Dauer und Kündigung Musterklauseln

Dauer und Kündigung. 27.1 Bei einer Unterbrechung oder Deaktivierung von Dienstleistungen kann Sunrise eine Gebühr von mindestens CHF 50.– (fünfzig) für die De- bzw. Reaktivierung jeder einzelnen Dienstleis- tung erheben. 27.2 Im Fall einer ausserordentlichen Kündigung des Vertrags oder einer Dienstleistung gemäss Ziffer 15.3 wird eine einmalige Bearbeitungsge- bühr verrechnet in der Höhe der Monatsgebüh- ren für die verbleibende Dauer zwischen der ausserordentlichen Kündigung und dem Ab- lauf der Mindestdauer der Dienstleistung(en), zuzüglich sämtlicher nicht beglichenen einma- ligen Gebühren sowie jeglichen Installations- und Entwicklungskosten pro rata temporis ge- rechnet. 27.3 Ein Wechsel zu einem kleineren Servicepaket ist nur nach schriftlicher Vereinbarung möglich.
Dauer und Kündigung. Dieser Treuhandvertrag wird auf unbestimmte Zeit geschlossen. Der Anleger kann diesen Treuhandvertrag jederzeit aus wichtigem Grund kündigen. Der Anleger kann diesen Treuhandvertrag jederzeit ordentlich mit einer Frist von einem Monat zum Monatsende kündigen.
Dauer und Kündigung. 2.1 Der Leasingvertrag wird grundsätzlich für die vom Leasingnehmer gewählte, feste Vertragsdauer abgeschlossen. Die Vertragsdauer beginnt mit Übernahme des Fahrzeuges und endet mit dem Vertragsenddatum. 2.2 Privat-Leasingverträge, welche dem Konsumkreditgesetz (KKG) unterstehen, können mit einer Frist von mindestens 30 Tagen auf Ende einer dreimonatigen Leasingdauer gekündigt werden. Zudem besteht ein Widerrufsrecht, welches mittels schriftlicher Erklärung innert einer Frist von vierzehn (14) Tagen ausgeübt werden kann. Die Frist beginnt nach Erhalt der Vertragskopie und gilt als eingehalten, wenn die Widerrufserklärung am 14. Tag der Leasinggeberin oder der Post übergeben wird (Datum Poststempel). Vergleiche hierzu auch Art. 16 KKG. Privat- und Gewerbe-Leasingverträge, welche nicht dem KKG unterstehen, können jederzeit auf das Ende eines Vertragsmonates schriftlich gekündigt werden. Bei einer Kündigung werden die Leasingraten rückwirkend ab Vertragsbeginn gemäss Ziffer 14.1 neu festgelegt. 2.3 Bei Benutzung des Leasingfahrzeuges durch den Leasingnehmer vor Ablauf der Widerrufsfrist sowie beim Gebrauch des Widerrufsrechts schuldet der Leasingnehmer eine angemessene Entschädigung. Vorbehalten bleibt eine gesonderte Berechnung bei missbräuchlichem Gebrauch oder Nutzung des Fahrzeugs während der Widerrufsfrist. 2.4 Die Leasinggeberin behält sich vor, die Kreditfähigkeit des Leasingnehmers erneut zu überprüfen. Die Leasinggeberin kann bis zur Übergabe des Leasingobjektes vom Leasingvertrag zurücktreten, wenn der Leasingnehmer nicht mehr kreditfähig ist. Den aus dem Vertragsrücktritt entstandenen Schaden trägt der Leasingnehmer, sofern die Leasinggeberin die geschäftsübliche Sorgfalt angewendet hat.
Dauer und Kündigung. 1 Diese Vereinbarung gilt auf unbestimmte Dauer. 2 Jeder Vereinbarungskanton kann sie unter Einhaltung einer zweijährigen Kündigungsfrist auf Ende eines Kalenderjahres kündigen, erstmals auf den 31. Dezember 2007. 3 Die Veräusserung aller Aktien kommt einer Kündigung gleich. 4 Die Vereinbarung gilt zwischen den verbleibenden Vereinbarungskantonen weiter.
