Common use of Embargobestimmung Clause in Contracts

Embargobestimmung. Es besteht – unbeschadet der übrigen Vertragsbestimmungen – Versicherungsschutz nur, soweit und solange dem keine auf die Vertragsparteien direkt anwendbaren Wirtschafts-, Handels- oder Finanzsanktionen bzw. Embargos der Europäischen Union oder der Bundesrepublik Deutschland entgegenstehen.

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Samples: Allgemeine Versicherungsbedingungen Für Die Betriebs Haftpflichtversicherung, Allgemeine Versicherungsbedingungen Für Die Betriebs Haftpflichtversicherung Für It Dienstleister, Allgemeine Versicherungsbedingungen Für Die Betriebshaftpflichtversicherung Von Schulbetrieben Und Anderen Bildungseinrichtungen

Embargobestimmung. Es besteht – unbeschadet der übrigen Vertragsbestimmungen – Versicherungsschutz nur, soweit und solange dem keine auf die Vertragsparteien direkt anwendbaren Wirtschafts-, Handels- oder Finanzsanktionen bzw. Embargos der Europäischen Union oder der Bundesrepublik Deutschland entgegenstehen. Dies gilt auch für Wirtschafts-, Handels- oder Finanzsanktionen bzw. Embargos der Vereinigten Staaten von Amerika, soweit dem nicht Rechtsvorschriften der Europäischen Union oder der Bundesrepublik Deutschland entgegenstehen.

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Samples: Allgemeine Bedingungen Für Die Maschinen Und Kaskoversicherung, Allgemeine Bedingungen Für Die Elektronikversicherung, Wohngebäudeversicherung

Embargobestimmung. Es besteht – unbeschadet der übrigen Vertragsbestimmungen – Versicherungsschutz nur, soweit so- weit und solange dem keine auf die Vertragsparteien direkt anwendbaren Wirtschafts-, Handels- oder Finanzsanktionen bzw. Embargos der Europäischen Union oder der Bundesrepublik Deutschland entgegenstehen.

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Samples: Allgemeine Versicherungsbedingungen Für Die Privathaftpflichtversicherung (Avb Phv), Allgemeine Versicherungsbedingungen Für Die Private Bauherrenhaftpflichtversicherung, Allgemeine Versicherungsbedingungen Für Die Private Haus Und Grundbesitzerhaftpflichtversicherung

Embargobestimmung. Es besteht – unbeschadet der übrigen Vertragsbestimmungen – Versicherungsschutz nur, soweit und solange dem keine auf die Vertragsparteien direkt anwendbaren Wirtschafts-, Handels- oder Finanzsanktionen bzw. Embargos der Europäischen Union oder der Bundesrepublik Bun- desrepublik Deutschland entgegenstehen.

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Samples: Allgemeine Versicherungsbedingungen Für Die Versicherung Der Produkt Haftpflicht (Inland) Pharmazeutischer Unternehmer, Allgemeine Versicherungsbedingungen Für Klinische Prüfungen, Allgemeine Versicherungsbedingungen Für Die Betriebshaftpflichtversicherung Von Sicherheitsdienstleistern

Embargobestimmung. Es besteht – unbeschadet der übrigen Vertragsbestimmungen Vertragsbestim- mungen – Versicherungsschutz nur, soweit und solange dem keine auf die Vertragsparteien direkt anwendbaren Wirtschafts-, Handels- oder Finanzsanktionen bzw. Embargos Em- bargos der Europäischen Union oder der Bundesrepublik Deutschland entgegenstehen.

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Samples: Bauversicherungen, Haus Und Grundbesitzerhaftpflichtversicherung, Youngdriver Versicherung

Embargobestimmung. Es besteht - unbeschadet der übrigen Vertragsbestimmungen - Versicherungsschutz nur, soweit und solange dem keine auf die Vertragsparteien direkt anwendbaren Wirtschafts-, Handels- oder Finanzsanktionen bzw. Embargos der Europäischen Union oder der Bundesrepublik Deutschland entgegenstehen. Dies gilt auch für Wirtschafts-, Handels- oder Finanzsanktionen bzw. Embargos der Vereinigten Staaten von Ame- rika, soweit dem nicht Rechtsvorschriften der Europäischen Union oder der Bundesrepublik Deutschland entgegen- stehen.

