We use cookies on our site to analyze traffic, enhance your experience, and provide you with tailored content.

For more information visit our privacy policy.

Common use of Einlagen Clause in Contracts

Einlagen. Einlagen sind Guthaben, die sich im Rahmen von Bankgeschäften aus Beträgen, die auf einem Konto verblieben sind, oder aus Zwischenpositionen ergeben und die nach den geltenden gesetzlichen und vertraglichen Bedingungen von der Bank zurückzuzahlen sind, wie zum Beispiel Guthaben auf Girokonten, Festgelder, Spareinlagen, Sparbriefe und Namensschuldverschreibungen. Maßgeblich sind die Definitionen in § 2 Absatz 3 des Einlagensicherungsgesetzes (EinSiG) bzw. § 6 Absatz 1 des Statuts des innerhalb des Bundesverbandes deutscher Banken e.V. bestehenden Einlagensicherungsfonds deut­ scher Banken (Einlagensicherungsfonds).

Appears in 1 contract

Samples: Sonderbedingungen Für Den Plus Sparbrief

Einlagen. Einlagen sind Guthaben, die sich im Rahmen von Bankgeschäften aus Beträgen, die auf einem Konto verblieben sind, oder aus Zwischenpositionen ergeben und die nach den geltenden gesetzlichen und vertraglichen Bedingungen von der Bank zurückzuzahlen sind, wie zum Beispiel Guthaben auf Girokonten, Festgelder, Spareinlagen, Sparbriefe und Namensschuldverschreibungen. Maßgeblich sind die Definitionen in § 2 Absatz 3 des Einlagensicherungsgesetzes (EinSiG) bzw. § 6 Absatz 1 des Statuts des innerhalb des Bundesverbandes deutscher Banken e.e. V. bestehenden Einlagensicherungsfonds deut­ scher Banken deutscher Ban- ken (Einlagensicherungsfonds).

Appears in 1 contract

Samples: Geschäftsbedingungen

Einlagen. Einlagen sind Guthaben, die sich im Rahmen von Bankgeschäften aus Beträgen, die auf einem Konto verblieben sind, sind oder aus Zwischenpositionen Zwischen- positionen ergeben und die nach den geltenden gesetzlichen und vertraglichen ver- traglichen Bedingungen von der Bank zurückzuzahlen sind, wie zum Beispiel Guthaben auf Girokonten, Festgelder, Spareinlagen, Sparbriefe und Namensschuldverschreibungen. Maßgeblich sind die Definitionen in § 2 Absatz 3 des Einlagensicherungsgesetzes (EinSiG) bzw. § 6 Absatz 1 des Statuts des innerhalb des Bundesverbandes deutscher Banken e.V. bestehenden Einlagensicherungsfonds deut­ scher deutscher Banken (Einlagensicherungsfonds).

Appears in 1 contract

Samples: Allgemeine Geschäftsbedingungen

Einlagen. Einlagen sind Guthaben, die sich im Rahmen von Bankgeschäften aus Beträgen, die auf einem Konto verblieben sind, oder aus Zwischenpositionen ergeben und die nach den geltenden gesetzlichen und vertraglichen Bedingungen von der Bank zurückzuzahlen sind, wie zum Beispiel Guthaben auf Girokonten, Festgelder, Spareinlagen, Sparbriefe und NamensschuldverschreibungenNamenschuldverschreibungen. Maßgeblich sind die Definitionen in § 2 Absatz 3 des Einlagensicherungsgesetzes (EinSiG) bzw. § 6 Absatz 1 des Statuts des innerhalb des Bundesverbandes deutscher Banken e.V. bestehenden Einlagensicherungsfonds deut­ scher deutscher Banken (Einlagensicherungsfonds).

Appears in 1 contract

Samples: Allgemeine Geschäftsbedingungen

Einlagen. Einlagen sind Guthaben, die sich im Rahmen von Bankgeschäften aus Beträgen, die auf einem Konto verblieben sind, oder aus Zwischenpositionen ergeben und die nach den geltenden gesetzlichen und vertraglichen Bedingungen von der Bank zurückzuzahlen sind, wie zum Beispiel Guthaben auf Girokonten, Festgelder, Spareinlagen, Sparbriefe und Namensschuldverschreibungen. Maßgeblich sind die Definitionen in § 2 Absatz 3 des Einlagensicherungsgesetzes (EinSiG) bzw. § 6 Absatz 1 des Statuts des innerhalb des Bundesverbandes deutscher Banken e.V. bestehenden Einlagensicherungsfonds deut­ deut- scher Banken (Einlagensicherungsfonds).