Dauer und Kündigung. 20.1 Die Dauer des Nutzungsrechts richtet sich nach dem mit dem Hersteller abzuschließenden Lizenznutzungsvertrag, hinsichtlich allfälliger Softwarewartungsleistungen nach den Regelungen des jeweiligen Servicevertrages. Das Nutzungsrecht endet jedenfalls • mit Ablauf der vereinbarten Nutzungszeit; • mit Ende der Nutzung auf der vertragsgegenständlichen Hardware, ohne dass dies Einfluss auf das gemäß dem Vertrag zu zahlende Nutzungsentgelt hätte; • durch schriftliche Kündigung nach Ablauf einer allenfalls vereinbarten Mindestnutzungsdauer und – mangels anderer Vereinbarung (zB Nutzungsbedingungen (EULA) des jeweiligen Herstellers) – unter Einhaltung einer einmonatigen Kündigungsfrist zum Monatsletzten; • durch vorzeitige Auflösung bei schwerwiegenden Vertragsverletzungen, falls der vertragsgemäße Zustand nicht innerhalb einer schriftlich gesetzten, angemessenen Nachfrist wiederhergestellt wird; • durch vorzeitige Auflösung bei Eröffnung eines Insolvenzverfahrens über das Vermögen des Kunden oder bei Abweisung eines Antrages auf Einleitung eines Insolvenzverfahrens mangels hinreichenden Vermögens. Diese Auflösung wird sofort mit der Erklärung, dass das Unternehmen nicht fortgeführt wird, wirksam. Im Falle der Fortführung des Unternehmens wird die Auflösung erst 6 Monate nach Eröffnung des Insolvenzverfahrens wirksam. 20.2 Bei vorzeitiger Vertragsbeendigung kann es sein, dass der Hersteller alle unbezahlten Entgelte für den Rest der Erstlaufzeit oder der Verlängerungslaufzeit berechnet und dem Kunden in Rechnung stellt. ("Kündigungsentgelt"). Darüber hinaus kann der Hersteller dem Kunden alle anstehenden Verlängerungsentgelte in Rechnung stellen, wenn der Kunde nicht rechtzeitig vor dem Ende der Erstlaufzeit oder einer Verlängerungslaufzeit schriftlich den Vertrag kündigt ("Verlängerungsentgelt"). 20.3 Ein Anspruch auf Rückerstattung oder Gutschrift ungenutzter Entgelte im Falle einer Kündigung ist jedenfalls ausgeschlossen. Ist die Auflösung zur Abwendung schwerer wirtschaftlicher Nachteile von CANCOM unerlässlich, erfolgt sie mit sofortiger Wirkung. 20.4 Bei Vertragsende erlöschen alle gewährten Rechte, und der Kunde verpflichtet sich, alle Kopien der Software, einschließlich aller Sicherungskopien und überlassener Unterlagen, unverzüglich zu entfernen und zu vernichten. Alle Verpflichtungen zur Zahlung von Entgelten oder Ausgaben, einschließlich aller anwendbaren Kündigungsentgelt und/oder Verlängerungsentgelt, die vor oder zum Zeitpunkt der Kündigung ents...
Dauer und Kündigung. Die Ihnen im Rahmen der vorliegenden LVTS gewährte Lizenz zur Nutzung des SOFTWAREPRODUKTs bzw. der SOFTWARE gilt für 1 Jahr und wird automatisch erneuert. Sollten Sie jedoch gegen irgendwelche Bestimmungen und Bedingungen dieser LVTS verstoßen, kann TechSmith diese LVTS ohne Beeinträchtigung anderer Rechte kündigen. Als Verstoß gegen die Bestimmungen und Bedingungen dieser LVTS gilt unter anderem, jedoch nicht ausschließlich das unbefugte Kopieren, Verteilen, Modifizieren, Adaptieren, Herstellen von Derivaten oder Präsentieren des SOFTWAREPRODUKTs bzw. der SOFTWARE oder irgendeiner zugehörigen Schlüsselkennung. Im Falle einer solchen Kündigung müssen Sie alle Kopien des SOFTWAREPRODUKTs bzw. der SOFTWARE sowie aller zugehörigen Schlüsselkennungen und aller Komponenten vernichten, und SIE müssen TechSmith diesbezüglich eine schriftliche Bestätigung zukommen lassen.
Dauer und Kündigung. Der vorliegende Vertrag gilt gegenüber den Parteien, solange sie Aktionäre der Gesellschaft sind.
Dauer und Kündigung. Die Vereinbarung / Vertrag dauert unbestimmte Zeit, sofern nichts anderes vereinbart wurde. Er kann von beiden Parteien jederzeit unter Einhaltung einer Frist von 30 Tagen schriftlich gekündigt werden, sofern die Vereinbarung / Vertrag oder die Produkte Beschreibung nichts anderes vorsehen. Wurde eine Mindestdauer vereinbart und kündigen die Kunden den Vertrag vor dessen Ablauf, schulden sie xxxxxx das Entgelt für die noch nicht abgelaufene Zeit.
Dauer und Kündigung. 1 Die vorliegende Vereinbarung stellt einen integrierenden Bestandteil des Gesamtarbeitsvertrages der Automobilbranche des Kantons Wallis. 2 Sie hat Gültigkeit bis zum 30. April 2018. 3 Wird sie nicht innert der durch den Gesamtarbeitsvertrag (Art. 34 Ziff. 1 Abs. 3) vorgesehenen Frist gekündigt, gilt sie stillschweigend für ein weiteres Jahr als weitergeführt.
Dauer und Kündigung. (1) Die Services werden von DOCTOLIB für die Dauer des Abonnements des Abonnenten bereit- gestellt. (2) Bei Verstoß des Nutzers gegen diese ANB, BNB oder allgemein bei Verletzung der geltenden ge- setzlichen Bestimmungen kann DOCTOLIB von Rechts wegen und ohne vorherige Ankündigung alle oder einen Teil der dem Nutzer bereitgestell- ten Services kündigen. DOCTOLIB kann diese Kündigung unbeschadet jeglichen Schadenersat- zes, den sie wegen dieser Verstöße verlangen kann, erklären. Der Nutzer räumt hiermit DOC- TOLIB die Möglichkeit ein, sein Zugangs- oder Nutzungsrecht auf alle oder einen Teil der Ser- vices zu beschränken, sogar sein Nutzerprofil zu löschen und zwar mit sofortiger Wirkung und dem Verbot des weiteren Zugriffs auf die Ser- vices.