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Samples: Fahrradversicherung, Fahrradversicherung, Fahrradversicherung

Embargobestimmung. Es besteht – unbeschadet der übrigen Vertragsbestimmungen – Versicherungsschutz nur, soweit und solange dem keine auf die Vertragsparteien direkt anwendbaren Wirtschafts-, Handels- oder Finanzsanktionen bzw. Embargos der Europäischen Union oder der Bundesrepublik Deutschland entgegenstehen. Dies gilt auch für Wirtschafts-, Handels- oder Finanzsanktionen bzw. Embargos der Vereinigten Staaten von Amerika, soweit dem nicht Rechtsvorschriften der Europä- ischen Union oder der Bundesrepublik Deutschland entgegenstehen.

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Samples: Gewerbliche Gebäude Versicherung, Gewerbliche Inhalts Versicherung

Embargobestimmung. Es besteht – unbeschadet der übrigen Vertragsbestimmungen Vertragsbe- stimmungen – Versicherungsschutz nur, soweit und solange dem keine auf die Vertragsparteien direkt anwendbaren Wirtschafts-, Handels- oder Finanzsanktionen Finanz- sanktionen bzw. Embargos der Europäischen Union oder der Bundesrepublik Deutschland entgegenstehenentgegenste- hen.

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Samples: Privat Haftpflichtversicherung, Privat Haftpflichtversicherung

Embargobestimmung. Es besteht – unbeschadet der übrigen Vertragsbestimmungen – Versicherungsschutz nur, soweit und solange dem keine auf die Vertragsparteien direkt anwendbaren Wirtschafts-Wirt- schafts-, Handels- oder Finanzsanktionen bzw. Embargos der Europäischen Union oder der Bundesrepublik Deutschland entgegenstehen.

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Samples: Allgemeine Versicherungsbedingungen Für Versicherungspflichtige Klinische Prüfungen Von Arzneimitteln/Jahresvertrag (Avb Prob/Amg Jv), Allgemeine Versicherungsbedingungen Für Die Cyberrisiko Versicherung

Embargobestimmung. Es besteht – unbeschadet -unbeschadet der übrigen Vertragsbestimmungen – Vertragsbe- stimmungen- Versicherungsschutz nur, soweit und solange dem keine auf die Vertragsparteien direkt anwendbaren Wirtschafts-, Handels- oder Finanzsanktionen Finanzsank- tionen bzw. Embargos der Europäischen Union oder der Bundesrepublik Deutschland entgegenstehen. Dies gilt auch für Wirtschafts-, Handels- oder Finanz- sanktionen bzw. Embargos der Vereinigten Staaten von Amerika, soweit dem nicht Rechtsvorschriften der Europäischen Union oder Bundesrepublik Deutschland entgegenstehen.

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Samples: Tierhalterhaftpflichtversicherung Für Hunde / Reittiere, Privathaftpflichtversicherung

Embargobestimmung. Es besteht – besteht-unbeschadet der übrigen Vertragsbestimmungen – Vertragsbe- stimmungen-Versicherungsschutz nur, soweit und solange dem keine auf die Vertragsparteien direkt anwendbaren Wirtschafts-, Handels- oder Finanzsanktionen Finanz- sanktionen bzw. Embargos der Europäischen Union oder der Bundesrepublik Deutschland entgegen- stehen. Dies gilt auch für Wirtschafts-, Handels- oder Finanz- sanktionen bzw. Embargos der Vereinigten Staaten von Amerika, soweit dem nicht Rechtsvorschriften der Europäischen Union oder Bundesrepublik Deutschland entgegenstehen.

