Elementargefahren Musterklauseln

Elementargefahren. 2.1. Sturm; Sturm ist eine wetterbedingte Luftbewegung, deren Geschwindigkeit am Versicherungsort mehr als 60 Kilometer je Stunde beträgt. Für die Feststellung der Geschwindigkeit ist im Einzelfall die Auskunft der Zentralanstalt für Meteorologie und Geodynamik oder eines anderen befugten meteorologischen Dienstes maß- gebend. 2.2. Hagel; Hagel ist ein wetterbedingter Niederschlag in Form von Eiskörnern. 2.3. Schneedruck; Schneedruck ist die Kraftwirkung durch na- türlich angesammelte ruhende Schnee- oder Eismassen. 2.4. Felssturz/Steinschlag; Felssturz/Steinschlag ist das natur- bedingte Ablösen und Abstürzen von Gesteinsmassen im Gelände. 2.5. Erdrutsch; Erdrutsch ist das Abgleiten größerer Erd- und Gesteinsmassen natürlichen Ursprungs infolge zu geringer innerer Haftreibung und daraus resultierendem Verlust der Stabilität entlang einer geneigten unterirdischen Gleitfuge. 2.6. Nicht versichert sind, - soweit nichts anderes vereinbart ist - auch nicht als unvermeidliche Folge eines Schadenereignisses, Schäden durch: - Lawinen oder Lawinenluftdruck, Sturmflut, Hochwasser, Überschwemmung oder Vermurung; - Sog- oder Druckwirkungen von Luft- oder Raumfahrzeugen; - Wasser und dadurch verursachten Rückstau. Schäden durch Schmelz- oder Niederschlagswasser sind aber versichert, wenn das Wasser dadurch in ein Gebäude eindringt, dass feste Baubestandteile oder ordnungsgemäß verschlossene Fenster oder Außentüren durch ein Schade- nereignis beschädigt oder zerstört wurden; - Bewegung von Boden- oder Gesteinsmassen, wenn diese Bewegung durch Bautätigkeiten oder bergmännische Tätig- keiten verursacht wurde; - Bodensenkung; - dauernde Witterungs- oder Umwelteinflüsse.
Elementargefahren. Im Gegensatz zum Wortlaut der Mundial by Hiscox Bedingungen 06/2017 gelten/gilt folgende Elementargefahr/en als vom Versicherungsschutz ausgeschlossen: • Überschwemmung/Hochwasser (für die Niederlande) • Sturmflut/Springflut/Deichbruch (für die Niederlande) • Erdbeben (für Griechenland; Portugal, Italien inkl. Sardinien und Kroatien) • Erdsenkung (für Italien inkl. Sardinien, Spanien und Kroatien) • Erdrutsch (für Italien inkl. Sardinien, Spanien und Kroatien) CONSORCIO-KLAUSEL FÜR SPANIEN EINGESCHRÄNKTER VERSICHERUNGSSCHUTZ FÜR SPANIEN In teilweiser Abänderung der Bedingungen deckt diese Versicherung nicht die nachstehend aufgeführten Gefahren. Folgende Naturereignisse: Erd- und Seebeben, außergewöhnliche Überschwemmungen, Vulkanausbrüche, atypische zyklonische Gewitterstürme sowie das Herabfallen von Teilen von Himmelskörpern oder Meteoriten. Solche, die gewaltsam als Folge von Terrorismus, Aufstand, Aufruhr, Meuterei oder Volkstumult verursacht werden. ▇▇▇▇▇ oder Handlungen der Streit- oder Sicherheitskräfte in Friedenszeiten. Diese Risiken sind über das Consorcio gedeckt. ▇▇▇▇▇▇▇ FÜR DEN ERSATZ VON SCHÄDEN AUS AUSSERGEWÖHNLICHEN, IN SPANIEN EINGETRETENEN EREIGNISSEN. In Übereinstimmung mit dem, was in den Art. 6 und 8 des durch Art. 4 des Gesetzes Nr. 21 vom 19. Dezember 1990 (Boletín Oficial del Estado vom 20. Dezember 1990) verabschiedeten gesetzlichen Statuts des Versicherungsausgleichskonsortiums (Consorcio de Compensación de Seguros) bestimmt wird, ist der Versicherungsnehmer in einem der in Art. 7 genannten Ver- sicherungszweige, für die der Einschluss der Zulageprämien zugunsten der erwähnten öffentlich-rechtlichen Institution zwingend vorgeschrieben ist, berechtigt, die Deckung der außergewöhnlichen Gefahren mit jedem Versicherungsunternehmen zu verein- baren, welches die nach dem geltenden Recht erforderlichen Voraussetzungen erfüllt. In diesem Fall leistet das Versicherungs- ausgleichskonsortium gegenüber den Versicherten, welche die entsprechenden Zulageprämien an das Konsortium entrichtet haben und für die einer der folgenden Sachverhalte zutrifft, diejenigen Entschädigungen, welche sich aus Schäden ergeben, die durch außerordentliche, in Spanien eingetretene Ereignisse hervorgerufen werden und in Spanien belegene Risiken betreffen:
Elementargefahren. Nicht versichert sind Schäden durch die »weiteren Elementargefahren« Erdbeben, Überschwemmung, Rückstau durch Ausuferung von oberir- dischen Gewässern oder durch Witterungsniederschläge, Erdsenkung, Erdfall, Erdrutsch, Schneedruck, Lawinen und Vulkanausbruch. Gegen Zahlung eines Zusatzbeitrags können Sie diese Gefahren allerdings mitversichern (siehe A 2.6). Diese Ausschlüsse gelten auch dann, wenn eines der unter a) bis c) genannten Ereignisse bei der Entstehung des Schadens lediglich mitge- wirkt hat.
