben sich davon überzeugen können, dass die zu den jeweiligen Modulen angebotenen Lehrmaterialien über das den Qualifikationszielen und dem angestrebten Ab- schlussniveau angemessenes Niveau verfügen. Sie sind auch in Inhalt und Präsentation zeit- gemäß und curriculare Praxisanteile werden den Studierenden auch online zur Verfügung gestellt. Die Aufbereitung der fachlichen Inhalte ist benutzerfreundlich und anregend gestaltet, zudem werden Hinweise und Anregungen für ein effektives Selbststudium ECTS erteilt. Die Hochschule greift nicht nur in nennenswertem Maße die sich gibt Modulbeschreibungen heraus, welchen im Rahmen eines geordneten curricularen Ablaufs bietenden Möglichkeiten Wesentlichen den Anforderun- gen des ECTS-Leitfadens entsprechen. Ferner entspricht die Angabe der Verwendbarkeit in den Modulbeschreibungen durchgängig nicht den KMK-Vorgaben. So wird hier entweder eine Einordnung des Modulinhalts in das berufliche Tätigkeitsfeld der Absolventen, eine Art Inhaltsangabe oder aber gar keine Angabe vorgenommen. Gemäß der Vorgaben ist hier indes einerseits darzustellen, zu welchen der später im Studienverlauf folgenden Module ein inhaltlicher Bezug im Sinne einer Art Vorberei- tung besteht. Zum anderen ist anzugeben, ob und wenn ja, in welchem Studiengang der Hoch- schule dieses Modul gleichermaßen Verwendung findet und somit anerkennungsfähig ist. Die in den Modulbeschreibungen angegebene studentische Arbeitsbelastung der jeweiligen Module ist nach Selbstlern-, Präsenz- und Prüfungsvorbereitungszeit aufgeschlüsselt. Die Summe dieser Einzelangaben überschreitet jedoch regelmäßig die gleichfalls angegebene Gesamt-Workload des Moduls. Auch gibt die Modulbeschreibung des Thesis-Moduls zwar die jeweiligen Semesterwochenstunden der beiden Teilmodule (Thesis & Seminar) an. Die sons- tigen, die vergebenen CP konstituierenden Angaben zur Einflechtung aufzuwendenden Selbstlern-, Prä- senz- und Prüfungsvorbereitungszeit sind jedoch ebenso wenig aufgeschlüsselt wie die Ver- teilung der vergebenen CP auf Seminar und Bachelor-Thesis. Dies ist an dieser Stelle – an- ders als in sonstigen Modulen mit Teilmodulen – notwendig, da die Übereinstimmung mit den formalen Vorgaben zum Mindestumfang der Bachelor-Thesis nachzuweisen ist. Die Angaben zur Prüfungsform („Art der Prüfung“) in den Modulbeschreibungen sind nicht hinreichend konkret gefasst. Wie unter Kapitel 3.1 dargestellt, erfolgt im Anhang der SPO ne- ben der Festlegung auf erster Stufe - auf schriftliche Prüfung, mündliche Prüfung oder Sons- tige Prüfungsleistung - im Falle der Sonstigen Prüfungsleistung eine Konkretisierung auf ex- plizit benannte Prüfungsformen der unter § 15 a der SPO gefassten Auswahl. In den Modul- beschreibungen hingegen erfolgt diese Konkretisierung nicht. Vielmehr wird hier die festle- gende Konkretisierung der SPO lediglich als Beispiel aufgeführt, so beispielsweise in den Mo- dulen 11, 12 und 15 (nicht abschließende Aufzählung) etwa: Hier erfolgt weder eine Festlegung auf die Menge der Prüfungsleistungen, indem von Gastreferenten auf„...oder andere Prüfungen“ die Rede ist. Viel- mehr sieht Noch wird deutlich, dass eine Festlegung - ausweislich der konzeptionelle Ansatz SPO - auf eine Präsentation oder ein Referat erfolgt ist, wie es der Erläuterung zur Abkürzung „soP“ (Sonstige Prüfungsform) unter der Tabelle des Studienganges bereits Anhangs zur SPO zu entnehmen ist. Schließlich ist die Einflechtung von Exper- ten