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Samples: Tierhalterhaftpflichtversicherung Für Hunde / Reittiere, Bauherrenhaftpflichtversicherung

Embargobestimmung. Es besteht - unbeschadet der übrigen Vertragsbestimmungen - Versicherungsschutz nur, soweit und solange dem keine auf die Vertragsparteien direkt anwendbaren Wirtschafts-, Handels- oder Finanzsanktionen bzw. Embargos der Europäischen Union oder der Bundesrepublik Deutschland entgegenstehen. Dies gilt auch für Wirtschafts-, Handels- oder Finanzsanktionen bzw. Embargos der Vereinigten Staaten von Amerika, soweit dem nicht Rechtsvorschriften der Europäischen Union oder der Bundesrepublik Deutschland entgegenstehen.

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Samples: Hausratversicherung, Elektronikversicherung

Embargobestimmung. Es besteht – unbeschadet der übrigen Vertragsbestimmungen Vertragsbestimmun- gen – Versicherungsschutz nur, soweit und solange dem keine auf die Vertragsparteien direkt anwendbaren Wirtschafts-Wirt- schafts-, Handels- oder Finanzsanktionen bzw. Embargos der Europäischen Union oder der Bundesrepublik Deutsch- land entgegenstehen. Dies gilt auch für Wirtschafts-, Handels- oder Finanzsankti- onen bzw. Embargos der Vereinigten Staaten von Amerika, soweit dem nicht Rechtsvorschriften der Europäischen Uni- on oder der Bundesrepublik Deutschland entgegenstehen.

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Samples: Betriebs / Berufshaftpflichtversicherung, Betriebs / Berufshaftpflichtversicherung

Embargobestimmung. Es besteht – unbeschadet der übrigen Vertragsbestimmungen Vertrags- bestimmungen – Versicherungsschutz nur, soweit und solange so- lange dem keine auf die Vertragsparteien direkt anwendbaren anwend- baren Wirtschafts-, Handels- oder Finanzsanktionen bzw. Embargos der Europäischen Union oder der Bundesrepublik Deutschland entgegenstehen.

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Samples: Allgemeine Versicherungsbedingungen Für Die Private Haus Und Grundbesitzer Haftpflichtversicherung, Allgemeine Versicherungsbedingungen Für Die Private Haus Und Grundbesitzerhaftpflichtversicherung

Embargobestimmung. Es besteht – unbeschadet der übrigen Vertragsbestimmungen – Versicherungsschutz nur, soweit und solange dem keine auf die Vertragsparteien direkt anwendbaren Wirtschafts-, Handels- oder Finanzsanktionen bzw. Embargos der Europäischen Union oder der Bundesrepublik Deutschland entgegenstehen. Dies gilt auch für Wirtschafts-, Handels- oder Finanzsanktionen bzw. Embargos der Vereinigten Staaten, soweit dem nicht europäische oder deutsche Rechtsvorschriften entgegenstehen.

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Samples: Allgemeine Versicherungsbedingungen Für Die Privathaftpflichtversicherung

Embargobestimmung. Es besteht – unbeschadet der übrigen Vertragsbestimmungen – Versicherungsschutz Ver- sicherungsschutz nur, soweit und solange dem keine auf die Vertragsparteien Vertrags- parteien direkt anwendbaren Wirtschafts-, Handels- oder Finanzsanktionen Finanzsankti- onen bzw. Embargos der Europäischen Union oder der Bundesrepublik Deutschland entgegenstehen. Dies gilt auch für Wirtschafts-, Handels- oder Finanzsanktionen bzw. Embargos der Vereinigten Staaten von Amerika, soweit dem nicht Rechtsvorschriften der Europäischen Union oder der Bundesrepublik Deutschland entgegenstehen.

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Samples: Allgemeine Versicherungsbedingungen

Embargobestimmung. Es besteht – unbeschadet der übrigen Vertragsbestimmungen – Versicherungsschutz nur, soweit und solange so- lange dem keine auf die Vertragsparteien direkt anwendbaren Wirtschafts-, Handels- oder Finanzsanktionen bzw. Embargos der Europäischen Union oder der Bundesrepublik Deutschland entgegenstehen.