Appears in 1 contract

Samples: Sonderbedingungen Für Das Sparkonto

Einlagen. Einlagen sind Guthaben, die sich im Rahmen von Bankgeschäften aus Beträgen, die auf einem Konto verblieben sind, sind oder aus Zwischenpositionen ergeben und die nach den geltenden gesetzlichen und vertraglichen Bedingungen von der Bank zurückzuzahlen sind, wie zum Beispiel Guthaben auf Girokonten, Festgelder, Spareinlagen, Sparbriefe und Namensschuldverschreibungen. Maßgeblich sind die Definitionen in § 2 Absatz 3 des Einlagensicherungsgesetzes (EinSiG) bzw. § 6 Absatz 1 des Statuts des innerhalb des Bundesverbandes deutscher Banken e.V. bestehenden Einlagensicherungsfonds deut­ scher deutscher Banken (Einlagensicherungsfonds).

Appears in 1 contract

Samples: Allgemeine Geschäftsbedingungen

Einlagen. Einlagen sind Guthaben, die sich im Rahmen von Bankgeschäften aus Beträgen, die auf einem Konto verblieben sind, sind oder aus Zwischenpositionen Zwischen­ positionen ergeben und die nach den geltenden gesetzlichen und vertraglichen ver­ traglichen Bedingungen von der Bank zurückzuzahlen sind, wie zum Beispiel Guthaben auf Girokonten, Festgelder, Spareinlagen, Sparbriefe und Namensschuldverschreibungen. Maßgeblich sind die Definitionen in § 2 Absatz 3 des Einlagensicherungsgesetzes (EinSiG) bzw. § 6 Absatz 1 des Statuts des innerhalb des Bundesverbandes deutscher Banken e.V. bestehenden Einlagensicherungsfonds deut­ scher deutscher Banken (Einlagensicherungsfonds).

Appears in 1 contract

Samples: Allgemeine Geschäftsbedingungen

Einlagen. Einlagen sind Guthaben, die sich im Rahmen von Bankgeschäften Bankgeschäf- ten aus Beträgen, die auf einem Konto verblieben sind, sind oder aus Zwischenpositionen ergeben und die nach den geltenden gesetzlichen und vertraglichen Bedingungen von der Bank zurückzuzahlen zu- rückzuzahlen sind, wie zum Beispiel Guthaben auf Girokonten, Festgelder, Spareinlagen, Sparbriefe und NamensschuldverschreibungenNamensschuldver- schreibungen. Maßgeblich sind die Definitionen in § 2 Absatz 3 des Einlagensicherungsgesetzes (EinSiG) bzw. § 6 Absatz 1 des Statuts des innerhalb des Bundesverbandes deutscher Banken e.V. bestehenden Einlagensicherungsfonds deut­ scher deutscher Banken (Einlagensicherungsfonds).

Appears in 1 contract

Samples: Allgemeine Geschäftsbedingungen

Einlagen. Einlagen sind Guthaben, die sich im Rahmen von Bankgeschäften aus Beträgen, die auf einem Konto verblieben sind, sind oder aus Zwischenpositionen Zwischen- positionen ergeben und die nach den geltenden gesetzlichen und vertraglichen Bedingungen von der Bank zurückzuzahlen sind, wie zum Beispiel Guthaben auf Girokonten, Festgelder, Spareinlagen, Sparbriefe und Namensschuldverschreibungen. Maßgeblich sind die Definitionen in § 2 Absatz 3 des Einlagensicherungsgesetzes (EinSiG) bzw. § 6 Absatz 1 des Statuts des innerhalb des Bundesverbandes deutscher Banken e.V. bestehenden Einlagensicherungsfonds deut­ deut- scher Banken (Einlagensicherungsfonds).

Appears in 1 contract

Samples: Allgemeine Geschäftsbedingungen