aufgeführte mündliche Prüfung, welche in § 15 der SPO geregelt ist und Führungskräften aus unterschiedlichen Arbeitsbereichen der einschlägigen berufli- chen Praxis oder Wissenschaft vorfolglich nicht unter die Sonstigen Prüfungsformen des § 15 a fällt, hier eine gemäß SPO unzu- lässige Prüfungsform. Die Gutachter sind der Überzeugung, dass es - bei kon- sequenter Umsetzung – der empfehlen daher folgende Auflage: Die Hochschule so gelingen wird, eine lebendige Lehratmosphäre zu schaffenlegt Modulbeschreibungen vor, in welcher die Studierenden einen realistischen Eindruck der konkreten Anwendung ihrer Fachrichtung sowie der Auswirkungen dieser Anwendung in der wirtschaftlichen Praxis erhalten. Sie sehen in dem Konzept eine Förderung der Qualifikations- und Kompetenzent- wicklung der Studierenden, die schlussendlich deren Employability nachhaltig verbessert. Da dieser Studiengang erst zum Wintersemester 2016/17 starten wird, werden die konkreten Ef- fekte allerdings erst im Rahmen der allfälligen Re-Akkreditierung zu bewerten sein. Die Gut- achter sehen indes in der Konzeption, den planerischen Ausführungen der Hochschule sowie auch mit Blick auf die Ausgestaltung paralleler Studiengänge der Hochschule die klare Ten- denz hin zu einem überdurchschnittlichen Einsatz qualifizierter Gastdozenten. Zugleich bedient das Betreuungskonzept der Hochschule durch den anlassbezogenen Einsatz von Tutorien den möglichen - durch regelmäßige Eruierung jeweils von Semester zu Semester ermittelten - Bedarf an qualifikations- und kompetenzenwickelnden bzw. –fördernden Maßnah- men. Exzellent Qualitätsan- forderung übertroffen Qualitätsan- forderung erfüllt Qualitätsan- forderung nicht erfüllt Nicht rele- vantwelchen

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Bewertung. Die Struktur und Anzahl des Lehrpersonals korrespondieren auch unter Berücksichtigung der Mitwirkung in anderen Studiengängen mit den Anforderungen des Studienganges und ge- währleisten die Erreichung der Qualifikations- und Kompetenzziele. Die Lehrverflechtungs- matrix bzw. die Übersicht zur Lehrquote lassen erkennen, dass die notwendige Kapazität für diesen Studiengang vorhanden ist und die BerlHSG-Vorgaben hinsichtlich des hauptamtlich erteilten Unterrichtes erfüllt werden. Letzteres gilt allerdings nur, wenn die derzeit ausge- schriebenen Professuren für Finanzen sowie für Eventmanagement rechtzeitig besetzt wor- den sind. Die Gutachter empfehlen deshalb die Auflage: Die Hochschule verfolgt ein klares didaktisches Konzeptlegt den Nachweis für die erfolgten Berufungen für die Professuren für Finanzen und für Eventmanagement einschließlich der CVs vor. Dieses berücksichtigt zunächst Die Durchsicht der Lebensläufe sowie die Anwendung Gespräche mit den Lehrenden haben bestätigt, dass die didaktischen Qualifikationen des Lehrpersonals vorliegen und sie den nationalen Vorgaben entsprechen. Ebenso ist eine ausreichende Lehr- und Praxiserfahrung gewährleis- tet. Maßnahmen zur Personalentwicklung werden betrieben. Die interne Kooperation und Koordination zur Abstimmung der Module untereinander und insgesamt ist systematisch gewährleistet. Die vielfältigen und häufig durchgeführten Ab- stimmungsformate sorgen darüber hinaus für regelmäßige gemeinsame Besprechungen aller Hochschullehrer. Durch die Größe der Hochschule können auch schnelle und informelle Kommunikationswege gegangen werden. Die Betreuung der Studierenden ist fester Bestandteil