Elementargefahren. Soweit Sie anderweitig Versicherungsschutz haben, sind nicht versi- chert Schäden durch die »weiteren Elementargefahren« Erdbeben, Überschwemmung, Rückstau durch Ausuferung von oberirdischen Gewässern oder durch Witterungsniederschläge, Erdsenkung, Erdfall, Erdrutsch, Schneedruck, Lawinen und Vulkanausbruch.
Elementargefahren. Elektronikschäden durch Nässe an Steuerungsgeräten, Akku, Motor und Getriebe
Elementargefahren. Im Gegensatz zum Wortlaut der Mundial by Hiscox Bedingungen 01/2019 gelten/gilt folgende Elementargefahr/en als vom Versicherungsschutz ausgeschlossen: • Überschwemmung/Hochwasser (für die Niederlande, Dänemark, Ungarn, Finnland und Tschechische Republik) • Sturmflut/Springflut/Deichbruch (für die Niederlande und Dänemark) • Erdbeben (für Griechenland; Portugal, Italien inkl. Sardinien, Malta, Slowenien und Kroatien) • Erdsenkung (für Italien inkl. Sardinien, Spanien, Irland, Malta, Slowenien und Kroatien) • Erdrutsch (für Italien inkl. Sardinien, Spanien, Irland, Malta, Slowenien und Kroatien) EINGESCHRÄNKTER VERSICHERUNGSSCHUTZ GEBÄUDE (wenn Antragsfrage 8 mit „Nein“ beantwortet ist) Abweichend von Abschnitt A Ziffer II. der Mundial by Hiscox-Bedingungen 01/2019 sind die Gefahren Hochwasser und Über- schwemmung vom Versicherungsschutz ausgeschlossen. Diese Gefahren definieren sich wie folgt: Hochwasser ist eine die normale Höhe übersteigende Wasserführung eines fließenden oder stehenden Gewässers infolge von Niederschlägen oder Schneeschmelze. Überschwemmung ist die Ansammlung erheblicher Wassermengen auf Geländeoberflächen als unmittelbare Folge von Hoch- wasser, Niederschlägen oder Schneeschmelze.
Elementargefahren. Elementargefahren sind Sturm, Hagel, Überschwemmung, Rückstau, Erdbeben, Erdsenkung, Erdrutsch, Schneedruck, Lawinen, Vulkanausbruch. Erdbeben ist eine naturbedingte Erschütterung des Erdbodens, die durch geophysikalische Vorgänge im Erdinneren ausgelöst wird. Erdbeben wird unter- stellt, wenn Sie nachweisen, dass die naturbedingten Erschütterungen des Erdbodens in der Umgebung des Versicherungsorts Schäden an Gebäuden in einwandfreiem Zustand oder an ebenso widerstandsfähigen anderen Sachen angerichtet haben oder der Schaden wegen des einwandfreien Zustands der versicherten Sache nur durch ein Erdbeben entstanden sein kann.
Elementargefahren gilt nicht, wenn die weiteren Elementargefahren vereinbart wurden – Elementargefahren sind Erdbeben, Überschwemmung, Sturmflut, Erdsenkung, Erdrutsch, Schneedruck, Lawinen und Vulkanausbruch.
Elementargefahren. 1.2.1 Sturm; Sturm ist eine wetterbedingte Luftbewegung, deren Geschwindigkeit an der versicherten Örtlich- keit gemäß Artikel 4, Punkte 1., 2. und 3. mehr als 60 Kilometer je Stunde beträgt. Für die Feststellung der Geschwindigkeit ist im Ein- zelfall die Auskunft der Zentralanstalt für Meteorolo- gie und Geodynamik maßgebend. 1.2.2 Hagel; Hagel ist ein wetterbedingter Niederschlag in Form von Eiskörnern. 1.2.3 Schneedruck; Schneedruck ist die Kraftwirkung durch natürlich angesammelte ruhende Schnee- oder Eismassen. 1.2.4 Felssturz/Steinschlag; Felssturz/Steinschlag ist das naturbedingte Ablösen und Abstürzen von Gesteins- massen im Gelände. 1.2.5 Erdrutsch; Erdrutsch ist eine naturbedingte Abwärts- bewegung von Boden- oder Gesteinsmassen auf ei- ner unter der Oberfläche liegenden Gleitbahn.