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Samples: Allgemeine Versicherungsbedingungen Für Die Haftpflichtversicherung

Embargobestimmung. Es besteht – unbeschadet der übrigen Vertragsbestimmungen – Versicherungsschutz nur, soweit und solange dem keine auf die Vertragsparteien direkt anwendbaren Wirtschafts-, Handels- oder Finanzsanktionen Finanzsank- tionen bzw. Embargos der Europäischen Union oder der Bundesrepublik Deutschland entgegenstehen. Dies gilt auch für Wirtschafts-, Handels- oder Finanzsanktionen bzw. Embargos der Vereinigten Staaten von Amerika, soweit dem nicht Rechtsvorschriften der Europäischen Union oder der Bundesrepublik Deutschland entgegenstehen.

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Samples: Vermögensschaden Haftpflichtversicherung

Embargobestimmung. Es besteht – unbeschadet der übrigen Vertragsbestimmungen – Versicherungsschutz nur, soweit und solange dem keine auf die Vertragsparteien direkt anwendbaren Wirtschafts-, Handels- oder Finanzsanktionen bzw. Embargos der Europäischen Union oder der Bundesrepublik Deutschland entgegenstehen. Dies gilt auch für Wirtschafts-, Handels- oder Finanzsanktio- nen bzw. Embargos der Vereinigten Staaten von Amerika, soweit dem nicht Rechtsvorschriften der Europäischen Union oder der Bundesrepublik Deutschland entgegenstehen.

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Samples: Privat Haftpflichtversicherung

Embargobestimmung. Es besteht unbeschadet der übrigen Vertragsbestimmungen Versicherungsschutz nur, soweit und solange dem keine auf die Vertragsparteien direkt anwendbaren Wirtschafts-Wirtschafts -, Handels- oder Finanzsanktionen bzw. Embargos der Europäischen Union oder der Bundesrepublik Deutschland entgegenstehen. Dies gilt auch für Wirtschafts -, Handels- oder Finanzsanktionen bzw. Embargos der Vereinigten Staaten von Amerika, soweit dem nicht Rechtsvorschriften der Europäischen Union oder der Bundesrepublik Deutschland entgegenstehen.

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Samples: Geräteschutz Versicherung

Embargobestimmung. Es besteht – unbeschadet der übrigen Vertragsbestimmungen – Versicherungsschutz nur, soweit und solange dem keine auf die Vertragsparteien direkt anwendbaren Wirtschafts-, Handels- oder Finanzsanktionen Finanzsankti- onen bzw. Embargos der Europäischen Union oder der Bundesrepublik Deutschland entgegenstehen.

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Samples: Allgemeine Versicherungsbedingungen Für Nicht Der Versicherungspflicht Unterliegende Klinische Prüfungen/Jahresvertrag (Avb Prob/Nv Jv)

Embargobestimmung. Es besteht – unbeschadet der übrigen Vertragsbestimmungen – Versicherungsschutz Versicherungs- schutz nur, soweit und solange dem keine auf die Vertragsparteien direkt anwendbaren anwend- baren Wirtschafts-, Handels- oder Finanzsanktionen bzw. Embargos der Europäischen Europäi- schen Union oder der Bundesrepublik Deutschland entgegenstehen. Dies gilt auch für Wirtschafts-, Handels- oder Finanzsanktionen bzw. Embargos der Vereinigten Staaten von Amerika, soweit dem nicht Rechtsvorschriften der Eu- ropäischen Union oder der Bundesrepublik Deutschland entgegenstehen.

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Samples: Betriebsschließungsversicherung

Embargobestimmung. Es besteht – unbeschadet der übrigen Vertragsbestimmungen – Versicherungsschutz nur, soweit und solange dem keine auf die Vertragsparteien direkt anwendbaren Wirtschafts-, Handels- oder Finanzsanktionen bzw. Embargos der Europäischen Union oder der Bundesrepublik Deutschland entgegenstehen. Dies gilt auch für Wirtschafts-, Handels- oder Finanzsanktionen bzw. Embargos, die durch die Vereinigten Staaten von Amerika erlassen werden, soweit dem nicht europäische oder deutsche Rechtsvorschriften entgegenstehen.