der Dienstleistung des Lehrpersonals. Die internen Dozenten sind, unter Festlegung von mit Blick auf die angestrebten Lernergebnisse erforderlichen Methoden. Hier- bei analysiert die Hochschule systematisch sowohl die allgemein fachlichen Ziele des Studi- engangesSprechzeiten, als auch die besonderen Ziele der jeweiligen Module für persönliche Gespräche vor Ort und die aktuelle Bezüge der Lehrveranstaltungenexternen Dozenten via E-Mail erreichbar, um die anzuwendende Methodik für möglichst jede Einheit flexibel ab- leiten Studierenden in akademi- schen und damit verbundenen Fragen zu könnenunterstützen. Hervorheben möchten In den Gesprächen mit den Studie- renden konnten die Gutachter in diesem Zusammenhang insbeson- dere den Einsatz von Fallstudien in den einzelnen Lehrveranstaltungen und Modulen. Die Gutachter haben sich davon überzeugen könnenfeststellen, dass die zu den jeweiligen Modulen angebotenen Lehrmaterialien über das den Qualifikationszielen und dem angestrebten Ab- schlussniveau angemessenes Niveau verfügen. Sie sind auch in Inhalt und Präsentation zeit- gemäß und werden Lehrpersonal den Studierenden darüber hinaus auch online außerhalb der vorgegebenen „Sprechzeiten“ zur Verfügung gestellt. Die Aufbereitung steht und die Stu- dierenden mit der fachlichen Inhalte ist benutzerfreundlich und anregend gestaltet, zudem werden Hinweise und Anregungen für ein effektives Selbststudium erteilt. Die Hochschule greift nicht nur in nennenswertem Maße die sich im Rahmen eines geordneten curricularen Ablaufs bietenden Möglichkeiten zur Einflechtung von Gastreferenten auf. Viel- mehr sieht der konzeptionelle Ansatz des Studienganges bereits die Einflechtung von Exper- ten und Führungskräften aus unterschiedlichen Arbeitsbereichen der einschlägigen berufli- chen Praxis oder Wissenschaft vor. Die Gutachter sind der Überzeugung, dass es - bei kon- sequenter Umsetzung – der Hochschule so gelingen wird, eine lebendige Lehratmosphäre zu schaffen, in welcher die Studierenden einen realistischen Eindruck der konkreten Anwendung ihrer Fachrichtung sowie der Auswirkungen dieser Anwendung in der wirtschaftlichen Praxis erhalten. Sie sehen in dem Konzept eine Förderung der Qualifikations- und Kompetenzent- wicklung der Studierenden, die schlussendlich deren Employability nachhaltig verbessert. Da dieser Studiengang erst zum Wintersemester 2016/17 starten wird, werden die konkreten Ef- fekte allerdings erst im Rahmen der allfälligen Re-Akkreditierung zu bewerten sein. Die Gut- achter sehen indes in der Konzeption, den planerischen Ausführungen der Hochschule sowie auch mit Blick auf die Ausgestaltung paralleler Studiengänge der Hochschule die klare Ten- denz hin zu einem überdurchschnittlichen Einsatz qualifizierter Gastdozenten. Zugleich bedient das Betreuungskonzept der Hochschule durch den anlassbezogenen Einsatz von Tutorien den möglichen - durch regelmäßige Eruierung jeweils von Semester zu Semester ermittelten - Bedarf an qualifikations- und kompetenzenwickelnden bzw. –fördernden Maßnah- menBetreuung „rundum zufrieden“ sind. Exzellent Qualitätsan- forderung Qualitäts- anforderung übertroffen Qualitätsan- forderung Qualitäts- anforderung erfüllt Qualitätsan- forderung Qualitäts- anforderung nicht erfüllt Nicht rele- vantrelevant

