Common use of Embargobestimmung Clause in Contracts

Embargobestimmung. Es besteht – unbeschadet der übrigen Vertragsbestimmungen – Versiche- rungsschutz nur, soweit und solange dem keine auf die Vertragsparteien direkt anwendbaren Wirtschafts-, Handels- oder Finanzsanktionen bzw. Embargos der Europäischen Union oder der Bundesrepublik Deutschland entgegen- stehen. Dies gilt auch für Wirtschafts-, Handels- oder Finanzsanktionen bzw. Embargos, die durch die Vereinigten Staaten von Amerika im Hinblick auf den Iran erlassen werden, soweit dem nicht europäische oder deutsche Rechtsvorschriften entge- genstehen.

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Samples: Fahrrad/E Bike Versicherung

Embargobestimmung. Es besteht – unbeschadet der übrigen Vertragsbestimmungen – Versiche- rungsschutz nur, soweit und solange dem keine auf die Vertragsparteien direkt anwendbaren Wirtschafts-, Handels- oder Finanzsanktionen bzw. Embargos der Europäischen Union oder der Bundesrepublik Deutschland entgegen- stehen. Dies gilt auch für Wirtschafts-, Handels- oder Finanzsanktionen bzw. Embargos, die durch die Vereinigten Staaten von Amerika im Hinblick auf den Iran erlassen werden, soweit dem nicht europäische oder deutsche Rechtsvorschriften entge- genstehenentgegenste- hen.

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Samples: Allgemeine Bedingungen Für Die Montageversicherung

Embargobestimmung. Es besteht – unbeschadet der übrigen Vertragsbestimmungen – Versiche- rungsschutz Versi- cherungsschutz nur, soweit und solange dem keine auf die Vertragsparteien Vertragspar- teien direkt anwendbaren Wirtschafts-, Handels- oder Finanzsanktionen bzw. Embargos der Europäischen Union oder der Bundesrepublik Deutschland entgegen- stehenentgegenstehen. Dies gilt auch für Wirtschafts-, Handels- oder Finanzsanktionen bzw. Embargos, die durch die Embargos der Vereinigten Staaten von Amerika im Hinblick auf den Iran erlassen werdenAmerika, soweit dem nicht europäische Rechtsvorschriften der Europäischen Union oder deutsche Rechtsvorschriften entge- genstehender Bundesrepublik Deutschland entgegenstehen.

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Samples: Fahrrad /E Bike Versicherung

Embargobestimmung. Es besteht – unbeschadet der übrigen Vertragsbestimmungen – Versiche- rungsschutz nur, soweit und solange dem keine auf die Vertragsparteien direkt anwendbaren Wirtschafts-, Handels- oder Finanzsanktionen bzw. Embargos Em- bargos der Europäischen Union oder der Bundesrepublik Deutschland entgegen- stehenent- gegenstehen. Dies gilt auch für Wirtschafts-, Handels- oder Finanzsanktionen bzw. EmbargosEmbar- gos, die durch die Vereinigten Staaten von Amerika im Hinblick auf den Iran erlassen werden, soweit dem nicht europäische oder deutsche Rechtsvorschriften entge- genstehenRechtsvor- schriften entgegenstehen.

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Samples: Allgemeine Versicherungsbedingungen

Embargobestimmung. Es besteht – unbeschadet der übrigen Vertragsbestimmungen – Versiche- rungsschutz nur, soweit und solange dem keine auf die Vertragsparteien direkt anwendbaren Wirtschafts-, Handels- oder Finanzsanktionen bzw. Embargos der Europäischen Union oder der Bundesrepublik Deutschland entgegen- stehenentgegenste- hen. Dies gilt auch für Wirtschafts-, Handels- oder Finanzsanktionen bzw. Embargos, die durch die Embargos der Vereinigten Staaten von Amerika im Hinblick auf den Iran erlassen werdenAmerika, soweit dem nicht europäische Rechtsvorschriften der Europäischen Union oder deutsche Rechtsvorschriften entge- genstehender Bundesrepublik Deutschland entgegenstehen.

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Samples: Allgemeine Bedingungen Für Die Maschinenversicherung