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Samples: Allgemeine Versicherungsbedingungen Für Die Hausratversicherung

Embargobestimmung. Es besteht – unbeschadet der übrigen Vertragsbestimmungen Vertragsbe- stimmungen – Versicherungsschutz nur, soweit und solange dem keine auf die Vertragsparteien direkt anwendbaren Wirtschafts-, Handels- oder Finanzsanktionen Finanzsank- tionen bzw. Embargos der Europäischen Union oder der Bundesrepublik Deutschland entgegenstehen.

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Samples: Allgemeine Versicherungsbedingungen Für Die Private Haus Und Grundbesitzerhaftpflichtversicherung

Embargobestimmung. Es besteht – unbeschadet der übrigen Vertragsbestimmungen Vertragsbestim- mungen – Versicherungsschutz nur, soweit und solange dem keine auf die Vertragsparteien direkt anwendbaren Wirtschafts-, Handels- oder Finanzsanktionen bzw. Embargos Em- bargos der Europäischen Union oder der Bundesrepublik Bundesrepub- lik Deutschland entgegenstehen.

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Samples: Privathaftpflichtversicherung

Embargobestimmung. Es besteht – unbeschadet der übrigen Vertragsbestimmungen – Versicherungsschutz Versicherungs- schutz nur, soweit und solange dem keine auf die Vertragsparteien direkt anwendbaren anwendba- ren Wirtschafts-, Handels- oder Finanzsanktionen bzw. Embargos der Europäischen Union oder der Bundesrepublik Deutschland entgegenstehen. Dies gilt auch für Wirtschafts-, Handels- oder Finanzsanktionen bzw. Embargos der Vereinigten Staaten von Amerika, soweit dem nicht Rechtsvorschriften der Europäi- schen Union oder der Bundesrepublik Deutschland entgegenstehen.

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Samples: Maschinenversicherung

Embargobestimmung. Es besteht – unbeschadet der übrigen Vertragsbestimmungen Vertragsbestimmun- gen – Versicherungsschutz nur, soweit und solange dem keine auf die Vertragsparteien direkt anwendbaren Wirtschafts-Wirt- schafts-, Handels- oder Finanzsanktionen bzw. Embargos der Europäischen Union oder der Bundesrepublik Deutsch- land entgegenstehen. Dies gilt auch für Wirtschafts-, Handels- oder Finanzsanktio- nen bzw. Embargos, die von Staaten außerhalb der Europä- ischen Union oder der Bundesrepublik Deutschland entgegenstehenim Hin- blick auf andere Staaten erlassen werden, soweit dem nicht europäische oder deutsche Rechtsvorschriften entgegen- stehen.

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Samples: Allgemeine Versicherungsbedingungen (Avb Cyber)

Embargobestimmung. Es besteht - unbeschadet der übrigen Vertragsbestimmungen – Versicherungsschutz nur- Versicherungs- schutznur, soweit und solange dem keine auf die Vertragsparteien direkt anwendbaren anwend- baren Wirtschafts-, Handels- oder Finanzsanktionen bzw. Embargos Fi- nanzsanktionen beziehungsweise Em- bargos der Europäischen Union oder der Bundesrepublik Deutschland entgegenstehenentgegen- stehen. Dies gilt auch für Wirtschafts-, Handels- oder Finanzsanktionen beziehungsweise Embargos der Vereinigten Staaten von Amerika, soweit dem nicht Rechtsvor- schriften der Europäischen Union oder der Bundesrepublik Deutschland entge- genstehen.

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Samples: Allgemeine Versicherungsbedingungen Für Die Jagd Haftpflichtversicherung

Embargobestimmung. Es besteht – unbeschadet der übrigen Vertragsbestimmungen Vertragsbestim- mungen – Versicherungsschutz nur, soweit und solange dem keine auf die Vertragsparteien direkt anwendbaren Wirtschafts-, Handels- oder Finanzsanktionen bzw. Embargos Em- bargos der Europäischen Union oder der Bundesrepublik Deutschland entgegenstehen. Dies gilt auch für Wirtschafts-, Handels- oder Finanz- sanktionen bzw. Embargos der Vereinigten Staaten von Amerika, soweit dem nicht Rechtsvorschriften der Euro- päischen Union oder der Bundesrepublik Deutschland entgegenstehen.