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Bewertung. Die Hochschule verfolgt ein klares didaktisches KonzeptStruktur des Studienganges orientiert sich an der Studiengangszielsetzung. Dieses berücksichtigt zunächst die Anwendung von mit Blick auf die angestrebten Lernergebnisse erforderlichen Methoden. Hier- bei analysiert die Hochschule systematisch sowohl die allgemein fachlichen Ziele des Studi- enganges, als auch die besonderen Ziele Er enthält zwei aus Sicht der jeweiligen Module und die aktuelle Bezüge der Lehrveranstaltungen, um die anzuwendende Methodik für möglichst jede Einheit flexibel ab- leiten zu können. Hervorheben möchten die Gutachter in diesem Zusammenhang insbeson- dere den Einsatz von Fallstudien in den einzelnen Lehrveranstaltungen und Modulen. Die Gutachter haben sich davon überzeugen können, dass die zu den jeweiligen Modulen angebotenen Lehrmaterialien über das den Qualifikationszielen und dem angestrebten Ab- schlussniveau angemessenes Niveau verfügensinnvolle Wahlmöglichkeiten. Sie sind auch in Inhalt dem an sich schon relativ spezialisierten (grundständigen) Studiengang hinreichend. Das Prinzip der Modulari- sierung mit einer Mindestgröße von 5 ECTS-Punkten je Modul und Präsentation zeit- gemäß einer das Modul umfas- senden abschließenden Prüfung wird berücksichtigt. Für die Module werden der Workload und werden die erreichbaren Leistungspunkte ausgewiesen. Die Kontaktstunden entsprechen den Vorgaben. Die Bearbeitungszeit der Bachelor-Arbeit entspricht der insgesamt der veranschlagten Arbeitsbelastung. Studien- und Prüfungsord- nungen liegen vor und beinhalten Regelungen zur Lissabon Konvention, zur Anrechnung von außerhochschulisch erworbenen Kompetenzen, zum Nachteilsausgleich im Rahmen des Studiums und zu der Vergabe einer relativen Note, die im Diploma Supplement ausgewiesen wird. Allerdings sind die Ordnungen noch nicht rechtskräftig, so dass die Gutachter empfehlen, folgende Auflage auszusprechen: Die Hochschule legt rechtsgeprüfte und rechtskräftige Studien- und Prüfungsordnun- gen für den Studiengang vor. Ausreichend Möglichkeiten für Zeiträume von Aufenthalten an anderen Hochschulen und in der Praxis ohne Zeitverlust sind gegeben. Insgesamt wird die Studierbarkeit des Studienganges durch Überprüfung der Eingangsquali- fikation, eine belastungsangemessene Prüfungsdichte und -organisation, einen plausibel berechneten Workload und einen umfassenden fachliche und überfachliche Coaching- Ansatz gewährleistet. Auch in den Gesprächen vor Ort mit den Studierenden aus anderen Studiengängen wurde die Arbeitsbelastung als angemessen bewertet. Insgesamt ist davon auszugehen, dass der Workload auch online zur Verfügung gestellt. Die Aufbereitung für diesen Studiengang von der fachlichen Inhalte ist benutzerfreundlich und anregend gestaltet, zudem werden Hinweise und Anregungen für ein effektives Selbststudium erteiltHochschule ange- messen festgelegt ist. Die Hochschule greift nicht nur in nennenswertem Maße stellt die sich Chancengleichheit von Studentinnen und Studenten sicher und gewährleistet Diskriminierungsfreiheit. Ein Anspruch auf Nachteilsausgleich für Studierende mit Behinderung hinsichtlich zeitlicher und formaler Vorgaben im Rahmen eines geordneten curricularen Ablaufs bietenden Möglichkeiten zur Einflechtung von Gastreferenten aufStudium sowie bei allen Prüfungen ist sichergestellt. Viel- mehr sieht der konzeptionelle Ansatz des Studienganges bereits die Einflechtung von Exper- ten und Führungskräften aus unterschiedlichen Arbeitsbereichen der einschlägigen berufli- chen Praxis oder Wissenschaft vor. Die Gutachter sind der Überzeugung, dass es - bei kon- sequenter Umsetzung – der Hochschule so gelingen wird, eine lebendige Lehratmosphäre zu schaffen, Studierende in welcher die Studierenden einen realistischen Eindruck der konkreten Anwendung ihrer Fachrichtung sowie der Auswirkungen dieser Anwendung in der wirtschaftlichen Praxis erhalten. Sie sehen in dem Konzept eine Förderung der Qualifikations- und Kompetenzent- wicklung der Studierenden, die schlussendlich deren Employability nachhaltig verbessert. Da dieser Studiengang erst zum Wintersemester 2016/17 starten wird, besonderen Lebenslagen werden die konkreten Ef- fekte allerdings erst im Rahmen der allfälligen Re-Akkreditierung zu bewerten sein. Die Gut- achter sehen indes in der Konzeption, den planerischen Ausführungen der Hochschule sowie auch mit Blick auf die Ausgestaltung paralleler Studiengänge der Hochschule die klare Ten- denz hin zu einem überdurchschnittlichen Einsatz qualifizierter Gastdozenten. Zugleich bedient das Betreuungskonzept der Hochschule durch den anlassbezogenen Einsatz von Tutorien den möglichen - durch regelmäßige Eruierung jeweils von Semester zu Semester ermittelten - Bedarf an qualifikations- und kompetenzenwickelnden bzw. –fördernden Maßnah- mengefördert. Exzellent Qualitätsan- forderung Qualitäts- anforderung übertroffen Qualitätsan- forderung Qualitäts- anforderung erfüllt Qualitätsan- forderung Qualitäts- anforderung nicht erfüllt Nicht rele- vantrelevant

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Bewertung. Die Hochschule verfolgt ein klares didaktisches Konzept. Dieses berücksichtigt zunächst die Anwendung von mit Blick auf die angestrebten Lernergebnisse erforderlichen Methoden. Hier- bei analysiert die Hochschule systematisch sowohl die allgemein fachlichen Ziele des Studi- enganges, als auch die besonderen Ziele Das Gutachtergremium ist der jeweiligen Module und die aktuelle Bezüge der Lehrveranstaltungen, um die anzuwendende Methodik für möglichst jede Einheit flexibel ab- leiten zu können. Hervorheben möchten die Gutachter in diesem Zusammenhang insbeson- dere den Einsatz von Fallstudien in den einzelnen Lehrveranstaltungen und Modulen. Die Gutachter haben sich davon überzeugen könnenAnsicht, dass die zu Qualitätsanforderungen im Kriterium ‚Qualitätssicherung der Technik‘ erfüllt wird. Die technische Infrastruktur unterliegt einem kontinuierlichen Monitoring. Die Fachhochschule zeigt einen professionellen und strate- gisch ausgerichteten Betrieb der notwendigen technischen Infrastruktur in Bezug auf Hardware und Software. Die Qualitätssicherung schließt Rückmeldungen von Studieren- den jeweiligen Modulen angebotenen Lehrmaterialien über das den Qualifikationszielen und dem angestrebten Ab- schlussniveau angemessenes Niveau verfügenLehrpersonal mit ein Die Überprüfung des Studienerfolgs der digitalen Lehrformate wurde bis 2020 durch zum einen die Lehrevaluierungen als auch durch die alle zwei Jahre durchgeführte Studieren- denzufriedenheitsumfrage vorgenommen. Sie sind auch Die Ergebnisse werden durch die Stabsstelle QS+QE ausgewertet und in Inhalt aggregierter Form den Studiengangsleitenden im Ressort Lehre, dem BLC, dem Prorektor und Präsentation zeit- gemäß und werden den Studierenden auch online der Hochschulleitung zur Verfügung gestellt. Die Aufbereitung Au- ßerdem wurde hochschulweit über die Ergebnisse in der fachlichen Inhalte ist benutzerfreundlich und anregend gestaltet, zudem