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Samples: Gewerbe Gebäudeversicherung

Embargobestimmung. Es besteht – unbeschadet der übrigen Vertragsbestimmungen – Versicherungsschutz nur, soweit und solange dem keine auf die Vertragsparteien direkt anwendbaren Wirtschafts-, Handels- oder Finanzsanktionen bzw. Embargos der Europäischen Union oder der Bundes- republik Deutschland entgegenstehen. Dies gilt auch für Wirtschafts-, Handels- oder Finanzsanktionen bzw. Embargos der Vereinig- ten Staaten von Amerika, soweit dem nicht Rechtsvorschriften der Europäischen Union oder der Bundesrepublik Deutschland entgegenstehen.

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Samples: Wohngebäude Und Glas Versicherung

Embargobestimmung. Es besteht – unbeschadet -unbeschadet der übrigen Vertragsbestimmungen – Vertragsbestimmungen- Versicherungsschutz nur, soweit und solange dem keine auf die Vertragsparteien direkt anwendbaren Wirtschafts-, Handels- oder Finanzsanktionen bzw. Embargos der Europäischen Union oder der Bundesrepublik Deutschland entgegenstehen. Dies gilt auch für Wirtschafts-, Handels- oder Finanzsanktionen bzw. Embargos der Vereinigten Staaten von Amerika, soweit dem nicht Rechtsvorschriften der Europäischen Union oder Bundesrepublik Deutschland entgegenstehen.

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Samples: Vereinshaftpflichtversicherung

Embargobestimmung. Es besteht – unbeschadet der übrigen Vertragsbestimmungen – Versicherungsschutz nur, soweit und solange dem keine auf die Vertragsparteien direkt anwendbaren Wirtschafts-, Handels- oder Finanzsanktionen Finanzsank- tionen bzw. Embargos der Europäischen Union oder der Bundesrepublik Deutschland entgegenstehen.

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Samples: Allgemeine Versicherungsbedingungen Für Eine Nicht Der Versicherungspflicht Unterliegende Klinische Prüfung

Embargobestimmung. Es besteht – unbeschadet der übrigen Vertragsbestimmungen – Versicherungsschutz nur, soweit und solange dem keine auf die Vertragsparteien direkt anwendbaren Wirtschafts-Wirt- schafts-, Handels- oder Finanzsanktionen bzw. Embargos der Europäischen Union oder der Bundesrepublik Deutschland entgegenstehen.. Dies gilt auch für Wirtschafts-

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Samples: Allgemeine Versicherungsbedingungen

Embargobestimmung. Es besteht – unbeschadet der übrigen Vertragsbestimmungen – Versicherungsschutz Versicherungs- schutz nur, soweit und solange dem keine auf die Vertragsparteien direkt anwendbaren Wirtschafts-, Handels- oder Finanzsanktionen bzw. Embargos der Europäischen Union oder der Bundesrepublik Deutschland entgegenstehen. Dies gilt auch für Wirtschafts-, Handels- oder Finanzsanktionen bzw. Embargos der Vereinigten Staaten von Amerika, soweit dem nicht Rechts- vorschriften der Europäischen Union oder der Bundesrepublik Deutschland entgegenstehen.

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Samples: Bauleistungs Versicherung

Embargobestimmung. Es besteht - unbeschadet der übrigen Vertragsbestimmungen – Vertragsbestim- mungen - Versicherungsschutz nur, soweit und solange dem keine auf die Vertragsparteien direkt anwendbaren Wirtschafts-, Handels- oder Finanzsanktionen bzw. Embargos Em- bargos der Europäischen Union oder der Bundesre- publik Deutschland entgegenstehen. Dies gilt auch für Wirtschafts-, Handels- oder Finanzsanktionen bzw. Em- bargos der Vereinigten Staaten von Amerika, soweit dem nicht Rechtsvorschriften der Europäischen Union oder der Bundesrepublik Deutschland entgegenstehen.

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Samples: Widerrufsrecht