werden Hinweise und Anregungen für ein effektives Selbststudium erteiltinternen Kommunikation berich- tet. Die Hochschule greift nicht nur in nennenswertem Maße Weiterentwicklungen wurden dezentral insbesondere an die sich Studiengangsleiten- den sowie an das BLC als Aufgabe gegeben. Durch einen Personalwechsel im Rahmen eines geordneten curricularen Ablaufs bietenden Möglichkeiten zur Einflechtung BLC Ende 2018 wurden die Schwerpunkte der Weiterentwicklung digitaler Lehre entsprechend die- ser Rückmeldungen und durch Eingaben des Ressort Lehre und Weiterbildung ange- passt und gestalteten sich wie folgt: In den Bereichen Vision und Kultur/Didaktik/Infra- struktur/Kompetenzen/Digitale Bildungsressourcen wurden die zu erreichenden Ausprä- gungen für die FHGR festgelegt und mit Maßnahmen verknüpft. Prioritäre Maßnahmen waren dabei zum Beispiel die Festlegung von Gastreferenten auf. Viel- mehr sieht der konzeptionelle Ansatz des Studienganges bereits didaktischen Mindeststandards für die Einflechtung Qualität von Exper- ten und Führungskräften aus unterschiedlichen Arbeitsbereichen der einschlägigen berufli- chen Praxis oder Wissenschaft vor. Die Gutachter sind der Überzeugung, dass es - bei kon- sequenter Umsetzung – der Hochschule so gelingen wird, eine lebendige Lehratmosphäre zu schaffen, in welcher die Studierenden einen realistischen Eindruck der konkreten Anwendung ihrer Fachrichtung sowie der Auswirkungen dieser Anwendung in der wirtschaftlichen Praxis erhalten. Sie sehen in dem Konzept eine Förderung der Qualifikations- und Kompetenzent- wicklung der StudierendenBlended Learning, die schlussendlich deren Employability nachhaltig verbessertEntwicklung entsprechender Prototypen, die Entwick- lung von Assessments und Begleitmaterial zum Selbstgesteuerten Lernen für Studie- rende sowie die Entwicklung/Evaluation bestehender Instrumente zur Selbsteinschät- zung der ICT-Kompetenzen der Dozieren-den. Da dieser Studiengang erst zum Wintersemester 2016/17 starten wirdIm Zentrum stand dabei die Gründung einer 'Fachgruppe Blended Learning', werden die konkreten Ef- fekte allerdings erst im Rahmen diese Maßnahmen mit der allfälligen ReHochschulleitung rückkoppelt und die Umsetzung voranbringt. Das BLC und IT-Akkreditierung Support führen regelmäßig alle zwei Wochen oder zusätzlich nach Bedarf Sitzungen durch in denen Schnittstellenthemen besprochen und abgestimmt wer- den. Dazu zählen Themen wie die übergreifenden SWITCH - Services, Updates, Webex Neuerungen oder Anfragen zu bewerten seindidaktisch- methodischen Themen wie die Implementie- rung neuer Tools (z.B. Miro) etc. Die Gut- achter sehen indes in Auch die Ausstattung der Konzeption, den planerischen Ausführungen der Hochschule sowie auch Vorlesungsräume mit Blick auf die Ausgestaltung paralleler Studiengänge der Hochschule die klare Ten- denz hin zu einem überdurchschnittlichen Einsatz qualifizierter Gastdozenten. Zugleich bedient das Betreuungskonzept der Hochschule durch den anlassbezogenen Einsatz von Tutorien den möglichen - durch regelmäßige Eruierung jeweils von Semester zu Semester ermittelten - Bedarf an qualifikations- Technik für Hybride Unterrichtsformate wurde gemeinsam evaluiert und kompetenzenwickelnden bzw. –fördernden Maßnah- men. Exzellent Qualitätsan- forderung übertroffen Qualitätsan- forderung erfüllt Qualitätsan- forderung nicht erfüllt Nicht rele- vantausgewählt.

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